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KFZ Abmelden oder Ummelden? Ich verstehe nur Bahnhof.

Themenstarteram 22. Januar 2016 um 5:16

Bei uns in Hamburg ist es heftig mit den Terminen im LBV, daher die Frage ob ich dafür überhaupt einen Termin brauche? Online habe ich es schon versucht aber angeblich die die Versicherungsnummer die ich vorab erhalten habe falsch.

Folgende Sachlage, Fahrzeug Gestern gekauft und ich darf es mit den Nummernschildern vom Vorbesitzer bewegen.

Papiere habe ich folgende:

Teil 1 und 2 vom Fahrzeug

Kaufvertrag vom ADAC

Tüv Bericht

Schilder vom Vorbesitzer

Muss ich jetzt im Namen des Vorbesitzers oder in meinem Namen einen Termin machen? oder kann man das auch ohne Termin?

Brauche ich irgend eine Vollmacht oder Personalausweis Kopie vom Vorbesitzer dafür?

Was ist das eigentlich eine Ummeldung oder eine Abmeldung mit anschließender neu Anmeldung?

Würde mich echt freuen wenn ein Hamburger mir hier helfen würde es zu verstehen!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@rcd schrieb am 22. Januar 2016 um 20:04:40 Uhr:

Habe mich etwas schlapp gelacht celica1992 versuche Bitte Leuten nicht zu helfen, du hast NULL Ahnung, ohne EVB Versicherungs- Nummer kann ich gleich zu Hause bleiben! Ich nehme an dein Nick ist dein Geburtsjahr also erklärt das deine aggressive und unreife Antwort.

Ich möchte Dich doch auf das Höflichste darum bitten, derartige Sprüche zu unterlassen! Es ist hochgradig respektlos, sehr schwammig und läppisch formulierte Fragen in das Forum zu werfen und dann Nutzer anzupöbeln, die Dir helfen wollen.

Zitat:

Ich will den Wagen auf mich zulassen, dieser ist aber noch auf den Vorhalter zugelassen. Ich fahre also mit seinen Schildern auf seinem Versicherungsschutz herum.

xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

Abmelden oder Ummelden sind mir nicht klar!

Abmelden: Ein Fahrzeug wird abgemeldet ohne neue Zulassung. Kennzeichen sind dann weg, keine Versicherung notwendig. Fahrzeug darf nicht im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt oder bewegt werden.

Anmeldung:Ein abgemeldetes KFZ (sh.oben) wird neu angemeldet, um es wieder im öffentl. Verkehrsraum bewegen zu können. Benötigt werden TÜV, Zulassungsbescheinigung (früher KFZ-Brief), EVB-Nr., eigener Ausweis, Kleingeld.

Ummelden: Ein zugelassenes KFZ wird von Halter A auf Halter B zugelassen. Es erfolgt ein Wechsel der Kennzeichen und ein Wechsel der Versicherung. Vollmachten, Kopien oder sonstige Angaben zum Vorbesitzer sind nicht erforderlich - nur EVB, Fahrzeugbrief und gültiger TÜV, eigener Ausweis und erforderliches Kleingeld.

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Was willst du mit einer Versicherungsnummer bei der Zulassungsstelle?

Am besten du liest dir mal die Bestimmungen der Zulassungsstelle online durch, dann hat sich schon viel geklärt.

Willst du nun Abmelden oder Ummelden?

Wenn du nur Abmelden willst, geht das üblicherweise ohne Termin und kann auch überall in Deutschland durchgeführt werden. Eine Vollmacht brauchst du nicht (nur die Papiere und die Schilder).

Wenn du Ummelden willst und in Hamburg bleibst, gehst du mit den Papieren und den Schildern zusammen mit einer EVB von der Versicherung hin. Dann kannst du die alten Schilder entweder behalten oder neue nehmen.

Ummeldung und Abmeldung mit anschließender Neuanmeldung ist im Grunde genommen das Selbe.

Bei der Ummeldung passiert das in einem Vorgang und geht meist nur im gleichen Bezirk und ist ein Vorgang (also Hamburg --> Hamburg und am gleichen Tag).

Bei einer Abmeldung mit Neuanmeldung können auch Tage, Monate, Jahre zwischen Ab- und Neuanmeldung vergehen.

Zitat:

@celica1992 schrieb am 22. Januar 2016 um 07:52:31 Uhr:

Was willst du mit einer Versicherungsnummer bei der Zulassungsstelle?

Am besten du liest dir mal die Bestimmungen der Zulassungsstelle online durch, dann hat sich schon viel geklärt.

Wenn er das Fahrzeug auf sich anmelden möchte (ummelden) dann braucht er selbstverständliche eine korrekte und gültige EVB Nummer für die Zulassungsstelle, von seiner Versicherung.

Für wem sollte die Nummer sonst gut sein:confused:

Edit: Ach so du meinst bestimmt die Versicherungsscheinnummer, ja korrekt, das ist der Zulassungsstelle egal.

Ist Hamburg bereits so weit, dass man eine EVB, schon vorab online eingeben kann?

Themenstarteram 22. Januar 2016 um 19:04

Habe mich etwas schlapp gelacht celica1992 versuche Bitte Leuten nicht zu helfen, du hast NULL Ahnung, ohne EVB Versicherungs- Nummer kann ich gleich zu Hause bleiben! Ich nehme an dein Nick ist dein Geburtsjahr also erklärt das deine aggressive und unreife Antwort.

Ich will den Wagen auf mich zulassen, dieser ist aber noch auf den Vorhalter zugelassen. Ich fahre also mit seinen Schildern auf seinem Versicherungsschutz herum.

Online habe ich es probiert der LBV Rechner sagt aber EVB Nummer falsch bitte vor Ort an Sachbearbeiter wenden.

@ querys Danke für deine Antwort die verstehe ich, bleibt nur die letzte Frage, auf der Webseite vom LBV steht was von Vollmacht und Ausweis Kopie vom Vorhalter. Muss ich so was besorgen um in seinem Namen abzumelden?

Abmelden oder Ummelden sind mir nicht klar!

abmelden, eigentlich heißt es außerbtriebsetzen bedeutet Auto wird stillgelegt.

Ummelden = Auto wechselt von Person A zu B

Vollmacht wird nur benötigt wenn du im Auftrag einer Dritten Person das Auto ummeldest. Zum beispiel du meldest das Auto für einen Freund an, dann brauchst du die Vollmacht+Ausweis von deinem Freund.

Da stimmt was nicht zum abmelden oder ummelden brauchst du keine Vollmacht vom Vorbesitzer, zeig doch mal den Link wo das stehen soll?

Zitat:

@rcd schrieb am 22. Januar 2016 um 20:04:40 Uhr:

Habe mich etwas schlapp gelacht celica1992 versuche Bitte Leuten nicht zu helfen, du hast NULL Ahnung, ohne EVB Versicherungs- Nummer kann ich gleich zu Hause bleiben! Ich nehme an dein Nick ist dein Geburtsjahr also erklärt das deine aggressive und unreife Antwort.

Ich will den Wagen auf mich zulassen, dieser ist aber noch auf den Vorhalter zugelassen. Ich fahre also mit seinen Schildern auf seinem Versicherungsschutz herum.

Online habe ich es probiert der LBV Rechner sagt aber EVB Nummer falsch bitte vor Ort an Sachbearbeiter wenden.

@ querys Danke für deine Antwort die verstehe ich, bleibt nur die letzte Frage, auf der Webseite vom LBV steht was von Vollmacht und Ausweis Kopie vom Vorhalter. Muss ich so was besorgen um in seinem Namen abzumelden?

Abmelden oder Ummelden sind mir nicht klar!

Wenn deine Versicherungsnummer falsch ist, scheint sie ja nicht zu stimmen. Eine schriftliche eVB kann nicht falsch sein, nur eine mündliche und es ist noch immer keine Versicherungsnummer

Abmelden - z.Bsp. Händler kauf das Auto an und stellt es zum Verkauf auf seinen Hof (ohne Nummernschild)

Anmelden - Das was Du vor hast.

Ummelden = Abmelden und neu Anmelden in einem Aufwasch. Bei einem Zulassungsbezirk kann man unter Umständen sogar das Nummernschild behalten. Papiere werden dennoch neu ausgestellt, wenn Platz im Brief (alte Bezeichnung) für einen weiteren Fahrzeughalter ist, bleibt die, ansonsten auch die neu.

Abmelden kann man bei jedem Bürgerservice und überall in ganz Deutschland. Anmelden / Ummelden natürlich nur dort, wo man wohnt.

Hat Dir der Verkäufer eine Frist gesetzt Zwecks abmelden? Wenn Termine in der Behörde vergeben werden und die lange in der Zukunft liegen, kann es richtig Stress mit dem Vorbesitzer geben, weil Du

- auf seine SF Klasse weiter fährst und sie nicht frei wird für sein neues Auto

- Bei Unfall seine Versicherung haftet und bei Dir zu Regressansprüchen über Zivilrecht / Klage führt

- Seine KFZ Steuer weiter belastet wird.

Wenn Termin erst lange im voraus möglich sind, dann sofort abmelden (abmelden muss man immer und ohne Termin erledigen können), warten bis Dein Termin da ist und dann Dein Auto auf Deinen Namen anmelden. Das ist der ordentliche Weg und man respektiert die Rechte des Verkäufers. Er hat Dich fahren lassen, damit Du keine Kurzzeit- Überführungskennzeichen brauchst. Aber nicht seine Gutmütiigkeit ausnutzen und überstrapazieren! Das wäre fair - play.

Zitat:

@rcd schrieb am 22. Januar 2016 um 20:04:40 Uhr:

Habe mich etwas schlapp gelacht celica1992 versuche Bitte Leuten nicht zu helfen, du hast NULL Ahnung, ohne EVB Versicherungs- Nummer kann ich gleich zu Hause bleiben! Ich nehme an dein Nick ist dein Geburtsjahr also erklärt das deine aggressive und unreife Antwort.

Ich möchte Dich doch auf das Höflichste darum bitten, derartige Sprüche zu unterlassen! Es ist hochgradig respektlos, sehr schwammig und läppisch formulierte Fragen in das Forum zu werfen und dann Nutzer anzupöbeln, die Dir helfen wollen.

Zitat:

Ich will den Wagen auf mich zulassen, dieser ist aber noch auf den Vorhalter zugelassen. Ich fahre also mit seinen Schildern auf seinem Versicherungsschutz herum.

xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

Abmelden oder Ummelden sind mir nicht klar!

Abmelden: Ein Fahrzeug wird abgemeldet ohne neue Zulassung. Kennzeichen sind dann weg, keine Versicherung notwendig. Fahrzeug darf nicht im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt oder bewegt werden.

Anmeldung:Ein abgemeldetes KFZ (sh.oben) wird neu angemeldet, um es wieder im öffentl. Verkehrsraum bewegen zu können. Benötigt werden TÜV, Zulassungsbescheinigung (früher KFZ-Brief), EVB-Nr., eigener Ausweis, Kleingeld.

Ummelden: Ein zugelassenes KFZ wird von Halter A auf Halter B zugelassen. Es erfolgt ein Wechsel der Kennzeichen und ein Wechsel der Versicherung. Vollmachten, Kopien oder sonstige Angaben zum Vorbesitzer sind nicht erforderlich - nur EVB, Fahrzeugbrief und gültiger TÜV, eigener Ausweis und erforderliches Kleingeld.

Beim ummelden kann man auch die alten Schilder behalten ;)

Schilder kann man immer behalten, es wird lediglich das Siegel entfernt, teilweise sind sie dann aber nur noch für´s Altmetall oder Klowand gut.

Als Tipp, wenn dir das zu strässig ist oder deine Stadt miese Terminwartezeiten hat, lass das einen Zulasuungsdienst machen, kostet halt extra aber geht oftmals innerhalb 1-2 Tage und die sagen dir ganz genau was sie wollen. Google ist da dein bester Freund....

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 23. Januar 2016 um 09:14:03 Uhr:

Beim ummelden kann man auch die alten Schilder behalten ;)

Das trifft hier nicht zu.

Bei Umzug innerhalb Deutschlands kann das Kennzeichenschild des Fahrzeuges beibehalten werden.

Wenn das Kfz in hh gekauft wurde kann er doch die alten Schilder behalten , wenn es hh kennzeichnen sind ? Konnte beim Auto kauf mit ummelden ohne Probleme die alten kennzeichnen übernehmen. Wurden nicht mal entwertet.

Beim reinen ummelden im gleichen Bezirk wollen die die schilder noch nicht mal sehen, so zumindest in B.

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 23. Januar 2016 um 12:29:25 Uhr:

Wenn das Kfz in hh gekauft wurde kann er doch die alten Schilder behalten , wenn es hh kennzeichnen sind ? Konnte beim Auto kauf mit ummelden ohne Probleme die alten kennzeichnen übernehmen. Wurden nicht mal entwertet.

Es spielt doch keinerlei Rolle, wo das Auto gekauft wurde.

Maßgeblich ist doch, ob es vorher im gleichen Zulassungsbezirk angemeldet war.

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