KFZ Abmelden oder Ummelden? Ich verstehe nur Bahnhof.

Bei uns in Hamburg ist es heftig mit den Terminen im LBV, daher die Frage ob ich dafür überhaupt einen Termin brauche? Online habe ich es schon versucht aber angeblich die die Versicherungsnummer die ich vorab erhalten habe falsch.

Folgende Sachlage, Fahrzeug Gestern gekauft und ich darf es mit den Nummernschildern vom Vorbesitzer bewegen.

Papiere habe ich folgende:

Teil 1 und 2 vom Fahrzeug
Kaufvertrag vom ADAC
Tüv Bericht
Schilder vom Vorbesitzer

Muss ich jetzt im Namen des Vorbesitzers oder in meinem Namen einen Termin machen? oder kann man das auch ohne Termin?

Brauche ich irgend eine Vollmacht oder Personalausweis Kopie vom Vorbesitzer dafür?

Was ist das eigentlich eine Ummeldung oder eine Abmeldung mit anschließender neu Anmeldung?

Würde mich echt freuen wenn ein Hamburger mir hier helfen würde es zu verstehen!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@rcd schrieb am 22. Januar 2016 um 20:04:40 Uhr:


Habe mich etwas schlapp gelacht celica1992 versuche Bitte Leuten nicht zu helfen, du hast NULL Ahnung, ohne EVB Versicherungs- Nummer kann ich gleich zu Hause bleiben! Ich nehme an dein Nick ist dein Geburtsjahr also erklärt das deine aggressive und unreife Antwort.

Ich möchte Dich doch auf das Höflichste darum bitten, derartige Sprüche zu unterlassen! Es ist hochgradig respektlos, sehr schwammig und läppisch formulierte Fragen in das Forum zu werfen und dann Nutzer anzupöbeln, die Dir helfen wollen.

Zitat:

Ich will den Wagen auf mich zulassen, dieser ist aber noch auf den Vorhalter zugelassen. Ich fahre also mit seinen Schildern auf seinem Versicherungsschutz herum.
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
Abmelden oder Ummelden sind mir nicht klar!

Abmelden: Ein Fahrzeug wird abgemeldet ohne neue Zulassung. Kennzeichen sind dann weg, keine Versicherung notwendig. Fahrzeug darf nicht im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt oder bewegt werden.

Anmeldung:Ein abgemeldetes KFZ (sh.oben) wird neu angemeldet, um es wieder im öffentl. Verkehrsraum bewegen zu können. Benötigt werden TÜV, Zulassungsbescheinigung (früher KFZ-Brief), EVB-Nr., eigener Ausweis, Kleingeld.

Ummelden: Ein zugelassenes KFZ wird von Halter A auf Halter B zugelassen. Es erfolgt ein Wechsel der Kennzeichen und ein Wechsel der Versicherung. Vollmachten, Kopien oder sonstige Angaben zum Vorbesitzer sind nicht erforderlich - nur EVB, Fahrzeugbrief und gültiger TÜV, eigener Ausweis und erforderliches Kleingeld.

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So ich gebe mal mein Feedback ab. Auto umgemeldet.

Es waren nötig :

Papiere Teil 1 und 2
Kennzeichen vom Vorhalter
EVB Nummer der Versicherung
TÜV Bericht
Abgas Untersuchung Bericht
Ausgefülltes Steuerformular für die KFZ Steuer
27 Euro Umschreibe Gebühren?

Alles so, wie bereits geschrieben.

Kennzeichen vom Vorhalter, weil die entsiegelt werden mussten.
Wäre das Fahrzeug abgemeldet (Außerbetriebsetzung) gewesen, dann wären die alten Kennzeichen nicht nötig gewesen.

Sodann hast du sicherlich auch noch neue Kennzeichen benötigt, die auch Geld gekostet haben dürften.

Also HU Bericht braucht man in B nicht, da das Datum+Stempel auch auf der Zulassungbescheinigung steht.

Nur mal so in den Raum geworfen.

"Ummeldung eines zugelassenen Fahrzeugs

1. eine Versicherungsbestätigung (früher: Versicherungs - Doppelkarte)
2. die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief)
3. die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
4. die Kennzeichen (wenn es keine Zulassungsbezirks-Kennzeichen sind)
5. den HU (Hauptuntersuchungs) - Bericht (nur bei Fahrzeugen älter als 3 Jahre)
6. Ihren gültigen Personalausweis bzw. Reisepass
7. eine Teilnahmeerklärung für das SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer
8. eine Vollmacht und den Personalausweis des Vollmachtgebers (wenn der neue Fahrzeughalter nicht persönlich zur Zulassungsstelle kommt)
9. die Gewerbeanmeldung bzw. den Handelsregisterauszug bei der Anmeldung auf eine Firma (Liegt keine Alleinvertretungsbefugnis vor sind die Vollmachtserklärungen und Ausweise aller Vertretungsberechtigten vorzulegen)
10. die Vollmachten und Ausweise beider Elternteile (wenn das Fahrzeug auf eine minderjährige Person zugelassen werden soll)"

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Deine Copy/Paste ist irgendwie falsch, da fehlen einige Dinge.🙄

Reisepass ist auf keinen Fall ausreichend, da dort keine Adresse drin steht, also muss es heißen Reisepass+Meldebescheinigung

Zulassung berlin

"...
--elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
--Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO
HU-Prüfbericht: Die Vorlage des Prüfberichtes über die letzte Hauptuntersuchung ist nur dann erforderlich, wenn sich die Fälligkeit der nächsten HU nicht aus dem Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I ergibt.
Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II / Betriebserlaubnis (bei zulassungsfreien Fahrzeugen)
...."

Zitat:

@tartra schrieb am 30. Januar 2016 um 12:39:48 Uhr:


...
Reisepass ist auf keinen Fall ausreichend, da dort keine Adresse drin steht, also muss es heißen Reisepass+Meldebescheinigung
...

Wie das gehandhabt wird ist unterschiedlich.

Die Zulassung ist nur für im Bereich der örtlichen Zulassungsstelle mit Hauptwohnsitz gemeldete Personen, Handelsunternehmen oder für Firmen möglich.

Die FZV sagt dazu nur, dass der Nachweis auf verlangen zu führen ist.

http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__6.html
1) Die Zulassung eines Fahrzeugs ist bei der nach § 46 örtlich zuständigen Zulassungsbehörde zu beantragen. Im Antrag sind zur Speicherung in den Fahrzeugregistern folgende Halterdaten nach § 33 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Straßenverkehrsgesetzes anzugeben und auf Verlangen nachzuweisen: 1.
bei natürlichen Personen:
Familienname, Geburtsname, Vornamen, vom Halter für die Zuteilung oder die Ausgabe des Kennzeichens angegebener Ordens- oder Künstlername, Datum und Ort der Geburt, Geschlecht und Anschrift des Halters;

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