Kfz Privat verkauft ohne Kaufvertrag, Käufer macht Probleme
Hallo an alle,
Ich meld mich hier für einen Freund der leider unserer Sprache nicht mächtig ist. Da ich selber kein Autofahrer bin kenn ich mich nicht aus und nach vielem rumgegoogle hab ich immer noch keine Ahnung.
Passiert ist das mein Freund seinen Mazda Tribute für 2650 Euro an einen privaten Käufer verkauft hat, dieser jetzt allerdings Stress macht das dass Auto wohl Mängel hat die nicht in der Anzeige auf eBay Kleinanzeigen standen. Diese Mängel kosten ihn wohl 1500 Euro und diese soll nun mein Kumpel übernehmen. Das Ding ist das er sein Auto nicht abgemeldet verkauft hat und die Kennzeichen mitgegeben hat.
So nun möchte er wissen was er da machen kann....
Abmelden ohne die ganzen Papiere und Kz ist nicht möglich.
Kann mir da jemand helfen??
Vielen Dank
Beste Antwort im Thema
Moin,
Übernimmst du dann auch die unnötigen Kosten des TE? Sich hinzustellen und zu sagen - mach mal, da passiert schon nix ist als unbeteiligter immer simpel und billig. Du trägst ja die Konsequenzen erstmal nicht.
Sowas solltest du den VK selbst entscheiden lassen. Denn so ein Mangel kann echt gut da sein -und wenn er wirklich da ist - dann reden wir ganz schnell von richtig ausufernden Kosten.
Und da so ne Antriebswelle Erfahrungsgemäß nicht innerhalb von einem Tag und innerhalb von 50 km kaputt geht - ist das dann schon gutachterlich ziemlich naheliegend, dass schon da oder angelegt gewesen und das wird der dann auch gut begründen können. Und dann lass nach so einem Auftritt mal ne Rechtsschutzversicherung beim anderen da sein ...
Klar will der Käufer sich möglichst gut stellen - aber a) weiß man nicht, ob wirklich was dran ist (was der VK vielleicht als normal angesehen hat) und b) kann man sich taktisch auch deutlich schlauer anstellen, als direkt die teuerst denkbare Eskalation zu provozieren ...
LG Kester
39 Antworten
Zitat:
@andy1080 schrieb am 24. März 2019 um 21:01:59 Uhr:
Wieviel hatte der Wagen gelaufen?
230.000 km
Dann mach dir keine Gedanken. Bei der Laufleistung sind Antriebswellen, oder besser die Gelenke , definitiv als Verschleißteile zu betrachten.
Zitat:
@andy1080 schrieb am 24. März 2019 um 22:01:34 Uhr:
Dann mach dir keine Gedanken. Bei der Laufleistung sind Antriebswellen, oder besser die Gelenke , definitiv als Verschleißteile zu betrachten.
Vielen Dank das beruhigt mich, muss jetzt nur noch klären wie er das macht damit der käufer das auto auch ummeldet. Ohne Kaufvertrag ist das sicher kein Spaziergang.
Er wollte bei der Versicherung bescheid geben aber ist das nicht riskant sollte der Käufer einen Unfall bauen vor der ummeldung?
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Melde dein Verkauf der Versicherung. Wenn der Käufer emails und/oder whatsapp Nachrichten bzlg. des Verkaufs geschickt hat, dann kann man davon ausgehen, dass ein mündlicher Kaufvertrag zustande gekommen ist. Damit begrenzt sich die Nachhaftung.
Zitat:
@andy1080 schrieb am 24. März 2019 um 20:18:09 Uhr:
Zitat:
@Railey schrieb am 24. März 2019 um 19:37:31 Uhr:
Das Problem, dass die Gewährleistung nicht ausgeschlossen wurde, bleibt allerdings. Da hat der Käufer durchaus Grund, auf Mängelbehebung zu pochen. Option wäre daher die Rückabwicklungdes Verkaufs. Der Käufer zahlt noch was für die zurück gelegten km, aber im Streitfall lieber darauf verzichten, wenn dafür die vierstelligen Reps nicht anfallen. Beim nächsten Verkauf dann das Standardformular für den privaten Gebrauchtwagenverkauf verwenden, findet sich zB beim ADAC, mobile.de und sonst mit g..gle.Es steht ja noch gar nicht fest, um was für Mängel es sich handelt, vielleicht fällt ja alles unter Verschleiß. Des weiteren muss der Käufer beweisen, dass die Mängel bei Übergabe schon da waren.
Eigentlich steht der Verkäufer die ersten 6 Monate in der Beweispflicht
Zitat:
@Nyasty schrieb am 25. März 2019 um 01:09:59 Uhr:
Zitat:
@andy1080 schrieb am 24. März 2019 um 20:18:09 Uhr:
Es steht ja noch gar nicht fest, um was für Mängel es sich handelt, vielleicht fällt ja alles unter Verschleiß. Des weiteren muss der Käufer beweisen, dass die Mängel bei Übergabe schon da waren.
Eigentlich steht der Verkäufer die ersten 6 Monate in der Beweispflicht
Der GEWERBLICHE Verkäufer. Bei Privatverkauf gibt es keine Beweislastumkehr.
Moin,
Schwierige Kiste - das Abmelden und die Versicherung sind das kleinste Problem. Die Gewährleistung ist das größere Problem. Zwar ist das nicht so simpel wie beim gewerblichen Kauf - aber sie ist erst einmal existent. Und das Antriebswelle Zwingend bei 230tkm verschlissen sind - ist eher nicht so, ich habe bisher ein einziges Auto gehabt, bei dem mal ne Antriebswelle getauscht wurde, aber schon recht viele Autos jenseits der 200.000 km. Und wenn der Verkauf nicht schon vor 3 Monaten war - wird auch das mit dem Nachweis nicht so schrecklich schwer. Ob der Käufer natürlich ernst macht - sei dahingestellt, da auch er ein durchaus relevantes Risiko trägt, aber ganz so pillepalle ist das nicht. Sprich - da wird man sicherlich noch einiges an Nerven lassen müssen. Allerdings glaube ich kaum, dass eine sogenannte zeitwertgerechte Reparatur wirklich 1500€ kosten wird. Je nachdem was wirklich zu ersetzen ist - fangen die Teile bei 50€ an, komplette aufbereitete Antriebswellen liegen um die 80€ und neue um die 120€. Da sind wir auch mit Montage extrem weit von 1500€ weg.
LG Kester
Zitat:
@Rotherbach schrieb am 25. März 2019 um 06:07:50 Uhr:
Moin,Schwierige Kiste - das Abmelden und die Versicherung sind das kleinste Problem. Die Gewährleistung ist das größere Problem. Zwar ist das nicht so simpel wie beim gewerblichen Kauf - aber sie ist erst einmal existent. Und das Antriebswelle Zwingend bei 230tkm verschlissen sind - ist eher nicht so, ich habe bisher ein einziges Auto gehabt, bei dem mal ne Antriebswelle getauscht wurde, aber schon recht viele Autos jenseits der 200.000 km. Und wenn der Verkauf nicht schon vor 3 Monaten war - wird auch das mit dem Nachweis nicht so schrecklich schwer. Ob der Käufer natürlich ernst macht - sei dahingestellt, da auch er ein durchaus relevantes Risiko trägt, aber ganz so pillepalle ist das nicht. Sprich - da wird man sicherlich noch einiges an Nerven lassen müssen. Allerdings glaube ich kaum, dass eine sogenannte zeitwertgerechte Reparatur wirklich 1500€ kosten wird. Je nachdem was wirklich zu ersetzen ist - fangen die Teile bei 50€ an, komplette aufbereitete Antriebswellen liegen um die 80€ und neue um die 120€. Da sind wir auch mit Montage extrem weit von 1500€ weg.
LG Kester
Guten Morgen Kester,
Irgendwie versteh ich das ganz nicht. Gewährleistung und Beweispflicht... bei einem Privatkauf?
Auf welche Art und Weise?
Moin,
Nun - kaufst du bei einem Händler (Gewerbe) ein Auto, dann geht der Gesetzgeber davon aus, dass der Händler mehr Sachkunde besitzt als du. Innerhalb von 6 Monaten kannst du bei einem Nichtverschleißdefekt zum Händler gehen und den Mangel am PKW reklamieren. In dem Fall muss der Händler als sachkundige Person nachweisen, das der Mangel bei Übergabe nicht da war (was bei vielen Mängeln aber kaum machbar ist), gelingt ihm das nicht, muss er den Mangel auf seine Kosten abstellen. Dies darf zeitwertgerecht geschehen d.h. bei einem 10 Jahre alten Auto kannst du zwar z.B. ein neues Getriebe verlangen, hast aber keinen Anspruch darauf.
Verkaufst du jetzt ein Auto von Privat an Privat - dann bist du als Verkäufer normalerweise nicht sachkundig. Entsprechend muss dann - auch bei geltender Gewährleistung - der Käufer nachweisen, dass der Mangel existiert und bei Übergabe vorhanden (oder angelegt war d.h. der Mangel war schon da, aber noch nicht erkennbar). Der Verkäufer muss dann also nicht beweisrn, dass er nicht da war. Hier kommt dann das juristische Spielen rein - sagst Du OK - wird schon stimmen, und erledigst das - finanziell doof für dich, gut für den Käufer. Sagst du - kann ich mir nicht vorstellen, stimmt nicht, dann muss der Käufer sein ggf. bestehendes Recht erstreiten. D.h. den Rechtsweg bestreiten. Das ist für den Käufer ebenso ein Risiko wie für dich. Es kommen Gerichtskosten dazu, ggf. Gutachterkosten, ggf. Anwaltskosten usw. und das Risiko, dass das Gericht eben entscheidet - Nö, keine Gewährleistung weil ... (Entweder weil normaler Verschleiß, durch Nutzung entstanden, nicht belegbar, dass bereits bei Kauf vorhanden oder angelegt, usw.pp.). Daher ist dann die Frage - probiert es hier nur wer, ein paar Euro abzustauben, weil er hofft der Verkäufer ist naiv, oder ist wirklich so ein Mangel dran, dass der Käufer wirklich auch das Risiko einer Klage eingeht. Das wird dir niemand sicher sagen können - deshalb kostet das eben Nerven und ob das einschätzbar für den VK ist - auch keine Ahnung.
Diese Nerven kann man sich eben durch einen guten und ehrlichen Kaufvertrag ersparen, aber wo das Kind in den Brunnen gefallen ist, ist es eben in den Brunnen gefallen. Jetzt heißt es entweder gegen einen ordentlichen Kaufvertrag und Geld einigen oder auf stur schalten und warten was passiert. Andere Optionen existieren nicht.
LG Kester
Moin,
Nun - kaufst du bei einem Händler (Gewerbe) ein Auto, dann geht der Gesetzgeber davon aus, dass der Händler mehr Sachkunde besitzt als du. Innerhalb von 6 Monaten kannst du bei einem Nichtverschleißdefekt zum Händler gehen und den Mangel am PKW reklamieren. In dem Fall muss der Händler als sachkundige Person nachweisen, das der Mangel bei Übergabe nicht da war (was bei vielen Mängeln aber kaum machbar ist), gelingt ihm das nicht, muss er den Mangel auf seine Kosten abstellen. Dies darf zeitwertgerecht geschehen d.h. bei einem 10 Jahre alten Auto kannst du zwar z.B. ein neues Getriebe verlangen, hast aber keinen Anspruch darauf.
Verkaufst du jetzt ein Auto von Privat an Privat - dann bist du als Verkäufer normalerweise nicht sachkundig. Entsprechend muss dann - auch bei geltender Gewährleistung - der Käufer nachweisen, dass der Mangel existiert und bei Übergabe vorhanden (oder angelegt war d.h. der Mangel war schon da, aber noch nicht erkennbar). Der Verkäufer muss dann also nicht beweisrn, dass er nicht da war. Hier kommt dann das juristische Spielen rein - sagst Du OK - wird schon stimmen, und erledigst das - finanziell doof für dich, gut für den Käufer. Sagst du - kann ich mir nicht vorstellen, stimmt nicht, dann muss der Käufer sein ggf. bestehendes Recht erstreiten. D.h. den Rechtsweg bestreiten. Das ist für den Käufer ebenso ein Risiko wie für dich. Es kommen Gerichtskosten dazu, ggf. Gutachterkosten, ggf. Anwaltskosten usw. und das Risiko, dass das Gericht eben entscheidet - Nö, keine Gewährleistung weil ... (Entweder weil normaler Verschleiß, durch Nutzung entstanden, nicht belegbar, dass bereits bei Kauf vorhanden oder angelegt, usw.pp.). Daher ist dann die Frage - probiert es hier nur wer, ein paar Euro abzustauben, weil er hofft der Verkäufer ist naiv, oder ist wirklich so ein Mangel dran, dass der Käufer wirklich auch das Risiko einer Klage eingeht. Das wird dir niemand sicher sagen können - deshalb kostet das eben Nerven und ob das einschätzbar für den VK ist - auch keine Ahnung.
Diese Nerven kann man sich eben durch einen guten und ehrlichen Kaufvertrag ersparen, aber wo das Kind in den Brunnen gefallen ist, ist es eben in den Brunnen gefallen. Jetzt heißt es entweder gegen einen ordentlichen Kaufvertrag und Geld einigen oder auf stur schalten und warten was passiert. Andere Optionen existieren nicht.
LG Kester
Zitat:
@FaSo schrieb am 24. März 2019 um 20:24:13 Uhr:
Also laut Anzeige wurde mit Angegeben das das Auto ( Erstzulassung 2001) kleinere Mängel hat.Der Käufer sagt das es um die hinteren Antriebswellen ginge und diese ausgetauscht werden müssen da das auto sehr stark vibriert. Ich selber habe diese Vibrationen nie bemerkt. Ausserdem 1500 Euro für Antriebswellen? Eine Probefahrt hat er nicht machen wollen obwohl mein Kumpel es Ihm angeboten hat ... also denke ich ist es schwer zu beweisen das diese bei der Übergabe schon vorhanden waren
Meine der Mazda hat Frontantrieb.
Da sind keine Antriebswellen hinten.
Du kannst ja mal den Käufer bitten, ein gerichtssicheres Gutachten erstellen zu lassen, aus dem klar hervorgeht, dass es den Mangel überhaupt gibt UND dieser bei Übergabe schon bestanden haben muss und eine Kalkulation bezüglichen einer zeitwertgerechten Reparatur.
Zitat:
@andy1080 schrieb am 25. März 2019 um 10:32:25 Uhr:
Du kannst ja mal den Käufer bitten, ein gerichtssicheres Gutachten erstellen zu lassen, aus dem klar hervorgeht, dass es den Mangel überhaupt gibt UND dieser bei Übergabe schon bestanden haben muss und eine Kalkulation bezüglichen einer zeitwertgerechten Reparatur.
Das ist eine Super Idee...........
MfG kheinz