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KFZ-Brief-Handlingsgebühren ???

Themenstarteram 9. Oktober 2019 um 13:47

Hallo zusammen,

Ich habe mir ein neues gebrauchtes Auto gekauft, bei eigentlich einer seriösen Autokette hier bei mir um die Ecke.

Ich hatte damals vereinbart, das eine Firma den alten abmelden soll und den neuen anmelden.

Diesen Auftrag kann ich laut Verkäufer auch noch widerrufen, wenn ich das selber machen möchte.

Soweit so gut, jetzt verlangt der Verkäufer aber eine Kfz-Brief-Handlingsgebühr von 49 € wenn ich den Wagen selber anmelden möchte .

Ich habe sowas noch nie gehört, laut Aussage vom Verkäufer ist diese Gebühr immer fällig, auch wenn es die Firma xy gemacht hätte. Dort wäre die Gebühr als Komplettpaket aber drin.

Ich fühle mich ehrlich gesagt ein bisschen über den leisten gezogen, bezahlt ist noch nichts von dieser Gebühr.

Der Wagen selber ist komplett bezahlt.

Was haltet ihr davon ?

Beste Antwort im Thema

Sorry, es ist mir vollkommen egal, ob ein Auto 1.000,- oder 100.000,- € kostet. Nach Abschluss des Kaufvertrages darf es solche Zusatzgebühren nicht geben. Trauriges Bild - für den ach so seriösen Händler. Tippe mal darauf, dass der TE dort jetzt zwei Autos gekauft hat - ein erstes und ein letztes.

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Halte ich, wenn die 49 € nicht im Kaufvertrag oder den AGB des Autohauses angeführt werden, für Verarschung eines Käufers.

Ist es vielleicht eine Finanzierung und der Brief geht dann an die Bank?

Themenstarteram 9. Oktober 2019 um 14:45

Zitat:

@Eagleseven schrieb am 9. Oktober 2019 um 16:21:09 Uhr:

Ist es vielleicht eine Finanzierung und der Brief geht dann an die Bank?

In meinem Kaufvertrag steht auch nix drin, bis auf den Fahrzeugpreis . Der Wagen ist komplett Bar bezahlt, morgen werde ich den Brief entgegen nehmen und Freitag so Gott will anmelden .

Ich hab in meinem Leben schon viele Fahrzeuge gekauft, neu wie auch gebraucht. Aber eine Handlingsgebühr für den Fahrzeugbrief hab ich noch nie gezahlt. Bei Neufahrzeugen diese 10,- € und ein bisschen für den Brief, das war es dann auch.

Du hast das Fahrzeug für einen Betrag x gekauft, und da gehört der Brief genauso dazu, wie das Lenkrad. Wenn der Verkäufer Theater macht, setz ihn schriftlich in Lieferverzug und weise darauf hin, dass du dir auf seine Kosten einen Mietwagen nehmen wirst.

Ansonsten allenfalls unter Vorbehalt zahlen und dann ab zum Anwalt, die 49,- € einklagen.

Und nimm mindestens zwei Zeugen für die Übergabe mit.

Zitat:

@GTCeo schrieb am 9. Oktober 2019 um 15:47:24 Uhr:

...laut Aussage vom Verkäufer ist diese Gebühr immer fällig, auch wenn es die Firma xy gemacht hätte.

Dann hätte der Verkäufer dich vor Vertragsabschluß darüber informieren müssen.

Themenstarteram 9. Oktober 2019 um 17:11

Hallo,

Ich werde den Brief morgen Mittag abholen, und den Verkäufer bitten mir zu zeigen wo dies schriftlich nieder gelegt ist.

Ist egal mit wem ich drüber spreche, alles schütteln sie den Kopf.

Ich werde weiter berichten...

am 9. Oktober 2019 um 17:37

Zitat:

@PeterBH schrieb am 9. Oktober 2019 um 17:15:07 Uhr:

Ich hab in meinem Leben schon viele Fahrzeuge gekauft, neu wie auch gebraucht. Aber eine Handlingsgebühr für den Fahrzeugbrief hab ich noch nie gezahlt. Bei Neufahrzeugen diese 10,- € und ein bisschen für den Brief, das war es dann auch.

Du hast das Fahrzeug für einen Betrag x gekauft, und da gehört der Brief genauso dazu, wie das Lenkrad. Wenn der Verkäufer Theater macht, setz ihn schriftlich in Lieferverzug und weise darauf hin, dass du dir auf seine Kosten einen Mietwagen nehmen wirst.

Ansonsten allenfalls unter Vorbehalt zahlen und dann ab zum Anwalt, die 49,- € einklagen.

Und nimm mindestens zwei Zeugen für die Übergabe mit.

Ein Fahrzeug von einer seriösen Autokette. Ich gehe davon aus damit ist ein Vertragshändler mit mehreren Standorten gemeint. Normalerweise haben solche Autohäuser keine Fahrzeuge unter 10.000€. Will man wirklich wegen 49€ sich den Stress antun? Manche haben echt Langweile im Leben. ..

Sorry, es ist mir vollkommen egal, ob ein Auto 1.000,- oder 100.000,- € kostet. Nach Abschluss des Kaufvertrages darf es solche Zusatzgebühren nicht geben. Trauriges Bild - für den ach so seriösen Händler. Tippe mal darauf, dass der TE dort jetzt zwei Autos gekauft hat - ein erstes und ein letztes.

Zitat:

@Beulendoktor88 schrieb am 9. Oktober 2019 um 19:37:23 Uhr:

Will man wirklich wegen 49€ sich den Stress antun?

Natürlich.

Das ist schließlich keine Frage der Summe, sondern des Prinzips.

Nach Zahlung des vollständigen Kaufpreises, hat der neue Eigentümer alle Papiere zu bekommen.

Wenn er dieses nur gegen Zahlung der HandlingGebühr tun möchte, nochmal den KV prüfen, ob die HandlingGebühr darin versteckt ist, wenn nicht, würde ich den Verkäufer anbieten,den KV zu widerrufen.

Haben doch einen an der Waffel, HandlingGebühr . Demnächst bezahlt man noch fürs betreten der AusstellungsFläche.

Gruß M

Und das macht der Händler bei 3 Autos die Woche und schon hat er sich ein nettes Trinkgeld verdient oder glaubt ihr etwa das solche "Gebühren" irgendwoin den Büchern erscheinen?

Beträge die nirgens schriftlich aufgeführt sind, muß kein Käufer in irgendeiner Form zahlen. erzählen können Händler sehr viel wenn der tag lang ist. Eagl ob seriös oder nicht. 95% alle Autoverkäufer sind "Schnagger". Der Rest ist entweder dumm und hat keine Ahnung oder ein schlechter Verkäufer...

wenn nis VORHER vereinbart ist, ist nix vereinbart. Steht doch im kaufvertrag drin:...Nebenabreden haben keine Gültigkeit...

Zitat:

@Beulendoktor88 schrieb am 9. Oktober 2019 um 19:37:23 Uhr:

Normalerweise haben solche Autohäuser keine Fahrzeuge unter 10.000€.

Wer hat wo behauptet, daß das Fahrzeug, um welches es hier geht, unter 10.000 € gekostet hat? :confused:

am 9. Oktober 2019 um 19:01

Zitat:

@PeterBH schrieb am 9. Oktober 2019 um 20:00:09 Uhr:

Sorry, es ist mir vollkommen egal, ob ein Auto 1.000,- oder 100.000,- € kostet. Nach Abschluss des Kaufvertrages darf es solche Zusatzgebühren nicht geben. Trauriges Bild - für den ach so seriösen Händler. Tippe mal darauf, dass der TE dort jetzt zwei Autos gekauft hat - ein erstes und ein letztes.

Natürlich ist es nicht in Ordnung vom Händler. Aber man kauft sich einmal in 7 Jahren vielleicht ein Auto, gibt 10.000-20.000 Euro dafür aus und dann solch ein Theater und womöglich monatelanger oder sogar jahrelanger Rechtsstreit wegen 49 Euro? Ist es dein ernst? Da muss man schon streitsüchtig und bekloppt bis zum geht nicht mehr sein. Man kann auch dein Händler darauf hinweisen, dass man das nicht in Ordnung findet und als Wiedergutmachung eine Wagenwäche umd etwas mehr Sprit im Tank hätte. Aber manche stehen auf Eskalation...

am 9. Oktober 2019 um 19:01

Zitat:

@Drahkke schrieb am 9. Oktober 2019 um 20:25:10 Uhr:

Zitat:

@Beulendoktor88 schrieb am 9. Oktober 2019 um 19:37:23 Uhr:

Normalerweise haben solche Autohäuser keine Fahrzeuge unter 10.000€.

Wer hat wo behauptet, daß das Fahrzeug, um welches es hier geht, unter 10.000 € gekostet hat? :confused:

Lesen und verstehen. ..

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