Kfz Diebstahl, HDI will Geld zurück!

Hallo,

bin neu hier und hab in der Suche nichts passendes gefunden. Also geschehen ist folgendes:

Mein 94`ger Fiesta wurde geklaut, unglaublich aber war. Nach Diebstahlsanzeige erfolgte die Regulierung über die HDI Versicherung, weil Teilkasko mit Selbstbeteiligung von 150€ bestand. Geld ist da, Auto war weg. 10 Wochen später wurde der Fiesta wiedergefunden, scheinbar unbeschädigt - hab ihn nicht wieder gesehen. Weitere 2 Wochen später -gestern- kam ein netter Brief: Laut Gutachter keine Einbruchspuren vorhanden, also unter Vorbehalt gezahlte Leistung sind innerhalb von zwei Wochen zurück zuzahlen plus Abschleppkosten und Standgebühr. Ist das korrekt? Also darf die Versicherung mir all das aufdrücken? Weiß hier jemand was man in diesem Fall machen sollte und was nicht?

Habe bereits ein anderes Auto gekauft und natürlich ist von dem Geld nichts mehr übrig.

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Ohne eine Anleitung zum Diebstahl geben zu wollen, hier noch ein paar Informationen für den Interessierten Leser.

Der Ford Fiesta ist mit dem so genannten Tibbe- Schließsystem ausgestattet. Das Fahrzeug lässt sich vorn außen über die Fensterschachtleiste mit einem einfachen Stück Blech öffnen, ohne hier von außen (!) sichtbare Spuren zu hinterlassen. Eben so einfach ist das überwinden der Sicherungseinrichtung Zündschloss, aber dass möchte ich hier lieber nicht näher beschreiben.

Im Weiteren ist dieses Schließsystem von Ford dafür bekannt, dass es im Laufe der Jahre und im Betrieb zu mechanischen Abnutzungserscheinungen innerhalb der Mechanik in den Schließzylindern kommt. Die Schließzylinder „Leiern“ quasi aus.

In den Schließzylindern sind Sicherungsstifte positioniert, die zum einen sehr leicht zu entfernen sind und zum anderem auch im Laufe der Zeit Ihre Funktion verlieren können.

Sind diese Sicherungstifte nicht mehr vorhanden oder defekt, können sämtliche Schießzylinder (auch der vom Zündschloss) mit jedem x- beliebigen Tibbe- Schlüssel benutzt werden. Selbst ein Schlüssel Rohling kann hierfür verwendet werden.

Eine qualifizierte Befundung setzt daher voraus, dass die Zylinder demontiert und zerlegt werden. Eine solche Begutachtung hat ein verantwortungsvoll arbeitender Sachverständiger Schritt für Schritt vorzunehmen und vor allen Dingen Beweissichernd ausführlich mit Lichtbildern zu dokumentieren. (hier geht es schließlich um Strafrechtliche Aspekte für den Betroffenen). Sollten irgendwelche Zweifel aufkommen, muss der SV in seinem Gutachten auch darauf hinweisen.

Aus den vorstehend genannten Gründen halte ich eine Überprüfung des von der Versicherung eingeholten Gutachtens für erforderlich. Eine Aussage über evtl. Manipulationen zu treffen, ohne die hier dargestellten Maßnahmen durchgeführt zu haben, wäre fahrlässig. Deswegen sollte hier auch zunächst das Ergebnis der Gutachtenprüfung abzuwarten.

Hoffentlich wird mein Beitrag nicht wieder als Schulmeisterei aufgefasst. Fände ich wirklich Schade, denn das ist definitiv hier nicht meine Absicht

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So. Nun hab ich den Salat! Da die HDI keine Hagelschaden Fotos vorlegen konnte, wurde ein Besichtigungstermin vereinbart. Bei diesem entschied sich der Richter dafür, dass die eine Delle auf den Dach sowie die andere auf dem hintern Kotflügel und die drei Einschläge auf der Motorhaube einen Hagelschaden darstellen. Damit wird mir unterstellt der Versicherung fahrlässig eine Wertminderung nicht angegeben zu haben. D.h. als Ergebnis darf ich nun den kompletten ausbezahlten Betrag und die Gerichtskosten abstottern.
Ich hätte wahrscheinlich einen anderen Gutachter damit beauftragen können das Auto zu besichtigen und auf Grund seiner Begutachtung in Revision gehen können. Ohne Rechtsschutz ist es doch recht teuer. Also bin ich ein guter Bürger und zahle. Rechtsschutz hab ich nun auch abgeschlossen. Sowas passiert mir nicht nochmal.
Den Ford hab ich beim Schrottplatz ausgelöst und an einen Studenten verkauft. Drinnen lag ein Winterreifen mit schwarzer Stahlfelge, eine Wohlmütze sowie Handschuhe die nicht mir gehörten - die Diebe waren wahrscheinlich zu dumm, um das Reserverad (silberne Stahlfelge) zu finden. Denn dieses hängt bekanntlich unter dem Fahrzeug. Dieser Umstand hat bei der Fahrzeugbesichtigung aber keine Rolle gespielt :-( Ebenso wenig wie das geklaute Radio. Die Schlösser haben wundersamerweise geschlossen - von Funktionstüchtigkeit möchte ich aber nicht sprechen.

Hab eine neues Auto und bin nun bei der DEVK.
Nie wieder Sachversicherung bei Talanx/HDI.

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