Kfz Privat verkauft ohne Kaufvertrag, Käufer macht Probleme
Hallo an alle,
Ich meld mich hier für einen Freund der leider unserer Sprache nicht mächtig ist. Da ich selber kein Autofahrer bin kenn ich mich nicht aus und nach vielem rumgegoogle hab ich immer noch keine Ahnung.
Passiert ist das mein Freund seinen Mazda Tribute für 2650 Euro an einen privaten Käufer verkauft hat, dieser jetzt allerdings Stress macht das dass Auto wohl Mängel hat die nicht in der Anzeige auf eBay Kleinanzeigen standen. Diese Mängel kosten ihn wohl 1500 Euro und diese soll nun mein Kumpel übernehmen. Das Ding ist das er sein Auto nicht abgemeldet verkauft hat und die Kennzeichen mitgegeben hat.
So nun möchte er wissen was er da machen kann....
Abmelden ohne die ganzen Papiere und Kz ist nicht möglich.
Kann mir da jemand helfen??
Vielen Dank
Beste Antwort im Thema
Moin,
Übernimmst du dann auch die unnötigen Kosten des TE? Sich hinzustellen und zu sagen - mach mal, da passiert schon nix ist als unbeteiligter immer simpel und billig. Du trägst ja die Konsequenzen erstmal nicht.
Sowas solltest du den VK selbst entscheiden lassen. Denn so ein Mangel kann echt gut da sein -und wenn er wirklich da ist - dann reden wir ganz schnell von richtig ausufernden Kosten.
Und da so ne Antriebswelle Erfahrungsgemäß nicht innerhalb von einem Tag und innerhalb von 50 km kaputt geht - ist das dann schon gutachterlich ziemlich naheliegend, dass schon da oder angelegt gewesen und das wird der dann auch gut begründen können. Und dann lass nach so einem Auftritt mal ne Rechtsschutzversicherung beim anderen da sein ...
Klar will der Käufer sich möglichst gut stellen - aber a) weiß man nicht, ob wirklich was dran ist (was der VK vielleicht als normal angesehen hat) und b) kann man sich taktisch auch deutlich schlauer anstellen, als direkt die teuerst denkbare Eskalation zu provozieren ...
LG Kester
39 Antworten
Zitat:
@FaSo schrieb am 25. März 2019 um 07:03:14 Uhr:
...Irgendwie versteh ich das ganz nicht. Gewährleistung und Beweispflicht... bei einem Privatkauf?
klar doch!
ein Privatverkäufer KANN die Gewährleistung ausschließen - muss er aber nicht 😉
und "ohne Kaufvertrag" heißt ja wohl auch OHNE dass die Gewährleistung ausgeschlossen wurde???
Anbieten das Auto zurückzunehmen und abwarten was kommt. Sehe da drei Möglichkeiten
- gegenüber gibt ruhe
- es kommt ein Angebot zur gütlichen Einigung
- du nimmst das Auto zurück und verkaufst es nächstes mal korrekt mit KV, Gewährleistungsausschluss usw
Zitat:
@andy1080 schrieb am 25. März 2019 um 10:32:25 Uhr:
Du kannst ja mal den Käufer bitten, ein gerichtssicheres Gutachten erstellen zu lassen, aus dem klar hervorgeht, dass es den Mangel überhaupt gibt UND dieser bei Übergabe schon bestanden haben muss und eine Kalkulation bezüglichen einer zeitwertgerechten Reparatur.
Wenn der Gutachter dann sagt das der Mangel gegeben ist bezahlst du auch noch den Gutachter.
Einfach anbieten das Fahrzeug gegen Rückzahlung des Kaufpreises zurück zu nehmen (wenn der Käufer nicht akzeptiert) anbieten den vermeintlichen Schaden in einer Werkstatt deiner Wahl zu reparieren.
Ich würde versuchen ersteres durch zu setzen.
Hi, Eidesstattliche Erklärung gegenüber dem Landratsamt abgeben das KFZ veräußert wurde. Irgendwann können die dann doch tätig werden. Ging mir leider auch mal so 🙁
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Zitat:
@EdSize schrieb am 25. März 2019 um 11:07:28 Uhr:
Zitat:
@andy1080 schrieb am 25. März 2019 um 10:32:25 Uhr:
Du kannst ja mal den Käufer bitten, ein gerichtssicheres Gutachten erstellen zu lassen, aus dem klar hervorgeht, dass es den Mangel überhaupt gibt UND dieser bei Übergabe schon bestanden haben muss und eine Kalkulation bezüglichen einer zeitwertgerechten Reparatur.Wenn der Gutachter dann sagt das der Mangel gegeben ist bezahlst du auch noch den Gutachter.
Einfach anbieten das Fahrzeug gegen Rückzahlung des Kaufpreises zurück zu nehmen (wenn der Käufer nicht akzeptiert) anbieten den vermeintlichen Schaden in einer Werkstatt deiner Wahl zu reparieren.
Ich würde versuchen ersteres durch zu setzen.
Hier wird zu 99% nichts kommen. Die Sache hier stinkt nämlich schon zum Himmel, wenn der Käufer das Fahrzeug nicht einmal ummeldet. Und es reicht ja nicht, den Beweis zu erbringen, DASS der Schaden da ist, sondern auch zu beweisen, dass der Schaden bereits bei Übergabe da war. Das Risiko würde ich definitiv eingehen.
Zitat:
@andy1080 schrieb am 25. März 2019 um 11:28:32 Uhr:
Zitat:
Hier wird zu 99% nichts kommen. Die Sache hier stinkt nämlich schon zum Himmel,
Also ich bin nicht wirklich tief in der KfZ Szene verwurzelt - wenn du von mir ein solches Gutachten haben wolltest du würdest es bekommen - ich kenne mind. zwei Werkstätten die mir entsprechende Gutachten vermitteln würden.
Zitat:
@EdSize schrieb am 25. März 2019 um 11:42:04 Uhr:
Zitat:
@andy1080 schrieb am 25. März 2019 um 11:28:32 Uhr:
Also ich bin nicht wirklich tief in der KfZ Szene verwurzelt - wenn du von mir ein solches Gutachten haben wolltest du würdest es bekommen - ich kenne mind. zwei Werkstätten die mir entsprechende Gutachten vermitteln würden.
Ich habe von einem gerichtsverwertbaren Gutachten gesprochen, also ein gerichtliches Beweissicherungsverfahren. Das KANN gar nicht jede Wald und Wiesen Werkstatt.
Moin,
Übernimmst du dann auch die unnötigen Kosten des TE? Sich hinzustellen und zu sagen - mach mal, da passiert schon nix ist als unbeteiligter immer simpel und billig. Du trägst ja die Konsequenzen erstmal nicht.
Sowas solltest du den VK selbst entscheiden lassen. Denn so ein Mangel kann echt gut da sein -und wenn er wirklich da ist - dann reden wir ganz schnell von richtig ausufernden Kosten.
Und da so ne Antriebswelle Erfahrungsgemäß nicht innerhalb von einem Tag und innerhalb von 50 km kaputt geht - ist das dann schon gutachterlich ziemlich naheliegend, dass schon da oder angelegt gewesen und das wird der dann auch gut begründen können. Und dann lass nach so einem Auftritt mal ne Rechtsschutzversicherung beim anderen da sein ...
Klar will der Käufer sich möglichst gut stellen - aber a) weiß man nicht, ob wirklich was dran ist (was der VK vielleicht als normal angesehen hat) und b) kann man sich taktisch auch deutlich schlauer anstellen, als direkt die teuerst denkbare Eskalation zu provozieren ...
LG Kester
Zitat:
@crafter276 schrieb am 24. März 2019 um 18:43:45 Uhr:
Ich habe schon mehrmals ein Fahrzeug auch privat und ohne Kaufvertrag verkauft.
Der Versicherung und dem Landratsamt habe ich jeweils schriftlich, per Einschreiben mit Rückantwort, das Datum und die Daten des Käufers (Name Adressse usw.) mitgeteilt.
NAch kurzer Zeit habe ich eine Rückerstattung von der Versicherung und dem Zoll bekommen.
Wenn deine Schreiben angekommen sind regelt sich der Rest von selbst.MfG kheinz
Genauso machen.
Schriftlich ans Landratsamt und Versicherung mitteilen, auf Antwort warten, idR. wird sich dann alles von selbst erledigt haben. Ansonsten abwarten und Tee trinken, solange da nichts vom Anwalt kommt würde ich entspannt sein.
Zitat:
@andy1080 schrieb am 25. März 2019 um 11:50:08 Uhr:
Zitat:
@EdSize schrieb am 25. März 2019 um 11:42:04 Uhr:
Ich habe von einem gerichtsverwertbaren Gutachten gesprochen, also ein gerichtliches Beweissicherungsverfahren. Das KANN gar nicht jede Wald und Wiesen Werkstatt.
Ich habe geschrieben das ich zwei Werkstätten kenne die mir ein entsprechendes Gutachten vermitteln. Gutachten machen nur Sinn wenn sie von einem Gutachter sind der auch gerichtlich zugelassen ist - aber auch da gibt es schwarze Schafe.