Kfz Diebstahl, HDI will Geld zurück!

Hallo,

bin neu hier und hab in der Suche nichts passendes gefunden. Also geschehen ist folgendes:

Mein 94`ger Fiesta wurde geklaut, unglaublich aber war. Nach Diebstahlsanzeige erfolgte die Regulierung über die HDI Versicherung, weil Teilkasko mit Selbstbeteiligung von 150€ bestand. Geld ist da, Auto war weg. 10 Wochen später wurde der Fiesta wiedergefunden, scheinbar unbeschädigt - hab ihn nicht wieder gesehen. Weitere 2 Wochen später -gestern- kam ein netter Brief: Laut Gutachter keine Einbruchspuren vorhanden, also unter Vorbehalt gezahlte Leistung sind innerhalb von zwei Wochen zurück zuzahlen plus Abschleppkosten und Standgebühr. Ist das korrekt? Also darf die Versicherung mir all das aufdrücken? Weiß hier jemand was man in diesem Fall machen sollte und was nicht?

Habe bereits ein anderes Auto gekauft und natürlich ist von dem Geld nichts mehr übrig.

Beste Antwort im Thema

Ohne eine Anleitung zum Diebstahl geben zu wollen, hier noch ein paar Informationen für den Interessierten Leser.

Der Ford Fiesta ist mit dem so genannten Tibbe- Schließsystem ausgestattet. Das Fahrzeug lässt sich vorn außen über die Fensterschachtleiste mit einem einfachen Stück Blech öffnen, ohne hier von außen (!) sichtbare Spuren zu hinterlassen. Eben so einfach ist das überwinden der Sicherungseinrichtung Zündschloss, aber dass möchte ich hier lieber nicht näher beschreiben.

Im Weiteren ist dieses Schließsystem von Ford dafür bekannt, dass es im Laufe der Jahre und im Betrieb zu mechanischen Abnutzungserscheinungen innerhalb der Mechanik in den Schließzylindern kommt. Die Schließzylinder „Leiern“ quasi aus.

In den Schließzylindern sind Sicherungsstifte positioniert, die zum einen sehr leicht zu entfernen sind und zum anderem auch im Laufe der Zeit Ihre Funktion verlieren können.

Sind diese Sicherungstifte nicht mehr vorhanden oder defekt, können sämtliche Schießzylinder (auch der vom Zündschloss) mit jedem x- beliebigen Tibbe- Schlüssel benutzt werden. Selbst ein Schlüssel Rohling kann hierfür verwendet werden.

Eine qualifizierte Befundung setzt daher voraus, dass die Zylinder demontiert und zerlegt werden. Eine solche Begutachtung hat ein verantwortungsvoll arbeitender Sachverständiger Schritt für Schritt vorzunehmen und vor allen Dingen Beweissichernd ausführlich mit Lichtbildern zu dokumentieren. (hier geht es schließlich um Strafrechtliche Aspekte für den Betroffenen). Sollten irgendwelche Zweifel aufkommen, muss der SV in seinem Gutachten auch darauf hinweisen.

Aus den vorstehend genannten Gründen halte ich eine Überprüfung des von der Versicherung eingeholten Gutachtens für erforderlich. Eine Aussage über evtl. Manipulationen zu treffen, ohne die hier dargestellten Maßnahmen durchgeführt zu haben, wäre fahrlässig. Deswegen sollte hier auch zunächst das Ergebnis der Gutachtenprüfung abzuwarten.

Hoffentlich wird mein Beitrag nicht wieder als Schulmeisterei aufgefasst. Fände ich wirklich Schade, denn das ist definitiv hier nicht meine Absicht

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Also das ist ja echt prima hier. Danke für eure Hilfe. Werde natürlich weiter berichten.

Zum Thema Bereicherung:
Ist mir vorher gar nicht so aufgefallen, aber die Versicherung will scheinbar darauf hinaus. Sie unterstellt einen Hagelschaden - welchen es aber bis zum Zeitpunkt des Diebstahls nicht gab. Klar sieht der nicht mehr nagelneu aus und hat Dellen und Kratzter, aber nicht in dem Mase des es als Hagelschaden durchgeht. Nun hat es hier letztes Jahr fürchterlich gehagelt, aber nicht in meinem Stadtteil, also scheint es auch nur eine 0815 Unterstellung zu sein, um ein Verfahren zu rechtfertigen. - Vielleicht in der Hoffnung ich würde klein bei geben, oder?
Wie gesagt, ich hab keine Ahnung wie das Auto jetzt aussieht. Ich darf ja nur gegen Bezahlung ran...

Dank euch allen erstmal, bis später!

Abwarten - Klage lesen, besser lesen lassen (RA).

Zitat:

Original geschrieben von MaxDonner


Also das ist ja echt prima hier. Danke für eure Hilfe. Werde natürlich weiter berichten.

Zum Thema Bereicherung:
Ist mir vorher gar nicht so aufgefallen, aber die Versicherung will scheinbar darauf hinaus. Sie unterstellt einen Hagelschaden - welchen es aber bis zum Zeitpunkt des Diebstahls nicht gab. Klar sieht der nicht mehr nagelneu aus und hat Dellen und Kratzter, aber nicht in dem Mase des es als Hagelschaden durchgeht. Nun hat es hier letztes Jahr fürchterlich gehagelt, aber nicht in meinem Stadtteil, also scheint es auch nur eine 0815 Unterstellung zu sein, um ein Verfahren zu rechtfertigen. - Vielleicht in der Hoffnung ich würde klein bei geben, oder?
Wie gesagt, ich hab keine Ahnung wie das Auto jetzt aussieht. Ich darf ja nur gegen Bezahlung ran...

Dank euch allen erstmal, bis später!

Das ist aber eine andere Baustelle und bestätigt wohlmöglich die bereits von Beukeod geäußerte Vermutung.

Zitat:

Aber! Es könnte noch andere Gründe geben, genaueres weiss man nicht. Nicht dem Grunde sondern der Höhe nach ...oder weiteres was sich als nicht zutreffend herausgestellt hat. Vielleicht auch AKB § 2 b, § 7 II ?

Solltest du wissentlich falsche Angaben gegenüber dem HDI hinsichtlich des Fahrzeugzustandes zum Schadenzeitpunkt gemacht haben, könnte sich ein berechtigter Anspruch ergeben. Hierüber kann m. E. aber nicht weiter diskutiert werden, da uns genaue Informationen fehlen.

Zitat:

Original geschrieben von MaxDonner


Wie gesagt, ich hab keine Ahnung wie das Auto jetzt aussieht.
Vielleicht so?

😁😉

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dich muss man einfach nur lieb haben.

Anders bist du nicht zu ertragen 🙂 😛

😁
Da ist was Wahres dran!
🙂😉
Immerhin hat meine inkompetente Fragerei dazu beigetragen, zur richtigen Baustelle zu gelangen...

Nun stell mal dein Licht nicht unter so einen Scheffel. 😉

Nur nochmal so...
Ich habe der Versicherung keine Schäden verschwiegen. Ich weiss wie ein Hagelschaden aussieht und der Fiesta hatte keinen. Nun weiss ich nicht was ein Sachverständigenauge so sehen kann was ich nicht sehe. Ausserdem, wenn einer dran gewesen wäre hätte ich den über die Teilkasko regulieren lassen können, über eben dieselbe Versicherung.

Abwarten - Klage lesen, besser lesen lassen (RA).

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx


Hierüber kann m. E. aber nicht weiter diskutiert werden, da uns genaue Informationen fehlen.

Zitat:

Original geschrieben von MaxDonner


Nur nochmal so...
Ich habe der Versicherung keine Schäden verschwiegen. Ich weiss wie ein Hagelschaden aussieht und der Fiesta hatte keinen. Nun weiss ich nicht was ein Sachverständigenauge so sehen kann was ich nicht sehe. Ausserdem, wenn einer dran gewesen wäre hätte ich den über die Teilkasko regulieren lassen können, über eben dieselbe Versicherung.

Das denke ich mir auch. Du wärst ja schön blöd bei ner TK nen Hagelschaden zu akzeptieren ohne ihn zu melden um dann später nen '94er Fiesta-Dievstahl zu inszinieren. Als Aussenstehender kann man nur drüber lachen (nich über dich!), aber trotzdem viel Erfolg.

By the way, nettes Unterforum hier 😉

Zitat:

By the way, nettes Unterforum hier

Eins der besten 😎

Wie ist die Sache aus- (oder weiter-) -gegangen?

Update

Bis jetzt ist nichts weiter passiert, außer dass sich die Anwälte behaken. Die HDi stellt sich total dumm...
Verhandlung vor dem Amtsgericht ist am 20.04..

Werde also am Wochenende drauf mehr schreiben können...

Grüsse an Alle.

Hallo @MaxDonner,

ich bin als eigentlich bisher zufriedener langjähriger HDI-Versicherter besonders an dem Ausgang interessiert.
Wie ging denn die Verhandlung vor dem Amtsgericht aus?
Der Rchter kann doch eigentlich nur gegen die Versicherung entschieden haben, oder?
PetrusN

Hallo,

die Gerichtsverhandlung hat nicht stattgefunden, da zum angesetzten Termin keine Vorladungen verschickt wurden sind. Sie hat sich also verschoben, wahrscheinlich konnte die Versicherung geforderte Beweisfotos vom Hagelschaden nicht rechtzeitig vorlegen o.ä.. - Der Hagelschaden ist ja auch nicht existent - Sonst gibt es auch keine weiteren neuen Informationen. Ist zwar alles komisch, aber es ist so. Ich warte auf die Vorladung und werde auf jeden Fall weiter posten, wenn es was Neues gibt.

Grüsse an alle!

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