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Kfz-Kaufvertrag: Ab- bzw. Ummeldung vom Käufer: Warum nicht bindend?

Themenstarteram 23. März 2018 um 7:39

Hallo,

vielleicht weiß ja hier einer, was rechtlich gilt:

Ich habe vor drei Wochen mein altes Auto verkauft, mit meinen Kennzeichen, also noch angemeldet. Wie üblich in den Kaufverträgen, verpflichtet sich der Käufer, den Wagen innerhalb bestimmter Frist um- bzw. abzumelden. Dies hat er allerdings nicht getan, sondern das Auto weiterverkauft. Auch der zweite Käufer meldet es nicht um, obwohl auch in dem Vertrag eine Frist genannt ist.

Frage: Ist dieser Zusatz, das Kfz muss vom Käufer innerhalb von X Tagen umgemeldet werden, rechtlich nicht bindend? Wieso ist es dann überhaupt in den Kaufverträgen als Passus enthalten?

Ich stehe vor einem Rätsel...

Herzlichen Dank für eure Hilfe

Luebeck4951

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 25. April 2018 um 18:19

So, heute hoffentlich das Ende dieser Story.

Die Frau hat sich vorhin über whatsapp gemeldet mit einem Foto der Quittung der Abmeldung. Endlich, endlich, endlich.

Noch nett mit ihr gechattet, also alles gut.

Sie und ich haben beide ne Menge gelernt bei dieser bekloppten Geschichte. Sie hat sich ein olles Auto aufschwatzen lassen und ich ... naja, wisst ihr ja.

Da bin ich wohl mit einem blauen Auge davongekommen...

Danke für alle Tipps und die "Anteilnahme" an meiner Geschichte. :-)

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Das die Mitarbeiterin in der Zulassungsstelle in Lübeck nicht weiß,dass das HZA ein Steuerpflicht des Eingetragenen Halters erst mit der Außerbetriebsetzung beendet, ist natürlich nicht so prickelnd.

Aber wie fast überall,jeder guckt nur bis zu seinem Tellerrand.

Schade eigentlich so eine Einstellung

 

Gruß M

Themenstarteram 12. April 2018 um 18:03

Zitat:

@windelexpress schrieb am 11. April 2018 um 19:04:11 Uhr:

Hi,

Mit der Steuer hatte ich paar Beiträge weiter oben ja erwähnt.

Du sollst eine Aufbietung nach Paragraph 13 Abs 4 FZV veranlassen.

Wenn Du mal reinliest steht da drin" kommt der Erwerber seinen Pflichten . . . nicht nach, wird die Zulassungsbescheinigung mit einer Frist von 4 Wochen aufgeboten. Mit erfolglosen Aufgebot endet die Zulassung

Ja, so meinte er das wohl. Ich finde es allerdings recht eigenartig, dass man mich nach vier (!) Wochen Herumtelefonieren und Mail-Korrespondenz erst jetzt darauf aufmerksam macht. Das hätte mir die Zulassungsstelle doch längst sagen können.

Themenstarteram 12. April 2018 um 18:20

Zitat:

@windelexpress schrieb am 11. April 2018 um 19:14:14 Uhr:

Ist denn zwischenzeitlich der Versicherungsschutz erloschen?

Spätestens 4 Wochen nach AnzeigenEingang steht das Fahrzeug in Fahndung. Das kannst Du doch mal in der Zulassungsstelle Lübeck erfragen. Wenn dem schon so ist, dann fährst nach Hamburg Parkst in der Nähe des Wagens und rufst die Rennleitung an,das hier ein in Fahndung stehendes Fahrzeug steht. Woher Du weißt,dass es zur Fahndung ausgeschrieben ist,kannst Du ja erklären. War mal Deiner und hat keine Versicherung mehr.

Mit etwas Glück haben die Freunde und Helfer ja Zeit und kommen kurz lang und kratzen die Siegel ab. Damit wärst Du dann durch mit dem Thema.

Gruß Martin

Hallo Martin,

ja, zum Glück bin ich aus der Haftung raus. Das war meine größte Sorge.

Vorhin war ich noch bei der Polizei, die diesen Fall zwar nicht aufnehmen will, weil (noch) kein Straffall, aber mir bestätigte, dass es in Deutschland strafbar ist, ohne Versicherung zu fahren. Eigentlich sogar schon, wenn der Wagen nur auf öffentlichem Grund steht. Die Versicherung müsste es aber der Polizei anzeigen, nicht ich.

Ich warte jetzt mal bis Montag ab. Wenn die gute Frau in HH dann immer noch nicht handelt, dann kommt das mit der Aufbietung etc. pp, dann informiere ich die Versicherung und so weiter. Sie schrieb mir heute per whatsapp, dass sie sich Montag ein anderes Auto kaufen will und den Golf dann beim Händler abgeben wird. Wenn es denn so kurzfristig klappt. Sie wurde von "meinem" Käufer, also "ihrem" Verkäufer, nach eigenen Aussagen auch ziemlich übern Tisch gezogen. Ach nee. Das Auto hätte sie in den 5 Wochen nun aber trotzdem ummelden müssen.

Genau, sie lässt den Golf angemeldet beim Händler stehen und der meldet den dann ab. So ähnlich fing Dein Mysterium hier ja an.

Der wird genau wie alle vorher nichts tun,damit Interessenten Probe fahren können.

Das die Polizei nichts macht,ist üblich, darum ja der Hinweis, wenn der Wagen wegen fehlendem Versicherungsschutz zur Fahndung ausgeschrieben ist, bei der Rennleitung anrufen,wenn Du weißt wo der Wagen steht. Dann müssten sie eigentlich was machen, um die Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwenden, und das Fahrzeug nicht mehr am öffentlichen Verkehr teilnehmen kann. Gibt natürlich auch Spezialisten, die es nicht stört,wenn keine Siegel auf dem Kennzeichen sind.

Den fehlenden Versicherungsschutz meldet die Versicherung nie der Polizei,sondern immer der örtlichen Zulassungsstelle. Diese leitet dann das entsprechende VerwaltungsVerfahren ein und dazu werden auch Meldungen ans Kba erzeugt,die die Polizei wiederum bei einer ZEWIS Abfrage sieht und entsprechend handeln sollte.

Darum erkundige Dich in Lübeck wie weit das Verfahren ist.

Wenn die Siegel entfernt sind,kannst Dir den Quatsch mit der Aufbietung sparen.

Gruß M

Themenstarteram 25. April 2018 um 18:19

So, heute hoffentlich das Ende dieser Story.

Die Frau hat sich vorhin über whatsapp gemeldet mit einem Foto der Quittung der Abmeldung. Endlich, endlich, endlich.

Noch nett mit ihr gechattet, also alles gut.

Sie und ich haben beide ne Menge gelernt bei dieser bekloppten Geschichte. Sie hat sich ein olles Auto aufschwatzen lassen und ich ... naja, wisst ihr ja.

Da bin ich wohl mit einem blauen Auge davongekommen...

Danke für alle Tipps und die "Anteilnahme" an meiner Geschichte. :-)

Danke für die Rückmeldung.

War ja auch eine lange Geburt.

Gruß Martin

Themenstarteram 25. April 2018 um 18:37

Danke auch, @windelexpress - Martin :-)

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