Kfz-Kaufvertrag: Ab- bzw. Ummeldung vom Käufer: Warum nicht bindend?
Hallo,
vielleicht weiß ja hier einer, was rechtlich gilt:
Ich habe vor drei Wochen mein altes Auto verkauft, mit meinen Kennzeichen, also noch angemeldet. Wie üblich in den Kaufverträgen, verpflichtet sich der Käufer, den Wagen innerhalb bestimmter Frist um- bzw. abzumelden. Dies hat er allerdings nicht getan, sondern das Auto weiterverkauft. Auch der zweite Käufer meldet es nicht um, obwohl auch in dem Vertrag eine Frist genannt ist.
Frage: Ist dieser Zusatz, das Kfz muss vom Käufer innerhalb von X Tagen umgemeldet werden, rechtlich nicht bindend? Wieso ist es dann überhaupt in den Kaufverträgen als Passus enthalten?
Ich stehe vor einem Rätsel...
Herzlichen Dank für eure Hilfe
Luebeck4951
Beste Antwort im Thema
So, heute hoffentlich das Ende dieser Story.
Die Frau hat sich vorhin über whatsapp gemeldet mit einem Foto der Quittung der Abmeldung. Endlich, endlich, endlich.
Noch nett mit ihr gechattet, also alles gut.
Sie und ich haben beide ne Menge gelernt bei dieser bekloppten Geschichte. Sie hat sich ein olles Auto aufschwatzen lassen und ich ... naja, wisst ihr ja.
Da bin ich wohl mit einem blauen Auge davongekommen...
Danke für alle Tipps und die "Anteilnahme" an meiner Geschichte. :-)
51 Antworten
Hallo an alle Ratgeber,
vielen Dank!
Tja, mein erster Autoverkauf ... Leider habe ich ja nunmal den Wagen mit den Nummernschildern verkauft - dass ich damit ein kleines Risiko eingehe, wusste ich, wobei mir nicht klar war, was daraus entstehen kann. Im Vorfeld hatte ich mich bei der Kfz-Versicherung erkundigt, was ich beachten muss. Die Antwort der Versicherung betraf eben diesen besagten Passus mit der Ummeldefrist, den der Käufer einzuhalten hat, Zitat: "Das machen doch fast alle so, der Verkäufer unterschreibt ja, dass er es ummelden wird." Die entsprechende Formulierung ist ja auch in den Vordrucken immer drin. Meine Frage betraf die Verbindlichkeit, die aus dem Vertrag - neben der Übertragung des Eigentumsrechts - doch eigentlich hervorgeht, dass der Käufer ja vertraglich die Ummeldung zugesichert hatte. Danke @onzlaught und @Pasha78 für die Hinweise auf die zivilrechtlichen Möglichkeiten.
Den Verkauf habe ich der Versicherung und der Zulassungsstelle zeitnah mitgeteilt, trotzdem verzögert es sich ja enorm. Neu war für mich, dass ich bei der Versicherung eine Erwerberkündigung in Auftrag geben muss. Mittlerweile ist die Kfz-Versicherung für mich abgerechnet und ich somit aus der Haftung raus. Neu ist für mich auch die "Veräußerungsanzeige", danke @Matsches .
Bleibt nur noch, die Aktionen der Zulassungsbehörden abzuwarten. Irgendwo in HH fährt jetzt mein alter Golf mit meinen Kennzeichen herum. Zum Glück nicht im Ausland irgendwo. Mittlerweile habe ich ja eine Menge schlimmer Geschichten gelesen, was alles passieren kann, wenn man das Auto mit den eigenen Kennzeichen verkauft. Stupid me! Hätte ich mal vorher ins Internet geguckt...
LG
Luebeck4951
Zitat:
@windelexpress schrieb am 23. März 2018 um 13:21:57 Uhr:
Hallo Luebeck4951 ,Warum bist Du nicht vor 3 Wochen auf die Idee gekommen, Dich hier anzumelden und nach der Verfahrensweise zu fragen. Gefühlt taucht dieses Thema einmal pro Woche auf und jedes mal wird sich gewundert,dapp der Käufer das Fahrzeug nicht ummeldet.
Das ist eine gängige Masche und wird immer wieder so gemacht. Das Fahrzeug wird abends besichtigt, ein Preis verhandelt aber nur wenn man den gleich mitnehmen kann und die Außerbetriebsetzung ist nicht möglich.
Das Fahrzeug wird dann eine Zeitlang bewegt und dann immer noch angemeldet weiter verkauft. Wenn der Erwerber Post von seiner Zulassungsstelle bekommt, schickt er dieser einen weiteren Kaufvertrag wo ebenfalls drin steht, dass der neue Erwerber das Fahrzeug innerhalb von xx Tagen das Fahrzeug ummeldet. Und so weiter. Das Spiel kann man ziemlich lange treiben,da die zuständige Zulassungsstelle sich ja immer wieder ändert.
Der Dumme ist immer der noch eingetragene Halter. Klar kann er sich zivilrechtlich an seinen Vertragspartner wenden und der sich an seinen usw.
Irgendwann muss sich doch mal rum gesprochen haben,dass man ein Auto am besten nur abgemeldet verkauft.
Gruß m
@windelexpress - Ja, hätte ich das mal gemacht! Dann hätte ich mir viel Ärger erspart. Es ist mir leider neu, dass man das Auto mit alten Nummernschildern immer weiterverkaufen darf. Da es mein erster Autoverkauf ist, hat es sich nicht zu mir herumgesprochen. Nun hoffe ich inständig, dass der zweite Käufer es bald abmeldet.
Na was heißt "darf"?
Das interessiert dieser spezielle Klientel doch nicht, was man darf und was nicht.
Es wird einfach gemacht und der Dumme bist Du.
Manche Versicherungen akzeptieren ohne Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges nicht mal die Kündigung der HP. Wenn die HP aufgekündigt ist, hat die Zulassungsstelle über den Weg Fehlender Versicherungsschutz schon mal mehr Möglichkeiten das Fahrzeug außer Betrieb setzen zu lassen.
Und auch das HZA beendet die Steuerpflicht erst mit Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs. War früher noch anders als das FA die Kfz Steuer bearbeitet hat,die haben nach Eingang der Veräußerungsanzeige die Steuerpflicht für den alten Halter beendet.
Weisst Du den wo der Wagen fährt, bzw wer der nächste Erwerber ist?
Gruß m
Zitat:
Also KV an die Zulassungsstelle faxen genügt vollkommen.
Als Tip, immer den Ausweis sichten . Es werden auch gerne Fake Adressen angegeben,sogar bei vermeintlichen gewerblichen Käufern (Kärtchen-Händler). Und dann ist es für die entsprechende Zulassungsstelle schwierig, jemanden eine BetriebsUntersagung zukommen zu lassen,wenn die Anschrift nicht existiert.
Da liegt u.a. der Hase begraben, denn in der vorgefertigten Veräußerungsanzeige für die Zulassungsstelle muss sogar die Personalausweisnummer mit eingetragen werden.
Ähnliche Themen
@windelexpress
Ja, "mein" Käufer hat mir ein verschwommenes Foto des Kaufvertrags mit "seiner" Käuferin per whatsapp geschickt. Glück im Unglück, hoffe ich. Ich habe sie angerufen, bin aber auf Unverständnis und Unverschämtheiten gestoßen. Sie nimmt es mit dem Ummelden genauso wenig ernst wie "mein" Käufer. Daher habe ich mich ja gefragt, wie die rechtlichen Gegebenheiten eigentlich sind, wozu man diese Ummelde- bzw. Abmelde-Formulierung überhaupt in einen Kaufvertrag nimmt, wenn sich keiner dran hält. Die Zulassungsstelle in Lübeck hat die Sache an die entsprechende Behörde in HH weitergeleitet. Mehr kann ich wohl nicht tun und muss jetzt abwarten. Und hoffen, dass nun wiederum diese Käuferin das Auto nicht weiterverkauft hat. Hilfe, das fehlte noch! Und das alles nur, weil ich Zeit sparen wollte. So ein abgemeldetes Fahrzeug darf man ja auch nicht auf öffentlichem Grund stehen lassen. Da ich keinen Privatgrund habe, schien mir der Verkauf mit den eigenen Kennzeichen eben das Einfachste.
Tja, aus Fehlern lernt man...
Ach, und ein i-Tüpfelchen hat die Sache auch schon: einen Bußgeldbescheid wegen Falschparken in HH. Aber auch davor wird im Netz gewarnt. Klug, wer sich vorher schlau macht :-(
Zitat:
@Alien2012 schrieb am 23. März 2018 um 16:29:40 Uhr:
Zitat:
Da liegt u.a. der Hase begraben, denn in der vorgefertigten Veräußerungsanzeige für die Zulassungsstelle muss sogar die Personalausweisnummer mit eingetragen werden.
Daran habe ich zum Glück gedacht. Das wollte der Käufer zwar nicht so gern - aber wer wird denn gleich misstrauisch...
ICH. In Zukunft jedenfalls.
Du bist halt wie ich damals auf ein riesen großes A-----l--- reingefallen.
Damals bin ich meine Käufer noch hinterher gefahren um die KZ zu holen. Ihr glaubt gar nicht in was für einem Viertel ich gelandet bin, ich hatte echt Angst ob ich da jemals lebend wieder raus komme, man war das ein Elendsviertel und das mitten in Deutschland🙁🙁 Aber das ist ne ganz andere Geschichte😉
Zitat:
@Alien2012 schrieb am 23. März 2018 um 16:29:40 Uhr:
Da liegt u.a. der Hase begraben, denn in der vorgefertigten Veräußerungsanzeige für die Zulassungsstelle muss sogar die Personalausweisnummer mit eingetragen werden.
Ist aber laut FZV nicht vorgeschrieben, siehe mein Zitat der FZV, und kann somit vom Verkäufer auch nicht verlangt werden.
Ich empfehle natürlich immer eine AusweisKopie, des Erwerbers zu machen. Aber auch dazu kann niemand verpflichtet werden.
@Luebeck4951
Solange es nur Parktickets sind, geht's ja noch. Ich hab schon ganz andere Anfragen von Behörden gehabt. Und der eingetragene Halter ist immer mit von der Partie und muss den Werdegang seines Fahrzeugs erklären.
Halte uns hier auf dem Laufenden, vielleicht meldet die jetzige Erwerberin das Fahrzeug ja um, obwohl wie lange muss man in HH auf einen Termin warten? Letztes Jahr in Berlin waren teilweise für Private 2Monate Wartezeit angesagt und solange wird einfach auf den alten Halter weiter gefahren.
Gruß Martin
In Berlin klappt ja so mal überhaupt nix, ist ja schon echt traurig für unsere Hauptstadt. Höre solche Zustände schon seid Jahren und nix hat sich geändert. Wie ärmlich🙁
Ich brauch weder einen Termin noch hab ich hier Wartezeiten länger als eine 1/4 Stunde erlebt und ich geh mindestens 2x im Jahr Autos ummelden.
Bei uns waren jetzt vor 2 Wochen auch schon wieder Wartezeiten 2h plus,aber jeder wird am selben Tag noch bedient.
Hatte zwischen den Feiertagen mal nach einigen BürgerBeschwerden wegen der langen Wartezeit,in anderen Behörden getestet wann man dort einen Termin bekommen könnte. Selbst für eine reine Außerbetriebsetzung zB hätte ich in Potsdam 12 Tage warten müssen. Vorher war kein Termin zu haben.
Gruß M
Ich habe einige Autos angemeldet verkauft und hatte nie Probleme (kann ja Glück gewesen sein).
Ich habe aber immer diese Anzeigen für die Versicherung und das Strassenverkehrsamt nicht nur ausgefüllt und unterschreiben lassen, sondern ich habe sie auch direkt an beide Institutionen geschickt. Die Ausweise der Käufer habe ich fotografiert und mitgeschickt (einer wollte das nicht, der hat das Auto nicht bekommen).
Lt. meinem Anwalt riskiere ich 2-4 Wochen den Beitrag für Steuern und Versicherung, das Risiko gehe ich ein. Wer diese Anzeigen natürlich zu Hause liegen lässt und sie erst weiterleitet, wenn das Kind schon im Brunnen planscht, zahlt eben etwas länger. Wer die gar nicht hat, der sollte nächstes mal wirklich besser abgemeldet verkaufen.
Man muss deutlich zwischen zwei Sachen trennen:
Der Kaufvertrag ist mit seiner Erfüllung, d.h. dem Eigentümerwechsel abgeschlossen. Wenn darin aber der Passus mit Pflichten des Käufers enthalten ist, ist dieser Teil nicht erledigt.
Ganz unabhängig davon ist die Meldung an die eigene Versicherung. Das ergibt sich in aller Regel aus den Versicherungsbedingungen und dient in allererster Linie dem eigenen Schutz.
Hallo an alle, die sich hier eingebracht haben und meinen Wissensstand erweitert haben :-)
Aktueller Stand der Dinge:
Die neue Halterin des Wagens hat ihn nach 4 Wochen immer noch nicht abgemeldet, die Zulassungsbehörden in HH sind überlastet und daher hat sie deren amtliche Aufforderung zur Ummeldung wohl noch nicht oder vielleicht erst kürzlich erhalten.
Wir haben nun zu zweit bei ihr nachgehakt, aber immer noch keine Ummeldung. Sie beschwert sich darüber, dass die "Unannehmlichkeiten" mit dem Auto ihr zu viele Probleme bereiten.
Auf die Idee, dass sie den Wagen ja nur ummelden muss um Probleme zu vermeiden, kommt sie nicht. Rätselhaft, dieser Mensch! Ab nächste Woche Freitag werden sich die Probleme für sie noch verstärken, weil dann der Versicherungsschutz beendet sein wird. Lt. Auskunft der Zulassungsst. gibt es viele Autofahrer, die ihre Autos nicht versichern. Das war mir tatsächlich neu, ich dachte, das geht in Deutschland gar nicht.
Positive Entwicklung: Die Kfz-Versicherung ist abgerechnet und ich somit aus der Haftung als Gesamtschuldner raus.
Nur Steuern zahle ich noch. Behördendschungel Deutschland: Die Zulassungsstelle in HH sagt, nach drei Monaten werde das Auto zwangsabgemeldet. Auskunft Lübeck hingegen: Dauert über ein Jahr, bis zwangsabgemeldet wird. Heute bekam ich den Tipp, das Hauptzollamt direkt anzuschreiben und alle Dokumente der Versicherung hinzuschicken, was ich nun auch getan habe.
Bleibt abzuwarten, was als nächstes passiert...
LG aus Lübeck
Will man echt mal was von den Behörden dann haben sie Zeit oder wie?
Ich hätte die KZ abmontiert und mit genommen. Dann hätte sie zwangsweise tätig werden müssen.
Und das wäre dnn wohl Diebstahl, der verfolgt wird.