KFZ Versicherung zahlt nicht- nun Klage gegen mich und Versicherung
Moin,
Ich September 2019 habe ich einen Unfall verursacht, als ich von der Innenspur eines Kreisverkehrs diesen verlassen wollte. Der Geschädigte fuhr in mich hinein, ich habe diesen leider nicht wahrgenommen.
Der Unfall wurde von mir an meine Versicherung gemeldet, da die Polizei den Unfall aufgenommen hat musste ich auch ein Ordnungsgeld zahlen.
Nun habe ich vergangene Woche Post bekommen, das mein Unfallgegner gegen mich und meine Versicherung Klage eingereicht hat. Die Versicherung hat bisher nichts reguliert.
Nun würde ich gerne einmal wissen, wie ich mich verhalten soll. Muss ich nun ebenfalls einem Anwalt einschalten? Oder bin ich über die Versicherung mit abgesichert? Habe eine Teilkasko, wo seine Schäden ja abgedeckt sein sollten.
Danke für eure Hilfe
Beste Antwort im Thema
Ein Blick in deine AKB verrät dir, dass Du umgehend Rücksprache mit der Versicherung zu nehmen hast und ihr dazu eigentlich auch die Klageschrift in Kopie übermitteln musst. Bis zur Mitteilung der HP, dass sie einen gemeinsamen Anwalt beauftragt haben oder sie Dir die Weisung erteilen nichts zu tun, bist Du auch für die Einhaltung der Frist zur Anzeige der Verteidigungsbereitschaft und der Klageerwiderungsfrist zuständig. Also morgen direkt Kontakt mit deiner HP aufnehmen.
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112 Antworten
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 23. Januar 2020 um 20:51:05 Uhr:
Naja, sie kümmert sich aber darum.
Keine Ahnung was da die Gründe sind, aber eine nicht existierende Versicherung vermute ich jetzt erst mal nicht.
Abwarten und Tee trinken.
Gruß Metalhead
Denke ich auch. Sonst hätte sie VS sicher bereits anders reagiert.
Die VS sieht die alleinige Schuld nicht beim TE oder vielleicht sogar gar keine Schuld. Vielleicht ist der bei ihr eingereichte Schaden auch nicht schlüssig oder es wurde mehr angegeben. In solchen Fällen muss die VS unberechtigte Forderungen abwenden.
Ich musste auch mal Klage gg. eine Versicherung und den VN einreichen, weil die der Meinung waren, dass die Fahrerin nicht Schuld war. Ich würde mir dabei nicht zu große Gedanken machen, da du das ja gleich an deine Versicherung weitergeleitet hast.
Für die Regulierung des gegnerischen Schadens ist einzig und alleine Deine Kfz-Haftpflicht zuständig und sonst niemand. Die hat sicherlich von Dir anfangs einen Unfallbericht angefordert.
Meistens ist es so, dass die Versicherungen von dem geforderten Betrag des Gegners viele Abzüge machen. So vermute ich es hier auch. U.U. sprechen Sie Deinem Unfallgegner eine Teilschuld zu, z.B. 20% und ziehen ihm dann 20% seines Schadens ab. Die versucht nun der gegnerische Anwalt bei Deiner Versicherung einzuklagen.
Dir kann das im Prinzip alles egal sein. Deine Versicherung regelt das, dafür ist sie da.
Mal dort kurz anrufen und fragen, was Sache ist, ist nicht verkehrt, wobei das heute mit den immer schlimmer werdenden Warteschlangen immer mühsamer wird.
V.G.Flakko
Zitat:
@Flakko schrieb am 29. Jan. 2020 um 00:40:22 Uhr:
Dir kann das im Prinzip alles egal sein. Deine Versicherung regelt das, dafür ist sie da.
Das ist eben nicht so, zumindest wenn man verklagt wird. Dann ist man verpflichtet die Versicherung zu informieren.
Grüße
Steini
Ich lese hier immer, dass die KFZ-Haftpflichtversicherung des TE den gegnerischen Schaden zu ersetzen hat. Was ist denn, wenn gar kein gültiger Versicherungsvertrag zwischen TE und der Versicherung zustande kam?
Zitat:
@schwarzeBandit schrieb am 29. Januar 2020 um 09:18:21 Uhr:
Ich lese hier immer, dass die KFZ-Haftpflichtversicherung des TE den gegnerischen Schaden zu ersetzen hat. Was ist denn, wenn gar kein gültiger Versicherungsvertrag zwischen TE und der Versicherung zustande kam?
Grundsätzlich erst einmal kann sich der Geschädigte sich aussuchen, gegen wen er Ansprüche geltend macht.
Er kann sich wenden an:
- den Fahrzeughalter
- den Fahrzeugfüher
- die Versicherung
In der Regel nimmt man den Versicherer, weil zu vermuten steht, dass da auch Geld holen ist.
Das ist aber nicht zwingend so.
Sicher kann er die Klage auch an den Halter oder Fahrer richten.
Der informiert dann die Kfz-Haftpflicht und diese regelt dann alles weitere. Dafür ist sie da.
Könne natürlich aber gewisse Obliegenheitspflichten verletzt sein, z.B. Trunkenheit. Dann nimmt die Versicherung Regress beim Kunden. Aber den gegnerischen Schaden muss sie immer zahlen.
V.G.Flakko
Zitat:
@Flakko schrieb am 30. Januar 2020 um 21:52:14 Uhr:
Sicher kann er die Klage auch an den Halter oder Fahrer richten.
Der informiert dann die Kfz-Haftpflicht und diese regelt dann alles weitere. Dafür ist sie da.
Könne natürlich aber gewisse Obliegenheitspflichten verletzt sein, z.B. Trunkenheit. Dann nimmt die Versicherung Regress beim Kunden. Aber den gegnerischen Schaden muss sie immer zahlen.
V.G.Flakko
deswegen bleibt derjenige, gegen wen sich die Klage richtet aber immer noch der Beklagte.
Bezahlen wird den Prozess dann die Versicherung, nennt sich passiver Rechtsschutz.
Ich stelle nochmals meine Frage, da sie bisher nicht beantwortet wurde. Was ist, wenn es zwischen TE und Versicherung gar keinen rechtsgültigen Versicherungsvertrag gibt und die Versicherung deshalb nicht bezahlt? Wer bezahlt dann den Fremdschaden, Rechtsanwälte und Gerichtskosten?
Zitat:
@schwarzeBandit schrieb am 31. Januar 2020 um 10:22:26 Uhr:
Ich stelle nochmals meine Frage, da sie bisher nicht beantwortet wurde. Was ist, wenn es zwischen TE und Versicherung gar keinen rechtsgültigen Versicherungsvertrag gibt und die Versicherung deshalb nicht bezahlt? Wer bezahlt dann den Fremdschaden, Rechtsanwälte und Gerichtskosten?
das ist doch ganz einfach. Wer die Musik bestellt, der bezahlt Sie.
Der Geschädigte geht für die von dir genannten Aufwendungen in Vorkasse und muss versuchen sich das Geld vom Schädiger zurückzuholen.
Frage jetzt beantwortet?
"...Bezahlen wird den Prozess dann die Versicherung, nennt sich passiver Rechtsschutz..."
Ich bin immer noch nicht schlauer. Vielleicht erfahren wir irgendwann vom TE, was sinngemäß in der Klageschrift steht, wie sich die Versicherung positioniert und was am Ende im Urteil steht.
Es kann doch gar nicht sein, dass es zwischen dem TE und seiner Vers. kein Vertrag gibt. Dann hätte er doch das Auto gar nicht zulassen können!?!
V.G.Flakko
Zitat:
@Flakko schrieb am 31. Januar 2020 um 11:16:26 Uhr:
Es kann doch gar nicht sein, dass es zwischen dem TE und seiner Vers. kein Vertrag gibt. Dann hätte er doch das Auto gar nicht zulassen können!?!
V.G.Flakko
sehe ich ähnlich. Er hat zumindest ein vorläufige Deckung nach Ausgabe der EVB.
Es kann aber auch sein, dass der Anwalt des Unfallgegner aus "Prozesstaktischen Gründen" den TE mit verklagt hat.
Er kommt nämlich als Zeuge in Betracht. Wenn er mit verklagt wurde, fällt das weg.
Zitat:
@Flakko schrieb am 31. Januar 2020 um 11:16:26 Uhr:
Es kann doch gar nicht sein, dass es zwischen dem TE und seiner Vers. kein Vertrag gibt. Dann hätte er doch das Auto gar nicht zulassen können!?!
V.G.Flakko
Der TE hat den Vertrag erst am Tag des Unfalls abgeschlossen und zuvor zwei Wochen nur die evb genutzt.
Vielleicht liegt da der Hase im Pfeffer.
Deutet sowieso einiges darauf hin, dass wir hier nicht alle Infos auf dem Tisch haben.