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Kennzeichen behalten bei Halter- und Wohnortwechsel

Themenstarteram 27. August 2020 um 5:11

Meine Tochter wird versetzt und bekommt den Wagen meiner Frau.

 

Meint ihr es klappt, das bisherige Kennzeichen zu behalten, denn es ist ja eigentlich ein Wechsel von Zulassungsbezirk UND Halter?

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14 Antworten

Das klappt seit einiger Zeit. Man muss nur beim ummelden daran denken dies gleich zu sagen bzw beim ausfüllen des antrags gleich mit reinschreiben.

Das heisst wenn ich ein Auto gebraucht kaufe und der Halter aus einem anderen LK kommt, kann ich auch sieine Kennzeichen übernehmen?

1. ABER :

Mit ortsfremdem Kennzeichen wirst dann auch gern + öfter mal angehalten werden für eine "allgemeine Verkehrskontrolle", besonders nachts.

Kann aus eigener Erfahrung sagen, wenn ich in Freundin's Gegend bin, da bist (abseits von Autobahn + Bundesstraßen) einzig und allein wegen des ortsfremden Kennzeichens schon mal "verdächtig" ;-) Das nervt dann schon.

Wenn wir nachts unterwegs sind, bevorzugen wir deshalb jeweils das "ortsansässige-Kennzeichen-Fahrzeug".

Oder man hält das aus, solange, bis auch wirklich jeder nächtliche Streifenpolizist das Kennzeichen/Fahrzeug kennt ;-)

2. ABER :

Wird wegen des Halterwechsels eh nicht funktionieren mit der Mitnahme des Kennzeichens.

Wenn die Mutter umziehen würde (und Halter(in) bleibt), würd's gehen.

Aber dann eben wie oben beim 1. ABER ;-)

ODER (der aufwendigere Ausweg, falls das jetzige Kennzeichen sooooo wichtig ist) :

Erst/schnell noch hier am jetzigen Wohnort mit dem jetzigen Kennzeichen auf die Tochter an-/ummelden (sofern Tochter wohnhaft in Muttis Zulassungsbezirk)

und danach erst zieht die Tochter um (mit ihrem dann eigenen Kennzeichen).

Dann funktionniert's mit der Mitnahme :) (Kost dann aber doppelt, nur um die paar € für neue Kennzeichen zu sparen....aber muß jeder selber wissen/entscheiden....oder ist schon absehbar, daß sie dann irgendwann wieder zurück umzieht ?)

Beides gleichzeitig geht (meiner Meinung nach) jedenfalls nicht.

Bleibt dann nur noch das 1. ABER

am 27. August 2020 um 6:18

Zitat:

@pico24229 schrieb am 27. August 2020 um 07:52:56 Uhr:

Das heisst wenn ich ein Auto gebraucht kaufe und der Halter aus einem anderen LK kommt, kann ich auch sieine Kennzeichen übernehmen?

Ja, das geht ohne Probleme. Habe ich letztens auch gemacht. Man spart sich die Kosten für neue Kennzeichen.

Ich weiß nicht ob das auch für fremde Kennzeichen stimmt, also wenn man sich ein Auto aus einem anderen Bereich kauft wo man selbst nicht wohnt. Das kann ich mir wirklich nicht vorstellen.

Ich weiß nicht ob das auch für fremde Kennzeichen stimmt, also wenn man sich ein Auto aus einem anderen Bereich kauft wo man selbst nicht wohnt. Das kann ich mir wirklich nicht vorstellen. Ich weiß nur das es bei eigenen Autos klappt die man mitnimmt.

Themenstarteram 27. August 2020 um 7:06

Zitat:

@OO--II--OO schrieb am 27. August 2020 um 08:05:00 Uhr:

1. ABER :

Mit ortsfremdem Kennzeichen wirst dann auch gern + öfter mal angehalten werden für eine "allgemeine Verkehrskontrolle", besonders nachts.

Haha, das Problem besteht nicht, weil sie selber bei der Polizei ist.....

 

Zum Thema: man könnte zuerst im eigenen Zulassungsbezirk das Auto auf die Tochter ummelden und natürlich das Kennzeichen behalten.

Und dann macht die Tochter noch einmal einen Umzug/Wechsel des Zulassungsbezirks; das ging natürlich. Wäre mir aber zu aufwendig, zumal die Behördengänge z.Zt. schwierig sind.

Am besten die Tochter meldet das Auto auf Ihren Namen um, solange Sie noch bei Dir gemeldet ist.

Dann zieht Sie mitsamt Auto zum neuen Wohnort und lasst nur die neue Adresse Eintragen und kriegt ne neue ZB 1.

(Alles unter der Voraussetzung, daß es doch noch nicht möglich sein sollte, das alles in einem Gang zu erledigen.)

 

Ich habe aber auch schon gehört , dass seit kurzem es tatsächlich gehen soll, jedes Kennzeichen innerhalb Deutschlands trotz Halter und Wohnortwechsel behalten zu können.

Da haben sich unsere 2 Beiträge ja schön überschnitten. :)

 

Wenn die Tochter bei der Polizei ist, sollte sie doch schon fast an der Quelle sein für zuverlässige Antworten auf die Frage.

Ich habe schon seit Jahrzehnten das gleiche Kennzeichen, es wurde immer auf das nächste Auto übernommen, Eine Mitnahme des Kennzeichens in einen anderen Zulassungsbezirk führt dessen Aufdruck aber komplett ad absurdum. Ich find das doof. Anfangs ging das ja nur innerhalb eines Bundeslandes. Mittlerweile quer durch die Republik?

Kommt dann eigentlich auf ein Kennzeichen mit den Kennbuchstaben von Bezirk A ein Siegel von Bezirk B?

Themenstarteram 27. August 2020 um 7:38

Am liebsten wäre mir eine gesetzliche Grundlage, ich durchforste eben die FZV, bin aber noch nicht fündig geworden.

Themenstarteram 27. August 2020 um 8:02

Oh, habs gefunden: FZV 13(4)

".....Tritt ein Wechsel in der Person des Halters ein, hat der bisherige Halter oder Eigentümer dies unverzüglich der Zulassungsbehörde zum Zweck der Änderung der Fahrzeugregister mitzuteilen.........

..... Der Erwerber hat unverzüglich nach Halterwechsel der für seinen Wohnsitz oder Sitz zuständigen Zulassungsbehörde die neuen Halterdaten nach § 33 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und Absatz 2 des Straßenverkehrsgesetzes und die Fahrzeugdaten nach § 6 Absatz 4 .....

Sofern dem Fahrzeug bisher ein Kennzeichen einer anderen Zulassungsbehörde zugeteilt war, hat der Erwerber unverzüglich nach Halterwechsel die Zuteilung eines neuen Kennzeichens zu beantragen oder mitzuteilen, dass das bisherige Kennzeichen weitergeführt werden soll...."

Zitat:

@nogel schrieb am 27. August 2020 um 10:02:06 Uhr:

Oh, habs gefunden: FZV 13(4)

".....Tritt ein Wechsel in der Person des Halters ein, hat der bisherige Halter oder Eigentümer dies unverzüglich der Zulassungsbehörde zum Zweck der Änderung der Fahrzeugregister mitzuteilen.........

..... Der Erwerber hat unverzüglich nach Halterwechsel der für seinen Wohnsitz oder Sitz zuständigen Zulassungsbehörde die neuen Halterdaten nach § 33 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und Absatz 2 des Straßenverkehrsgesetzes und die Fahrzeugdaten nach § 6 Absatz 4 .....

Sofern dem Fahrzeug bisher ein Kennzeichen einer anderen Zulassungsbehörde zugeteilt war, hat der Erwerber unverzüglich nach Halterwechsel die Zuteilung eines neuen Kennzeichens zu beantragen oder mitzuteilen, dass das bisherige Kennzeichen weitergeführt werden soll...."

Somit wird aus dem vorhandenen Kennzeichen ein Wunschkennzeichen welches extra bezahlt werden muss. Für Sparfüchse also ungeeignet. Unter dem Strich vielleicht noch 10 Euronen günstiger bei 2 Schildern. Beim Moped bezahlt man eher drauf. Lohnt sich somit nur bei einem „besonderen“ Schild.

Gruß

Themenstarteram 28. August 2020 um 11:57

Genau um so ein besonderes Kennzeichen ging es

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