KFZ Verkauf mit Anzahlung. HILFE!!
Hallo zusammen,
hoffe ihr könnt mir helfen.
habe letzten Samstag mein KFZ verkauft, besser gesagt der käufer zahlte mir 200 Euro an und sagte das er mir den Rest zwei wochen später bringt.
Ich habe ihm allerdings den KFZ-Brief mitgegeben weil er von mir 200 km weg ist,er sagte er meldet das Auto an und kommt dann mit den Nummerschildern und bringt mir die restlichen 16000 Euro bei KFZ Übergabe ,erst heute habe ich erfahren das man das eigentlich nicht machen sollte.
Das Auto steht allerdings gut verschlossen in meiner Garage,ich habe alle Autoschlüssel und es wurde vertraglich schriftlich festgehalten das das KFZ bis zur vollständigen Bezahlung mein Eigentum bleibt. Auch wurde schriftlich festgehalten das er mir 200 euro angezahlt hat .
Ich möchte dem Käufer nichts unterstellen und vielleicht mache ich mir umsonst sorgen,und er kommt wirklich mit dem Rest an, er machte auch ein seriöusen Eindruck. Trotzdem habe ich jetzt ein mulmiges Gefühl.
Was kann er machen wenn er mich wirklich übers ohr hauen will. Kann er sich den Wagen rechtlich nehmen wenn er es darauf anlegt ,obwohl im Kaufvertrag die Anzahlung und das Eigentum festgehalten wurde. Kann ich den Brief zurückfordern ?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Racmar
Mit dem Kaufvertrag, der den Eigentums-Übergang nach vollständiger bezahlung regelt
Die Bezahlung hat mit dem Eigentumsübergang überhaupt gar nichts zu tun, Stichwort Abstraktionsprinzip 😉
Worüber ich mich regelmäßig wundere: da verkaufen blutige Laien Fahrzeuge im Wert von mehreren tausend Euro und dann fragen dann immer erst hinterher. Warum erkundigt man sich denn nicht mal vorher, auf was man achten soll? Es gibt unzählige Info-Seiten im Netz, da dürfte so etwas doch überhaupt gar nicht vorkommen.
Gruß Tecci
16 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
...
Die Bezahlung hat mit dem Eigentumsübergang überhaupt gar nichts zu tun, Stichwort Abstraktionsprinzip 😉
...
Generell richtig,
Aber die Klausel im Vertrag ist der Ausdruck des Willens, das Fahrzeug bei vollständiger Bezahlung in das Eigentum des Käufers übergehen zu lassen. Wenn der Käufer das Unterschreibt, hat er seinen gleich lautenden Willen bekundet und es wird rechtskräftig. Vor Gericht können seine Karten fast nicht besser sein.
Lieber TE was passieren kann.....
Dein " Käufer" klaut ein Auto deines Typs
und deines Baujahres:
Als Fahrzeugbrief "friesiert! er dann deinen Brief um und dann ist
Ärger auch für dich angesagt!
gruß Alex
nur ein Beispiel