KFZ Finanzierung KSB

Hallo @ all,

ich habe folgende Problematik:

meine Schwiegermutter ( 69 J ) hat ein PKW bei der Volkswagenbank finanziert inkl.. KSB ( monatl. Rate + Schlussrate bei Todesfall).

Sie ist als Halter eingetragen und der Brief ist bei der VW-Bank. Nutzer des Fahrzeugeds sind aber nur miene Frau und ich. Die monatlichen Raten werden von Konto der Mutter abgebucht.

Leider haben wir nun die Gewissheit, dass die Schwiegermutter unheilbar erkrankt ist. Sie hat vermutmlich nur noch wenige Monate zu leben.

Was passiert nun mit dem PKW, wenn Sie vorzeitig stirbt (was wohl 99% der Fall sein wird) :-(

Die Finanzierung besteht erst seit eine halben Jahr. und läuft noch 4,5 Jahre + Schlussrate über ca.5500,00€uro.

Übernimmt die Versicherung die Raten und die Schlusszahlung ? Wer bekommt den Fahrzeugbrief
und den PKW?

Sollte meine Schwiegermutter uns vorher eine Schenkung über den PKW machen ( Brief liegt ja bei der Bank) ?

Müssen wir die Zahlungen weiterführen ?

Wir/ich sind diesbezüglich völlig unerffahren und für jede Hilfe dankbar.

LG Teezee

30 Antworten

Ich würde im Augenblick nichts unternehmen, sondern erst wenn der "Leistungsfall" eintritt. Schreibe aus Erfahrung!!

LEjockel

Zitat:

@gammoncrack schrieb am 26. April 2016 um 09:53:52 Uhr:



Zitat:

@Vandut schrieb am 26. April 2016 um 09:32:29 Uhr:


Red doch einfach mit dem, der euch das Teil verkauft hat.

Der ist dafür zuständig.

Ganz sicher nicht!

Ach Verzeihung.

Wie konnte ich mich so irren.

Natürlich sind die User hier im Forum dafür zuständig, dir zu erklären, was zu machen ist.

Zitat:

@lejockel schrieb am 26. April 2016 um 12:04:41 Uhr:


Ich würde im Augenblick nichts unternehmen, sondern erst wenn der "Leistungsfall" eintritt. Schreibe aus Erfahrung!!

LEjockel

Der Tipp mit der Krankenkassenauskunft anfordern ist gut.

Den würde ich sofort machen.

Warum denn das???? Wenn es tatsächlich notwendig ist, kann man es immer noch tun. Erstmal warten was überhaupt im Fall des Fall gefordert wird.

LEjockel

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Die Krankenkassenauskunft ist ja erst mal nur für einen selber.

Dann weiß man, was tatsächlich Sache ist.

Es ist oft erstaunlich, was die Ärtze darin bereits abgerechnet haben.

Die Krankenkasse erfährt überhaupt nicht, was Ärzte im Detail abrechnen, denn die rechnen mit der Kassenärztlichen Vereinigung ab.

Das wollen wir erstmal vermeiden.

Beispiel.

Schwiegermuter ist verstorben.wir Informieren die Versicherung bzw. und möchten das der KSB greift.

Zahlen die jetzt die Raten direkt und die Schlussrate? Mit dem Tode ist der Vertag ja erlöschen und die Versicherung müsste nun zahlen.
das ist es, was wir gerne Wissen möchten .
LG

Zitat:

@Oetteken schrieb am 26. April 2016 um 18:02:15 Uhr:


Die Krankenkasse erfährt überhaupt nicht, was Ärzte im Detail abrechnen, denn die rechnen mit der Kassenärztlichen Vereinigung ab.

Aha.

Das müsste man mal den Versicherungen sagen, die im Todesfall oder im BU-Fall die Krankenkassen anschreiben und dort Auskünfte einholen. 😉

Ich hatte Dir den Auszug aus den Bedingungen schon einmal hier eingestellt. Mehr kann man wohl kaum machen.

Ja, echt blöd.

Mit dem Verkäufer der Versicherung reden, sagst du, ist ja auch nicht.
Der ist ja auch für die Auskünfte nicht zuständig.

Schade. Dann wohl keiner....

was ist denn daran so schwer.

der, der das "ding" verkauft hat, ist vermittelnd tätig und nicht mehr.
nach dem abschluss besteht keine verpflichtung auskunft zu geben und wenn er keine vertretungsmacht hat, dann ist die aussage - so erteile er sie trotzdem aus kundenservice heraus - kein pfifferling wert.

das die forenmitglieder zuständig wären hat kein behauptet. insofern ist die aussage einfach schwachsinn und in den mund gelegt.

der einzige der verbindlich auskunft erteilen kann - alleine schon von der datenlage her (die konkreten AGB in ihrer Generation sind ja noch nicht mal bekannt) - ist der Versicherer. Ein vorab Anfrage hinterlässt natürlich ein Faden beigeschmeck - gerade wenn man dann später den Schaden meldet.

Fraglich ist aber m.E. ob man nicht ggf. den Schaden jetzt schon melden kann. Der Eintritt der versicherten Gefahr ist im Prinzip schon bekannt bzw. zu bejaahen. Nur der konkrete Zeitpunkt ist unbekannt.
Dafür sollte man aber sehr genau in die beidseitigen Kündigungsrechte einlesen, sonst kann das nach hinten losgehen.

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 26. April 2016 um 18:59:50 Uhr:


was ist denn daran so schwer.

der, der das "ding" verkauft hat, ist vermittelnd tätig und nicht mehr.
nach dem abschluss besteht keine verpflichtung auskunft zu geben und wenn er keine vertretungsmacht hat, dann ist die aussage - so erteile er sie trotzdem aus kundenservice heraus - kein pfifferling wert.

das die forenmitglieder zuständig wären hat kein behauptet. insofern ist die aussage einfach schwachsinn und in den mund gelegt.

der einzige der verbindlich auskunft erteilen kann - alleine schon von der datenlage her (die konkreten AGB in ihrer Generation sind ja noch nicht mal bekannt) - ist der Versicherer. Ein vorab Anfrage hinterlässt natürlich ein Faden beigeschmeck - gerade wenn man dann später den Schaden meldet.

Fraglich ist aber m.E. ob man nicht ggf. den Schaden jetzt schon melden kann. Der Eintritt der versicherten Gefahr ist im Prinzip schon bekannt bzw. zu bejaahen. Nur der konkrete Zeitpunkt ist unbekannt.
Dafür sollte man aber sehr genau in die beidseitigen Kündigungsrechte einlesen, sonst kann das nach hinten losgehen.

Die Finanzierung besteht erst seit einem halben Jahr.

schreibt der TE!

ok?
deswegen müssen es gerade die Bedingungen sein, die im Internet stehen?
mag sein. sicher ist das aber nicht.

Nee. Aber dann zeigt mir mal, wann sich dieser Satz in den AGB geändert haben könnte:

Absicherung Risiko Tod:

Stirbt die versicherte Person während der Dauer des Versicherungsschutzes, besteht die Versicherungsleistung aus der Summe der am Todesdatum ausstehenden Darlehensraten der versicherten Person gegenüber dem Versicherungsnehmer einschließlich einer eventuell vereinbarten höheren Schlussrate.

Bis 2013 aber nicht. Aber vielleicht haben die dem Vertrag des TE noch frühere AGB zugrunde gelegt. Und was stand dann an dieser Stelle?

das weiß keiner und das ist doch genau der Punkt, den ich versuche zu sagen.

ich sag ja nicht, dass dort was anderes stehen wird.

ich sag nur das keiner die konkreten AGB kennt und es in insofern schwierig ist eine sichere Aussage zu treffen ist.

zu 90% oder mehr wird da ähnliches stehen.

Aber was bringt es - der TE will ja nicht wissen, was ggf. sein könnte.

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