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KFZ Verkauf mit Anzahlung. HILFE!!

Themenstarteram 8. November 2010 um 22:51

Hallo zusammen,

hoffe ihr könnt mir helfen.

habe letzten Samstag mein KFZ verkauft, besser gesagt der käufer zahlte mir 200 Euro an und sagte das er mir den Rest zwei wochen später bringt.

Ich habe ihm allerdings den KFZ-Brief mitgegeben weil er von mir 200 km weg ist,er sagte er meldet das Auto an und kommt dann mit den Nummerschildern und bringt mir die restlichen 16000 Euro bei KFZ Übergabe ,erst heute habe ich erfahren das man das eigentlich nicht machen sollte.

Das Auto steht allerdings gut verschlossen in meiner Garage,ich habe alle Autoschlüssel und es wurde vertraglich schriftlich festgehalten das das KFZ bis zur vollständigen Bezahlung mein Eigentum bleibt. Auch wurde schriftlich festgehalten das er mir 200 euro angezahlt hat .

Ich möchte dem Käufer nichts unterstellen und vielleicht mache ich mir umsonst sorgen,und er kommt wirklich mit dem Rest an, er machte auch ein seriöusen Eindruck. Trotzdem habe ich jetzt ein mulmiges Gefühl.

Was kann er machen wenn er mich wirklich übers ohr hauen will. Kann er sich den Wagen rechtlich nehmen wenn er es darauf anlegt ,obwohl im Kaufvertrag die Anzahlung und das Eigentum festgehalten wurde. Kann ich den Brief zurückfordern ?

 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Racmar

Mit dem Kaufvertrag, der den Eigentums-Übergang nach vollständiger bezahlung regelt

Die Bezahlung hat mit dem Eigentumsübergang überhaupt gar nichts zu tun, Stichwort Abstraktionsprinzip ;)

Worüber ich mich regelmäßig wundere: da verkaufen blutige Laien Fahrzeuge im Wert von mehreren tausend Euro und dann fragen dann immer erst hinterher. Warum erkundigt man sich denn nicht mal vorher, auf was man achten soll? Es gibt unzählige Info-Seiten im Netz, da dürfte so etwas doch überhaupt gar nicht vorkommen.

Gruß Tecci

16 weitere Antworten
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16 Antworten
am 8. November 2010 um 22:56

Ganz toller Fake.

Themenstarteram 8. November 2010 um 22:59

ist nicht grade hilfreich !

am 8. November 2010 um 23:05

(Hatte sich erledigt - bitte ausblenden. Der TE hatte den Post nochmal editiert.)

am 8. November 2010 um 23:13

Was sollte schon passieren? Er hat ein Blatt Papier von Dir, Du 200 Tacken von ihm.

am 8. November 2010 um 23:13

Tut mir leid, aber das klang einfach zu unrealistisch um wahr zu sein.

Ihr habt ja sicherlich einen Kaufvertrag. Solange die Gegenpartei nicht ihren Anteil zu 100% geleistet hat, bleibst du der Eigentümer. Es ist taktisch aber absolut unklug, den Fahrzeugbrief mitzugeben, denn das ist deine Versicherung, daß der Wagen dir gehört.

Entgegen einer weit verbreiteten Meinung ist der Fahrzeugbrief kein Eigentumsnachweis. Er sollte natürlich trotzdem nicht leichtfertig aus der Hand gegeben werden.

Was ist denn mit dem Fahrzeugschein? Hast du den noch (ggf. entwertet, weil das Auto abgemeldet ist)?

Der Käufer kann sich jedenfalls nicht mit Tricks das Auto erschleichen, sondern nur mit großer krimineller Energie das Auto beschaffen. Da er keine Schlüssel hat, müsste er es aufbrechen und kurzschließen. Wer ein Auto so klaut, braucht aber auch keinen Fahrzeugbrief.

Insofern würde ich mich da jetzt mal entspannt zurücklehnen. Die vorhandene Quittung über die Anzahlung und die nicht existente Quittung über die Restzahlung sind Belege genug, dass das Eigentum am Auto noch nicht auf den Käufer übergegangen ist.

Zitat:

Original geschrieben von Florian333

 

Insofern würde ich mich da jetzt mal entspannt zurücklehnen. Die vorhandene Quittung über die Anzahlung und die nicht existente Quittung über die Restzahlung sind Belege genug, dass das Eigentum am Auto noch nicht auf den Käufer übergegangen ist.

Quittungen sind für einen Eigentumsübergang unerheblich.

 

Für wirksame Eigentumsübertragung siehe BGB § 929 "Einigung und Übergabe".

"Zur Übertragung des Eigentums an einer beweglichen Sache ist erforderlich, dass der Eigentümer die Sache dem Erwerber übergibt und beide darüber einig sind, dass das Eigentum übergehen soll"

O.

Themenstarteram 9. November 2010 um 8:09

Vielen Dank erstmal für die Antworten,

bin jetzt schon um einiges beruhigter. Puhh !!

Um die Frage für den Fahrzeugschein zu Beantworten. Der Käufer hat auch den Fahrzeugschein, auf dem allerdings der Vermerk einer Stilllegung vorhanden ist.

Wäre für weitere Antworten trotzdem dankbar.

Viele Grüße

Marijot

am 9. November 2010 um 11:43

Zitat:

Entgegen einer weit verbreiteten Meinung ist der Fahrzeugbrief kein Eigentumsnachweis. Er sollte natürlich trotzdem nicht leichtfertig aus der Hand gegeben werden.

Wie weist du dann nach, daß es dein Fahrzeug ist?

am 9. November 2010 um 12:03

Zitat:

Original geschrieben von downforze94

Zitat:

Entgegen einer weit verbreiteten Meinung ist der Fahrzeugbrief kein Eigentumsnachweis. Er sollte natürlich trotzdem nicht leichtfertig aus der Hand gegeben werden.

Wie weist du dann nach, daß es dein Fahrzeug ist?

Kaufvertrag...

Als ich den volljährigen, für 300 Euro erworbenen Micra anmelden wollte, wollte die Zulassungsstelle auch den Kaufvertrag sehen, da mit den neuen Zulassungsbescheinigungen scheinbar schon sehr viel Schmu getrieben wurde.

 

Solang das Auto Sicher verschlossen beim Verkäufer in der Garage steht und die Alarmanlage scharf ist würd ich mir auf jeden Fall keine Gedanken machen. Mit dem Kaufvertrag, der den Eigentums-Übergang nach vollständiger bezahlung regelt bist du zumindest rechtlich auf der halbwegs sicheren Seite. Der Käufer muss es dann schon wirklich drauf anlegen für 16.000 Euro wegen Urkundenfälschung und Diebstahls unter Umständen n Paar Jahre gesiebte luft zu atmen. Und wer das Risiko eingeht, der braucht auch keinen Kaufvertrag.

Zitat:

Original geschrieben von Racmar

Mit dem Kaufvertrag, der den Eigentums-Übergang nach vollständiger bezahlung regelt

Die Bezahlung hat mit dem Eigentumsübergang überhaupt gar nichts zu tun, Stichwort Abstraktionsprinzip ;)

Worüber ich mich regelmäßig wundere: da verkaufen blutige Laien Fahrzeuge im Wert von mehreren tausend Euro und dann fragen dann immer erst hinterher. Warum erkundigt man sich denn nicht mal vorher, auf was man achten soll? Es gibt unzählige Info-Seiten im Netz, da dürfte so etwas doch überhaupt gar nicht vorkommen.

Gruß Tecci

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

Quittungen sind für einen Eigentumsübergang unerheblich.

Wie würde hier wohl die Frage des Nachweises aussehen, wenn der Käufer behauptet, dass er bereits Eigentümer sei, die Zahlung des Kaufpreises aber nicht nachweisen kann?

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Die Bezahlung hat mit dem Eigentumsübergang überhaupt gar nichts zu tun ...

Doch, da der Übergang des Eigentums hier vertraglich geregelt wurde:

Zitat:

Original geschrieben von Marijot

... und es wurde vertraglich schriftlich festgehalten das das KFZ bis zur vollständigen Bezahlung mein Eigentum bleibt.

Zitat:

Original geschrieben von Florian333

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

Quittungen sind für einen Eigentumsübergang unerheblich.

Wie würde hier wohl die Frage des Nachweises aussehen, wenn der Käufer behauptet, dass er bereits Eigentümer sei, die Zahlung des Kaufpreises aber nicht nachweisen kann?

Quittungen sind ein Indiz für eine vorgenommene Eigentumsübertragung.

Der Vorgang der Eigentumsübertragung erfolgt aber nicht durch Quittungen, sondern durch Einigung und Übergabe.

 

O.

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Zitat:

Original geschrieben von Racmar

Mit dem Kaufvertrag, der den Eigentums-Übergang nach vollständiger bezahlung regelt

Die Bezahlung hat mit dem Eigentumsübergang überhaupt gar nichts zu tun, Stichwort Abstraktionsprinzip ;)

Worüber ich mich regelmäßig wundere: da verkaufen blutige Laien Fahrzeuge im Wert von mehreren tausend Euro und dann fragen dann immer erst hinterher. Warum erkundigt man sich denn nicht mal vorher, auf was man achten soll? Es gibt unzählige Info-Seiten im Netz, da dürfte so etwas doch überhaupt gar nicht vorkommen.

Gruß Tecci

Finde, die Vorwürfe sind hier nicht angebracht. Ratschläge sind besser. Aus Fehlern lernt man auch. Möglich, daß der Käufer nur den Brief erwerben wollte. Was er damit anstellt? Keine Ahnung.

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