Kfz Beschädigung durch Mülltonnen bei starkem Wind

Hallo Ihr Lieben,

ich habe ein kleines Problem. Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus mit Privatparkplätzen die zu den jeweiligen Wohnungen gehören. Jetzt geschieht es immer öfter dass die großen Plastikmülltonnen bei strakem Wind von Ihren Plätzen geweht werden. Die Richtung in die diese dann geweht werden ist genau auf meine zwei privat Parkplätze, wo natürlich mein PKW steht.

Wer haftet im Schadenfall, sollte mein PKW durch die Mülltonnen beschädigt werden?

Gesichert sind die Mülltonnen separat nicht, auch wird die Bremse der Tonnen durch die Müllabfuhr nicht betätigt. Kann der Vermieter dazu verpflichtet werden die Mülltonnen extra zu sichern?

Ich bin da echt Ratlos wie ich vorgehen soll.

61 Antworten

Meine Mülltonnen sind noch nicht vom Grundstück geflogen, und an Abholtagen hat es noch nie starken Wind gegeben.

Aber meine Mülltonnen lagen schon deutlich abseits von der Stelle, wo sie eigentlich stehen sollten. Vor allem am Abholungstag könnten sie sehr wohl eigene Wege gehen, und das Beste: mein Name steht auch noch dran...

Ich habe durchaus Interesse an der Klärung einer solchen Frage im Vorfeld.... Ich glaube, ich rufe mal die Tage meine Versicherung an.

Zitat:

@Andreas.Weber schrieb am 21. Jan. 2021 um 14:49:25 Uhr:


Ein paar Kratzer auf der Stoßstange und vielleicht noch Motorhaube und Kotflügel und schon sind wir locker bei einem Schaden von 3.500 Euro. Es sei den man fährt einen 500 Euro Eimer, dann sind es nur 500€

Ein klarer Punkt für den 500€ Eimer 😁

Solange es keine Stahlmüllbehälter sind, wird wohl auch sonst nicht mehr als ein Kratzer passieren, schlimmstenfalls.

Mein Nachbar stellt seine 120L-Tonne immer genau hinter mein Auto, hab die schon 3x rückwärts umgenietet, kein Kratzer am Auto. (Den Müll wieder in die Tonne zu kriegen ist dafür umso schlimmer)

Selbst eine Plastik Tonne verursacht Kratzer. Dann gibt es für die paar Kratzer einmal rundum Lackierung für Stoßstange, Haube und Kotflügel. Natürlich mit aus und Einbau.

Muss nicht, kann aber durchaus passieren, ja.
Vermeidung steht hier natürlich im absoluten Vordergrund.

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Zitat:

@Andreas.Weber schrieb am 21. Januar 2021 um 09:23:01 Uhr:



Zitat:

@latexallergie schrieb am 21. Januar 2021 um 09:14:27 Uhr:


Dieses Problem könnte man als ängstlicher Parkplatznutzer dadurch umgehen, indem man an den wenigen, starkwindigen Tagen, die Bremsen der Müllcontainer feststellt.
Man kann natürlich auf „geht mich nix an“ bestehen und das Problem im Schadensfall ausstreiten.

Vor paar Stunden war bei uns Windstilleund dann kamen starke Windböen. Und wie gesagt haben zum Beispiel nicht alle Mülltonnen eine Bremse. Und das geht in der Tat den Parkplatznutzer gar nichts an. Wenn es passiert, dann passiert es. Die Frage ist doch wer dann für den Schaden aufkommen muss. Ist ja nicht so schwer zu verstehen.

Übrigens könntest du mir sagen wie ich diese Tonnen ohne Bremsen, vor meinen Parkplatz sichern sollte 😁

Bei der Konstellation hätte ich eher Schmerzen..dass mir einer,der die Tonne befüllt an die Karre kommt.

Hier ist der Müllversorger auf Schadenersatz verurteilt worden, weil er die Tonnen nicht ausreichend gesichert hat:
https://www.ra-kotz.de/...-bei-sturm-gegen-fahrzeug-geweht-haftung.htm

@TE Ab Windstärke 8 kommt eine Teilkasko für solche Schäden auf. Nur mal so als Gedankenstütze. 🙂

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 21. Januar 2021 um 21:19:01 Uhr:


@TE Ab Windstärke 8 kommt eine Teilkasko für solche Schäden auf. Nur mal so als Gedankenstütze. 🙂

Das stimmt, TK vorausgesetzt. 🙂

Ansonsten sehe ich den Hauseigentümer bzw. Hauseigentümergemeinschaft in der Pflicht. Dort ist eine entsprechende Haftpflicht in der Regel vorhanden.

Also ich verstehe das so. Wenn ich etwas tue, mache bin ich für meine Aktion verantwortlich (Ausnahme Politiker 😁 ) und wenn die Mülltonnen aus Gewohnheit irgendwo hin gestellt werden und davon eine Gefahr ausgeht, kann ich diese an stürmischen Tagen oder in Straßen welche in Hanglage sind so nicht hinstellen. Tue ich es trotzdem...
Das Gespräch mit der Haus und Eigentümerverwaltung ist hier ratsam, aber mit bedacht, sonst werden zuerst Berliner Mauern gebaut bevor man überhaupt sprechen kann. Eine Lösung kann sein, dass die Tonnen einen Parkplatz bekommen mit kleiner Mauer, Zaun usw.

Die Versicherung des Vermieters tritt nur dann ein, wenn dem Vermieter ein Verschulden nachzuweisen ist.

Solange der Vermieter die Tonne dort nicht selber abgestellt oder gar umgestoßen hat, wäre dem Vermieter nur dann zumindest ein Vorwurf zu machen, wenn er das „gefährliche Treiben" seiner Mieter (also das Abstellen der Mülltonne in der Nähe eines Autos) geduldet hat, obwohl er es hätte untersagen müssen. Ich vermiete seit mehreren Jahrzehnten, eine solche Verpflichtung gibt es nicht bzw. ist sie mir nicht bekannt…

Zitat:

@hjluecke schrieb am 21. Januar 2021 um 11:45:24 Uhr:


Im Übrigen ist es nicht Sache des Mieters zu kontrollieren, ob die Bremse fest ist.

Die Verkehrssicherungspflicht reicht immer nur soweit, wie andere Verkehrsteilnehmer vernünftigerweise Sicherungsmaßnahmen des Verkehrssicherungspflichtigen erwarten können. Was also hätte man vom Vermieter vernünftigerweise erwarten können? Dass er die Müllabfuhr beim Rausstellen und rechtzeitigen Zurückstellen der Mülltonnen persönlich beaufsichtigt?

Ist es nicht vielmehr so, dass der Entsorger im Namen der Kommune dem Bürger Abfallgefäße für deren Nutzung zur Verfügung stellt?

Ab dem Moment der Zurverfügungstellung tritt ein Gefahrenübergang ein, somit ist der Nutzer, also der Mieter, Inhaber und unterliegt der Aufsichtspflicht über die von ihm genutzten Tonnen. Ich vertrete die Auffassung, es ist Aufgabe der Nutzer, sich um die sichere Aufstellung ihrer Tonnen zu kümmern.

Gruß,
SUV-Fahrer

Zitat:

@SUV-Fahrer schrieb am 22. Januar 2021 um 11:41:46 Uhr:


Ich vertrete die Auffassung, es ist Aufgabe der Nutzer, sich um die sichere Aufstellung ihrer Tonnen zu kümmern.

Wo ein Mehrparteienhaus ist, ist (nicht selten) eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG).

Wo eine WEG ist, ist zumeist eine Hausverwaltung.

Wo es eine Hausverwaltung ist, gibt es eine Hausmeisterei (aka: "Facility-Management"😉, die Wohnobjekt & Grundstück betreut und letztendlich von der WEG bezahlt wird.

Da will ich mich als Mieter oder Eigentümer weder um Leerung noch (Wind-)Sicherung trivialer Abfalltonnen kümmern.

Bei 1000l Tonnen holt sich die Müllabfuhr die Tonnen selbst. Wenn die Bremse vorher angezogen war sollte sie nach der Leerung auch wieder angezogen werden.
Passiert aber meist nicht, sehe ich bei uns. Die Müllabfuhr hat halt keine Zeit.

Zitat:

@Rigero schrieb am 22. Januar 2021 um 17:37:22 Uhr:



Zitat:

@SUV-Fahrer schrieb am 22. Januar 2021 um 11:41:46 Uhr:


Ich vertrete die Auffassung, es ist Aufgabe der Nutzer, sich um die sichere Aufstellung ihrer Tonnen zu kümmern.

Wo ein Mehrparteienhaus ist, ist (nicht selten) eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG).
Wo eine WEG ist, ist zumeist eine Hausverwaltung.
Wo es eine Hausverwaltung ist, gibt es eine Hausmeisterei (aka: "Facility-Management"😉, die Wohnobjekt & Grundstück betreut und letztendlich von der WEG bezahlt wird.
Da will ich mich als Mieter oder Eigentümer weder um Leerung noch (Wind-)Sicherung trivialer Abfalltonnen kümmern.

Genau so ist es.

Unsere WEG hat vor Jahren wegen ähnlich ungünstigen Verhältnissen die Einhausung der Tonnen beschlossen und innerhalb sehr kurzer Zeit umgesetzt.

Manchmal kann es wirklich ganz einfach sein.

Ich würde mich an die Hausverwaltung wenden, und um Maßnahmen bitten, die verhindern, das mein Auto von den Mülltonnen umgefahren wird.

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