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Kfz-Kaufvertrag: Ab- bzw. Ummeldung vom Käufer: Warum nicht bindend?

Themenstarteram 23. März 2018 um 7:39

Hallo,

vielleicht weiß ja hier einer, was rechtlich gilt:

Ich habe vor drei Wochen mein altes Auto verkauft, mit meinen Kennzeichen, also noch angemeldet. Wie üblich in den Kaufverträgen, verpflichtet sich der Käufer, den Wagen innerhalb bestimmter Frist um- bzw. abzumelden. Dies hat er allerdings nicht getan, sondern das Auto weiterverkauft. Auch der zweite Käufer meldet es nicht um, obwohl auch in dem Vertrag eine Frist genannt ist.

Frage: Ist dieser Zusatz, das Kfz muss vom Käufer innerhalb von X Tagen umgemeldet werden, rechtlich nicht bindend? Wieso ist es dann überhaupt in den Kaufverträgen als Passus enthalten?

Ich stehe vor einem Rätsel...

Herzlichen Dank für eure Hilfe

Luebeck4951

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 25. April 2018 um 18:19

So, heute hoffentlich das Ende dieser Story.

Die Frau hat sich vorhin über whatsapp gemeldet mit einem Foto der Quittung der Abmeldung. Endlich, endlich, endlich.

Noch nett mit ihr gechattet, also alles gut.

Sie und ich haben beide ne Menge gelernt bei dieser bekloppten Geschichte. Sie hat sich ein olles Auto aufschwatzen lassen und ich ... naja, wisst ihr ja.

Da bin ich wohl mit einem blauen Auge davongekommen...

Danke für alle Tipps und die "Anteilnahme" an meiner Geschichte. :-)

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Und das wäre strittig, denn KZ gehört immer noch dem Halter und das ist er.

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 6. April 2018 um 10:43:34 Uhr:

Und das wäre strittig, denn KZ gehört immer noch dem Halter und das ist er.

Halter, Eigentümer und Fahrer können 3 verschiedene Menschen sein. Der Halter darf nicht einfach die Kennzeichen vom Fahrzeug entwenden. Das ist Diebstahl.

Der Halter hat das Fahrzeug verkauft. Damit gehört es ihm eben nicht mehr.

Richtig, oft steht sogar im Kaufvertrages : Fzg mit amtlichen Kennzeichen und Schlüssel übergeben...

Themenstarteram 6. April 2018 um 16:13

Zitat:

@UliBN schrieb am 6. April 2018 um 09:31:53 Uhr:

Und das wäre dnn wohl Diebstahl, der verfolgt wird.

Nicht, dass ich daran nicht gedacht habe, aber da habe ich mich lieber auch erkundigt: Ja, ich würde mich dann strafbar machen, weil das Kfz nicht mehr mein Eigentum ist.

Na, mal gucken, wie lange sich die Sache noch hinzieht. Wochen, Jahre... ??

Da es ein altes Auto war, habe ich echt nicht viel Geld damit gemacht. Und das war den ganzen Ärger nicht im mindesten wert.

Hätte, hätte ...

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 6. April 2018 um 10:43:34 Uhr:

Und das wäre strittig, denn KZ gehört immer noch dem Halter und das ist er.

Wenn man weiß wo das Fahrzeug steht und es keine Weltreise ist,tät ich auch die Kennzeichen wegholen. Abgesehen davon,dass ich sie gar nicht erst mitgeben würde.

In meinen Diensträumen kann ich den Tip mit den Demontieren der Kennzeichen sicherlich nicht geben. Aber meiner Auffassung nach gehört das Kennzeichen zur HalterEigenschaft und somit nicht zum Eigentum am Auto. Kann ja nicht sein,dass ich Fahrzeughalter bleiben muss,weil ein Erwerber,hier schon der zweite,es nicht für nötig hält,das Fahrzeug auf sich anzumelden.

Davon ab,denke ich,dass es in dem hier vorliegenden Fall sogar bewusst so gemacht wird. Wieviel hat das Fahrzeug denn gekostet? Was die jetzige Nutzerin an Steuern und Versicherung spart,ist vermutlich mehr als das Auto gekostet hat. Und Tickets bekommt sie auch nicht.

@TE

Steuern bezahlst Du leider noch so lange,bis das Fahrzeug tatsächlich außer Betrieb gesetzt ist. Als das FA die Kfz Steuer noch bearbeitet hat, haben die die Steuerpflicht mit Eingang der Verkaufsanzeige beendet.

Zitat:

Richtig, oft steht sogar im Kaufvertrages : Fzg mit amtlichen Kennzeichen und Schlüssel übergeben...

Im Kaufvertrag steht oft sogar drinnen, Fzg wird innerhalb 3 Tagen ab/umgemeldet. Und wieviele Käufer halten sich daran nicht?

Gruß Martin

Zitat:

@windelexpress schrieb am 6. April 2018 um 18:32:56 Uhr:

Zitat:

Richtig, oft steht sogar im Kaufvertrages : Fzg mit amtlichen Kennzeichen und Schlüssel übergeben...

Im Kaufvertrag steht oft sogar drinnen, Fzg wird innerhalb 3 Tagen ab/umgemeldet. Und wieviele Käufer halten sich daran nicht?

Gruß Martin

Unrecht mit unrecht zu vergelten..... :eek:

Denk bitte noch mal drüber nach.

Grüße

Steini

Brauch ich nicht Steini! Meine Kennzeichen gibt's bei einem Verkauf nicht mit.

Und sollte es aus unerklärlichen Gründen(Ich weiß nicht welche dies sein könnten) doch zu dem Zustand wie bei der TE kommen, wären die Kennzeichen schon längst ab.

Aber keine Sorge,das was die TE hier geschildert hat,ist mittlerweile GANG und Gebe.

Die Spitze sind die,die nicht mal einen KV haben , sich wundern, dass der Käufer mitmal nicht mehr ans Handy geht und dann verlangen, "nun melde das Auto ab, muss doch gehen "

Wie gesagt, es wird der TE eine Lehre sein und sie wird wohl in ihrem Autofahrerleben kein Fahrzeug mehr angemeldet verkaufen.

Gruß M

Themenstarteram 6. April 2018 um 18:04

Zitat:

@windelexpress schrieb am 6. April 2018 um 19:08:09 Uhr:

Wie gesagt, es wird der TE eine Lehre sein und sie wird wohl in ihrem Autofahrerleben kein Fahrzeug mehr angemeldet verkaufen.

Gruß M

Ja, ist es.

Die ganze Sache ist wirklich eine Verkettung von unglücklichen Umständen. Ich wurde gewarnt, das Auto mit Kennzeichen zu verkaufen, aber der freundliche Berater bei der Kfz-Versicherung sagte, da könne gar nichts passieren, wenn man in den Vertrag nimmt, dass das Auto innerhalb von x Tagen umgemeldet werden muss. Ich Idiot habe mich halt darauf verlassen, dass diese Klausel im Kaufvertrag mich schützt.

 

Frag ihn mal ob er für die dadurch entstandenen Schäden aufkommt?;) Wird der mit Sicherheit nicht und wenn es nicht dein Kumpel ist würde ich so ein Verhalten mal seinem Vorgesetzten vertellen und fragen wie den die MA ausgebildet sind?;)

Ich hätte die KZ auch abgeholt, mir Latte ob erlaubt oder nicht.

Themenstarteram 11. April 2018 um 16:40

Nächstes Kapitel der Story:

Die Zulassungsstelle in Lübeck gab mir den Rat, mich beim Hauptzollamt wegen der Steuer zu melden, ob die ganze Sache vorzeitig abgerechnet werden könnte. Nein, kann sie nicht. Der freundliche Herr beim Zollamt nannte mich einen "Sonderfall", aber abrechnen könne er die Steuer eben aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nicht. Er verwies mich - Überraschung! - zurück an die Zulassungsstelle Lübeck, bei der ich nun ein "Aufgebot" gegen Gebühr beantragen soll. Immer wieder was Neues!

Mittlerweile habe ich mit der jetzigen Besitzerin über whatsapp geschrieben (nachdem sie nicht ans Handy ging), sie antwortete, was ihr der Verkäufer des Golfs über den Wagen erzählt hat. Lauter Schwachsinn. Nun kommt, was ich befürchtet habe: Sie will das Auto verkaufen, und, und, und. Sie versprach mir, die Kennzeichen nicht mit zu verkaufen. Äh... nun gut, das ist besser als nichts. Wenn die gute Frau denn Wort hält.

Und heute kam der nächste Bußgeldbescheid...

Hi,

Mit der Steuer hatte ich paar Beiträge weiter oben ja erwähnt.

Du sollst eine Aufbietung nach Paragraph 13 Abs 4 FZV veranlassen.

Wenn Du mal reinliest steht da drin" kommt der Erwerber seinen Pflichten . . . nicht nach, wird die Zulassungsbescheinigung mit einer Frist von 4 Wochen aufgeboten. Mit erfolglosen Aufgebot endet die Zulassung

Das der Wagen vermutlich weiter verkauft werden wird,habe ich auch schon erwähnt. Es ist eine bekannte Maschen.

Ein Tip, Verlasse Dich nicht darauf,dass die jetzige Eigentümerin das Fahrzeug ohne Kennzeichen verkauft. Denn da der Wagen noch angemeldet ist, benötigt der nächste Erwerber(sollte er das Fahrzeug tatsächlich ummelden wollen, wovon ich nicht ausgehe) nämlich die Kennzeichen.

Genauso genügen Dir nicht die Kennzeichen zum abmelden,dafür benötigst du die ZB 1 auch.

Da Deiner Zulassungsstelle ja mittlerweile bekannt ist, dass Dein Wagen ordnungsgemäß mit allen Papieren und Kennzeichen verkauft wurde, werden sie Dir auch eine Abmeldung ohne ZB 1 nicht durchführen.

Du könntest nach Hamburg fahren Dir die Kennzeichen und ZB 1 von der jetzigen Eigentümerin geben lassen und dann das Fahrzeug in Hamburg abmelden.

Aber vermutlich wird auf diese Idee,die Jetzige Eigentümerin nicht eingehen,wie sollen potentielle Interessenten dann eine Probefahrt machen,wenn der Ofen abmeldet ist.

Und sollte ein Interessent das Fahrzeug haben wollen,wird er den Wagen gleich mitnehmen und somit die Verkäuferin dazu bewegen die Kennzeichen dran zu lassen. "Man kann ja im KV reinschreiben,der Wagen wird 3 Tage später um/abgemeldet"

Es ist ein bekanntes Procedere und kommt immer wieder vor. Selbst wenn Erwerber mit ausländischem Pass erscheinen,sind manche Verkäufer so drauf,das Fahrzeug angemeldet mitzugeben. Und dann kommen über Jahre Halteranfragen aus dem europäischen Ausland.

Versuch der jetzigen Eigentümerin die ZB 1 und Kennzeichen aus der Tasche zu leiern und fahr nach Hamburg das Teil selber abmelden. Wie schon gesagt, sie wird nicht drauf eingehen.

Gruß Martin

Ist denn zwischenzeitlich der Versicherungsschutz erloschen?

Spätestens 4 Wochen nach AnzeigenEingang steht das Fahrzeug in Fahndung. Das kannst Du doch mal in der Zulassungsstelle Lübeck erfragen. Wenn dem schon so ist, dann fährst nach Hamburg Parkst in der Nähe des Wagens und rufst die Rennleitung an,das hier ein in Fahndung stehendes Fahrzeug steht. Woher Du weißt,dass es zur Fahndung ausgeschrieben ist,kannst Du ja erklären. War mal Deiner und hat keine Versicherung mehr.

Mit etwas Glück haben die Freunde und Helfer ja Zeit und kommen kurz lang und kratzen die Siegel ab. Damit wärst Du dann durch mit dem Thema.

Gruß Martin

Richtig, er brauch die ZB1 aber ohne KZ kann sie nicht fahren und da der Wagen nicht auf ihren Namen läuft und keine Vollmacht hat und mit Sicherheit vom TE auch nicht bekommt, kann sie auch keine neuen KZ beantragen.

KZ darfst nicht abnehmen aber die können machen was sie wollen und unsere Ämter schicken dich nur hin und her:(:(

Scheiß der Hund drauf.

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 11. April 2018 um 19:14:34 Uhr:

 

und unsere Ämter schicken dich nur hin und her:(:(

Scheiß der Hund drauf.

:(

Aber nicht alle:rolleyes:

Nur manche Menschen kann man nicht zufrieden stellen und legen es auf Konfrontation an.

Und wie überall 5 beschweren sich, aber die 100 zufriedenen sagen nichts.

Gruß M

Möglich, kann aber momentan nur von dem Geschriebenen ausgehen. Selbst noch nicht erfahren da ich kein Auto seit meinem 19ten Lebensjahr, immerhin über 30 Jahre, kein Auto mehr mit KZ verkauft.

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