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Kfz-Versicherung Jährliche Fahrleistung

Themenstarteram 19. Januar 2015 um 13:08

Hallo ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen. Als ich mein Auto Kfz Haftpflicht Versichert habe wurde gefragt nach der Jährlichen Kilometerlaufleistung die man fährt dort hatte ich auch meine ungefähre Kilometer Fahrleistung angegeben nun merke ich aber das ich mit der angegebenen laufleistung nicht hinkomme es werden mehr. Wie ist das jetzt muß ich das melden nachdem das jahr vorrüber ist, oder sollte ich das jetzt schon melden ?

Beste Antwort im Thema
am 24. Januar 2015 um 21:24

Ich wiederhole mich, nirgendwo werden die Versicherungen so besch..... wie bei Angabe der Fahrleistung pro Jahr. Deswegen gehen immer mehr Versicherungen dazu über, dies zu kontrollieren. Dies kann z.B. geschehen durch die Vorlage einer Inspektionsrechnung usw. Hatte man einen Unfall steht auf dem Unfallbogen, den die Versicherung bekommt, ganz oben der abgelesene km-Stand.

Die Strafen für diesen Betrug sind je nach Versicherung verschieden, es gibt welche, die berechnen rückwirkend das Jahr nach der höchsten km-Klasse und ein Jahresbetrag gibt es noch zusätzlich als Strafe.

Dabei ist der Differenzbetrag gar nicht so hoch.

Bei meiner Versicherung ist es so, daß ab Meldung und Höherstufung ein neues "Jahr" beginnt. Ab diesem Zeitpunkt kannst du dann die km fahren, welche du jetzt neu angegeben hast.

Also, auf jeden Fall der Versicherung melden.

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Schau in deine AKB

Hallo,

Wenn du überschauen kannst was ungefähr am Jahresende rauskommt melde es schon jetzt.

Seelze 01

wenn es nur ein Jahr mal höher war kannst du die Sache umgehen in dem du die Versicherungsleistung änders.

Beispiel Fahrer Schutz reinnehmen. Durch die Änderung startet der Vertrag vom aktuellen km Stand.

Wenn es dauerhaft mehr sein sollte würde ich den Vertrag aktualisieren

am 24. Januar 2015 um 21:24

Ich wiederhole mich, nirgendwo werden die Versicherungen so besch..... wie bei Angabe der Fahrleistung pro Jahr. Deswegen gehen immer mehr Versicherungen dazu über, dies zu kontrollieren. Dies kann z.B. geschehen durch die Vorlage einer Inspektionsrechnung usw. Hatte man einen Unfall steht auf dem Unfallbogen, den die Versicherung bekommt, ganz oben der abgelesene km-Stand.

Die Strafen für diesen Betrug sind je nach Versicherung verschieden, es gibt welche, die berechnen rückwirkend das Jahr nach der höchsten km-Klasse und ein Jahresbetrag gibt es noch zusätzlich als Strafe.

Dabei ist der Differenzbetrag gar nicht so hoch.

Bei meiner Versicherung ist es so, daß ab Meldung und Höherstufung ein neues "Jahr" beginnt. Ab diesem Zeitpunkt kannst du dann die km fahren, welche du jetzt neu angegeben hast.

Also, auf jeden Fall der Versicherung melden.

am 26. Januar 2015 um 9:14

Zitat:

@27239 schrieb am 19. Januar 2015 um 20:48:28 Uhr:

wenn es nur ein Jahr mal höher war kannst du die Sache umgehen in dem du die Versicherungsleistung änders.

Beispiel Fahrer Schutz reinnehmen. Durch die Änderung startet der Vertrag vom aktuellen km Stand.

Wenn es dauerhaft mehr sein sollte würde ich den Vertrag aktualisieren

und was passiert mit dem Zeitraum, in dem ich zu viel gefahren bin?

bei jeder Gesellschaft warscheinlich unterschiedlich, da wo ich bin zählt der zuletzt eingetragene Km-Stand und von dort aus wird gerechnet. Wenn ein Verstoss dann vorliegt wird das aktuelle Jahr auf dem Stand gestellt was man fahren sollte und die Differenz muss nachgezahlt werden vom 01.01. des Jahres.

Ist aber nur so, weil die Abweichungen nicht zu krass sind (eine Beitragsstufe)

Für Verträge die 6.000 km Fahrleistung vereinbahrt haben und 30.000 km im Jahr fahren wird natürlich der Rückwirkende Vetrag bestimmt vom Innendienst geprüftt.

Wir hatten das auch bei unserer Versicherung und haben es gemeldet sobald wir drauf gekommen sind, dass wir am Jahresende mehr drauf haben, als wir angegeben haben. Wir haben es dann nach ca. 4 Monaten nachgemeldet und wurden dann hochgestuft und mussten für die ersten 4 Monate nachbezahlen.

Themenstarteram 27. Januar 2015 um 16:14

Wie ist das eigentlich bei Monatlicher Zahlweise zählt das dann ab dem Tag wo man der Versicherung bekanntgegeben hat das es mehr Kilometer werden?

am 27. Januar 2015 um 16:41

Frag deinen Versicherer.

Hierzu gibt es keine allgemein gültige Regelung.

Aber von der Logik her: Nein!

Es wird nach der Jahresfahrleistung und nicht der monatlichen Fahrleistung gefragt.

Zitat:

@911westie schrieb am 24. Januar 2015 um 22:24:59 Uhr:

Ich wiederhole mich, nirgendwo werden die Versicherungen so besch..... wie bei Angabe der Fahrleistung pro Jahr.

Mag ja sein, aber die Logik der Tarife ist auch nicht konsequent:

Sicher ist einerseits die Wahrscheinlichkeit höher, in einen Unfall verwickelt zu werden, je mehr km/Jahr ich fahre. Andererseits steigt die Unfallgefahr auch, wenn ich nur wenige km/Jahr mit dem Auto fahre, da dann einfach die Routine fehlt.

In meinen Augen ist die Kilometerabfrage nichts als sinnlose Schikane!

Ist zwar OT; warum gibt es einen Garagenrabatt, auch in der Vollkasko?:)

Ist mir 2008 nach 12 Jahren Garagenmiete passiert. Rep. damals ca. € 7.000,--

100-1113-edited
100-1121-edited
100-1147

Zitat:

@germania47 schrieb am 27. Januar 2015 um 19:21:56 Uhr:

Ist zwar OT; warum gibt es einen Garagenrabatt, auch in der Vollkasko?:)

Ist mir 2008 nach 12 Jahren Garagenmiete passiert. Rep. damals ca. € 7.000,--

Nur so viel zum Sinn eines Rabattes.

Zitat:

@germania47 schrieb am 27. Januar 2015 um 22:27:05 Uhr:

Zitat:

@germania47 schrieb am 27. Januar 2015 um 19:21:56 Uhr:

Ist zwar OT; warum gibt es einen Garagenrabatt, auch in der Vollkasko?:)

Ist mir 2008 nach 12 Jahren Garagenmiete passiert. Rep. damals ca. € 7.000,--

Nur so viel zum Sinn eines Rabattes.

ist von vielen Gesellschaften schon wieder abgeschafft, man schreibt es zwar im Antrag immer noch rein, hat aber keine Auswirkungen auf dem Preis.

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