Kfz Beschädigung durch Mülltonnen bei starkem Wind
Hallo Ihr Lieben,
ich habe ein kleines Problem. Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus mit Privatparkplätzen die zu den jeweiligen Wohnungen gehören. Jetzt geschieht es immer öfter dass die großen Plastikmülltonnen bei strakem Wind von Ihren Plätzen geweht werden. Die Richtung in die diese dann geweht werden ist genau auf meine zwei privat Parkplätze, wo natürlich mein PKW steht.
Wer haftet im Schadenfall, sollte mein PKW durch die Mülltonnen beschädigt werden?
Gesichert sind die Mülltonnen separat nicht, auch wird die Bremse der Tonnen durch die Müllabfuhr nicht betätigt. Kann der Vermieter dazu verpflichtet werden die Mülltonnen extra zu sichern?
Ich bin da echt Ratlos wie ich vorgehen soll.
61 Antworten
Vermieter haben eine Verkehrssicherungspflicht. Wenn Du z.B. ein Schneegitter auf dem Dachrand anbringen oder eine Baustelle vor dem Haus absichern musst, kannst Du das auch nicht umlegen.
Moin!
Sturmschaden ab einer gewissen Stärke (ich meine 8) zahlt die Teilkasko.
Allerdings würde ich einmal den Vermieter ansprechen, inwieweit er da eine Sicherung, z.B. in Form einer Absperrung anbringt. Das Feststellen der Bremse wird bei starken Wind nicht reichen. Im Übrigen ist es nicht Sache des Mieters zu kontrollieren, ob die Bremse fest ist. Abgrenzung: Im Mietvertrag seht das so.
G
Zitat:
@Manitoba Star schrieb am 21. Januar 2021 um 11:36:56 Uhr:
@CivicTourerVermieter haben eine Verkehrssicherungspflicht. Wenn Du z.B. ein Schneegitter auf dem Dachrand anbringen oder eine Baustelle vor dem Haus absichern musst, kannst Du das auch nicht umlegen.
Deshalb bin ich ja dankbar, wenn ich auf einen (bis Dato evtl unbekannten?) Mangel hingewiesen werde. Umher rollende Tonnen sind nicht wünschenswert, auch nicht für den Vermieter. Es geht hier auch nicht um umlegen von Investitionen - sondern wenn mir einer blöd kommt (also unverschämt aufträte) in einer sachlich klaren Sache (nämlich wenn die Dinger tatsächlich rollen und eine Gefahr darstellen) darum, eben im Rahmen meiner Möglichkeiten auch mal blöd zu werden. Du glaubst gar nicht, mit welchem Ton der Mieter man sich manchmal auseinander setzen muss. Wegen Scheißdreck, der in einem sachlichen Ton schnell und effektiv klärbar wäre. Wenn ich halt schon lese "nicht meine Aufgabe", "die Müllmänner müssen", "meine Autos sind in Gefahr" ... die Kommunikation auf der anderen Seite kommt eben besser an mit "ich kann das ja leider nicht verhindern/prüfen", "die Müllmänner können ja nicht für den Zeitraum zwischen den Leerungen garantieren", "es ist eine Gefahr für alle, wenn die Container umher rollen" ist dann eben zielführender - wenn auch das Ergebnis dasselbe ist. Nur weil Verwaltung oder Vermieter drauf steht, muss man da nicht in jedem Ton aufschlagen. Und Verwaltung/Vermieter müssen sich nicht alles gefallen lassen. Das war der hauptpunkt, den ich anregen wollte - vernünftige Kommunikation mit dem Verständnis, dass auf der anderen Seite auch jemand sich nicht nur mit "Sie müssen: sich kümmern, zahlen, haften, gefälligst schnell" auseinandersetzen mag.
Ich schreibe mal aus Sicht eines Hausbesitzers.
Was ich habe:
- Private Haftpflichtversicherung
- Haus- und Grundbesitzer Haftpflichtversicherung
- Mülltonnen
- Eine Zufahrtstraße zu gleichen Teilen im Eigentum aller Anlieger
- Einen Wendehammerspielparkplatz auf dieser privaten Zufahrtstraße
- einen Nachbarn, der uns erlaubt, dass wir Privatstraßeneinwohner unsere Mülleimer auf seinen Grundstückzipfel an der öffentlichen Straße stellen, wenn die Müllabfuhr kommt (damit der schwere Laster unsere Straße nicht belastet).
- einen anderen Nachbarn (Straßenanlieger), der aus purer Lust dazu die Mülleimer aller Nachbarn nach der Leerung wieder auf das jeweilige Grundstück stellt (knapp darauf).
Heißt:
- Meine Mülltonnen können von meinem Grundstück auf meine mir nur anteilig gehörende Straße geweht werden, und das Auto von Nachbarn beschädigen.
- Nach der Leerung durch die Müllabfuhr könnten die Mülleimer theoretisch auch durch's Dorf rauf und wohl eher runter (Straße abschüssig) geweht werden
- Nach dem Zurückbringen durch den Nachbarn könnten sie GANZ easy von der Grundstücksgrenze auf die gemeinsame Straße geweht werden, und dort Schäden anrichten.
Was ich tun könnte: die Eimer prinzipiell auf meinem eigenen Grundstück sichern. Darüber hinaus kann ich aber bei der Abholung nichts tun.
Was fällt mir spontan ein, was ich tun könnte, wenn ein Nachbar klinget und mir zeigt, wie sich mein Mülleimer in seine Motorhaube gebohrt hat: Ich wende mich sofort an die Haus-/Grundbesitzerhaftpflicht. Oder wiege ich mich in falscher Sicherheit, und sollte den Boden der Mülleimer lieber mit jeweils 150 kg Blei ausgießen?
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Ein Vermieter reicht die Kosten für die Versicherung sowieso in den Nebenkosten an die Mieter weiter.. Also braucht man nicht so zu tun als ob der Vermieter der Arme wäre.
Ich verstehe den ganzen Zirkus nicht. Bei jedem Sturm wandern Tonnen, liegen auf der Fahrbahn, kippen auf Grundstücken um... Passiert halt. Dann guckt man, dass die Tonnen nach Möglichkeit nicht direkt neben dem Auto stehen oder stellt was davor.
Abgesehen davon ist das Schadenspotenzial einer leeren Mülltonne ziemlich gering. Die sind aus relativ weichem Kunststoff.
Fällen wir jetzt auch alle Bäume, weil ein Ast auf das heilige Blechle niederstürzen könnte? Wen verklagen wir da?
Ist ein Gebrauchsgegenstand, wer sein Auto hermetisch abriegeln möchte von allen Einflüssen, sollte wohl eine Garage sein Eigentum nennen und auch besser nicht damit fahren.
Zitat:
@Bamako schrieb am 21. Januar 2021 um 14:14:50 Uhr:
Ich verstehe den ganzen Zirkus nicht. Bei jedem Sturm wandern Tonnen, liegen auf der Fahrbahn, kippen auf Grundstücken um... Passiert halt. Dann guckt man, dass die Tonnen nach Möglichkeit nicht direkt neben dem Auto stehen oder stellt was davor.
Abgesehen davon ist das Schadenspotenzial einer leeren Mülltonne ziemlich gering. Die sind aus relativ weichem Kunststoff.Fällen wir jetzt auch alle Bäume, weil ein Ast auf das heilige Blechle niederstürzen könnte? Wen verklagen wir da?
Ist ein Gebrauchsgegenstand, wer sein Auto hermetisch abriegeln möchte von allen Einflüssen, sollte wohl eine Garage sein Eigentum nennen und auch besser nicht damit fahren.
Ein paar Kratzer auf der Stoßstange und vielleicht noch Motorhaube und Kotflügel und schon sind wir locker bei einem Schaden von 3.500 Euro. Es sei den man fährt einen 500 Euro Eimer, dann sind es nur 500€