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KFZ Steuer und neue US-Cars

Themenstarteram 11. März 2015 um 11:18

Hallo zusammen,

mir ist da im Zusammenhang mit der aktuellen Art der KFZ Steuer eine Frage eingefallen. Mittlerweile wird ja bei neuen Autos immer auch der CO2 Ausstoß als Grundlage für die KFZ Steuer herangezogen. Wie ist das jetzt bei neuen Autos aus dem Ausland die es aber hier so nie gegeben hat?

Für die meisten gibt es ja gar keine Angaben über den CO2 Ausstoß. Wird dieser dann vom Zoll ausgewürfelt oder geraten? Oder aber wird dann einfach nach alter KFZ Steuer abgerechnet?

Wäre super wenn mir das mal einer erklären könnte :) Das Thema könnte ja in Zukunft für viele relevant werden die sich einen Gebrauchten aus den USA rüberholen ;)

Beste Antwort im Thema

leute, was habt ihr für probleme? kaufen oder lassen! Die abgasnormen-ermittlung ist eine beleidigung mittlerer inteligenz, und wer die NEFZ gut findet, der hat den schuss nicht gehört!

CO2? frag mal bei BASF an was die an CO2 erzeugen und dann berechne mal den gesammt CO2 Ausstoß aller im Besatzungsland BRiD zugelassenen Autos zusammen!?

Ich habe keinen Kat drinn, und erzeuge weniger CO2 in 10 Jahren als BASF in 5 sek.!

rettet den regenwald! die steuer ist so hoch! ich bezahle zu viel!

dann fahrt fahrrad!

Wer wegen 100€ illegal erhobener steuer rumheult, dann aber für 5000€ in den Urlaub fliegt, dem kann nicht mehr geholfen werden!

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Bei grauimport "Massenware" wie dem Mustang gibts sogar unterschiedliche CO2 Eintragungen, je nach dem welches Mustergutachten zur Zulassung verwendet wurde. :D

Ich würde mich mal an einen der Umrüster wenden, die erstellen solche Gutachten ja regelmäßig und müssten bescheid wissen wie der CO2 Wert ermittelt wird.

Ich kram das Thema auch mal raus!

Ich möchte demnächst wahrscheinlich einen Ford Crown von 07/2009 kaufen.

jetzt ist die Frage, wird der schon nach CO2 ausstoss berechnet oder nach der alten Hubraumregelung.

mit der alten Regelung wären es 317€ jährlich.

Wenn die neue Regelung schongreift, kommt es auf drauf an, welcher Verbrauch genommen wird.

16 MPG City / 19 MPG kombiniert / 24 MPG Highway

19MPG entsprechen 12,38L, was 287g CO2 entsprechen würde. KFZ Steuer nach neuem Tarif wären dann 428€, statt wie früher 317€.

Bekommt man ein Gutachten bzw. die 24 MPG / 9,8L Verbrauch als CO2 Wert (227g) eingetragen, wären es nur 308€ und somit sogar noch ein bisschen günstiger.

Am besten erkundige ich mich mal beim Tüv und frag auch mal bei der Zulassungsstelle nach, bevor ich das Auto kaufe. Schliesslich hat dies schon die §21 Vollabnahme hinter sich und die HU bestanden, aber noch keine Zulassung in D

Ein Bekannter hat sich neulich nen 2012er Dodge Durango Hemi gekauft. Der Brief vom Zoll hat nicht für Freude gesorgt, mehr als 700€ Steuern...

700€ steuer sind heftig.

wenn man als Beispiel einen 6,5l Motor mit 15L Werksangabe besteuert, werde nach der neuen Steuerregelung mal eben 588€ fällig. Mit der alten Regelung nur 445€....

Aber über 700€? ist das ein Diesel? ;)

Hm.

Der Stichtag für die CO2-abhängige KFZ Steuer ist der 1.7.2009.

Bei importierten Gebrauchten aus den USA wird normalerweise der 1.7. des Baujahres als Tag der ersten Zulassung eingetragen - weil der Title nichts hergibt und Carfax / Autocheck nicht amtlich anerkannt werden. Ausnahmen bestätigen die Regel, wie immer.

Für die Steuerberechnung ist das bei BJ 2009 vermutlich ungünstig. Und das Amt wird sich kaum erweichen lassen, dass ein Tag früher dem Bürger viel Steuern sparen würde...

Bei meinem CV von 2007 sind 316 g/km eingetragen. Keine Ahnung, woher der Umrüster das Gutachten hatte. Ich vermute aber, dass es von einer TC Limo kam - es waren nämlich auch 8 Sitzplätze...

Egal wie, ich begrüße die Entscheidung, einen CV kaufen zu wollen ;-)

das wäre dann mein zweiter CV ;)

einen hab ich ja schon, der ist allerdings BJ. 98....

700 Monopolytaler steuern? melde ein gebrauchtwagenhandel an, verkaufe 1 auto pro jahr und beantrage ein rotes kennzeichen! :D machen die türken auch, und ist billiger! :D

oder fahr nach tschechien, kaufe ein billiges haus, melde den wohnsitz dort an und nach 6 monaten kannst du die tschechische staatsangehörigkeit beantragen. dann melde die karre dort an. oder kauf einen neuen Golf 16V ECObluemotiongreenpower mit 8 litern verbrauch und dekra ermittelten 0,1 liter. damit kannst du steuern sparen!

Hallo beisammen,

Ich wollte keinen neuen Theead aufmachen und hab über die Suchfunktion ein Thema gesucht was evtl. meiner Frage entsprechen könnte.

Denk mal diese hier sollte passen auch wenn der letzte Post 2015 war.

 

Ich wollte mal fragen wie das ist wenn man eine Pick-Up mit LKW Zulassung (steht so in den Papieren) zulässt, aber die Steuer im Nachhinein doch über PKW besteuert wird? Also das wären dann ca. das 4 - 5fache.

Habe gelesen dass nach 2014 die Steuer sich nach Insassenkabine, mehr als 3 Gurten, höhere Geschwindigkeiten über 140km/h richten.

 

https://www.autobild.de/.../...e-pick-ups-werden-teurer-23273.html?...

 

Das wäre dann eine Besteuerung als PKW und nicht wie in den Papieren steht, als LKW.

 

Ist das so korrekt? Und kann man das evtl. anfechten indem man die Maße nachweist dass die Ladefläche größer ist als die Doppelkabine?

 

Zu den Daten des RAM der mich interessiert:

 

BJ 2005

1500 5,7l HEMI

Müsste ein Quad Cab sein

4x4

 

Ich danke euch für eure hilfreichen Antworten.

 

Mit freundlichen Grüßen

Han

Im September wurde das Kfz-Steuer Gesetz geändert die Regelung ist vom Tisch.

Zitat:

Aufhebung der Sonderregelung bei der Besteuerung von bestimmten leichten Nutzfahrzeugen bis 3,5 t Gesamtgewicht

§ 18 Abs. 12 Kraftfahrzeugsteuergesetz (alt)

Bisher galt für bestimmte leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 t Gesamtgewicht, die über vier bis neun Sitzplätze einschließlich dem Fahrersitz verfügen und aufgrund ihrer Beschaffenheit vorrangig zur Personenbeförderung nutzbar sind, eine Sonderregelung: Abweichend von der verkehrsrechtlichen Einstufung wurden diese Fahrzeuge mit den CO2- und hubraumbezogenen Tarifen für Pkw statt der gewichtsbezogenen Steuersätze für leichte Nutzfahrzeuge besteuert. Folge war eine höhere Besteuerung derartiger Fahrzeuge.

Ab dem Inkrafttreten des 7. KraftStÄndG am 23. Oktober 2020 wird diese Sonderregelung nun aufgehoben. Die Halter dieser Fahrzeuge, bei denen es sich schwerpunktmäßig um Handwerks- und Kleinbetriebe handelt, werden damit steuerlich entlastet. Künftig erfolgt die Besteuerung dieser Fahrzeuge entsprechend ihrer Fahrzeugklasse gewichtsbezogen.

Zeiträume vor dem Inkrafttreten des 7. KraftStÄndG am 23. Oktober 2020 sind von der Aufhebung nicht betroffen, d.h. es bleibt bei der bisherigen Besteuerung.

Quelle

Moin, ich will jetzt nicht mosern oder komisch werden !

Aber warum will man bei solchen Autos unbedingt eine LKW Zulassung? Besteuerung dürfte beim 2005er der mit Sicherheit schon Euro 3 oder 4 hat , bei 390€ liegen..... gegen 210€ bei LKW Zulassung. Versicherung kann bei LKW Zulassung auch teurer sein, Anhänger darfst an Sonntag und Feiertag nicht ziehen.

Bei älteren PU ohne Kat oder bei einem Cummins ergibt es noch ein wenig Sinn, aber beim Benziner............

Hallo beisammen,

 

vielen Dank für eure Antworten.

Ich habe keinen Referenzwert an den ich mich richten kann.

Wenn dem so ist wie scorpio-driver sagt dann wäre das akzeptabel.

Habe hier im Forum gelesen von Steuer LKW 190€ vs. PKW 1200€!!

Deshalb hat mich das etwas abgeschreckt.

 

Aber zu dem Kommentar von buckdanny99:

Verstehe ich das richtig dass die LKW-Steuer nur für handwerkliches Gewerbe gilt und für Nicht-Handwerker die PKW-Steuer?

Im letzten Absatz steht dass es bei der bisherigen Besteuerung bleibe.

Wenn die Kombination aus beiden Antworten der aktuelle Stand ist, dann könnte ich auch mit der PKW-Steuer leben.

Möcht halt nur nicht dass das böse Erwachen kommt mit dem Steuerbescheid.

Themenstarteram 23. November 2020 um 17:29

Da steht jetzt nichts davon das diese Regelung nur für Handwerker und Kleinbetriebe gilt. Aber da würde ich eher mal nen Spezialisten fragen. Gerade Gesetze bieten ja immer einen gewissen Raum zur Spekulation.

Ich kenne es hier nur von Erzählungen, angeblich LKW Besteuerung nur noch an Gewerbetreibende...... ? Zumindest soll es hier so sein.

Ansonsten kann man sich die Steuer hier ausrechnen lassen: https://...undesfinanzministerium.de/.../KfzRechner.html

Zitat:

@brachypelma1997 schrieb am 23. November 2020 um 18:05:52 Uhr:

 

Aber zu dem Kommentar von buckdanny99:

Verstehe ich das richtig dass die LKW-Steuer nur für handwerkliches Gewerbe gilt und für Nicht-Handwerker die PKW-Steuer?

Nein, alle werden gleich behandelt, es gab noch nie eine Besteuerung nach Fahrzeugzweck.

 

Zitat:

@brachypelma1997 [url=https://www.motor-talk.de/.../...er-und-neue-us-cars-t5235561.html?...]

Im letzten Absatz steht dass es bei der bisherigen Besteuerung bleibe.

Wenn die Kombination aus beiden Antworten der aktuelle Stand ist, dann könnte ich auch mit der PKW-Steuer leben.

das bedeutet es gibt keine rückwirkende Erstattung

Hi @ all

Je mehr man liest, desto unklarer wird alles wenn man Laie auf dem Gebiet ist.

 

Erlassene Gesetze sind meist in einem Juristen-Deutsch geschrieben dass man es mehrmals lesen muss und immer wieder anders auslegen könnte.

Zumindest geht das mir so.....

 

Dank euch nochmal für eure Unterstützung!

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