Kfz Diebstahl, HDI will Geld zurück!
Hallo,
bin neu hier und hab in der Suche nichts passendes gefunden. Also geschehen ist folgendes:
Mein 94`ger Fiesta wurde geklaut, unglaublich aber war. Nach Diebstahlsanzeige erfolgte die Regulierung über die HDI Versicherung, weil Teilkasko mit Selbstbeteiligung von 150€ bestand. Geld ist da, Auto war weg. 10 Wochen später wurde der Fiesta wiedergefunden, scheinbar unbeschädigt - hab ihn nicht wieder gesehen. Weitere 2 Wochen später -gestern- kam ein netter Brief: Laut Gutachter keine Einbruchspuren vorhanden, also unter Vorbehalt gezahlte Leistung sind innerhalb von zwei Wochen zurück zuzahlen plus Abschleppkosten und Standgebühr. Ist das korrekt? Also darf die Versicherung mir all das aufdrücken? Weiß hier jemand was man in diesem Fall machen sollte und was nicht?
Habe bereits ein anderes Auto gekauft und natürlich ist von dem Geld nichts mehr übrig.
Beste Antwort im Thema
Ohne eine Anleitung zum Diebstahl geben zu wollen, hier noch ein paar Informationen für den Interessierten Leser.
Der Ford Fiesta ist mit dem so genannten Tibbe- Schließsystem ausgestattet. Das Fahrzeug lässt sich vorn außen über die Fensterschachtleiste mit einem einfachen Stück Blech öffnen, ohne hier von außen (!) sichtbare Spuren zu hinterlassen. Eben so einfach ist das überwinden der Sicherungseinrichtung Zündschloss, aber dass möchte ich hier lieber nicht näher beschreiben.
Im Weiteren ist dieses Schließsystem von Ford dafür bekannt, dass es im Laufe der Jahre und im Betrieb zu mechanischen Abnutzungserscheinungen innerhalb der Mechanik in den Schließzylindern kommt. Die Schließzylinder „Leiern“ quasi aus.
In den Schließzylindern sind Sicherungsstifte positioniert, die zum einen sehr leicht zu entfernen sind und zum anderem auch im Laufe der Zeit Ihre Funktion verlieren können.
Sind diese Sicherungstifte nicht mehr vorhanden oder defekt, können sämtliche Schießzylinder (auch der vom Zündschloss) mit jedem x- beliebigen Tibbe- Schlüssel benutzt werden. Selbst ein Schlüssel Rohling kann hierfür verwendet werden.
Eine qualifizierte Befundung setzt daher voraus, dass die Zylinder demontiert und zerlegt werden. Eine solche Begutachtung hat ein verantwortungsvoll arbeitender Sachverständiger Schritt für Schritt vorzunehmen und vor allen Dingen Beweissichernd ausführlich mit Lichtbildern zu dokumentieren. (hier geht es schließlich um Strafrechtliche Aspekte für den Betroffenen). Sollten irgendwelche Zweifel aufkommen, muss der SV in seinem Gutachten auch darauf hinweisen.
Aus den vorstehend genannten Gründen halte ich eine Überprüfung des von der Versicherung eingeholten Gutachtens für erforderlich. Eine Aussage über evtl. Manipulationen zu treffen, ohne die hier dargestellten Maßnahmen durchgeführt zu haben, wäre fahrlässig. Deswegen sollte hier auch zunächst das Ergebnis der Gutachtenprüfung abzuwarten.
Hoffentlich wird mein Beitrag nicht wieder als Schulmeisterei aufgefasst. Fände ich wirklich Schade, denn das ist definitiv hier nicht meine Absicht
75 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von xAKBx
@Dellenzähler
Das ist wie mit den Dellen zu denen man Beulen sagt obwohl es doch eigentlich Dellen sind.
🙂
Ich danke allen Teilnehmern, habe echt was gelernt, tolles Wissen.
buba
Zum Thema Klage....
Ja, nun kam ein netter Brief vom Amtsgericht. Tatsächlich werde ich von der HDI verklagt. Auf der einen Seite ist das ganz gut, weil ich damit kein Verfahren anstrengen muss. Aber nach dem was ich hier gelesen hab stehe ich dem ganzen doch eher mit gemischten Gefühlen gegenüber.
Im Schreiben wird mir von der HDI durch den Diebstahl eine wirtschaftliche Besserstellung unterstellt. Grundlage dafür ist meine derzeitige Lebensituation - arbeitssuchend. Ist hart aber wahr. Dass es ökonomisch keinen Sinn macht, weil ich für den Ausgezahlten Betrag auf keinen Fall ein besseres Auto kaufen kann. Scheint hier egal. Auch, dass Mobilitiät häufig von Firmen verlangt wird hat man nicht bedacht. Hinzukommt, dass ich zu diesem Zeitpunkt in der Probezeit war, in einem Beruf bei dem ich ein Auto unbedingt brauche!
Also ich weiß nicht so recht ob ich weinen oder lachen soll.
Grüsse
Nun lass mal den Kopf nicht hängen.
Wenn das mit dem Gutachten wirklich so ist wie du uns das hier geschldert hast, kannst du der Sache erstamal gelassen entgegen sehen.
Halt uns mal auf dem laufenden, soweit uns das hier bei MT möglich ist, werden wird dir schon Hilfestellung geben.
Du musst hier natürlich alles warheitsgemäß schildern.
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Wie ich auch bereits schon einmal hier geschrieben habe, trifft den Versicherer die volle Beweislast dafür, dass dein PKW nicht entwendet worden ist. Die Beweiserleichterungen, die einem Versicherungsnehmer bei einer Diebstahlmeldung zugebilligt werden, kommen dem Versicherer im Rückforderungsprozess nicht zugute. Dein Rechtsanwalt sollte sich mal die BGH-Entscheidung im VersR 1993 auf Seite 1007 anschauen; die dürfte ihm zur sachlichen Auseinandersetzung reichen.
Auch wenn eine zugestellte Klage nervös macht - ein reines Gewissen ist ein sanftes Ruhekissen (so oder so ähnlich lautet wohl ein Sprichwort).
Und wenn der HDI nicht mehr draufhat, als zu unterstellen, es habe ein wirtschaftliches Interesse an der Vortäuschung eines ´94 Ford-Fiesta gegeben, sollte sich der Jurist sein Lehrgeld wiedergeben lassen. Das hatte der HDI bei der Regulierung des Schadens doch auch schon gewusst.
Wäre nett, wenn du uns über den Ausgang des Zivilrechtsstreites mal gelegentlich informieren würdest.
Na, siehst du wohl...
hier werden Sie geholfen 🙂
Zitat:
Original geschrieben von xAKBx
Und wenn der HDI nicht mehr draufhat, als zu unterstellen, es habe ein wirtschaftliches Interesse ... gegeben ...
Es wurde eine wirtschaftliche "Besserstellung" unterstellt.
Ist das nicht ein kleiner, aber feiner Unterschied?
😕
Zitat:
Original geschrieben von Elk_EN
Es wurde eine wirtschaftliche "Besserstellung" unterstellt.
Ist das nicht ein kleiner, aber feiner Unterschied?😕
Und was willst du uns damit sagen ? Wortklauberei ? Die Überschrift hier lautet: Der HDI will sein Geld zurück und nach den Beiträgen des TE steht hier der Vorwurf des Betruges im Raume. Eine ungerechtfertigte Bereicherung aufgrund eines vorgetäuschten Diebstahlereignisses ist eine wirtschafltiche Besserstellung - nur vornehmer ausgedrückt.
Zitat:
Original geschrieben von MaxDonner
Also es wurde unter Vorbehalt ausgezahlt, weil die Polizei/Staatsanwaltschaft noch ermittelte.
Von Bedeutung für die Entscheidung könnte dieser geschilderte Umstand sein - denn dieser muss eine vorweggenommene Annahme des Versicherers zugrunde gelegen haben die sich dann nicht bestätigt hat. Genaueres ist hier bislang nicht bekannt geworden.
Sicherlich ist bei einer Zahlung unter Vorbehalt beabsichtigt, eine/die Beweislast beim Zahlungsempfänger zu belassen - das funktioniert aber bei einer Kaskoentschädigung nicht. Ansonsten würde eine Entschädigung grundsätzlich nur unter Vorbehalt ausgezahlt werden (es könnte ja sein das .....). Zahlt der Kaskoversicherer, hat er den Schaden dem Grunde nach anerkannt und dann sind wir bei der Rückforderung wieder bei der vollen Beweislast des Kaskoversicherers.
Zitat:
Original geschrieben von xAKBx
Eine ungerechtfertigte Bereicherung aufgrund eines vorgetäuschten Diebstahlereignisses ist eine wirtschafltiche Besserstellung - nur vornehmer ausgedrückt.
Aber der TE ist doch nicht im Besitz des Kfz verblieben.
Worin besteht also die Bereicherung nach vorbehaltlich erfolgter Regulierung?
sh. auch:
Zitat:
Original geschrieben von MaxDonner
Dass es ökonomisch keinen Sinn macht, weil ich für den Ausgezahlten Betrag auf keinen Fall ein besseres Auto kaufen kann. Scheint hier egal.
😕
xAKBx, so wie geantwortet - Einklang.
Aber! Es könnte noch andere Gründe geben, genaueres weiss man nicht.
Nicht dem Grunde sondern der Höhe nach ...oder weiteres was sich als nicht zutreffend herausgestellt hat. Vielleicht auch AKB § 2 b, § 7 II ?
Zitat:
Original geschrieben von ELK_EN
Aber der TE ist doch nicht im Besitz des Kfz verblieben.
Worin besteht also die Bereicherung nach vorbehaltlich erfolgter Regulierung?
Die Bereicherung könnte auch dann angenommen werden, wenn ein unbrauchbares und unverkäufliches Auto einem Versicherungsfall "zugeführt" wird. (MaxDonner, ist selbstverständlich keine Dir gemachte Unterstellung von mir)
Zitat:
Original geschrieben von Beukeod
Die Bereicherung könnte auch dann angenommen werden, wenn ein unbrauchbares und unverkäufliches Auto einem Versicherungsfall "zugeführt" wird. (MaxDonner, ist selbstverständlich keine Dir gemachte Unterstellung von mir)
Ich bedanke mich für die kompetente Antwort!
Gut´s Nächtle.
Bitte, bitte gern geschehen.