KFZ aus Ich-AG an Privat verkaufen

Nach dem Produkthaftgesetz muss ein Unternehmer, der sein KFZ an eine Privatperson veräußert, Garantie geben.
Nun zu unserem Fall:
Meine Frau ist selbständige Unternehmerin (Ich-AG, nicht im KFZ-Gewerbe) und hat ihr Fahrzeug (11 Jahre alt) als Firmenwagen laufen. Dieser soll nun veräußert werden. Wenn der an Privat verkauft wird, muss Garantie gewährleistet werden. Das Risiko wollen wir aber nicht eingehen. Wenn an einen Unternehmer (KFZ-Händler) verkauft wird, besteht zwar die Möglichkeit Garantie auszuschließen. Dafür bekommen wir aber nur sehr wenig für das Fahrzeug. Also möchten wir natürlich an Privat verkaufen um noch etwas mehr an Verkaufserlös zu erzielen.
Welche Möglichkeiten gibt es?
Kann ich als Ehemann das Fahrzeug erwerben?
Gibt es nicht doch eine Möglichkeit Gewährleistung auszuschließen?
Gibt es die Möglichkeit, dass das Fahrzeug nicht mehr als Firmenwagen gewertet wird?

....

43 Antworten

Wieso ummelden? Das Fahrzeug ist seit etlichen Jahren auf meine Frau zugelassen. Letztes Jahr hat sie sich selbständig gemacht und nutzt dieses Fahrzeug jetzt viel Privat und eben auch für ihre gewerbliche Tätigkeit. Aus dem Brief geht also nicht hervor, dass dieses Fahrzeug auch gewerblich genutzt wird. Nun ist der Wunsch nach einem neuem Wagen und da muss der alte eben weg. Bei Inzahlungnahme gibts nach ca. 1000€ Bei Privatverkauf sicherlich mehr.

Hallihallo!

Unter derartigen Umständen würde ich das Auto als teilweise gewerblich genutztes Privatfahrzeug betiteln.
Wenn sich daraus eine Gewährleistungpflich ergeben würde, müßte auch jeder Pizzafahrer mit eigenem Auto seine alte Schleuder als gewerbliches Fahrzeug verkaufen und Gewährleistung geben.
Daß dem nicht so ist, wissen wir alle. Auch Deine Frau kann also als Privatperson verkaufen, denn sie steht ja auch als Privatperson im Brief.

MfG Meehster

Zitat:

Original geschrieben von Fretchen


Wieso ummelden? Das Fahrzeug ist seit etlichen Jahren auf meine Frau zugelassen. Letztes Jahr hat sie sich selbständig gemacht und nutzt dieses Fahrzeug jetzt viel Privat und eben auch für ihre gewerbliche Tätigkeit. Aus dem Brief geht also nicht hervor, dass dieses Fahrzeug auch gewerblich genutzt wird. Nun ist der Wunsch nach einem neuem Wagen und da muss der alte eben weg. Bei Inzahlungnahme gibts nach ca. 1000€ Bei Privatverkauf sicherlich mehr.

Wem gehört das Fahrzeug denn nun? Wenn es auf deine Frau zugelassen ist und nicht der Ich-Ag gehört kann sie die Kiste doch privat verkaufen. Wenn euer Auto zum Vermögen der Ich-AG gehört einfach ins Ausland verkaufen und gut.

Das Fahrzeug gehört meiner Frau. Als ich letztens beim ADAC ein Verkaufformular herunterladen wollte hatte ich die Auswahl zwischen Privatverkauf und u.a. die Version als Unternehmer. Dort stand extra beschrieben, dass auch andere Berufsgruppen (nicht nur KFZ-Gewerbe) eine Gewährleistung geben müssen, wenn das Fahrzeug an Privat verkauft wird. Daher kommt die ganze Sache.

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Mir wird nicht ganz klar, was es für einen Vorteil hat, wenn man als Privatperson ein 11 Jahre altes Auto auf die eigene Firma überträgt.
Wie hat deine Frau das Auto denn eigentlich auf die "Ich-AG" übertragen?

Es wird steuerlich teilweise mit abgerechnet.

mal nachdenken, Leute

für Neuwagen wird eine Gewährleistungsfrist von 2 Jahren gewährt, für einige noch länger

wenn jemand nun ein Auto verkauft, das erst 6 Monate alt ist, dann gehen die Gewährleistungsansprüche auf den Käufer des relativ neuen Autos über und das ist doch gut so

jetzt hat da eine Gewerbetreibende ein altes Auto, das sie ohne Gewährleistung verkaufen will

jetzt: Gehirn einschalten, weil Frage:

WANN hätte der Ehemann die Karre seiner Frau pro forma übernehmen müssen, um die Gewährleistung auslaufen lassen zu können ... ?

In wie fern ist denn dokumentiert, dass das Auto ins Betriebsvermögen übergegangen ist? Mir ist immer noch nicht klar, wieso man sowas bei einem so alten Wagen macht. Denn bei einem so alten Auto ist es doch wahrscheinlich günstiger, wenn man die 30 Cent pro Kilometer von der Steuer absetzt und nicht das Spritgeld selber.

Ich bin kein Steuerberater aber ich sehe echt keinen Grund, einen 11 Jahre alten Wagen ins Betriebsvermögen aufzunehemen - es sei denn, es handelt sich um einen Rollce Royce und man hat einen Fahrservice...

Zitat:

Original geschrieben von Joscha2


In wie fern ist denn dokumentiert, dass das Auto ins Betriebsvermögen übergegangen ist?

Genau in der Beantwortung dieser Frage liegt der Dreh- und Angelpunkt des ganzen Problems.

Dokumentiert ist das beim Steuerberater.

Re: KFZ aus Ich-AG an Privat verkaufen

Zitat:

Original geschrieben von Fretchen


Nach dem Produkthaftgesetz muss ein Unternehmer, der sein KFZ an eine Privatperson veräußert, Garantie geben.
....

Hallo Leute,

in diesem Thread gerät einiges Halbwissen durcheinander. Nicht nur in der Ausgangsfrage, auch in einigen Antworten.

1. Es geht hier nicht um Garantie, sondern um Gewährleistung
2. Mit dem Produkthaftungsgesetz hat das überhaupt nichts zu tun. Das Thema Gewährleistung beim Kaufvertrag ist im BGB geregelt.
3. Selbständige können sich nicht völlig frei aussuchen, ob sie ein KFZ im Privat- oder Betriebsvermögen halten. Es kommt auf den Anteil der geschäftlichen und privaten Nutzung an.
4. Den "Verkauf an sich selbst" nennt man beim Einzelunternehmer Einlage bzw. Entnahme.
5. Der KFZ-Schein gibt im Allgemeinen keine zuverlässige Auskunft darüber, ob sich das KFZ im Betriebsvermögen befindet oder nicht.

Ob die Zugehörigkeit des KFZ zum Betriebsvermögen für die Gewährleistung überhaupt eine Rolle spielt, bleibt abzuwarten. Wenn sich in den nächsten Jahren Verkäufer und Käufer vor Gericht um Mängel streiten, und Urteile zur Abgrenzung zwischen Privatverkauf und Verkauf durch einen Unternehmer veröffentlicht werden, wissen wir mehr.

Bis dahin gibt's zwei Handlungsalternativen, um den Wagen privat zu verkaufen.

1. Herkunft des KFZ verschweigen. Wenn sich das ganze nicht gerade in einem Dorf abspielt und der Wagen mit dicken Aufklebern verziert war, die auf das Geschäft des Verkäufers hinweisen - wie soll der Käufer überhaupt auf die Idee kommen, das Fahrzeug könnte aus dem Betrieb stammen?

2. Im Vertrag alle bekannten Mängel auflisten, Gewährleistung auf 12 Monate beschränken. Nach sechs Monaten ist ohnehin Beweislastumkehr. Das Restrisko dürfte überschaubar sein.

Ich würde mich erstmal im Familien- und Bekanntenkreis umhören, ob jemand das Auto geschenkt haben will. Ist doch bei einem so alten Wagen die einfachste Lösung.

Oliver

Handelt es sich um den C200 aus der Signatur? Nicht jedes Auto ist nach 11 Jahren automatisch reif für die Schrottpresse, bzw. kann "verschenkt" werden.
Soll ein neuer her? Einfach zum MB-Händler gehen und ein Angebot machen lassen, der Ankauf ist teilweise gar nicht mal so schlecht. Wer bei einem Auto mit 275.000 km noch "Garantie" haben will, ist doch ernsthaft hirnkrank. Daher würde ich den Privatverkauf gänzlich weglassen.
vg Steve

Hier wird wirklich fröhlich diskutiert.
Sachverstand eher Mangelware.

Der vorhandene Steuerberater könnte recht einfach sagen wie der Wagen aus dem betrieblichen wieder in das private Vermögen zurück kommt.

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser


Hier wird wirklich fröhlich diskutiert.
Sachverstand eher Mangelware.

Der vorhandene Steuerberater könnte recht einfach sagen wie der Wagen aus dem betrieblichen wieder in das private Vermögen zurück kommt.

Hallo Madcruiser,

hast Du eine Quelle, aus der hervorgeht dass die rein steuerrechtliche (!) Zuordnung im Zusammenhang mit der Gewährleistung beim Privatverkauf überhaupt eine Rolle spielt?

Der Einzelunternehmer hat da inzwischen übrigens recht wenige Freiheiten. Bei mehr als 50% betrieblicher Nutzung ist der PKW in jedem Fall dem Betriebsvermögen zuzurechnen. Bei weniger als 50% beruflicher Nutzung (= betriebl. Nutzung plus Wege zwischen Wohnung und Betrieb) muss das Fahrzeug in's Privatvermögen. Letzeres bedeteutet aber nicht, dass es plötzlich gar nicht mehr betrieblich genutzt wird.

Der Außenstehende kann ja übrigens gar nicht erkennen, wie das Fahrzeug steuerlich geführt wird. Da könnte man ja immer behaupten "ist ein Privatverkauf". Wie will der Käufer denn das Gegenteil beweisen? Es müsste sich ja die Buchführung zeigen lassen....

Oliver

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser


Der vorhandene Steuerberater könnte recht einfach sagen wie der Wagen aus dem betrieblichen wieder in das private Vermögen zurück kommt.

Wirklich tolle Antwort, würde man in diesem Foren nur solche

cleveren Antworten bekommen könnt man es gleich dicht

machen:

Wenn dann jemand z.B. fragt wie denn das richtige Drehmoment

für sein Radlager sei, käme als Antwort: "Fahr zur Werkstatt"

Sprüche wie "Sachverstand eher Mangelware" sollte man sich
ebenfalls sparen wenn man außer einem Verweiss an den
Fachmann selbst nichts Sinnvolles beitragen kann oder will...

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