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KFZ-Versicherungswechsel bei Halterwechsel möglich ??

Hallo zusammen,

ich habe folgende verzwickte Situation:

KFZ Hauptnutzer: Ich
KFZ Halter: Mein Vater
KFZ Versicherer: Mein Vater

Jetzt würde ich gern das Fahrzeug auf mich anmelden, jedoch weiterhin auf meinen Vater versichern.

Somit:

KFZ Hauptnutzer: Ich
KFZ Halter: Ich
KFZ Versicherer: Mein Vater

Habe ich die Möglichkeit bei diesem Halterwechsel, die Versicherungsgesellschaft zu wechseln?

Das Problem ist ja dass das Fahrzeug und der Versicherer sich nicht ändern...

Vielen Dank für jede Hilfe.

Beste Antwort im Thema

Gleicher VN will für gleiches Fahrzeug SF abfragen.

Beide Daten kriegt die alte Versicherung übermittelt und block somit.

Das ganze geht also nicht.

Grund: Ältere Rechte bei der alten Versicherung.

Man kann nur ordentlich kündigen, oder einen kompletten Fahrzeugwechsel vornehmen, wenn man weiterhin VN bleiben möchte.

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Zitat:

Original geschrieben von Talker55


Natürlich wird der darüber informiert.

Schließlich muss auf den Namen vom Halter die EVB ausgestellt werden.

Falsch.

Die EVB wird auf den Namen des Versicherungsnehmers ausgestellt.

Hatte es gerade vor 3 Monaten.
Tochter=Halter
Mutter=Versicherungsnehmer

Nun rate mal auf wen die EVB ausgestellt wurde.

Zitat:

Original geschrieben von Redfuchs



Zitat:

Ich hatte auch erst mit sehr hohen Beiträgen gerechnet aber mit SF29 hält sich das in Grenzen (siehe Anlage)

Die Frage ist ja, wie hoch die Differenz zu jetzt ist und wie stark sich ein Halter mehr im Brief auf den Wert des Autos auswirkt.

So.. ummeldung ist vollzogen, soweit ohne Probleme bisher.
Alter Versicherer wollte nicht einmal Kaufvertrag o.ä. haben.

Habe die neue Versicherung bei der Cosmosdirekt abgeschlossen, die versichern das Fahrzeug zur fast identischen Prämie wie mein alter Versicherer ohne "Dritthalter".
Habe mich dennoch für das teuerere Paket mit Rabattretter entschieden.

Der Halter mehr in den Papieren stört mich nicht besonders, da ich nicht vor habe das Fahrzeug zu verkaufen. Lohnt sich nicht mehr, da benutz ich es lieber als Wochenend Auto falls ein neuer angeschafft werden sollte..

Bis dahin danke für eure Hilfestellung, vor allem an Mimro.

Gruß

Funktioniert nicht.

Wenn der alte VN das versicherte Risiko auf dem bisherigen SFR versichert, bestehen die älteren Rechte weiter. Dass die Beantragung beim neuen Versicherer geklappt hat ist klar. Die alte Versicherung wird den SFR aber nicht übertragen und auf die alten Rechte bestehen. Das Erwachen kommt, wenn der neue Versicherer die SFR Anfrage macht, das dauert etwas aber dann kommt's raus, definitiv.

Unterjährig erlischt der Vertrag nur bei Wegfall des versicherten Risikos. Das ist nicht der Fall, wenn der VN es wieder versichert, da es ja noch immer vorhanden ist. Der Halterwechsel hat in diesem Fall keine Auswirkung.

Zitat:

Original geschrieben von Siggi1803


Nun rate mal auf wen die EVB ausgestellt wurde.

unter Halter ist zwingend die Tochter eingetragen und damit weiß die Versicherung auch, wer der neue Halter ist.

Zitat:

Original geschrieben von Talker55



Zitat:

Original geschrieben von Siggi1803


Nun rate mal auf wen die EVB ausgestellt wurde.
unter Halter ist zwingend die Tochter eingetragen und damit weiß die Versicherung auch, wer der neue Halter ist.

Da kannst Du dich jetzt Winden wie Du willst, die EVB wird trotzdem auf den VS-Nehmer und nicht auf den Halter ausgestellt, so wie Du es geschrieben hast, lieber Bernd. 😁

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von Siggi1803



Zitat:

Original geschrieben von Talker55


unter Halter ist zwingend die Tochter eingetragen und damit weiß die Versicherung auch, wer der neue Halter ist.

Da kannst Du dich jetzt Winden wie Du willst, die EVB wird trotzdem auf den VS-Nehmer und nicht auf den Halter ausgestellt, so wie Du es geschrieben hast, lieber Bernd. 😁

Für die Versicherung ist nur der VN interessant, da dieser das Risiko versichern muss und auf dessen Namen auch die vorläufige Deckung gewährt wird.

Gleicher VN will für gleiches Fahrzeug SF abfragen.

Beide Daten kriegt die alte Versicherung übermittelt und block somit.

Das ganze geht also nicht.

Grund: Ältere Rechte bei der alten Versicherung.

Man kann nur ordentlich kündigen, oder einen kompletten Fahrzeugwechsel vornehmen, wenn man weiterhin VN bleiben möchte.

Zitat:

Original geschrieben von Talker55


Oh Gott. Wie entscheidend...

????

Zitat:

Original geschrieben von Talker55


Gleicher VN will für gleiches Fahrzeug SF abfragen.

Beide Daten kriegt die alte Versicherung übermittelt und block somit.

Das ganze geht also nicht.

Stimmt

Zitat:

Original geschrieben von audi-autob



Zitat:

Original geschrieben von Talker55


Oh Gott. Wie entscheidend...
????

Das war noch darauf bezogen, auf wen die EVB ausgestellt wird.

Zitat:

Original geschrieben von Talker55



Zitat:

Original geschrieben von audi-autob


????

Das war noch darauf bezogen, auf wen die EVB ausgestellt wird.

Ok :-)

In der eVB wird immer der VN und der Halter eingetragen.

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel


In der eVB wird immer der VN und der Halter eingetragen.

Das ist schon richtig, löst aber das Problem nicht, dass die Vorversicherung in dem hier diskutierten Fall den SFR nicht freigibt. 😰

Zitat:

Original geschrieben von audi-autob



Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel


In der eVB wird immer der VN und der Halter eingetragen.
Das ist schon richtig, löst aber das Problem nicht, dass die Vorversicherung in dem hier diskutierten Fall den SFR nicht freigibt. 😰

Das weiß ich, wollte nur noch mal darauf hin weisen, dass beide Personen eingetragen sind und so auch vom Versicherer in der Datenbank für den Abruf der Zulassungsstellen hinterlegt werden.

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel



Zitat:

Original geschrieben von audi-autob


Das ist schon richtig, löst aber das Problem nicht, dass die Vorversicherung in dem hier diskutierten Fall den SFR nicht freigibt. 😰

Das weiß ich, wollte nur noch mal darauf hin weisen, dass beide Personen eingetragen sind und so auch vom Versicherer in der Datenbank für den Abruf der Zulassungsstellen hinterlegt werden.

Ok. :-) war nicht so gemeint

Zitat:

Original geschrieben von audi-autob


Das Erwachen kommt, wenn der neue Versicherer die SFR Anfrage macht, das dauert etwas aber dann kommt's raus, definitiv.

Der neue Versicherer frägt den SFR beim alten Versicherer ab. Soweit klar! Wo bei diesem Vorgang taucht die FIN des Fahrzeuges bei der VWB auf, so dass der alte Versicherer merkt, dass es sich ums gleiche Fahrzeug handelt?

Und nochmal dieses Zitat aus den AKB!

Der Erwerber, in unserem Fall der TE, hat in jedem Fall ein Sonderkündigungsrecht (§96VVG ) des alten Versicherungsvertrages, unabhängig davon, ob zukünftig der gleiche VN beim Erwerber eingesetzt wird.

Da ist nix mit älteren Rechten, weil der Erwerber durch den Halterwechsel neuer Vertragspartner des Versicherers wird (§95VVG)!

BTW könnte dies auch ein Mitgrund für die Aversion der Versicherer hinsichtlich abweichender Halterschaft sein.

@corsadiesel
Dies steht so oder ähnlich schon immer im VVG und in den AKB!

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