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KFZ-Brief-Handlingsgebühren ???

Themenstarteram 9. Oktober 2019 um 13:47

Hallo zusammen,

Ich habe mir ein neues gebrauchtes Auto gekauft, bei eigentlich einer seriösen Autokette hier bei mir um die Ecke.

Ich hatte damals vereinbart, das eine Firma den alten abmelden soll und den neuen anmelden.

Diesen Auftrag kann ich laut Verkäufer auch noch widerrufen, wenn ich das selber machen möchte.

Soweit so gut, jetzt verlangt der Verkäufer aber eine Kfz-Brief-Handlingsgebühr von 49 € wenn ich den Wagen selber anmelden möchte .

Ich habe sowas noch nie gehört, laut Aussage vom Verkäufer ist diese Gebühr immer fällig, auch wenn es die Firma xy gemacht hätte. Dort wäre die Gebühr als Komplettpaket aber drin.

Ich fühle mich ehrlich gesagt ein bisschen über den leisten gezogen, bezahlt ist noch nichts von dieser Gebühr.

Der Wagen selber ist komplett bezahlt.

Was haltet ihr davon ?

Beste Antwort im Thema

Sorry, es ist mir vollkommen egal, ob ein Auto 1.000,- oder 100.000,- € kostet. Nach Abschluss des Kaufvertrages darf es solche Zusatzgebühren nicht geben. Trauriges Bild - für den ach so seriösen Händler. Tippe mal darauf, dass der TE dort jetzt zwei Autos gekauft hat - ein erstes und ein letztes.

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Zitat:

@Beulendoktor88 schrieb am 9. Oktober 2019 um 21:01:38 Uhr:

Zitat:

@Drahkke schrieb am 9. Oktober 2019 um 20:25:10 Uhr:

Wer hat wo behauptet, daß das Fahrzeug, um welches es hier geht, unter 10.000 € gekostet hat? :confused:

Lesen und verstehen. ..

Das meine ich ja. Der Kaufpreis wurde vom TE überhaupt nicht genannt.

am 9. Oktober 2019 um 19:12

Zitat:

@Drahkke schrieb am 9. Oktober 2019 um 21:04:45 Uhr:

Zitat:

@Beulendoktor88 schrieb am 9. Oktober 2019 um 21:01:38 Uhr:

 

Lesen und verstehen. ..

Das meine ich ja. Der Kaufpreis wurde vom TE überhaupt nicht genannt.

Der TE hat mehr oder weniger genannt wo er das Fahrzeug gekauft hat. Und das wird sicherlicher kein 500€ Wagen sein. Und selbst wenn. Auch wenn die Gebühr nicht im Kaufvertrag ist, für 49 Euro erspart einem der Händler sehr viel Arbeit. Wenn man es selber macht, muss man vielleicht ein Tag Urlaub nehmen und stundenlang in der Zulassungsstelle sitzen. Aber manche sind so blöd und bestehen auf ihr Recht und machen sich selbst das Probleme im Leben damit. Wenn man sonst nichts im Leben zu tun hat, keine Hobbys, Arbeit oder sonst was hat, dann kann man sich damit natürlich beschäftigen

Ein Freund von mir sagt dazu sehr zutreffend: Wenn es dem Verkäufer nicht zu blöd ist, zusätzliche 49,- € nachträglich zu verlangen, ist es mir nicht zu blöd, mich dagegen zu wehren.

Vielleicht bin ich streitsüchtig, vielleicht hab ich aber auch nur keine Lust, mich verarschen zu lassen. Wie Drahke so schön schreibt, ist eine Frage des Prinzips. Ich hab schon mal ein Hotel verklagt, die erst mir am Vorabend sagten, eine (um einen Tag) vorgezogene Abreise sei kein Problem, am nächsten Tag diese Übernachtung in Rechnung stellte und dann das Zimmer weiter vermietete. Nach Klagezustellung haben die sofort bezahlt, dann nur mit Gerichts- und Anwaltskosten.

P.S.: In den letzten sieben Jahren habe ich drei Neuwagen, ein neues Wohnmobil, einen Jahreswagen und zwei Jahresmotorräder gekauft. Beim zweiten Neuwagen (dem Touareg) wollte mich der Verkäufer auch veräppeln, da war er einen Kunden los.

Zitat:

@Beulendoktor88 schrieb am 9. Oktober 2019 um 21:12:09 Uhr:

Zitat:

@Drahkke schrieb am 9. Oktober 2019 um 21:04:45 Uhr:

 

Das meine ich ja. Der Kaufpreis wurde vom TE überhaupt nicht genannt.

Der TE hat mehr oder weniger genannt wo er das Fahrzeug gekauft hat. Und das wird sicherlicher kein 500€ Wagen sein. Und selbst wenn. Auch wenn die Gebühr nicht im Kaufvertrag ist, für 49 Euro erspart einem der Händler sehr viel Arbeit. Wenn man es selber macht, muss man vielleicht ein Tag Urlaub nehmen und stundenlang in der Zulassungsstelle sitzen. Aber manche sind so blöd und bestehen auf ihr Recht und machen sich selbst das Probleme im Leben damit. Wenn man sonst nichts im Leben zu tun hat, keine Hobbys, Arbeit oder sonst was hat, dann kann man sich damit natürlich beschäftigen

Der Händler macht hier die Zulassung nicht, sondern der TE selbst und soll t r o t z d e m die 49,- € zahlen. Warum?

Und ob der TE lieber selbst zulassen möchte, ist doch seine eigene Entscheidung. Hab ich bei fast jedem Fahrzeug gemacht, dauert bei uns auch nur wenige Minuten bis max. eine halbe Stunde.

Zitat:

@Beulendoktor88 schrieb am 9. Oktober 2019 um 21:01:03 Uhr:

[Ist es dein ernst? Da muss man schon streitsüchtig und bekloppt bis zum geht nicht mehr sein. Man kann auch dein Händler darauf hinweisen, dass man das nicht in Ordnung findet und als Wiedergutmachung eine Wagenwäche umd etwas mehr Sprit im Tank hätte. Aber manche stehen auf Eskalation...

Ist DAS jetzt dein Ernst? Man soll dem Händler 49€ dafür schenken, dass er keine Straftat begeht? Denn genau das wäre es, wenn der Händler ohne Bezahlung dieses Betrages das Fahrzeug nicht herausgibt. Das wäre mindestens eine Unterschlagung.

Moin,

Warum sollte eine solche Gebühr nicht bestehen oder existieren? Klar kann ein Händler, eine Bank usw.pp. diese erheben. Darin sehe ich prinzipiell nix verwerfliches und jeder Marktteilnehmer kann seine Preise gestalten wie er es für richtig erachtet.

Was hier aber einzig und allein entscheidend ist - soweit mir bekannt ist, muss dem Privatkäufer spätestens mit Vertragsabschluss der Endpreis inkl. aller Steuern und Zusatzkosten bekannt gemacht werden. Dazu würde eben auch diese Gebühr gehören.

Also jetzt folgendes Prüfen:

- steht diese Gebühr im Angebot drin, ggf. Als Ersatz für den Zulassungsservice

- steht sie in Kaufvertrag drin (ebenfalls wie oben)

- steht ein Verweis auf die AGBs drauf, den du abgezeichnet hast und diese Gebühr dann dort?

- steht diese Gebühr im Kreditvertrag?

In diesen Fällen wäre die Gebühr zwar unangenehm aber du wärst meiner Einschätzung nach Zahlungspflichtig. Ist das nicht der Fall - ist das theoretisch nicht dein Problem.

LG Kester

Vielleicht hat Dein Verkäufer mal bei einer irischen Billigfluglinie gearbeitet und versucht das dortige Gebührenmodell auf den Automobilhandel zu übertragen

Evtl. kommen deshalb noch weitere Gebührenforderungen auf Dich zu:

- Gebühr für die Zahlung des Kaufpreis, egal mit welchem Zahlungsmittel

- Standgebühren des Kfz auf seinem Betriebsgelände

Etc.

Also die Prüfung der Zusatzgebühren etwas weiter fassen.....

Zusätzliche Handlingsgebühr in den AGB's? Dürfte wohl als überraschende Klausel nicht wirksam sein. Endpreis im Kaufvertrag ist entscheidend.

Moin,

Ganz so einfach ist das bei der AGB nicht. Richtig - käme das überraschend, weil dir vorher nicht bekanntgemacht z.B. da gibt es eine mitgeltende AGB - dann wäre das nicht statthaft. Hat man dir aber gesagt: Hier ist die AGB, bitte lesen und hier bestätigen, dass sie diese mit Aufforderung zum lesen bekommen haben - dann kann das ohne weiteres gültig sein - wenn man es drauf ankommen lassen will kommt es dann logischerweise auf xie Details an.

Muss man prüfen - tatsächlich wird das aber so meistens nicht gemacht, wäre schon etwas sagen wir mal exotisch. Die meisten, die sowas machen würden - schreiben es irgendwo in den Vertrag rein (oder in einen davon, man kann ja.mehrere bekommen). Alleine schon, um negative Auswirkungen auf das Verhältnis zueinander zu vermeiden.

LG Kester

Selbst dann nicht, denn dem Endverbraucher gegenüber ist der Endpreis anzugeben. Nichts mit 49,- € extra, weil in unseren AGB's so aufgeführt. Kleine Nachricht an den örtlichen Verbraucherverein und die Abmahnung wird teuer.

Moin,

Aber nicht, wenn er auf die inkludierte Leistung X verzichtet - welche diese Kosten vorher beinhaltete und ihm dann die Ersatzkosten bekannt waren oder diese z.B. aus einem zweiten Vertrag resultieren und vorher in der Zulassungpauschale inkludiert waren. Wir wissen schließlich nicht so ganz genau worum es tatsächlich geht, wer diesen Anspruch tatsächlich auf einmal geltend macht und weshalb.

Das geht in bestimmten Konstellationen. Ich sage ja nicht, dass dies zutreffend ist, es ist aber eine Möglichkeit, die zutreffen kann. Bevor man sich hinstellt und alles abstreitet - wäre es halt schlau auszuschließen, dass eben kein solcher Anspruch besteht.

Das kleine Detail ausschließen um sicher zu sein, dass man das ganz entspannt ablehnen KANN.

LG Kester

Wie hat das Ganze denn jetzt geendet?

...die Autohersteller, ihre Händler und die irrsinnigen Aufpreislisten und Gebühren -

http://www.waffenschmiede-gaglbihai.de/Audi-Kuh.jpg

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