Kfz - über Höhe des (reparierten) Vorschadens nicht informiert

VW Golf 7 e (AU/5G)

Guten Tag,
ich habe im Februar 2020 einen Golf VII gekauft. Bei Vertragsunterschrift sagte mir der Verkäufer, dass das Auto an der Fahrerseite mal einen Schaden hatte, der aber repariert sei.
Jetzt habe ich festgestellt, dass sich an der Tür Fahrerseite der Lack abschabt durch Öffnen und Schließen der Tür (die Türkante reibt an der Verkleidung des Kotflügel). Ich habe dann den Schaden in dem Autohaus, in dem das Fahrzeug gekauft wurde, vorgeführt. Der zuständige Herr schaute sich dann auch die Fahrzeughistorie an und wurde immer stiller. Irgendwann fragte er, ob ich über den Vorschaden informiert sei. Ich bestätigte dies woraufhin er fragte "auch über die Schadenhöhe" was ich verneinte. Der Schaden muss so schlimm gewesen sein, dass die komplette A-Säule rausgeschweißt und neu eingesetzt wurde. Mehr dürfe und könne er mir nicht sagen.
Das Autohaus hat sich jetzt bereit erklärt, den Lackabrieb zu reparieren. Zu meinen Vorwürfen was das Verschweigen der Höhe des Unfallschaden angeht, äußert man sich nicht. Ich habe einen normalen Kaufpreis gezahlt, an dem sich der Schaden nicht widersgespiegelt hat.

Was tun?

Ich freue mich auf Rückmeldung.

Viele Grüße in die Runde
Patricia Lenz

Beste Antwort im Thema

Du hast keinen Kaufpreis bezahlt, du bezahlst eine monatliche Nutzungsgebühr.
Ich sehe nicht, dass ein reparierter Unfall die Nutzung einschränkt. Dass die Tür den Kotflügel touchiert, hätte man bei der Übergabe sehen können.

Die Werkstatt setzt den Schaden erneut instand und dann war's das.

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Zitat:

[.....] und wie will man dann Beweisen dass das Auto so gekauft wurde ?

Der Wagen wurde doch bei VW repariert, deshalb kann man anhand der Fahrzeughistorie sehen, wann die Reparatur durchgeführt wurde und anhand des Kaufvertrags, wann das Fahrzeug gekauft wurde. Wo siehst du jetzt ein Problem?

Die Fahrzeughistorie unterliegt doch der Geheimhaltung - Stichwort Datenschutz. Demnach hat man dann im Streitfall das Nachsehen und muss den Beweis antreten.
Daher würde ich es auch gleich klären als später.

Zitat:

@edakm schrieb am 10. September 2020 um 18:35:58 Uhr:


Die Fahrzeughistorie unterliegt doch der Geheimhaltung - Stichwort Datenschutz. Demnach hat man dann im Streitfall das Nachsehen und muss den Beweis antreten.
Daher würde ich es auch gleich klären als später.

Nix Geheimhaltung!!! Habe es selber aktuell gerade durch. Wenn du selber nicht in die Historie kommst, kann man das auch über einen anderen Händler (VW) versuchen freundlich zu erfragen. Es ist richtig, dass die Daten nicht rausgegeben werden dürfen. Anders sieht es im Streitverfahren vor dem Gericht aus. Hier wird über das Gericht das sog. Beweissicherungsverfahren durchgeführt. Hierzu gehört ein Sachverständiger. Zusätzlich erlässt das Gericht eine Verfügung zur Beweissicherung. Dies beinhaltet die Herausgabe der Fahrzeughistorie, zur Not auch direkt von VW aus Wolfsburg.

Kann man so machen.

Den Stress eines Gerichtsverfahrens morgen würde ich mir heute versuchen zu ersparen.

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Zitat:

@edakm schrieb am 10. September 2020 um 20:56:18 Uhr:


Kann man so machen.

Den Stress eines Gerichtsverfahrens morgen würde ich mir heute versuchen zu ersparen.

Ist richtig...auch ich habe das natürlich versucht zu vermeiden, da ich im Grunde ein Mensch bin, der keine Konfrontation scheut aber immer Lösungsorientiert denkt und handelt. Leider wird man hier ganz schnell an seine Grenzen bzw. auf taube Ohren seitens des Händlers stoßen, so dass man am Ende nur die Wahl hat es zu lassen oder zu kämpfen. Wenn sich der Kampf lohnt, bin ich dazu immer bereit. Hier handelt es sich jedoch um Leasing...so dass ich mir das eher überlegen würde. In meinem Fall war es ein Kauf, so dass ich da keine andere Wahl hatte als zu klagen.

Das Problem sehe ich darin, das er anscheinend nicht über den genauen Vorschaden und den Umfang der Reparatur informieret ist. Eventuell höher als angegeben. Was spricht dagegen sich bei der Werkstatt die die Reparatur durchgeführt hat eine schriftliche Information darüber zu besorgen. Dann weiß man was genau Und über welchen Umfang gemacht wurde. So kam man sich bei der Abgabe viele Diskussionen und eventuellen Ärger und Laufereien ersparen. Für meinen Teil wäre das sehr wichtig. Aber ich kann hier nur für mich sprechen. Warum soll ich mir eventuell den Gang zum Anwalt ( Kosten, Zeit, Geld und den nicht kennenden Ausgang ) antun. Ich jedenfalls möchte nicht für ein ( eventuellen Unfallwagen ) monatlich bezahlen und nicht weiß was mich bei der Abgabe erwartet. Aber vielleicht kann er uns ja später nach der Abgabe berichten

Klar...ich gehe da gern deiner Meinung mit und würde es auch so machen ABER:
Die durchgeführten Arbeiten sind einer Rechnungsnummer und somit einem Auftraggeber/Kunden zugewiesen. Aus Gründen des Datenschutz sowie der DSGVO wirst Du als Privatkunde darauf keinen Nachweis erhalten. Man wird ihm sicherlich eine mündliche Aussage geben aber mehr auch nicht. Der Händler würde sich ggf. strafbar machen, wenn er detaillierte Angaben zu einer Sache macht, welche mit einem fremden Kunden in Verbindung stehen. So ist leider die Rechtslage hier...

Das verstehe ich nicht.
Wo verstößt eine Kopie OHNE Kundennummer, OHNE Rechnungsnummer, OHNE Auftraggeberdaten rein mit den Material- und Arbeitsleistungen gegen die DSGVO?

Was soll dir eine Kopie ohne all diese Daten bringen? Die Rechnungsnummer ist auch in der Historie eingetragen.... Wie auch immer. Ich mache die Gesetze nicht, wurde jedoch selbst damit konfrontiert und gebe meine Erfahrungen hier lediglich weiter.

Was geht es x an was y an z bezahlt hat? Nichts.

Rein vom Gefühl her gefällt mir auch nicht das w (Werkstatt) sehen kann was z repariert hat, Ausnahme Gewährleistung).

Zitat:

@Veteranenfreund23 schrieb am 11. Sep. 2020 um 19:58:52 Uhr:


Was geht es x an was y an z bezahlt hat? Nichts.

In der Fahrzeughistorie sind keine €-Beträge aufgeführt, lediglich die Arbeitspositionen und die Ersatzeile.

Ja, dass weiß ich. Ich verweise auf Abs. 2 des Vorposts. Damit bin ich auch nicht so recht einverstanden.

Ich würde nicht davon ausgehen das über den Schaden eine Rechnung gestellt wurde.

Es könnte auch sein das der Händler den beschädigten Wagen zurückgenommen hat weil der Besitzer gleich einen anderen gekauft hat. Wer will schon einen so jungen Unfallwagen fahren...

Über die Rückgabe würde ich mir keine Gedanken machen. Es wurde ja vom Verkäufer ein Schaden angegeben.

Zitat:

@Tappi 64 schrieb am 12. September 2020 um 16:53:27 Uhr:


Ich würde nicht davon ausgehen das über den Schaden eine Rechnung gestellt wurde. [.....]

Wieso sollte es darüber keine Rechnung geben, Schwarzarbeit, oder glaubst du, dass der Vertragshändler die Reparaturkosten selber übernommen hat? 😕

Selbst dann gibt es eine interne Belastung des Konto's xyzuvw.

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