Kfz Steuer (CO2 basiert) bei älteren Fahrzeugen
Hallo,
ich habe eine Frage zur Besteuerung von älteren Fahrzeugen nach der neuen CO2 basierten Steuer.
Konkret geht es um einen 1,4l Diesel aus 2005 mit EURO4, ohne DPF und einem CO2 Ausstoß von 112g.
Nach der alten Hubraumbesteuerung würde dieses Fahrzeug 216 EUR kosten (als April 2011). Würde das Fahrzeug nach CO2 Ausstoß besteuert wären es 133 EUR.
Die Frage ist jetzt ob es eine Möglichkeit gibt das Fahrzeug nach der neuen Regel zu besteuern obwohl es in 2005 das erste mal zugelassen wurde. Gibt es möglicherweise eine Günstigerprüfung?
Grüße.
Sebastian
Beste Antwort im Thema
Das ist leider nicht möglich. Es nennt sich Bestandsschutz. Vor allem viele Pendler mit verbrauchsarmen Dieseln würden von der neuen Steuer profitieren.
22 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Hoka77
Ich denke, gerade Firmen mit mehreren vor dem 5.11.08 erstzugelassenen PKW werden gegen die Besteuerung klagen, da sie nicht in den Genuss der Günstigerprüfung kommen. Ihnen entstehen dadurch sog. Opportunitätskosten.Hat denn niemand etwas brauchbares zu dem Thema?
Gruß
Hoka77
Ein Einspruch wird keine Aussicht auf Erfolg haben, da alle Steuerbescheide aus diesem Zeitraum bestandskräftig sind und nur noch wegen einer offenbaren Unrichtigkeit geändert werden können gem. § 129 Abgabenordnung.
Rechtsanwendungsfehler, sofern überhaupt welche vorliegen, stellen keine offenbare Unrichtigkeit dar.
Wäre die Einspruchsfrist noch nicht abgelaufen, ist ein Einspruch zu begründen.
Opportunitäts-, oder auch Alternativkosten genannt, stellen jedoch keine ausreichende Begründung dar.
Denn Vater Staat stellt an erster Stelle das Zahlen von Steuern.
Ob ein Unternehmer einen Mehrbetrag alternativ für etwas anderes hätte verwenden können ist von untergeordneter Bedeutung.
Zitat:
Original geschrieben von Hoka77
Leider muss ich dadurch 100 Euro mehr KFZ-Steuer zahlen. Ich möchte gerne Einspruch einlegen und mich auf den Finanzbehörden / dem BGH anhängliche Verfahren berufen.
Hör mal du Honk,
deine Eskapaden kosten meine Steuergelder, weil die lieben Beamten sich dann mit deinen Hirngespinsten beschäftigen müssen statt ihre eigentliche Arbeit zu tun.
Also sollen jetzt die Steuerzahler dafür aufkommen, dass du dir das falsche Auto gekauft hast?
Pfui!
Dagegen wird mit Sicherheit kein Firma klagen, die setzten die Steuer von der Steuer ab. Aber wenn du zu viel Geld hast: Viel Freude.
Hallo!
Ich habe keine Lust, mich hier beleidigen zu lassen. Wenn man nichts mitzuteilen hat, sollte man doch besser ruhig sein (so habe ich das gelernt). Meine Frage hat sich erledigt. Vielen Dank!
Zitat:
Original geschrieben von zille1976
Hör mal du Honk,Zitat:
Original geschrieben von Hoka77
Leider muss ich dadurch 100 Euro mehr KFZ-Steuer zahlen. Ich möchte gerne Einspruch einlegen und mich auf den Finanzbehörden / dem BGH anhängliche Verfahren berufen.deine Eskapaden kosten meine Steuergelder, weil die lieben Beamten sich dann mit deinen Hirngespinsten beschäftigen müssen statt ihre eigentliche Arbeit zu tun.
Also sollen jetzt die Steuerzahler dafür aufkommen, dass du dir das falsche Auto gekauft hast?
Pfui!
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Hallo F213, danke für deine sachliche Begründung.
Zitat:
Original geschrieben von F213
Ein Einspruch wird keine Aussicht auf Erfolg haben, da alle Steuerbescheide aus diesem Zeitraum bestandskräftig sind und nur noch wegen einer offenbaren Unrichtigkeit geändert werden können gem. § 129 Abgabenordnung.Zitat:
Original geschrieben von Hoka77
Ich denke, gerade Firmen mit mehreren vor dem 5.11.08 erstzugelassenen PKW werden gegen die Besteuerung klagen, da sie nicht in den Genuss der Günstigerprüfung kommen. Ihnen entstehen dadurch sog. Opportunitätskosten.Hat denn niemand etwas brauchbares zu dem Thema?
Gruß
Hoka77
Rechtsanwendungsfehler, sofern überhaupt welche vorliegen, stellen keine offenbare Unrichtigkeit dar.Wäre die Einspruchsfrist noch nicht abgelaufen, ist ein Einspruch zu begründen.
Opportunitäts-, oder auch Alternativkosten genannt, stellen jedoch keine ausreichende Begründung dar.
Denn Vater Staat stellt an erster Stelle das Zahlen von Steuern.
Ob ein Unternehmer einen Mehrbetrag alternativ für etwas anderes hätte verwenden können ist von untergeordneter Bedeutung.
Zitat:
Original geschrieben von Hoka77
Ich habe keine Lust, mich hier beleidigen zu lassen.
Jetzt sei mal nicht gleich beleidigt.
Han heute morgen deinen Namen falsch gelesen. Da steht garnicht Honk77 sondern Hoka77.
Aber bei dem Pfui bleib ich trotzdem.
Mfg Zille
Hallo!
...Sollte es jemand interessieren...
Es liegt im Bundestag eine Petition zum Thema "Günstigerprüfung und Einbeziehung älterer Fahrzeuge" seit dem 24.11.2009 zur Prüfung vor. Hier die Quelle:
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?...
Wer dieser Tage ein älteres KFZ zulässt, einen Einspruch geg. den KFZ-Steuerbescheid wegen Nichteinbeziehung in die Günstigerprüfung abgeben möchte und eine Quelle braucht, ist hier zumindest eine schwache Einspruchs-Begründung für das Finanzamt gefunden.
Gruß
Hoka
Zitat:
Original geschrieben von zille1976
Hör mal du Honk,Zitat:
Original geschrieben von Hoka77
Leider muss ich dadurch 100 Euro mehr KFZ-Steuer zahlen. Ich möchte gerne Einspruch einlegen und mich auf den Finanzbehörden / dem BGH anhängliche Verfahren berufen.deine Eskapaden kosten meine Steuergelder, weil die lieben Beamten sich dann mit deinen Hirngespinsten beschäftigen müssen statt ihre eigentliche Arbeit zu tun.
Also sollen jetzt die Steuerzahler dafür aufkommen, dass du dir das falsche Auto gekauft hast?
Pfui!
Hör mal DU Honk!
Dez.2005 hatte ich mir einen Diesel gekauft, der SICHER seine grüne Plakette bekommt. Da waren Umweltzonen eigentlich eher vage Erzählungen.
Von einer Steuerreform war damals kein Sterbenswörtchen zu hören.
Ich hätte nichts dagegen, weniger Steuern ( aktuell 309€) für mein KfZ zu zahlen, das im städtischen Verkehr 6,5 Liter bei 100kW und 1,41t Gewicht verbraucht.
Ist mein Fahrzeug nun also ein falsches Fahrzeug? Ich finde es auch prickelnd, dass durch die Steuerreform schon alleine der Wert des Wagens gesunken ist ist.
wenn nun also einfach mal einer etwas dagegen tun will, ist er nicht gleich ein Honk. er hat vielleicht einfach nur keine Lust, eine solche Änderung einfach hinzunehmen und auf dem Verlust sitzen zu bleiben.