KFZ Versicherung zahlt nicht- nun Klage gegen mich und Versicherung
Moin,
Ich September 2019 habe ich einen Unfall verursacht, als ich von der Innenspur eines Kreisverkehrs diesen verlassen wollte. Der Geschädigte fuhr in mich hinein, ich habe diesen leider nicht wahrgenommen.
Der Unfall wurde von mir an meine Versicherung gemeldet, da die Polizei den Unfall aufgenommen hat musste ich auch ein Ordnungsgeld zahlen.
Nun habe ich vergangene Woche Post bekommen, das mein Unfallgegner gegen mich und meine Versicherung Klage eingereicht hat. Die Versicherung hat bisher nichts reguliert.
Nun würde ich gerne einmal wissen, wie ich mich verhalten soll. Muss ich nun ebenfalls einem Anwalt einschalten? Oder bin ich über die Versicherung mit abgesichert? Habe eine Teilkasko, wo seine Schäden ja abgedeckt sein sollten.
Danke für eure Hilfe
Beste Antwort im Thema
Ein Blick in deine AKB verrät dir, dass Du umgehend Rücksprache mit der Versicherung zu nehmen hast und ihr dazu eigentlich auch die Klageschrift in Kopie übermitteln musst. Bis zur Mitteilung der HP, dass sie einen gemeinsamen Anwalt beauftragt haben oder sie Dir die Weisung erteilen nichts zu tun, bist Du auch für die Einhaltung der Frist zur Anzeige der Verteidigungsbereitschaft und der Klageerwiderungsfrist zuständig. Also morgen direkt Kontakt mit deiner HP aufnehmen.
112 Antworten
ich erwähnte ja schon, dass die zeitlichen Abläufe auf einen engen Ausgang hinauslaufen können
wenn sich das herausstellt, dann herzlichen Glückwunsch........
Ist es denn rechtlich möglich daß die Versicherung ohne jedwede Info an den Versicherungsnehmer ausläuft?
Ich meine nicht.
Gruß Metalhead
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 31. Januar 2020 um 11:55:58 Uhr:
Ist es denn rechtlich möglich daß die Versicherung ohne jedwede Info an den Versicherungsnehmer ausläuft?
Ich meine nicht.Gruß Metalhead
Natürlich wird die VS den VN informieren. Fragt sich, ob wir alle Infos bekommen haben.
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Dazu müsste die Versicherung ja rückwirkend den Versicherungsschutz widerrufen haben, davon ist doch hier gar nicht die Rede
Wie lange gilt denn die vorläufige Deckung?
Zitat:
@celica1992 schrieb am 31. Januar 2020 um 12:10:54 Uhr:
Dazu müsste die Versicherung ja rückwirkend den Versicherungsschutz widerrufen haben, davon ist doch hier gar nicht die Rede
ich sag ja, dass wir u. U. nicht alle Infos bekommen haben 😉
Bis zur Zahlung des Erstbeitrages, außer er zahlt nicht, dann erlischt der vorläufige Versicherungsschutz und er hat von Anfang an keinen Versicherungsschutz
Zitat:
@schwarzeBandit schrieb am 31. Januar 2020 um 12:11:03 Uhr:
Wie lange gilt denn die vorläufige Deckung?
guck mal:
https://www.versicherung-check.net/vorlaeufige-deckung-kfz/
Soo..
Meine Versicherung nimmt den Prozess auf.
In der Police die ich bekommen habe, ist als Versicherungsbeginn der Tag der Zulassung angegeben (diese bekam ich 2 Wochen nach dem Unfall zugeschickt).
Na dann ist ja alles im grünen Bereich. Einfach machen lassen wofür du sie bezahlst.
PS. Weißt du warum die nicht zahlen?
Gruß Metalhead
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 31. Januar 2020 um 15:36:28 Uhr:
Na dann ist ja alles im grünen Bereich. Einfach machen lassen wofür du sie bezahlst.PS. Weißt du warum die nicht zahlen?
Gruß Metalhead
Nein leider nicht, hatte ich am Telefon auch erfragt, aber da konnten/wollten/durften sie mir nichts sagen
Wurde dir die Klageschrift nicht zugestellt?
Also, es gab Post...Versicherung nimmt Prozess auf, es wurde geschrieben:
1.) die gegen die Beklagte zu 2) (Versicherung) gerichtete Klage abzuweisen.
2.) hilfsweise, der Beklagten zu 2) nachzulassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung abzuwenden
3.) ferner Hilfsweise, der Beklagten zu 2.) die Befugnis einzuräumen, Sicherheit durch eine Bürgschaft einer Bank aus einem EU Staat zu leisten.
Die Versicherung tritt dem Beklagten zu 1.) (Mir) als Nebenintervenientin bei.
4. die beantragen, die Klage gegen mich abzuweisen..
Was bedeutet das nun?
Setz das mal mit geschwärzten Personalien hier rein.