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Kfz mit Kennzeichen Verkaufen (Abmelden Ummelden ???!)

Themenstarteram 31. Januar 2017 um 21:24

Guten Abend,

Hätte da einpaar Fragen was den Verkauf eines Gebrauchtwagens mit Nummernschildern anbetrifft.

Folgende Situation:

Habe einen Interessenten für mein derzeitiges Fahrzeug. Die Person möchte den Wagen kaufen und mit den Kennzeichen drauf mitnehmen (ich weiss, nicht zu empfehlen).

Die Zeit usw der Übergabe wird selbstverständlich im Vertrag festgehalten.

Der Käufer bezahlt den Wagen und nimmt das Fahrzeug also mit zu sich nach Hamburg wo er drei Tage Zeit hat es umzumelden.

Nun zu den fragen:

1) Wie muss der Käufer hierbei vorgehen? Er meinte dass er dafür von mir die evb Nummer bräuchte um das Fahrzeug auf sich Umzumelden? Ist das Richtig? Muss er das Fahrzeug ummelden oder erst Abmelden und dann wieder auf sich anmelden?

2) Ich würde mein Kennzeichen (also die Kombination) sehr gerne auf meinem Neuen Fahrzeug weiternutzen, nur wie muss ich hierfür vorgehen? Kann der Käufer mir die wieder per Post zurückschicken oder werden die dort zwangsläufig Entwertet?

Vielen Dank für eure Antworten

Beste Antwort im Thema

Ich habe bisher immer angemeldet verkauft und noch nie ein Problem. Verkaufe aber auch nur an seriöse Menschen ;-) und würde das nicht machen wenn ich ein Auto im Billigsegment verkaufen würde.

 

Meldung an Versicherung und Amt sind natürlich selbstverständlich (mit Uhrzeit und Unterschrift des Käufers).

 

Käufer hat abgemeldet, mir meine Kennzeichen per Post geschickt und ich habe mein neues Auto wieder mit dem alten Kennzeichen angemeldet. War überhaupt kein Problem.

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Zitat:

@UliBN schrieb am 1. Februar 2017 um 00:55:34 Uhr:

Du hast mit seiner evb nichts zu tun. Die muss er sich zur Ummeldung besorgen. Bei der Ummeldung werden Deine Kz entstempelt. Und nach kurzer Zeit sind sie wieder frei oder auch sofort, wenn es sich um den gleichen Zulassungskreis handelt. Also schnell genug dann WunschKz reservieren.

Ich würde auch so wie oben aufgezeigt verfahren. Ist für beide Seiten sicher. Bedi unmittelbarer Barzahlung kannst Du auch Brief und Kz an den Käufer übergeben. Er müsste dann aber 2 x kommen.

Ist nicht überall so, hier bleiben die Schilder 6 Monate auf den ehem. BEsitzer reserviert!

Ansonsten nie Angemeldet übergeben!

Wenn man (wie ich finde völlig unnötig) davon abrät angemeldet zu verkaufen (=Angstmacherei) sollte man nicht verschweigen, dass es den Verkauf deutlich erschwert und den Erlös wahrscheinlich schmälert. Warum?

 

Versetz dich mal in die Lage des Käufers. Der fährt doch nicht zu dir hin und hat schon auf Verdacht ein Kurzzeitkennzeichen in der Tasche. Was wenn das Auto nicht gefällt? Und ohne kommen, Probe fahren und dann noch mal mit wiederkommen? Nee Danke. Für mich (und sicher viele andere) scheiden solche Autos dann einfach aus weil mir da der Aufwand zu hoch ist. Gibt ja genug angemeldete auf dem Markt.

 

Wenn du einen Käufer findest der das Spiel mitmacht zieht er dir zumindest die Kosten dafür vom Budget ab.

 

Wenn man einigermaßen Menschenkenntnis hat, sollte man seinem Käufer schon so weit über den Weg trauen dass er den Wagen auch abmeldet. Wenn ich da Bedenken hätte würde ich dem das Auto ohnehin nicht verkaufen...

Ich habe meine letzten vier Autos alle angemeldet verkauft bzw. übergeben und nie auch nur ansatzweise Probleme gehabt. Das liegt aber am Verkauf an private Käufer. Ich verkaufe grundsätzlich nicht an Händler oder Gewerbe. Steht auch immer so in meinen Anzeigen.

Der unseriös erscheinende Privatier mit dem ich eventuell dann Ärger haben koennte filtert sich automatisch beim Verkaufs- und Verhandlungsvorgang vorher raus.

So ist es!

Wenn der TE das Auto noch angemeldet verkauft, was ein Verkaufsplus darstellt und auch eine Probefahrt erst möglich macht (Privat-Privat, denn die wenigsten Käufer wohnen um die Ecke), sollte der TE mit Verkauf den Kaufvertrag einscannen und per Mail an seine Versicherung senden. Noch bevor der Käufer vom Hof losfährt. Oder abfotografieren und senden. Grund: Die Versicherung muss vorab in Kenntnis gesetzt sein, dass das Fzg. verkauft ist, noch bevor der Käufer einen Unfall gebaut hat und hypothetisch eine Schadensmeldung bei der Versicherung eingeht. Damit ist der Verkäufer raus und haftet nicht für Schäden des Käufers. Diese reguliert dann seine Versicherung mit seiner SF bzw. wird dem dann zugeschrieben.

 

Wäre noch das Problem mit der Rückerstattung der Steuer, wenn der neue Besitzer das Fzg nicht korrekt ummeldet.

 

Besser ist es das Fzg abgemeldet zu verkaufen. Aber dann melden sich mgl. Weise weniger Interessenten. Muss der TE ausloten, was geht und was nicht, insbesondere wie schnell man Geld braucht.

@lattemetta:

ich habe bisher nie Probleme gehabt, unsere abgemeldeten Autos zu verkaufen, zu üblichen Preisen. Ich sage den Interessentan am Tel. das ich nur abgemeldet verkaufe um Probleme zu umgehen. Alle sagen mir: Kein Problem.

Er bringt seine Übercführungskennzeichen mit und ich habe Null Probleme, so einfach kann das sein!

Wer einmal so wie ich ein Affentheater mitgemacht hat uns Strafzettel für andere zahlen sollte macht sich das Autoverkaufen so leicht und unkompliziert wie möglich. Ganz einfach.

rzz

@romunso: Der Käufer kann auch mit seiner roten Nummer eine PF machen, dazu ist nicht mein KZ notwendig!

rz

wer darauf besteht das der Wagen angemeldet bleibt dem unterstelle ich unlautere Absichten, der hat sich dann sowieso erledigt.

rzz

Ja klar: Gebranntes Kind Prinzip. Wenn mir sowas mal passiert wäre würde ich es wahrscheinlich auch nie wieder machen. Ist bisher zum Glück nie passiert. Klopf auf Holz ;-)

 

Ob man sein Auto trotzdem problemlos verkauft hängt sicher auch vom Modell ab. Wenn ich einen gut erhaltenen seltenen Porsche verkaufe ist die Wahrscheinlichkeit höher dass der Käufer das mitmacht als bei einem Golf V von dem in der gleichen Stadt noch zehn zum Verkauf stehen die der Käufer so mitnehmen kann..

 

Ich handele da nach dem Prinzip dass ich die Käufer so behandele wie ich auch als Käufer behandelt werden möchte. Und ich hätte darauf kein Bock mir extra Kurzzeitkennzeichen zu besorgen (weil mir meine Zeit zu schade ist für so einen Aufwand).

Zitat:

@rockyzoomzoom schrieb am 2. Februar 2017 um 20:28:01 Uhr:

@romunso: Der Käufer kann auch mit seiner roten Nummer eine PF machen, dazu ist nicht mein KZ notwendig!

rz

Wer hat ein rotes Kennzeichen? Verkauf Privat-Privat

Und ein 5-Tages Kennzeichen erwirbt man erst, wenn man den Wagen nimmt. Sonst wirft man 70 Euro zum Fenster raus...

Zitat:

@romanusko schrieb am 2. Februar 2017 um 21:09:09 Uhr:

Zitat:

@rockyzoomzoom schrieb am 2. Februar 2017 um 20:28:01 Uhr:

@romunso: Der Käufer kann auch mit seiner roten Nummer eine PF machen, dazu ist nicht mein KZ notwendig!

rz

Wer hat ein rotes Kennzeichen? Verkauf Privat-Privat

Und ein 5-Tages Kennzeichen erwirbt man erst, wenn man den Wagen nimmt. Sonst wirft man 70 Euro zum Fenster raus...

Das ist die Entscheidung des Interessenten. Entweder er will den Wagen, dann wirds so gemacht, oder er läßtv es eben und ein anderer kauft den Wagen. Ganz logisch und ganz einfach.....

rzz

Ich habe auch vorletztes Jahr einen Corsa B verkauft.

Verkauft habe ich mit Kennzeichen und angemeldet. Laut Kaufvertrag musste der Käufer binnen weniger Tage das Auto ummelden, tat er aber nicht und das Auto wurde dann 3 Monate später still gelegt. Ich hatte nur laufferei mit der Geschichte, Versicherung musste ich schon am ersten Tag nicht mehr bezahlen, aber steuern die vollen 3 Monate!

 

Wenn ich jetzt ein Auto verkaufe dann läuft das so ab, dass das bis zum Verkauf angemeldet ist, zwecks Probefahrt. Wenn wir uns dann einig sind fahre ich mit dem Käufer zum Straßenverkehrsamt und melde das Auto ab. Dann kann er das Auto gleich mit nehmen und ein Überführungskennzeichen kaufen

@Trigger: Die Käufer die unbedingt wollen das der Wagen angemeldet bleibt wissen schon warum sie das wollen....

rzz

Damals war es der 30.12 an dem ich das Auto verkauft habe und der Käufer kam nicht aus meinem Landkreis, deswegen habe ich damals gedacht, komm tu etwas Gutes, das Auto ist weg und der Mann ist glücklich und kann im neuen Jahr das Auto ummelden.

 

So ein Fehler passiert mir nie wieder!

Entweder abgemeldet verkaufen oder der Wagen bleibt bei mir stehen.

Das kann ich persönlich total nachvollziehen.

 

Ich glaube allerdings dass deine Erfahrungen sich nicht verallgemeinern lassen.

 

Warum? Ich denke mal ein Corsa B war ein Verkauf im Niedrigpreissegment. Dreistelliger Preis? Käufer, die so ein Auto kaufen sind entweder klamm oder legen keinen Wert auf Autos. Da ist das Risiko dass etwas schief geht sicher deutlich höher.

 

Wenn ich ein Auto verkaufe, dann im deutlich fünfstelligen Bereich. Wer so einen Betrag bar mitbringen kann, hat auch noch das Geld für die Ummeldung und (das ist wahrscheinlich der wichtigere Punkt) WILL auch zeitnah ummelden um eine Vollkaskoversicherung für sein neues bestes Stück zu haben.

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