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KFZ-Steuerhöhe für Anhänger herausfinden

Themenstarteram 9. Juni 2019 um 10:54

Wie kann ich herausfinden, wie hoch die KFZ-Steuern für diesen Anhänger sind: ISEKI Anhänger A 1000?

maximale Nutzlast: 1000kg

Länge: 3,07m

Höhe: 1,08m

Breite: 1,27m

Q: https://www.iseki.de/.../...e_Transportgeraete_Anbaugeraete_181102.pdf

danke!

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34 Antworten

Zitat:

@NDLimit schrieb am 10. Juni 2019 um 14:40:55 Uhr:

Zitat:

@Siggi1803 schrieb am 10. Juni 2019 um 14:37:48 Uhr:

 

Bringe dich mal auf den neuesten Stand.

Die Diskussionen werden schon seit dem 01. Juli 2014 mit dem Zoll geführt.

Da Zoll und Finanzamt dem Finanzministerium unterstehen, habe ich hier nun keine Unterscheidung vorgenommen... sorry :D

So langsam rollen sich meine Fußnägel auf.

Das Finanzamt ist eine Landesbehörde, der Zoll ist eine Bundesbehörde....

Wie sollen beide dem gleichen Finanzministerium unterstehen?

Zitat:

@o0Julia0o schrieb am 12. Juni 2019 um 20:58:30 Uhr:

Um zum Acker zu kommen, muss ich über öffentliche Straßen. Und halt alle 2 Jahre zum TÜV über öffentliche Straßen. Also mit Zulassungsfrei ist da nix.

Das Problem ist die Fahrt zum Acker da sie über öffentliche Verkehrsflächen geht.

Der TÜV wäre keine Thema da du den ohne Zulassung nicht benötigst.

Da es sich um einen Traktor handelt würde ich das Thema Landwirtschaft doch nochmal checken an deiner Stelle.

Ein Landwirtschaftsbetrieb im Sinne des Kraftfahrzeugsteuergesetzes benötigt weder eine definierte Mindestgröße noch einen bestimmten Bestand an Wirtschaftsgütern und muss auch keine Existenzgrundlage bilden. Somit können auch Kleinbetriebe die Kfz-Steuerbefreiung in Anspruch nehmen.

Den Antrag auf Steuerbefreiung musst du bei der Zulassungsstelle stellen.

Hier wird das Formular 3813 benötigt.

Die Bedingung sind auf der Homepage des Zolls asuführlich dargestellt.

Zoll

Themenstarteram 13. Juni 2019 um 7:35

jo danke! Also da käme ich mir irgendwie mogelnd vor. Ich mache die Straße kaputt (wenn auch nur ein kurzes Stückchen) und zahle dann keine Steuern. Und ich habe ja wirklich keinen landwirtschaftlichen Betrieb, auch keinen Kleinbetrieb. Es ist einfach mein Hobby, ein wenig Gemüse anzubauen. Ich verkaufe auch nix. Ist einfach für mich und den Rest verschenke ich. Und ansonsten müsste ich nachher noch ne Betriebshaftpflicht haben etc. Rechnet sich dann eh auch nicht.

Betriebshaftpflicht wohl nicht aber in der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft müsstest du sein.

Mit dem Obst- und Gemüseanbau halte ich's genauso.

Der Rest den ich verschenke übersteigt meistens den Teil den ich selbst verbrauche.

Zum Glück brauche ich keinen Traktor weil meine Ländereien gleich am Haus sind, aber einen

Anhänger zum Grüngut entsorgen werde ich mir demnächst auch zulegen.

Wünsche noch viel Spaß beim Gärtnern!

Der Thread geht hier langsam, aber sicher Richtung ad adsurdum.

Klar, man könnte ein Gewerbe anmelden, wißt Ihr Tippgeber überhaupt, was das nach sich zieht?

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