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KFZ ummelden/abmelden nach Tod des KFZ Halters?

Themenstarteram 6. Juni 2016 um 8:00

Hallo liebe Community,

mein Vater ist vor einigen Wochen verstorben und wir wollen jetzt seinen Tiguan verkaufen. Da wir uns nicht so wirklich mit dem ganzen Zeug auskennen, wollte ich mal um ein paar Ratschläge bitten, was zu tun, bzw was am sinnvollsten zu tun ist.

Ich werde mich morgen mit der KFZ Versicherung in Verbindung setzten und die Versicherung auf meine Mutter, welche die Erbin ist umschreiben lassen.

Nun zu meiner Frage: Wie ist es am sinnvollsten mit der ab-/ummeldung bei der KFZ Stelle umzugehen? Sollte der Tiguan auf meine Mutter umgeschrieben werden, bevor der verkauft wird? Meine bedenken sind dann bzgl des Weiterverkaufs, da ja dann noch ein Besitzer dann in den Papieren steht und der Wagen dann weniger Geld wert ist?! Ganz abmelden ist auch irgendwie nicht ganz sinnvoll, weil wenn der Wageninteressierte eine Probefahrt machen möchte, ist dies ja nicht möglich?!

Danke für dien Hilfe...

Vielleicht ist mein Gedanke ja auch komplett falsch, oder ich habe irgendwas nicht bedacht

Lg

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Nu-Ge schrieb am 10. Juni 2016 um 14:21:02 Uhr:

Zitat:

@twindance schrieb am 9. Juni 2016 um 17:47:42 Uhr:

 

Den habe ich entfernt, da ich es nicht zulasse, dass Du hier Deinem Gewerbe des KFZ-Handels nachgehst und versuchst Kunden zu aquirieren! Passt Dir das nicht?

Finde ich ich Diskrimination

1) es heißt Diskriminierung

2)lies Dir mal die Definition der Diskriminierung durch

3 helfe ich Dir gern mit unseren NUB auf die Sprünge, die Du mit Deiner Anmeldung akzeptiert hast. Für die etwas intellektuell eingeschränkten Mitbürger oder Schnellvergesser

5.3 Sie dürfen im Rahmen der Nutzung der MOTOR-TALK.de-Dienste nicht:

xxxxx

unerbetene Werbung, Promotionsmaterial, Junk- oder Massen-E-Mails bzw. -SMS ("Spam"), Kettenbriefe, Schneeballsysteme oder sonstige Werbung speichern, veröffentlichen und/oder übermitteln;

Ansonsten solltest Du Dir ganz genau überlegen, ob Du den nötigen Background hast, Dich mit mir anzulegen - wenn Du hier den Gartenzwergaufstand mimen willst, sitzt Du schneller vor der Tür, als Du Deinen Papi (Cousin, Bruder, Neffen oder Dackel) beim nächsten Autoverkauf vor´s Loch schieben kannst. Benimm Dich und verhalte Dich gefälligst still!

War das jetzt einfach genug?

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Derjenige der die Fahrzeugpapiere "HAT".., kann den Waggen problemlos verkaufen - da braucht man überhaupt nichts umzumelden (Voraussetzung: die "Verhältnisse sind geklärt")

Nur sollte das einigermaßen "zügig erfolgen"; denn allzu viele "Verstorbene als Fahrzeughalter" sind wohl auch nicht gewünscht.., somit gilt, wenn "IHR" das Auto in einem normalen Zeitraum verkauft; müsst ihr vorher nicht unbedingt zwingend "etwas tun".

Deine Überlegungen sind richtig.

Zusätzlicher Halter bedeutet Wertminderung.

Abgemeldete Fahrzeuge sind, zumindest an Privatleute, schwerer zu verkaufen.

Wegen des SF- Rabattes solltet ihr gut überlegen, was sinnvoll ist, d. h. wer den übernehmen soll und kann.

Ein zugelassenes Fahrzeug einem Käufer auszuhändigen ist immer mit Risiken verbunden.

Ganz wichtig ist, das ein Kaufvertrag, z. B. nach ADAC-Muster incl. der Meldungen an die Zulassungsstelle und die Versicherung, ordnungsgemäß ausgefüllt und unterschrieben wird, in zweifacher Ausfertigung, für jeden Beteiligten eine.

Ich würde entweder gemeinsam zur Ummeldung fahren oder eine nennenswerte Bürgschaft verlangen.

Themenstarteram 6. Juni 2016 um 10:51

Erstmal schonmal Danke für die schnellen Antworten :)

Ja, Mustervertrag vom ADAC ist schon ausgedruckt :)

Wie läuft denn so ein Autoverkauf von Privat zu Privat generell eigentlich normalerweise ab? Hatte noch nie Erfahrung damit und kenne auch keinen mit solchen.

Man hat sich mit dem Käufer über den Kaufpreis geeinigt, er gibt mir das Geld in bar und wir fahren dann gemeinsam zur Zulassungsstelle um den Wagen dann auf ihn zuzulassen/umzuschreiben?

Auf ihn zulassen geht nur wenn der Käufer auch aus dem Zulassungsbezirk kommt. Die gebräuchlichste Art ist das KFZ angemeldet zu übergeben und den Käufer zu verpflichten innerhalb einer Woche umzumelden. Zu beachten ist dabei die Kontrolle der Identität und das informieren der Zulassungsstelle und der Versicherung unverzüglich nach Verkauf.

Das beste wäre, wenn du jemanden kennst, der sich mit Autoverkäufen auskennt.

Zeugen können ggf. wichtig sein.

Um eine realistische Preisvorstellung zu bekommen und als verkaufsfördernde Maßnahme, empfiehlt es sich, eine Fahrzeugbewertung vornehmen zu lassen.

Je nachdem, auf welchem Weg du einen Käufer suchen wirst, musst du leider ggf. auch mit Gesindel rechnen.

Bargeld solltest du, bevor das Fahrzeug übergeben wird, auf Echtheit prüfen, ggf. durch Einzahlung bei deiner Bank.

Ich würde zusätzlich eine Kaution von z. B. 500 € einbehalten, die der Käufer erst gegen Nachweis der vertragsgemäßen Ummeldung erstattet bekommt.

Soll das Fahrzeug ersatzlos entfallen?

Themenstarteram 6. Juni 2016 um 12:16

Zitat:

@Oetteken schrieb am 6. Juni 2016 um 13:38:23 Uhr:

Das beste wäre, wenn du jemanden kennst, der sich mit Autoverkäufen auskennt.

Zeugen können ggf. wichtig sein.

Um eine realistische Preisvorstellung zu bekommen und als verkaufsfördernde Maßnahme, empfiehlt es sich, eine Fahrzeugbewertung vornehmen zu lassen.

Je nachdem, auf welchem Weg du einen Käufer suchen wirst, musst du leider ggf. auch mit Gesindel rechnen.

Bargeld solltest du, bevor das Fahrzeug übergeben wird, auf Echtheit prüfen, ggf. durch Einzahlung bei deiner Bank.

Ich würde zusätzlich eine Kaution von z. B. 500 € einbehalten, die der Käufer erst gegen Nachweis der vertragsgemäßen Ummeldung erstattet bekommt.

Soll das Fahrzeug ersatzlos entfallen?

Danke auch hier nochmal an alle, für die Hilfe und schnellen Antworten :)

Ja, das Auto soll ersatzlos entfallen. Ist das irgendwie relevant?

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