KFZ aus Ich-AG an Privat verkaufen

Nach dem Produkthaftgesetz muss ein Unternehmer, der sein KFZ an eine Privatperson veräußert, Garantie geben.
Nun zu unserem Fall:
Meine Frau ist selbständige Unternehmerin (Ich-AG, nicht im KFZ-Gewerbe) und hat ihr Fahrzeug (11 Jahre alt) als Firmenwagen laufen. Dieser soll nun veräußert werden. Wenn der an Privat verkauft wird, muss Garantie gewährleistet werden. Das Risiko wollen wir aber nicht eingehen. Wenn an einen Unternehmer (KFZ-Händler) verkauft wird, besteht zwar die Möglichkeit Garantie auszuschließen. Dafür bekommen wir aber nur sehr wenig für das Fahrzeug. Also möchten wir natürlich an Privat verkaufen um noch etwas mehr an Verkaufserlös zu erzielen.
Welche Möglichkeiten gibt es?
Kann ich als Ehemann das Fahrzeug erwerben?
Gibt es nicht doch eine Möglichkeit Gewährleistung auszuschließen?
Gibt es die Möglichkeit, dass das Fahrzeug nicht mehr als Firmenwagen gewertet wird?

....

43 Antworten

... mangelnder Sachverstand ...

es handelte sich hier um eine frewillige Eigenauskunft

Man warum so schwierig.
Wenn deine Frau als Sabine Müller z.b. drin steht im Brief. Dann ist es eine Privatperson fertig.
Bei einer ICH AG steht sowieso nur der Inhaber drin.
Dass du das steuerlich genutzt hast, oder die Frau spielt keine Rolle.
Woher soll der Käufer denn wissen, dass es geschäftlich genutzt wurde.

Zitat:

Original geschrieben von acer2k


Bei einer ICH AG steht sowieso nur der Inhaber drin.

Die "Ich AG" ist eine Förderungsmaßnahme für Existenzgründer und keine Rechts- oder Unternehmensform. Warum sollte das irgendeinen Einfluß auf den Eintrag im Fahrzeugschein haben?

Nebenbei: In diesem speziellen Fall steht tatsächlich die Einzelunternehmerin persönlich und ohne Hinweis auf das Unternehmen im Brief - wie weiter oben im Thread in der Vorgeschichte geschildert.

Oliver

Ja das mein ich ja.
Alle diese Einzelunternehmen, etc. sind auf einzelne Personen zugelassen nicht auf die Firma.
Erst ab GmbHs und AGs ist es anders.
Von daher merkt es keiner.

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Zitat:

Original geschrieben von os-m


Die "Ich AG" ist eine Förderungsmaßnahme für Existenzgründer und keine Rechts- oder Unternehmensform.

Die Namensgebung war äußerst ungünstig. Da ist es schon zu übelsten Mißverständnissen gekommen.

gewerblicher Verkauf ins Ausland!

Hallo zusammen,
ich habe das gleiche Problem wie oben beschrieben.

Mein Auto läuft als Firmenwagen (Steuer beim Kauf zurück bekommen) und ich will es an eine Privatperson verkaufen.
Wenn möglich will ich es ohne Gewährleistung verkaufen. Das Auto wird in D abgemeldet, nach Spanien gebracht und dort angemeldet.

Ist das vielleicht schon die Lösung. Gilt die Gewährleistung auch im Ausland?

Angenommen ich verschweige es dem Käufer und mache einen privat-privat Kaufvertrag, bekomme ich dann Stress mit dem Finanzamt? Die Steuer aus dem Verkauf geht logischerweise wieder ans Finanzamt. Wollen die einen Kaufvertrag sehen??

sorry, das ich so viele Fragen auf einmal stelle, aber der Käufer will das Auto am liebsten morgen abholen

Danke schon mal
gruß
Sepp

Mündliche Verträge gelten genauso.
Nebenbei hast du den Kaufvertrag und lässt den Käufer einfach eine Quittung unterschreiben, das er den Wagen bekommen hat und er xxx bezahlt hat.

Den Kaufvertrag nicht einreichen.
Quittung kannste einreichen.
Besteht die Firma denn noch?
Wenn nicht, darfste eh kein Verkauf über die Firma machen.

... und Spanien ist ja auch in der EU ...

Ich möchte niemand zu nahe treten, aber ist das Vorhaben nicht ein bißchen daneben?
Über 11 Jahre wurde der Wagen "steuervergünstigt" als Firmenwagen gefahren. Für das Privatvermögen also ordentlich gespart. Nach 11 Jahren nun Klimmzüge wegen einiger Euro, die man sich möglichst unversteuert privat sichern möchte? Ab mit dem Teil zum Händler als Anzahlung für den nächsten. Allein schon die Möglichkeit sich der Zahlung der Mehrwertsteuer zu entziehen, macht das neue Auto schon günstiger, obwohl es vermutlich auch wie von einem Privatmann genutzt wird, der diese Option nicht hat.
Ich kann zwar nachvollziehen, dass man versucht alle Vorteile abzuschöpfen, aber ein bißchen fehlt mir das Verständnis dafür schon.
Wie wäre es denn mit dem alten Karren als Geschenk an einen Studenten, oder eine Familie, die sich kein Auto leisten kann?

Grüße

bkpaul

Manche Zeitgenossen wollen halt auch noch den letzten Cent aus dem Deal herausquetschen...😉

Zitat:

Über 11 Jahre wurde der Wagen "steuervergünstigt" als Firmenwagen gefahren.

wenn man dann die 1% "Pauschalversteuerung" vom Bruttolistenpreis pro Monat dazurechnet - erscheint das ganze gar nicht mehr so günstig 😉 .

Zitat:

Alle diese Einzelunternehmen, etc. sind auf einzelne Personen zugelassen nicht auf die Firma.

2002 wars zumindest noch möglich im Kfz-Brief und Schein die Abteilung A aus dem Handelsregister eintragen zu lassen z.b. e.K. (eingetragener Kaufmann).

2004 zumindest in meinem "Bundesland" nicht mehr. Da gings dann nur noch bei in Abteilung B eingetragenen Firmen (GmbH, AG).

Zitat:

Manche Zeitgenossen wollen halt auch noch den letzten Cent aus dem Deal herausquetschen...

dann mal schluss mit dem "Falschgeiz" (und nervenden Saturn-Hans. Werbung)

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von bkpaul


Ich möchte niemand zu nahe treten, aber ist das Vorhaben nicht ein bißchen daneben?

Wenn's um Steuerersparnis ginge, würde ich dir recht geben. Allerdings ist die Gesetzeslage hinsichtlich Gewährleistung bei Verkauf von gebrauchtem Betriebsvermögen so daneben, dass der Threadersteller mein vollstes Verständnis hat.

Zitat:

Original geschrieben von Kombster


Wenn's um Steuerersparnis ginge, würde ich dir recht geben. Allerdings ist die Gesetzeslage hinsichtlich Gewährleistung bei Verkauf von gebrauchtem Betriebsvermögen so daneben, dass der Threadersteller mein vollstes Verständnis hat.

Dem kann ich mich nur anschließen.

MfG Meehster

Zitat:

Wenn's um Steuerersparnis ginge, würde ich dir recht geben. Allerdings ist die Gesetzeslage hinsichtlich Gewährleistung bei Verkauf von gebrauchtem Betriebsvermögen so daneben, dass der Threadersteller mein vollstes Verständnis hat.

Deshalb sagte ich ja - als Anzahlung für den nächsten verwenden. Also Abgabe an einen gewerblichen Händler. Damit erübrigt sich jedes Problem bzgl. Gewährleistung. Wer nach Ausschöpfung aller möglichen Vergünstigungen auch noch ohne jegliches Risiko Gewinn erzielen will, der soll auch schwitzen. 😉

Grüße

bkpaul

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