Kfz Beschädigung durch Mülltonnen bei starkem Wind

Hallo Ihr Lieben,

ich habe ein kleines Problem. Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus mit Privatparkplätzen die zu den jeweiligen Wohnungen gehören. Jetzt geschieht es immer öfter dass die großen Plastikmülltonnen bei strakem Wind von Ihren Plätzen geweht werden. Die Richtung in die diese dann geweht werden ist genau auf meine zwei privat Parkplätze, wo natürlich mein PKW steht.

Wer haftet im Schadenfall, sollte mein PKW durch die Mülltonnen beschädigt werden?

Gesichert sind die Mülltonnen separat nicht, auch wird die Bremse der Tonnen durch die Müllabfuhr nicht betätigt. Kann der Vermieter dazu verpflichtet werden die Mülltonnen extra zu sichern?

Ich bin da echt Ratlos wie ich vorgehen soll.

61 Antworten

wenn die Müllabfuhr die Mülltonnen bei starkem Wind ungesichert abstellen, werden sie für den Schaden aufkommen müssen. Viel Spaß beim Durchsetzen der Forderung. Ich würde dennoch mal mit der Hausverwaltung reden, ob man da keine Sicherung einbauen kann, um Deine Autos zu schützen. Ggf. hilft auch ein Kontakt mit Deiner lokalen Abfallwirtschaft, damit die Tonnen gesichert abgestellt werden.

Der TE schreibt von den Mülltonnen mit Bremsen. Bei einem Mehrfamilienhaus sind das halt dann die 1100 Liter Container.

Problemlösung: Bremse feststellen - notfalls durch den TE

Alternativ und wenn mann sich nicht zuständig fühlt, kann man im Schadensfall aber auch gerne irgendwen verklagen.

So ein leerer Container wird selbst mit Bremse auch schon mal umgeweht. Und man kann auch nicht alle paar Minuten kontrollieren ob die Bremse noch drin ist.

Tatsächlich, habe ich mit der Hausverwaltung gesprochen und darum gebeten sich darüber Gedanken zu machen wie man diese Tonnen zusätzlich sichern kann.
Es handelt sich hierbei tatsächlich um die 1000 Liter Tonnen, diese stehen bei uns zwischen den Häusern, so dass diese direkt in einem Windkanal zwischen den Häusern stehen.

Ich selbst würde die Tonnen mit einer Kette sichern, jedoch darf ich das ohne Genehmigung des Vermieters nicht, weil ich dazu Befestigungen am Mauerwerk der Häuser anbringen müsste.

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Zitat:

@marapale schrieb am 21. Januar 2021 um 08:32:47 Uhr:


....
Wer haftet im Schadenfall, sollte mein PKW durch die Mülltonnen beschädigt werden?....

Ich würde an den Vermieter herantreten, erst recht wenn man diesen schon (nachweisbar) auf die Gefahr hingewiesen hat.

Zitat:

@marapale schrieb am 21. Januar 2021 um 08:32:47 Uhr:


...Kann der Vermieter dazu verpflichtet werden die Mülltonnen extra zu sichern?...

Das widerrum nicht. Wenn der entscheidet nichts zu tun (z.B. weil er meint die geringe Wahrscheinlichkeit rechtfertig nicht die Kosten für den Bau eines Verschlages) gibt es keine Handhabe gegen die Entscheidung.

Zitat:

@Andreas.Weber schrieb am 21. Januar 2021 um 10:08:59 Uhr:


So ein leerer Container wird selbst mit Bremse auch schon mal umgeweht.

Allenfalls un- oder gering beladen. Ein komplett geleerter 1,1 Kubikmeter Müllgroßbehälter aus Kunststoff wiegt mindestens 65 kg, sein (seltener anzutreffende) Kollege aus Stahl sogar gut 130 kg.

Wenn ich eine Kosten-Nutzen-Zeitrechnung mache, kann ich einige Male die Bremsen von Mülltonnen anziehen. Alleine für den Aufwand dieses Threads hätte es wohl einmal gelangt ...

... erinnert mich irgendwie an meinen Nachbarn. Gemieteter Parkplatz wie ich inkl. Schneeräumung. Manchmal ist es eben nicht gleich perfekt geräumt ... er ruft den Räumdienst und beschwert sich, ich nehme für die paar fehlenden Centimeter selbst die Schaufel. Ratet mal wer seinen Parkplatz immer nutzen kann und wer eben manchmal die bestimmt 500 m zum nächsten öffentlichen Parkplatz läuft? Wo witzigerweise man sein Auto auch manchmal noch selbst mit der Schaufel befreien muss ... aber er hat "recht" bekommen.

Leg halt einfach 2 Steine vor die Räder zusätzlich und du musst dir nie wieder Gedanken machen.

Übrigens zahlt bei sowas im Schadensfall die Haftpflicht des Vermieters.

Zitat:

@Bamako schrieb am 21. Januar 2021 um 10:49:01 Uhr:


Leg halt einfach 2 Steine vor die Räder zusätzlich und du musst dir nie wieder Gedanken machen.

Übrigens zahlt bei sowas im Schadensfall die Haftpflicht des Vermieters.

Auch wenn es die Schuld der Müllmänner war? Ich könnte mir vorstellen, dass sich die Versicherung quer stellt und am Ende jeder sich gegenseitig die Schuld zu schiebt und keiner dafür verantwortlich sein will

Wie gesagt, dürfte die Schuld der Müllmänner schwer beweisbar sein. Ausserdem dürfte der Gefahrenübergang ab der Bordsteinkante beginnen. Was auf dem Privatgrund passiert, ist Sache des Eigentümers.
Man kann auch einen Zettel auf die Mülltonne kleben, mit der Bitte, die Container aus besagtem Grund mit Bremse abzustellen. Wirkt meist Wunder. Die einfachsten Dinge des Lebens...

Ich finde es unmöglich, wie man die Frage / Forderung des TE zerreißt bzw. lächerlich macht. Umherfliegende Mülltonnen sind ein großes Problem und ich möchte Euch mal hören, wenn Ihr an Eurem Auto dadurch Beschädigungen habt. Irgendwann landed das Ding auch mal auf der Straße und es kommt zu einem Unfall mit Personenschaden. Spätestens dann hilft ein blöder Spruch nämlich nicht mehr weiter.

Der Lösungsansatz muss sicher, wie geschildert, im ersten Schritt über die Hausverwaltung gehen. Ggf. muss eine Box dafür angeschafft werden. Das ist dann auch Mehraufwand für die Müllabfuhr, also wird die sich gut überlegen, ob sie ihren Mitarbeitern nicht doch mal sagt, die Bremsen (falls vorhanden) zu betätigen.

Für mich als Vermieter wäre das relativ schnell erledigt, ich würde wenig Aufhebens machen und eben eine Metallkante oder einen Verschlag anbringen (wir kennen ja nun die Örtlichkeit nicht, und wie die Wege sind). Und je nach dem wie die Vertragsgestaltung und das Auftreten des Mieters war:

wenn die Kommunikation vernünftig war.
- würde ich die Investition eben schlucken und absetzen.

wenn die Kommunikation mich gestört hat
- sollte der Stellplatzmietvertrag ein eigenständiger Mietvertrag sein, würde ich die Miete erhöhen
- sollte es ein Mietverhältnis sein, wo der Stellplatz mit der Wohnung in einem Vertrag verbunden ist, würde ich die Erhöhung der gesamten Wohnungsmiete prüfen.
- sollte beides nicht möglich sein - würde eine Notiz in der Mieterakte kleben. Wer wegen so etwas mir blöd kommt, der hat dann in anderen Dingen wenig Entgegenkommen von mir zu erwarten.

Also - eine vernünftige Kommunikation ist der Weg zum Erfolg. Und so Dinge wie "es ist nicht meine Aufgabe" oder der alleinige Fokus auf "Schäden am Auto", evtl garniert mit "der Vermieter verdient sich dappisch, der kann ja wohl" sind keine vernünftige Kommunikation. Wohl aber kann man auf die Gefahren durch unkontrolliert herumrollende Container sachlich hinweisen - die bestehen ja eben, und nicht nur für diese zwei PKW.

Weil dir der Mieter blöd kam, wirst du einfach grundlos die Miete für den Parkplatz erhöhen. Viel Spaß...

Blödere Ideen kann man nicht haben.

Zitat:

@Manitoba Star schrieb am 21. Januar 2021 um 11:04:34 Uhr:


1. Ich finde es unmöglich, wie man die Frage / Forderung des TE zerreißt bzw. lächerlich macht.
2. Umherfliegende Mülltonnen sind ein großes Problem
3. und ich möchte Euch mal hören, wenn Ihr an Eurem Auto dadurch Beschädigungen habt.
4. Irgendwann landed das Ding auch mal auf der Straße und es kommt zu einem Unfall mit Personenschaden.
5. Spätestens dann hilft ein blöder Spruch nämlich nicht mehr weiter.
6. Der Lösungsansatz muss sicher, wie geschildert, im ersten Schritt über die Hausverwaltung gehen.
7. Ggf. muss eine Box dafür angeschafft werden.
8. Das ist dann auch Mehraufwand für die Müllabfuhr
9. also wird die sich gut überlegen, ob sie ihren Mitarbeitern nicht doch mal sagt, die Bremsen (falls vorhanden) zu betätigen.

1. das sehe ich so bisher noch gar nicht.
2. auch das sehe ich nicht - also hier flattern eher wenig Mülltonnen durch die Lüfte (das ist jetzt tatsächlich nicht lächerlich gemeint), es fällt allenfalls mal eine bei sehr starkem Wind und keiner bis wenig Befüllung um. Man muss dieses Problem nicht künstlich dramatisieren
3. die Situation - so sehe ich das - ist beim TE eine eher individuelle. Deshalb rollen ja nicht gleich alle Tonnen der Republik auf PKW los. Und wahrscheinlich ist das Problem des TE durch die örtlichen Gegebenheiten eben akuter als gewöhnlich
4. diese Gefahr besteht, und das ist auch für Verwaltung/Vermieter die Grundlage zum Handeln. Die beiden "wertlosen" Autos eher weniger (auch das ist nicht lächerlich gemeint, nur jede Beschädigung an irgendeinem Auto ist weniger schlimm als eine Tonne, die die Omma mit dem Rollator umwirft oder die in den Verkehr rollt - da sind sich denke ich alle einig)
5. der hilft ohnehin meist nur i geselligen Beisammensein. Bei sachlichen Gesprächen nutzt der nie. Auf keiner Seite.
6. Richtig. Und vernünftig und schlüssig vorgetragen, uU bei einem Termin vor Ort (tatsächlich kennt nicht jeder MA die örtlichen Gegebenheiten aller Liegenschaften oder kann sich diese Vorstellen), sollte das auch zur Lösung führen ("ist nicht meine Aufgaben" und " der andere muss aber" erschweren die Lösungsfindung meist)
7. auch hier "muss" es erstmal nicht. Das wäre evtl eine Möglichkeit
8. wenn das Mehraufwand bedeutet, dann wird der berechnet und bezahlt. Und zwar vom Mieter. Genauso wieder jetzige Vollservice ja auch.
9. das hat wie lange Bestand und Beweiskraft? Wenn die Tonne vier Tage nach Leerung 2/3 beladen losrollt will wer die Schuld daran eindeutig der Müllabfuhr zuschreiben?

Zitat:

@Andreas.Weber schrieb am 21. Januar 2021 um 11:22:29 Uhr:


Weil dir der Mieter blöd kam, wirst du einfach grundlos die Miete für den Parkplatz erhöhen. Viel Spaß...

Blödere Ideen kann man nicht haben.

Warum? Parkplatz - sofern einzeln und getrennt von der Wohnung vermietet - unterliegt nicht dem Wohnraummietgesetz. Ich darf da ohne irgendwas und auch ohne Grund die Mieterhöhung verlangen, und der Mieter kann sich entscheiden ob er das akzeptiert oder keinen Parkplatz mehr hat. ich kann den auch kündigen.

Blöder sind die Ideen, die auf Konfrontation aus sind.

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