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KFZ-Kennzeichen in Sondergröße - wo bestellen
Hallo,
ich möchte ein kleineres Saisonkennzeichen.
Ich habe 6 Zeichen plus die Monate (Saison).
Das sollte doch (in Normalschrift) auf ein 500 x 110mm passen - oder? Bzw. wie groß muss das Kennzeichen mindestens sein, für sieben Zeichen?
Wo kann man diese Größen (online) bestellen?
maggi001
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42 Antworten
Zitat:
@maggi001 schrieb am 16. Juli 2021 um 09:18:17 Uhr:
Ist das korrekt das seit 2021 die Vorschriften geändert wurden und die Abstände zwischen dem Landkreis, Buchstaben und Zahlen nicht mehr 8mm sondern jetzt 13mm sein müssen?
Wenn es 100% gesetzeskonform sein sollte, dann wären 6 Zeichen plus Saison sowieso nur noch auf ein 520mm Kennzeichen möglich.
maggi001
Die Abstände stehen in der FZV: Fahrzeugzulassungsverordnung. Die letzte Änderung war 2020 und da steht 8-10 mm drin.
13mm wäre nicht zulässig.
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 16. Juli 2021 um 10:50:02 Uhr:
Das ist doch nicht das Problem des Schildermachers. Der prägt dir ein bisschen Blech wie gefordert. Wenn das SVA die mitgebrachten Schilder nicht siegelt, kannst du dir die nur noch in den Keller hängen.
Aber der Schildermacher hat seinen Auftrag erfüllt.
Ein Schildermacher verkauft Kennzeichen, um damit ein Auto zulassen zu können. Er gibt quasi eine Zulassungsgarantie. Wenn er das nicht macht hat er seinen Job verfehlt, und der Kunde kommt mit der Wahre zurück. Vereinzelt haben Kunden einen Sonderwunsch, wie z.B. eine Schmalschrift, wie sie offiziell erst ab 8 Ziffern erlaubt ist, bei einem Kennzeichen, was nur 6 Ziffern hat. Da muss er schon wissen, ob sowas geht.
Im Internet gibt es keine Beratung, oder Zwischenfragen, wie beim Hänlder vor Ort. Es kommt auch nicht immer eine Abfrage, ob das Kennzeichen fürs Auto gedacht ist, oder nur zur Stellplatzbeschriftung. Der Kunde kann auf einigen Seiten alles bestellen, und muss sich nach AGB selbst erkundigen, was an seinem Fahrzeug erlaubt ist.
HM, ich weiß nicht. Egal. Ich kann es weder beweisen noch widerlegen.
Zitat:
@MvM schrieb am 17. Juli 2021 um 11:29:05 Uhr:
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 16. Juli 2021 um 10:50:02 Uhr:
Das ist doch nicht das Problem des Schildermachers. Der prägt dir ein bisschen Blech wie gefordert. Wenn das SVA die mitgebrachten Schilder nicht siegelt, kannst du dir die nur noch in den Keller hängen.
Aber der Schildermacher hat seinen Auftrag erfüllt.
Ein Schildermacher verkauft Kennzeichen, um damit ein Auto zulassen zu können. Er gibt quasi eine Zulassungsgarantie. Wenn er das nicht macht hat er seinen Job verfehlt, und der Kunde kommt mit der Wahre zurück. Vereinzelt haben Kunden einen Sonderwunsch, wie z.B. eine Schmalschrift, wie sie offiziell erst ab 8 Ziffern erlaubt ist, bei einem Kennzeichen, was nur 6 Ziffern hat. Da muss er schon wissen, ob sowas geht.
Im Internet gibt es keine Beratung, oder Zwischenfragen, wie beim Hänlder vor Ort. Es kommt auch nicht immer eine Abfrage, ob das Kennzeichen fürs Auto gedacht ist, oder nur zur Stellplatzbeschriftung. Der Kunde kann auf einigen Seiten alles bestellen, und muss sich nach AGB selbst erkundigen, was an seinem Fahrzeug erlaubt ist.
Die guten Schilderpräger weisen darauf hin,wenn ein Kennzeichen nicht der FZV entspricht. Eine Zulassungsgarantie gibt er nicht.
Siegeln tut's immer noch die Tante in der Zulassungsstelle oder eben nicht.
Wenn jemand ein Kennzeichen in Engschrift und Vernichtung aller vorgeschriebenen Abstände bestellt und dies nicht gesiegelt wird, ist das sein Problem und er kauft halt noch mal zwei Bleche.
Wenn ich mir trotz Laktoseintoleranz eine schöne Vollmilch kaufe und reinzieh, kann doch die Verkäufer an der Kasse auch nix dafür, wenn ich den Rest des Tages auf der Schüssel verbringe.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 17. Juli 2021 um 12:01:14 Uhr:
Die guten Schilderpräger weisen darauf hin,wenn ein Kennzeichen nicht der FZV entspricht. Eine Zulassungsgarantie gibt er nicht.
Genau das habe ich doch geschrieben.
Die Zulassungsgarantie sagt nur aus, dass die Kunden sich drauf verlassen können, dass der Schildermacher etwas herstellt, was die Zulassungsstelle abnimmt. Wenn der Kunde keinen Extrawunsch hat, bekommt er ein Standardmodell, mit dem es nie Probleme gibt. Wenn der Händler wert auf Kundenservice legt, bietet er von sich aus, wehrere Möglichkeiten an. Z.B. ein kürzeres Blech, wenn das Kennzeichen aus wenigen Ziffern besteht. Oder ob man ein übliches Motorrad-Kennzeichen will, oder ein normales Zweizeiliges, wie es früher Standard war...
Äußert der Kunde von sich aus einen Extrawunsch, und der Schildermacher sagt, dass es Probleme geben könnte, reicht das als Beratung aus. Leider fehlt bei einigen Online-Shops dieser Hinweis, und die Kunden können alles bestellen, was sie wollen. Das böse erwachen gibts dann am Straßenverkehrsamt.
Zitat:
@MvM schrieb am 17. Juli 2021 um 11:29:05 Uhr:
Er gibt quasi eine Zulassungsgarantie. Wenn er das nicht macht hat er seinen Job verfehlt, und der Kunde kommt mit der Wahre zurück. Vereinzelt haben Kunden einen Sonderwunsch, wie z.B. eine Schmalschrift, wie sie offiziell erst ab 8 Ziffern erlaubt ist, bei einem Kennzeichen, was nur 6 Ziffern hat. Da muss er schon wissen, ob sowas geht.
Ja, das eine ist Beratung. Ist ja auch sehr löblich. Ich glaube aber nicht, dass irgendeiner eine Garantie gibt. Ich kann mir ja alles Mögliche pressen lassen und er wird es auch machen, sofern es im technischen Bereich möglich ist.
Aber:
Der Schilderfritze ist nicht in das Zulassungsverfahren involviert, erfüllt keine hoheitlichen Aufgaben und ist auch kein Erfüllungsgehilfe des Staates, zumindest nach meinem Verständnis.
Ich kann mir auch ein Backblech prägen lassen, die Zulassungsstelle wird höchsten mit 'nogger dir einen' kontern, wenn ich das siegeln lassen will.
Nähern wir uns jetzt langsam an?
So sieht's aus.
Mal eine Frage am Rande.
Das Schild wäre hier in engschrift möglich, mit 6 Ziffern und Saison. (480mm)
Wie wird denn engschrift in den Zulassungsstellen behandelt?
Nur wenn nicht anders möglich.
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 17. Juli 2021 um 19:33:35 Uhr:
Mal eine Frage am Rande.
Das Schild wäre hier in engschrift möglich, mit 6 Ziffern und Saison. (480mm)
Wie wird denn engschrift in den Zulassungsstellen behandelt?
Kommt auf die Zulassungsstelle an.
Laut FZV ist Mittelschrift zu verwenden und die Anlage 4 einzuhalten.
In unserem LK wird da rigoros drauf geachtet, die Nachbarlandkreise sehen das nicht so eng, Hauptsache es ist noch Platz für die Siegel, der Rest ist denen Wurst.
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 17. Juli 2021 um 19:03:58 Uhr:
Aber:
Der Schilderfritze ist nicht in das Zulassungsverfahren involviert, erfüllt keine hoheitlichen Aufgaben und ist auch kein Erfüllungsgehilfe des Staates, zumindest nach meinem Verständnis.
Ich kann mir auch ein Backblech prägen lassen, die Zulassungsstelle wird höchsten mit 'nogger dir einen' kontern, wenn ich das siegeln lassen will.
Nähern wir uns jetzt langsam an?
Der Schilderfritze ist aber teil des Prozesses, weil er die Vorarbeit macht. Er kennt die Reglungen, weiß, was das Straßenverkehrsamt will, und was das Straßenverkehrsamt nicht will. Wenn der Extrawunsch kommt, dass das Kennzeichen ein Backblech sein soll, wird er das bestimmt nicht wortlos hinnehmen.
Der TE will es aber online bestellen. Bei einer Webseite weiß man jedoch nicht, ob es ein Konfigurator ist, der mit den gesetzlichen Vorschriften programmiert wurde, damit man am Ende der Bestellung ein Kennzeichen hat... Oder ob es nur ein simples Online-Bestellformular ist, wo man alle möglichen Kombinationen zusammenstellen kann, und man erst beim Straßenverkehrsamt erfährt, dass man ein Backblech bestellt hat.
Und genau das wollte ich ausdrücken... Erst beim Straßenverkehrsamt erkundigen, ob die Wunschzusammenstellung ein nutzbares Kennzeichen ist, oder ein Backblech.
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 17. Juli 2021 um 19:33:35 Uhr:
Wie wird denn engschrift in den Zulassungsstellen behandelt?
Ist Engschrift die Schmalschrift?
Mein Wissensstand ist von 2011, kann sich bereits geändert haben...
Da war es in Düsseldorf möglich, in Duisburg aber nicht.
Daher habe ich für meine 6 Ziffern die Normalschrift.
Ist jedoch kein Saisonkennzeichen, aber das dürfte nebensächlich sein.
Schmalschrift gibt's nicht. Du meinst die Engschrift.
Lt Fzv Anlage 4 gibt's Mittel- und Engschrift