KFZ Versicherung zahlt nicht- nun Klage gegen mich und Versicherung

Moin,

Ich September 2019 habe ich einen Unfall verursacht, als ich von der Innenspur eines Kreisverkehrs diesen verlassen wollte. Der Geschädigte fuhr in mich hinein, ich habe diesen leider nicht wahrgenommen.

Der Unfall wurde von mir an meine Versicherung gemeldet, da die Polizei den Unfall aufgenommen hat musste ich auch ein Ordnungsgeld zahlen.

Nun habe ich vergangene Woche Post bekommen, das mein Unfallgegner gegen mich und meine Versicherung Klage eingereicht hat. Die Versicherung hat bisher nichts reguliert.

Nun würde ich gerne einmal wissen, wie ich mich verhalten soll. Muss ich nun ebenfalls einem Anwalt einschalten? Oder bin ich über die Versicherung mit abgesichert? Habe eine Teilkasko, wo seine Schäden ja abgedeckt sein sollten.

Danke für eure Hilfe

Beste Antwort im Thema

Ein Blick in deine AKB verrät dir, dass Du umgehend Rücksprache mit der Versicherung zu nehmen hast und ihr dazu eigentlich auch die Klageschrift in Kopie übermitteln musst. Bis zur Mitteilung der HP, dass sie einen gemeinsamen Anwalt beauftragt haben oder sie Dir die Weisung erteilen nichts zu tun, bist Du auch für die Einhaltung der Frist zur Anzeige der Verteidigungsbereitschaft und der Klageerwiderungsfrist zuständig. Also morgen direkt Kontakt mit deiner HP aufnehmen.

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Zitat:

@NDLimit schrieb am 23. Januar 2020 um 16:05:12 Uhr:



Zitat:

@metalhead79 schrieb am 23. Januar 2020 um 13:42:02 Uhr:



Das passt schon und ist im normalen Zeitlichen Rahmen.
Warum denkst du das ist der Grund für die Klage? Davon weiß der Unfallgegner doch gar nix.

Gruß Metalhead

ich sehe den zeitlichen Rahmen eher knapp an.

Warum? eVB und Zugelassen, dann innerhalb von einer Woche zum Versicherungsvertreter, Vetrag abschließen und bis der dann im Briefkasten ist sind locker noch mal 3 Wochen um.

Ist ja auch egal, die Versicherung scheint es ja nicht zu stören (die reguliert ja).

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 23. Januar 2020 um 16:24:30 Uhr:



...
Ist ja auch egal, die Versicherung scheint es ja nicht zu stören (die reguliert ja).

dafür ist doch die Haftplichtversicherung auch da
und erhält im Gegenzug die Versicherungsprämie

Nach Erhalt der der Police ist der Erstbeitrag unverzüglich, in diesem Fall werden 14 Tage + Überweisungsdauer (bis zu 3 Tage) gerechnet. In Zeiten von Echtzeitüberweisungen sind 3 Tage großzügig bemessen. Es kommt dann schon auf die genauen Tage an und nicht auf die Zirka-Angaben wenn es "zur Sache" geht wie in diesem Fall.

Zitat:

@NDLimit schrieb am 23. Januar 2020 um 16:32:16 Uhr:


Nach Erhalt der der Police ist der Erstbeitrag unverzüglich, in diesem Fall werden 14 Tage + Überweisungsdauer (bis zu 3 Tage) gerechnet. In Zeiten von Echtzeitüberweisungen sind 3 Tage großzügig bemessen. Es kommt dann schon auf die genauen Tage an und nicht auf die Zirka-Angaben wenn es "zur Sache" geht wie in diesem Fall.

Meine Versicherung bekommt immer eine Einzugsermächtigung und vor 14 Tagen war da nie was abgebucht.

Versicherung besteht ab Zulassen des Fahrzeuges mit eVB und zwar schon so wie ich das später versichert haben möchte (also mit VK), das teile ich denen da schon mit.

Gruß Metalhead

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Bei Einzugsermächtigung gelten die Zeiträume nicht, da es im Ermessen der Versicherers liegt. Wir reden von Erstprämie, nicht Folgeprämie.

Wenn der Versicherungsbeitrag nicht rechtzeitig gezahlt worden wäre, wäre das eine Obliegenheitsverletzung und ein Grund, die Deckung zu verweigern. Das hätte die Versicheung dem TE aber gleich mitgeteilt und nicht erst nach dem Abschluss eines Gerichtsprozesses.

Zitat:

@NDLimit schrieb am 23. Januar 2020 um 16:46:59 Uhr:


Wir reden von Erstprämie, nicht Folgeprämie.

Ich auch, ich hab noch nie etwas an 'ne Versicherung überwiesen.

Ansonsten bezweifle ich daß ein Versicherer da dann Probleme macht ohne den Kunden vorher zu informieren.

Aber wie gesagt, die Versicherung reguliert ja. Der TE vermutet die Klage aufgrund dessen, was sich mir aber nicht erschließt, da ja der Gegner davon normalerweise nichts wissen kann.

Gruß Metalhead

Noch gab es ja diesen Prozess noch nicht oder habe ich das überlesen?

Zitat:

@NDLimit schrieb am 23. Januar 2020 um 16:50:23 Uhr:


Noch gab es ja diesen Prozess noch nicht oder habe ich das überlesen?

Nee, da darfst froh sein wenn der noch 2020 statt findet. 😁

Wenn die Versicherung nicht einspringen würde, würde sie ja auch keinen Prozess führen wollen (aber das gedenkt sie ja zu tun).

Gruß Metalhead

Zitat:

@NDLimit schrieb am 23. Januar 2020 um 16:50:23 Uhr:


Noch gab es ja diesen Prozess noch nicht oder habe ich das überlesen?

Hier verklagt aber der Anspruchsteller den TE auf Schadenersatz. Wenn die Versicherung die Deckung verweigern wollte, müsste sie der Prozess gar nicht interessieren...

So hatte ich es anfangs ja auch schon geschrieben. Diese "Zufälle" des TE und der zeitliche Ablauf kamen ja erst später auf. Das ist schon eine knappe Kiste....

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 23. Januar 2020 um 16:53:58 Uhr:


Hier verklagt aber der Anspruchsteller den TE auf Schadenersatz. Wenn die Versicherung die Deckung verweigern wollte, müsste sie der Prozess gar nicht interessieren...

Es wird immer die Versicherung, der Fahrer und der Halter verklagt, das ist das Standardprozedere.

Gruß Metalhead

Hier scheint es halt etwas anders zu sein ... wie auch immer. Man darf auf den Ausgang gespannt sein. 🙂

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 23. Januar 2020 um 16:50:10 Uhr:



Zitat:

@NDLimit schrieb am 23. Januar 2020 um 16:46:59 Uhr:


Wir reden von Erstprämie, nicht Folgeprämie.

Ich auch, ich hab noch nie etwas an 'ne Versicherung überwiesen.
Ansonsten bezweifle ich daß ein Versicherer da dann Probleme macht ohne den Kunden vorher zu informieren.
Aber wie gesagt, die Versicherung reguliert ja. Der TE vermutet die Klage aufgrund dessen, was sich mir aber nicht erschließt, da ja der Gegner davon normalerweise nichts wissen kann.

Gruß Metalhead

High, Du sagst immer, die Versicherung reguliert ja.

Woher beziehst du diese Erkenntnis?
Hier schreibt der Threaderöffner:

„ Nun habe ich vergangene Woche Post bekommen, das mein Unfallgegner gegen mich und meine Versicherung Klage eingereicht hat. Die Versicherung hat bisher nichts reguliert.“

Naja, sie kümmert sich aber darum.
Keine Ahnung was da die Gründe sind, aber eine nicht existierende Versicherung vermute ich jetzt erst mal nicht.
Abwarten und Tee trinken.

Gruß Metalhead

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