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KFZ-Versicherungswechsel bei Halterwechsel möglich ??

Themenstarteram 24. Dezember 2013 um 11:32

Hallo zusammen,

 

ich habe folgende verzwickte Situation:

KFZ Hauptnutzer: Ich

KFZ Halter: Mein Vater

KFZ Versicherer: Mein Vater

 

Jetzt würde ich gern das Fahrzeug auf mich anmelden, jedoch weiterhin auf meinen Vater versichern.

 

Somit:

KFZ Hauptnutzer: Ich

KFZ Halter: Ich

KFZ Versicherer: Mein Vater

 

Habe ich die Möglichkeit bei diesem Halterwechsel, die Versicherungsgesellschaft zu wechseln?

Das Problem ist ja dass das Fahrzeug und der Versicherer sich nicht ändern...

 

Vielen Dank für jede Hilfe.

Beste Antwort im Thema
am 2. Januar 2014 um 21:56

Gleicher VN will für gleiches Fahrzeug SF abfragen.

Beide Daten kriegt die alte Versicherung übermittelt und block somit.

Das ganze geht also nicht.

Grund: Ältere Rechte bei der alten Versicherung.

Man kann nur ordentlich kündigen, oder einen kompletten Fahrzeugwechsel vornehmen, wenn man weiterhin VN bleiben möchte.

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am 11. Januar 2014 um 0:22

Zitat:

Original geschrieben von Mimro

Der Erwerber, in unserem Fall der TE, hat in jedem Fall ein Sonderkündigungsrecht (§96VVG ) des alten Versicherungsvertrages, unabhängig davon, ob zukünftig der gleiche VN beim Erwerber eingesetzt wird.

Soweit so gut.

Zitat:

Original geschrieben von Mimro

Da ist nix mit älteren Rechten, weil der Erwerber durch den Halterwechsel neuer Vertragspartner des Versicherers wird (§95VVG)!

Das soll aber nicht passieren.

Es soll ja nicht der Erwerber VN werden, sondern es soll der Vater bleiben.

Irgendwie nervt das hier.

Sehen wir das Ganze einfach mal anders:

Person A hat ein Auto angemeldet und hat dieses Risiko auch auf sich versichert.

Nun meldet Person B das Auto an, A soll aber weiter versichern.

Da A das "versicherte Risiko" schon damals versichert hatte und es mit dem neuen Versicherungswunsch nicht wegfällt, bestehen alte Rechte, die man hier nicht weg diskutieren kann.

Bei einem reinen Halterwechsel bleibt der alte Vertrag definitiv.

Zitat:

Original geschrieben von audi-autob

Irgendwie nervt das hier.

Sehen wir das Ganze einfach mal anders:

Person A hat ein Auto angemeldet und hat dieses Risiko auch auf sich versichert.

Nun meldet Person B das Auto an, A soll aber weiter versichern.

Da A das "versicherte Risiko" schon damals versichert hatte und es mit dem neuen Versicherungswunsch nicht wegfällt, bestehen alte Rechte, die man hier nicht weg diskutieren kann.

Bei einem reinen Halterwechsel bleibt der alte Vertrag definitiv.

Der Halter ist übrigens nicht Vertragspartner des Versicherers, der bleibt gleich.

am 12. Januar 2014 um 17:15

Einfach noch ein paar Wochen warten.

Die Abfrage der SF beim alten Versicherer erfolgt in dieser Zeit.

Dann kommt schon die negative Antwort der vorherigen Gesellschaft.

Ich hoffe, das wird dann hier im Forum mitgeteilt ;-)

Nochmal zur besseren Verständlichkeit, weil ihr hier zwei verschiedene Themen durcheinander werft:

Der alte Versicherer kann keine älteren Rechte anmelden, weil der entsprechende Vertrag rechtskonform gekündigt wurde und zwar nicht vom VN, sondern vom Erwerber mittels des ihm zustehenden Sonderkündigungsrechtes. Somit besteht kein Vertrag mehr mit älteren Rechten. Der VN selbst hätte hier im Übrigen kein Kündigungsrecht.

am 22. Januar 2014 um 16:48

Guten Abend,

mein Fall ist ein wenig anders gelagert, passt aber thematisch hier gut rein. Da sich hier einige ganz gut auskennen hoffe ich auf Tipps.

Ein Fahrzeug ist momentan auf Person A zugelassen. Person A ist sowohl Halter als auch Versicherungsnehmer.

Person B soll den Wagen vollumfänglich übernehmen:

Halterwechsel A -> B

VN-Wechsel A -> B

Übertragung SFR A -> B (stellt laut Versicherung kein Problem dar)

Evtl. Wechsel der Versicherungsgesellschaft

Gibt es bei dieser Konstellation irgendwas zu beachten, z. B. damit die schadenfreien Jahre nicht verloren gehen? Sollte dazu erst die Versicherung inkl. SFR umgeschrieben werden und im Anschluss der Halterwechsel erfolgen? Lässt sich das Ganze überhaupt mit einem Wechsel der Versicherung kombinieren?

Wahrscheinlich alles gar nicht so schwer wenn man sich mit der Materie auskennt, aber ich finde das Thema recht unübersichtlich (wahrscheinlich nicht zuletzt, weil jede Versicherung ihr eigenes Süppchen kocht).

Grüße

oldschool

am 22. Januar 2014 um 18:50

Als erstes muss der Halterwechsel erfolgen.

Dann der Rest.

Ist kein Problem.

Bei SF Übertragung gilt das übliche. Nur Führerscheinzeit etc...

Aber Vorsicht, es gibt einige Versicherer, die SFR Übertragung nicht mitmachen.

 

Die ganze Angelegenheit kann bei einer Umschreibung gleich mit dem neuen Versicherer erfolgen, sofern dort die SFR Übertragungen gemacht werden.

 

Vielleicht sollte man das in dem Fall nicht online machen, den dann kann der Fachmann gleich alles korrekt ausfüllen und erledigen.

 

am 11. Juni 2017 um 13:36

Hallo zusammen, habe auch eine Versicherungsrechtliche Frage:

Neufahrzeug soll ende Juni als Tageszulassung auf das Autohaus für 4 Monate zugelassen werden = Fahrzeughalter.

Ich werde sofort (ab Zulassung) der Versicheungsnehmer sein.

Habe ich nach 4 Monate (Halter von Autohaus auf mich übertragen) ein Sonderkündigungsrecht bei der Versicherung? Bzw. kann ich einfach eine andere Versicherung wählen?

Vielen Dank!

Hintergrund ist ein Sonderrabatt?

Beim Halterwechsel kannst Du immer auch einen Versicherungswechsel machen.

am 11. Juni 2017 um 13:58

Wollte es nur wissen, weil das Autohaus meinte es würde nicht so einfach gehen, da ich vor dem Halter wechsel bereits der VN sei. Meistens wird die Prämie günstiger wenn Halter und VN identisch sind.

Doch doch, das geht schon. Aber warum nicht gleich von Beginn an VN=Halter?

am 11. Juni 2017 um 14:03

Die Prämie über das AH wäre 300€ teurer. Und das AH muss der erste Halter sein (Tageszulassung).

Die meisten Versicherer erheben bei dieser Konstellation keinen Zuschlag für die abweichende Halterschaft...

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