KFZ-Briefversand nach Überweisung

Hab am Wochenende bei einem 200 KM ebtfernten Peugeothändler einen Wagen gekauft, der mir den Kfz-Brief nach Überweisung des Kaufpreises zusenden will.
Welche Alternativen gibt es da, um sicher zu gehen, dass ich den Brief bzw. Wagen auch tatsächlich erhalte?
Oder sind meine Bedenken überzogen?

26 Antworten

Ist es denn nicht verboten, einen Personalausweis als Pfand zu behalten? 😕

Zitat:

Original geschrieben von dragon46


Ist es denn nicht verboten, einen Personalausweis als Pfand zu behalten? 😕

???

Dies höre ich zum ersten Mal. Die Praxis ist eigentlich recht weit verbreitet.

Hab ich auch schon gemacht, damit das Auto unverzüglich abgemeldet wurde.

Mehr als die teilweise sehr bedenklichen und wenig fundierten Tipps (ein "richtig" Krimineller hat auch gefälschte Papiere) würde mich interessieren wie der Kauf abgewickelt wurde ...

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Meinst Du jetzt mich?
Kaufvertrag mit BPA-Nummer drin, Barzahlung, Brief- und Schlüsselübergabe mit Datum, Uhrzeit und Haftungsausschluss. Der BPA wurde, wie gesagt, zurückbehalten, damit der Käufer nicht tagelang auf meinen Steuern und Versicherung herumfährt.
Nach Vorliegen der Abmeldebescheinigung Übersendung des BPA.

vielen Dank für eure Tipps. Ich bin aber immer noch nicht ganz entschieden, ob ich mich oder mein Sohn mit Bargeld (immerhin 10800 €) auf den Weg mache, den Brief gleich mitnehme und nach der Anmeldung nochmals hinfahre, um den Wagen abzuholen oder doch das Risiko Überweisung auf mich nehme.
Eigentlich müsste ein Vertragshändler ja seriös genug sein und auch nach Überweisung an seinen Kunden Brief und Wagen rausrücken.

Ein Vertragshändler sollte kein Problem damit haben, dir ein Kurzzeitkennzeichen zu besorgen. Und wenn der das nicht möchte, würde ich an deiner Stelle lieber Kurzzeitkennzeichen selbst besorgen und die mitnehmen zur Fahrzeugbezahlung & -übergabe. Immer noch besser, als eine weitere Strecke zweimal zu fahren.
Man kann es sich auch komplizierter machen als es ist.

Man kann sich auch selber Kurzzeitkennzeichen besorgen, ohne daß man den Brief hat. Die Versicherungen verrechnen das meistens, wenn man einen Folgevertrag abschließt. Dann wäre nur die einfache Strecke zu fahren.

Zitat:

Original geschrieben von uwe seeler


vielen Dank für eure Tipps. Ich bin aber immer noch nicht ganz entschieden, ob ich mich oder mein Sohn mit Bargeld (immerhin 10800 €) auf den Weg mache, den Brief gleich mitnehme und nach der Anmeldung nochmals hinfahre, um den Wagen abzuholen oder doch das Risiko Überweisung auf mich nehme.

Stichwort:

"Bankgedeckter Scheck".

Kein Diebstahlrisiko, da der Scheck nur auf ein Konto gezogen werden kann.

Da Bankgedeckt, bekommt der legale Einreicher auch garantiert sein Geld.

KFZ - Brief ist kein Eigentumsnachweiss.

In der neuen Zulassungsbescheinigung Teil II steht bei C.4c : Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen.

Ich habe meinen neuen 1007 bei einen Vertragshändler durchs internet gekauft. Der hat mir die Unterlagen per Post gesendet, ich anderen Tag zugelassen, und dann ins Auto gesetzt, und zum Händler. Hat alles super geklappt.
Mein Sohn hat sich bei einen anderen Händler ein 307 SW gekauft und da klappte das auch.

Gruß
Dietmar

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


???
Dies höre ich zum ersten Mal. Die Praxis ist eigentlich recht weit verbreitet.

Verboten nicht, aber für den Inhaber des Pfandes nutzlos. Er muss das Ding wieder zurückgeben und darf an diese Rückgabe keine Bedingungen knüpfen.

Die Praxis den Personalausweis als Pfand zu nehmen ist ja auch nur dort verbreitet, wo es um geringe Summen und Bagatellen geht. Bspw. in Discos.

Da versieh dich man nicht. Wenn ich im Kfz-Kaufvertrag verankere, dass der PA als Pfand genommen wird, dann kann ich daraus durchaus die vereinbarten Rechte ableiten.

Zitat:

KFZ - Brief ist kein Eigentumsnachweis. ... Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen

Du verwechselst da wohl zwei Sachen. Die Banken sind bei Autokrediten im Besitz des Briefes und solange Eigentümer des Fahrzeugs, bis der Kredit getilgt ist.

Von was für Fahrzeugen du da schreibst, ist mir im übrigen ein Rätsel.

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