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KFZ Polen

Themenstarteram 28. Mai 2008 um 8:33

Guten Tag,

habe viele Threads gelesen. Also darf ich ein Auto in Polen anmelden? Aber was ist wenn meine Oma mir ihr Auto zuverfügung stellt sie wohnt ich Polen es ist auf sie angemeldet Auto gehört ihr ich tu es nur mitbenutzen. Dann kann mir doch niemand was wegen Steuer hinterziehung!

Gruß

Beste Antwort im Thema

Wenn du hier in Deutschland lebst und auch die Vorzüge eines freien und Demokratischen Land geniest, dann kannst du hier auch ruhig Steuern für dein Auto zahlen.

 

Das müssen wir nämlich alle. 

 

Weil das sonst auf Dauer nicht funktioniert, wenn die ehrlich arbeitende  Bevölkerung auch noch für die Schmarotzer (von denen gibt es leider schon viel zu viele hier) mit aufkommen soll. 

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was bitte ist das den für eine Logik ?

 

Weil die grossen Steuern hinterziehen, dürfen die kleinen das erst Recht oder wie ? 

 

Natürlich ist das verwerflich was da oben so abgeht, dass ist gar keine Frage.

 

Aber das entschuldigt noch lange nicht solch ein Verhalten.

 

Wenn ich kein Geld zum Autofahren habe, dann muss ich es eben lassen.

 

Mich als selbständiger Unternehmer fragt das Finanzamt auch nicht wo ich meine Steuern  her bekomme, die ich bezahlen muss.

 

Die Steuern sind eine Bringschuld und jeder der hier lebt hat sie gefälligst auch zu entrichten, sonst brauchen wir uns nicht wundern, wenn wir eines Tages  eine Bananenrepublik werden.

 

Weit davon entfernt sind wir ja sowieso nicht mehr.......:mad:

 

 

 

ps:

schaut euch mal die städte mit großen unis mal an, die studenten die sich ein auto leisten können, werden es wohl kaum auf sich anmelden, sondern über ihre eltern laufen lassen, so bunt sind auch die städte und landkreise an den unihochburgen vertretten.

 

Da zahlen aber dann die Eltern die Steuern :rolleyes:

Themenstarteram 30. Mai 2008 um 10:01

Ich weiß nicht, einige tun überreagieren hier, sorry ist aber so. Ich meine Ich find es einfach übertrieben von der Versicherung her und wie gesagt meine Eltern können mir da auch net helfen. Würd ja die steuer Zahlen die Versicherung ist das ganze Problem.

aber acuh egal.

Also ich kannte mal von meiner alten arbeit her einige polnische mitbürger die ihre autos dauerhaft mit polnischen kennzeichen in deutschland bewegen. Meist sind das dann auch noch alte oberklasse schlitten mit dicken motoren die hier sonst ordentlich steuer/versicherung kosten und die sich sonst nicht leisten könnten.

Scheint also möglich zu sein ... meine persönliche meinung ist aber, dass ich so etwas unterste schublade finde ... erfüllt mal wieder die klischees die man so kennt !

Zitat:

Original geschrieben von Madej

Ich weiß nicht, einige tun überreagieren hier, sorry ist aber so. Ich meine Ich find es einfach übertrieben von der Versicherung her und wie gesagt meine Eltern können mir da auch net helfen. Würd ja die steuer Zahlen die Versicherung ist das ganze Problem.

aber acuh egal.

Nein. Die sagen nur Ihre Meinung hier. Auch, wenn der ein oder andere  die nicht so gerne hören mag.

Sorry, ist aber so.....

Themenstarteram 30. Mai 2008 um 11:41

Naja, aber ganz ehrlich es ist echt hart mit den Steuern und Versicherung für Fahranfänger. Jeder hat seine eigene Meinung ich finde die Spritpreise unterstschublade ausserdem es gibt Leute mit die nicht sehr viel Geld haben. Aber es war auch net Sinn und Zweck des Threads. Ich mein als Fahranfänger trifft es schon hart mit dem was man zahlen muss, besonders wenn niemand einen Finanziel unterschtüzen kann , dazu noch azubi mit einem relativ geringen verdienst! So nebenbei mein Führerscheinschein hat schon n haufen gekostet wegen B + A. Da ich eh mal Motorrad fahren will, aber bis 21 lohnt es sich nicht wirklich. Sehe es auch nicht ein deutlich mehr Versicherung für eine 125 Maschiene zuzahlen wie für eine 600 er Maschiene. Werd dann wohl des alles lassen und werd die nächsten 2Jahre mit einem Roller Vorwärts kommen.

Es ist ja auch nicht so, dass wir alle im Geld schwimmen. Das ist sicherlich schon schwer zu bewerkstelligen, ich glaube dir das schon. 

 

Ich habe als Lehrling in Relation zu dir damals auch nicht mehr verdient, wie du heute (200 DM als KFZ- Mechaniker)

 

Davon musste ich auch alles unterhalten Auto, Kostgeld für die Mama  und die  Freundin (das war das teurerste von allem :D)

 

Aber ist ja mal leider nicht zu ändern.

 

Kopf hoch, wird schon werden ;)

 

Also, bin jetzt auch grade auf dieses Thema hier gestoßen.

Ich bin sehr oft in Polen und habe auch schon Autos in Polen gekauft und nach Deutschland importiert - somit kenne ich mich auch etwas mit den Versicherungen + Zulassen in unserem Nachbarland aus...

Zuerst zu den, die den Leuten, die hier mit ihren polnischen Kennzeichen fahren, bzw. ihr Auto über Bekannte dort zulassen, vorwerfen Steuerhinterzieher, Versicherungsbetrüger zu sein usw. - tja, da ist unsere tolle Regierung wohl selbst dran schuld, mit ihren übertriebenen Kosten für Versicherung und Steuern! Den wenn die Preise dafür hier fair wären, würde keiner zu solchen Mitteln, wie z.B. einer polnischen Zulassung, greifen!

Dazu muss man wissen, dass das Versicherungssystem in Polen anders ist...dort kauft man für sein Auto eine Versicherung (ob es angemeldet ist oder nicht, spielt keine Rolle) die immer 1 Jahr zählt, ab dem Kauftag! Wenn das Auto innerhalb dieses Jahres verkauft wird, geht die Versicherung mit dem Auto mit, es wird nur eine Vollmacht des Inhabers benötigt (meist steht das dann im Kaufvertrag).

Die Deckungssummen sind, seit Polen in der EU ist, nahezu gleich mit denen einer deutschen Versicherung! Um ein Auto mit polnischer Versicherung grundsätzlich erstmal hier fahren zu dürfen, ist darauf zu achten, das Deutschland mit zu den Ländern zählt, wo die Versicherung gültig ist (die Länder stehen meist in Englisch auf der Police).

Mit den Ummeldefristen kenne ich mich auch nicht aus, es konnte mir auch noch niemand von ofizieller Seite her sagen, ob es da eine Vorschrift gibt!

Ich selber habe einen VW Golf 1 "Rabbit" 1,5l Diesel Bj. 84 ohne Kat, mit roten Blinkern usw. in Polen gekauft mit und auf meinen Kumpel in Polen gleich versichert! So ein Auto ist bei uns einfach nicht zu unterhalten - z.b. Diesel ohne Kat - das kostet ein Vermögen an steuern!!! Ausserdem fahre ich ja nur ca. 500km im Jahr damit. Mich hat hier auch schon die Polizei angehalten, aber war immer alles ok! Vollmacht + Papiere + poln. Versicherung- haben nie was gesagt! Aber, wenn ich auf ein Treffen fahre, mache ich trotzdem noch gelbe Kurzzeitschilder an den Golf - obwohl die Versicherung auch nicht mehr abdeckt, als eine polnische ;-) !

ABER, wie es immer Schadensfalle dann aussieht, kann ich leider nicht sagen!

Aber grundsätzlich will ich niemanden dazu raten oder abraten, eine Zulassung in Polen zu machen, dazu gibt es hier einfach zu wenig Informationen von offizieller Seite, wie die Gesetzeslage genau ist!

Die Gesetzeslage ist innerhalb der EU sehr eindeutig. Ein Kraftfahrzeug muss in dem Land angemeldet und zugelassen sein, wo seine Hauptnutzung erfolgt. Dafür gilt, genauso wie bei der Meldepflicht die "185-Tage-Regel".

Beträgt die Hauptnutzung innerhalb 12 aufeinanderfolgenden Monaten 185 oder mehr Tage, liegt eine Zulassungsverstoß und damit ein Verstoß gegen Steuer- und Versicherungsvorschriften vor.

Aber bereits nicht nach 185 Tagen, sondern ab dem Moment, wo klar ist, dass die Nutzung mehr als 185 betragen wird, somit uU. schon ab dem ersten Tag. Wird nur mit der Nachweispflicht problematisch, nach 185 Tagen aber nicht mehr.

In einigen Wohnbereichen kommt es auch Blockwartmentalität der Nachbarn an, in anderen Bereichen reicht eine Häufung derartiger Zulassungen in Polizeireviernähe allerdings für tiefergehende Überprüfungen auch aus.

Ein Arbeitskollege (und einige seiner Nachbarn) meiner Frau hat sich doch recht tief nach der Seife bücken müssen, nachdem sein Steuer- und Versicherungssparmodell trotz polnischer Staatsbürgerschaft nicht so richtig aufgegangen ist. In einer Wohngegend hier in der Nähe waren die vorher rund 25% polnischen KFZ-Zulassungen plötzlich im Frühjahr 2007 innerhalb weniger Wochen erstaunlich schnell "auf deutsch" umgemeldet und einige "besondere" Tuningfahrzeuge überhaupt nicht mehr existent. Muss also was rechtliches existieren ;)

Zitat:

Original geschrieben von car_freak89

Mit den Ummeldefristen kenne ich mich auch nicht aus, es konnte mir auch noch niemand von ofizieller Seite her sagen, ob es da eine Vorschrift gibt!

§ 27 Meldepflichten der Eigentümer und Halter von Kraftfahrzeugen oder Anhängern

Die Angaben im Fahrzeugbrief und im Fahrzeugschein oder in den Anhängerverzeichnissen nach § 24 Satz 3 oder im Nachweis nach § 18 Abs. 5 müssen den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen.

 

Verlegt der Halter seinen Wohnsitz oder Sitz in einen anderen Zulassungsbezirk, hat er unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung bei der neuen Zulassungsbehörde die Zuteilung eines neuen Kennzeichens und Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I unverzüglich zu beantragen.

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen

Die Gesetzeslage ist innerhalb der EU sehr eindeutig. Ein Kraftfahrzeug muss in dem Land angemeldet und zugelassen sein, wo seine Hauptnutzung erfolgt. Dafür gilt, genauso wie bei der Meldepflicht die "185-Tage-Regel".

185 Tage stimmt nicht so ganz, sind nur 3 Monate

"Wird der regelmäßige Standort des Fahrzeugs für mehr als drei Monate in den Bezirk einer anderen Zulassungsbehörde verlegt, so ist bei dieser unverzüglich die Zuteilung eines neuen Kennzeichens zu beantragen; ist die Verlegung voraussichtlich nur vorübergehend, so genügt eine Anzeige an die Zulassungsbehörde, die dem Fahrzeug ein Kennzeichen zugeteilt hat."

am 27. Januar 2009 um 10:42

Zitat:

Original geschrieben von Madej

Naja, aber ganz ehrlich es ist echt hart mit den Steuern und Versicherung für Fahranfänger. Jeder hat seine eigene Meinung ich finde die Spritpreise unterstschublade ausserdem es gibt Leute mit die nicht sehr viel Geld haben. Aber es war auch net Sinn und Zweck des Threads. Ich mein als Fahranfänger trifft es schon hart mit dem was man zahlen muss, besonders wenn niemand einen Finanziel unterschtüzen kann , dazu noch azubi mit einem relativ geringen verdienst! So nebenbei mein Führerscheinschein hat schon n haufen gekostet wegen B + A. Da ich eh mal Motorrad fahren will, aber bis 21 lohnt es sich nicht wirklich. Sehe es auch nicht ein deutlich mehr Versicherung für eine 125 Maschiene zuzahlen wie für eine 600 er Maschiene. Werd dann wohl des alles lassen und werd die nächsten 2Jahre mit einem Roller Vorwärts kommen.

wenn ich azubi mit nem kleinen gehalt bin, dann kann ich mir eben keinen dicken gti oder was die jungs heutzutage so unbedingt haben müssen um anständig cool zu sein, fahren. dann muß es eben erst mal was in jeder hinsicht bezahlbares sein. nicht jeder ist papis sohn, bekommt mal eben 30000 € und kann sich davon kaufen was er will...

Zitat:

Original geschrieben von AndyRe

185 Tage stimmt nicht so ganz, sind nur 3 Monate

Edit sagt: auch auf die Schnelle reingefallen ;)

StVZO §27 existiert schon lange nicht mehr, das findet sich jetzt in der FZV §20 Abs. 6 und ist nicht mehr 3 Monate, sondern 1 Jahr, allerdings auch hier nur wenn der regelmäßige Standort weiterhin im Ausland verbleibt.

Letztendlich unstrittig ist die oftmals notwendige sofortige Ummeldung und die hier genannten Beispiele oder "Nutzungsmöglichkeiten" fallen unter die sofortige Ummeldepflicht.

jetzt vermischst du ausfuhrkennzeichen, umzugmeldungen und Importanmeldung

Nö,

FZV

- Teilnahme ausländischer Fahrzeuge am Straßenverkehr -

§ 20 Vorübergehende Teilnahme am Straßenverkehr im Inland

http://www.bundesrecht.juris.de/fzv/__20.html

hat kaum was mit Umzugsmeldung oder Ausfuhrkennzeichen oder Importanmeldung zu tun.

Aber du kannst ja gerne den von Dir erwähnten §27 (welches Gesetz überhaupt) mal als Link hier reinlegen.

OK §24-27 wurden anscheinend aus der StVZO gelöscht

aber dein Verweis auf §20 FZV entkräftet deinen Protest doch sowieso selbst

(1) 1In einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassene Fahrzeuge dürfen vorübergehend am Verkehr im Inland teilnehmen, wenn für sie von einer zuständigen Stelle des anderen Mitgliedstaates oder des anderen Vertragsstaates eine gültige Zulassungsbescheinigung ausgestellt und im Inland kein regelmäßiger Standort begründet ist.

 

und ansonsten nochdas Kraftfahrsteuergesetz

§ 1 Steuergegenstand

(1) Der Kraftfahrzeugsteuer unterliegt

2.

das Halten von ausländischen Fahrzeugen zum Verkehr auf öffentlichen Straßen, solange die Fahrzeuge sich im Inland befinden

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