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KFZ-Versicherungswechsel bei Halterwechsel möglich ??

Themenstarteram 24. Dezember 2013 um 11:32

Hallo zusammen,

 

ich habe folgende verzwickte Situation:

KFZ Hauptnutzer: Ich

KFZ Halter: Mein Vater

KFZ Versicherer: Mein Vater

 

Jetzt würde ich gern das Fahrzeug auf mich anmelden, jedoch weiterhin auf meinen Vater versichern.

 

Somit:

KFZ Hauptnutzer: Ich

KFZ Halter: Ich

KFZ Versicherer: Mein Vater

 

Habe ich die Möglichkeit bei diesem Halterwechsel, die Versicherungsgesellschaft zu wechseln?

Das Problem ist ja dass das Fahrzeug und der Versicherer sich nicht ändern...

 

Vielen Dank für jede Hilfe.

Beste Antwort im Thema
am 2. Januar 2014 um 21:56

Gleicher VN will für gleiches Fahrzeug SF abfragen.

Beide Daten kriegt die alte Versicherung übermittelt und block somit.

Das ganze geht also nicht.

Grund: Ältere Rechte bei der alten Versicherung.

Man kann nur ordentlich kündigen, oder einen kompletten Fahrzeugwechsel vornehmen, wenn man weiterhin VN bleiben möchte.

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Moin,

 

Da aber Dein Vater der VN ist und es das gleiche KFZ ist, hat der Versicherer am KFZ die älteren Rechte.

 

Wenn der VN und Halter ein anderer ist, kann ein anderer Versicherer genutzt werden.

 

Themenstarteram 24. Dezember 2013 um 12:34

Mhh.. ja dachte ich auch..

Der alten Versicherung wird es erst auffallen wenn die neue Versicherung die Daten bei der alten "abholt" oder?

 

Wie sieht es aus wenn die Versicherung gekündigt, das Fahrzeug abgemeldet und schriftlich als "verkauft" kommuniziert wird?

 

Zitat:

Original geschrieben von Redfuchs

Mhh.. ja dachte ich auch..

 

Der alten Versicherung wird es erst auffallen wenn die neue Versicherung die Daten bei der alten "abholt" oder?

Genau

 

 

Wie sieht es aus wenn die Versicherung gekündigt, das Fahrzeug abgemeldet und schriftlich als "verkauft" kommuniziert wird?

wie oben, älteren Rechte.

Lass es doch komplett auf dich zulassen. Abweichende halter sind oft mit hohen aufpreisen versehen.

Bei einem halterwechsel des fahrzeuges durfte das *altere recht* der versicherung nicht zu trage kommen. Da das auto *verkauft* wurde und da kann man die versicherung wechseln .steht auch uberall in den akbs drinne

am 25. Dezember 2013 um 1:30

Wird an der SF Übertragung scheitern.

Deshalb soll wohl der Vater VN bleiben.

Zitat:

Original geschrieben von vanguardboy

Lass es doch komplett auf dich zulassen. Abweichende halter sind oft mit hohen aufpreisen versehen.

 

Bei einem halterwechsel des fahrzeuges durfte das *altere recht* der versicherung nicht zu trage kommen. Da das auto *verkauft* wurde und da kann man die versicherung wechseln .steht auch uberall in den akbs drinne

Aber nicht, wenn der VN (Vertragspartner des Versicherers) der selbe ist und gleiches KFZ.

 

 

 

Themenstarteram 25. Dezember 2013 um 10:00

Zitat:

Original geschrieben von vanguardboy

Lass es doch komplett auf dich zulassen. Abweichende halter sind oft mit hohen aufpreisen versehen.

Ich habe leider in der Vergangenheit nie ein Auto auf mich versichert, deshalb werd ich wohl bei SF0 anfangen müssen und da ist die Vollkasko warsch. unbezahlbar.

 

Ich habe mir jetzt vorgenommen nebenbei ein Motorrad auf mich zu versichern damit ich irgendwann in 5 - 7 Jahren ein Auto zu humanen Preisen versichern kann.

 

Wenn sich der halter ändert darf man die versicherung wechseln. Aelbst wenn altrecht besteht wird der laufende vertrag um einen abweichenden halter ergaenzt was mehr zahlung vorraussetzt. Selbst dann kann man kuendigen wenn der preis steigt. K

Wenn der Halter gewechselt wird, kommt ein neuer Vertrag zu Stande.

Ist der VN aber wieder gleich, so besteht aber Altrecht an den SF.

Ein Sonderkündigungsrecht bei neuer Prämie gibt es daher nicht.

Themenstarteram 25. Dezember 2013 um 14:35

Da ist was dran..

Mir wird wohl nichts anderes übrig bleiben als die vergleichsweise hohe Prämie bei diesem Versicherer hinzunehmen.

Denkt ihr es ist noch Verhandlungsspielraum?

Die Werte habe ich aus Check24.

 

Danke

Gruß

Verglichen mit was?

Es gibt viele untschiedliche Tarife auf dem Markt.

Es kann sein je nach dem wie alt du bist dass du nicht mit M oder SF 1/2 anfangen musst, FS0 gibt es nicht.

Meine Frau hatte nie ein FZ auf sich angemeldet da sie erst mit 29 hier ihren FS gemacht hat. Sie ist direkt bei FS 6 eingestiegen.

Man kann ja mit den Versicherungen reden.

Du kannst in deinem Beispiel nur nach einem Schaden oder zum regelmässigen Vertragsablauf kündigen.

Zitat:

Original geschrieben von martinde001

Es kann sein je nach dem wie alt du bist dass du nicht mit M oder SF 1/2 anfangen musst, FS0 gibt es nicht.

Meine Frau hatte nie ein FZ auf sich angemeldet da sie erst mit 29 hier ihren FS gemacht hat. Sie ist direkt bei FS 6 eingestiegen.

Klar gibt es SF 0 , Klasse SF M ist noch schlechter.

Da hatte deine freundin/FRaz eine Sondereinstufung (Partnertarif wird das oft gennant) bei der der Ehe Partner eine Bessere einstufung bekommt, wenn das andere Teil min. die SF X hat. bei so einer sondereinstufung machen oft folgeversicherungen, (nach einem Wechsel) nicht mit, und geben nicht diese SF 6 weiter..

Wenn er natürlich nicht verheiratet ist, und keinen Vertrag auf ihn lief, und er nicht als zweitwagen dern wagen versichert wird es eher auf SF 1/2 drauf hinauslaufen und nicht besser. Auch wenn er paar Jahre den führerschein hat.

SF0 (=Null) gibt es nicht, es gibt die "O", zumindest laut den Bedingungen von 3 Versicherungen aus D die ich hier habe.

Man kann IMMER mit einer Versicherung reden wenn man einen Vertrag abschliessen will. Bei uns gings ja auch und das obwohl wir noch nicht mal in D wohnen.

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