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Kenzeichen Nummern schildern?

Themenstarteram 9. Oktober 2006 um 17:23

Hallo,jemand will mein Auto kaufen aus München und will mit denn Nummern schildern bis zum münchen fahren ist es ok.Passiert da was an mich beim unfall,wenn ich es sofort bei meiner versicherung melde nach dem ich das Auto verkauft habe,oder was kann ich noch tun?was muss ich achten? DANKE FREUNDE.

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18 Antworten
am 9. Oktober 2006 um 17:36

hallo

ich würde es nicht machen

du bist weiterhin versicherungsnehmer und wenn er das auto nicht ummeldet kannst du hinterlaufen das du die schilder wieder bekommst

wenn er einen unfall baut steigst du in der versicherung

er soll sich lieber ein kurzzeitkennzeichen holen

ist für dich sicherer

nur wenn du ihn persönlich kennst würdeich eine ausnahme machen

Hi,

eigendlich sollte dir im Falle eins Unfalls mit dem verkauften Fahrzeug nichts passieren...;)

Du kannst ja schließlich laut Kaufvertrag nachweisen, dass du das Auto, an dem und dem Datum, zu der und der Uhrzeit verkauft hast....;)

Dennoch könnte es im Falle eine "Schadens" erstmal gut Möglich sein, dass du als "NOCH" Fahrzeughalter ersteinmal benachrichtigt wirst...

Ist aber rein Rechtlich gesehen, nicht weiter tragisch, sondern eben dann nur lässtig....:(

Auf jeden Fall solltest du drauf bestehen, dass er dir die Abmeldebescheinigung zuschickt und bei Übernahme des Fahrzeugs auch eine Dopplekarte vorlegt, als Versicherungsschutzbeweis...:)

Ich persönlich würde das Fahrzeug aber eher abmelden und der Käufre muss dann eben sehen, wie er den Wagen von dort wegbekommt....

Bär

ich würds nicht machen. selbst wenn bär recht hat, bleibt an dir lauferei hängen. so ein überführungskennzeichen ist doch wirklich nicht zuviel verlangt.

Eigendlich nicht, nur wollen die Leute eben meist die €30,- dafür sparen....:(

Bär

Ich würde es auch nicht machen. Ich stecke gerade in der Situation, dass der Käufer nicht, wie vertraglich zugesichert, das Auto innerhalb der nächsten 7 Tage abgemeldet hat.

Also beim Verkauf unbedingt eine Kopie des Personalausweises verlangen und am besten einen Zeugen mitnehmen!

Irgendwo hatte ich ein paar Gesetzestexte gefunden, die besagen, das du mit Datum des Kaufvertrags aus allem raus bist. D.h. ab diesem Zeitpunkt gehen sämtliche Rechte und Pflichten auf den Käufer über. Leider stellen sich trotzdem viele Versicherungen und Finanzämter quer und pochen auf eine Abmeldebestätigung. Die Rechtssprechungen sind auch alles andere als eindeutig.

Also lieber Stress vermeiden und mit den Kennzeichen und Kaufvertrag selbst abmelden. Leere Versprechungen helfen noch weniger als vertragliche Zusicherungen.

Bin gespannt was auf mich jetzt noch so zukommt und hoffe mal das es meinem alten Vecci noch gut geht. Wer weiß wo der jetzt ist und was er durchmachen muß ;)

Hi!

Also ich sehe darin kein Problem.

So wie Bär schon gesagt hat, wird im Kaufvertrag die genaue Uhrzeit angegeben. Ist sogar ein extra Feld dafür.

Wenn der Käufer nach dem Kauf einen Unfall baut, wird sicher die Versicherung auf den Verkäufer zukommen. Das ist aber mit einem Telefonat, bzw einem Fax erledigt.

Sollte weiter dann der Käufer das Auto in der vereinbarten Frist nicht ummelden, so bleibt die Option einer Zwangsstilllegung durch den "Noch-Halter". Das ist ein Gang zur Zulassungsstelle.

Man muss nämlich immer bedenken, ein Auto verkauft sich leichter und schneller, wenn man es sofort mitnehmen kann, und nicht zig mal den Weg hin und her machen muss. Jetzt aus Sicht des Käufers gesehen.

Gruß Kater

hatte da mal ein bericht im fernsehen gesehen. genau die selbe situation, nur das der käufer sich dann im ausland samt fahrzeug absetzte. fahrzeug meldete er natürlich nicht um. der besitzer bekam die rechnungen (radar, versicherungen usw). es gab dann ne riesen streiterei mit den versicherungen.

lief mal im automagazin von sat 1. ist noch nicht lange her.

ich würde es nicht machen. wenn man sich schon einen auto kauft, dann wird man woll noch 30 euro übrig haben.............

Zitat:

Original geschrieben von Diddi-80

Bin gespannt was auf mich jetzt noch so zukommt und hoffe mal das es meinem alten Vecci noch gut geht. Wer weiß wo der jetzt ist und was er durchmachen muß ;)

Dann geh zur Polizei und zeig das sofort an, di geben dir dann so einen schein mit dem du zur Zulassungsstelle hinrennst und das auto zwangsabmelden kannst! Das witzige daran, der Käufer fährt dann mit einem nicht angemeldeten Auto rum und weiß es garnicht :D Aber das hat er sich ja dann selber zuzuschreiben!

Haftung

 

E$infach mal mit Deiner Versicherung sprechen was die dazu sagt und nicht spekulieren! An Ende käme die ohnehin auf Dich zu.

Mfg Whobody

Bis jetzt lief die Versicherung noch über die Doppelkarte. Ne Kopie vom Kaufvertrag haben die auch schon und die Zulassungsstelle hat am Freitag was an die rausgeschickt. Ich ruf die morgen an. 2 Tage Bearbeitungszeit sollten ja ausreichen.

Die von der Zulassungsstelle meinte, ich solle erstmal eine Woche abwarten bevor ich eine Anzeige mache, weil bis eine Abmeldung im System aufgenommen ist, kann es manchmal ein paar Tage dauern. Es klang jedenfalls danach, dass sowas öfter vorkommt und auf mich keine weiteren Probleme zukommen würden.

Zur Polizei geh ich die Woche trotzdem noch, dann habe ich zumindest alles gatan, was ich hätte tun können.

Ich habe nur keine Lust mich jetzt wegen diesem P*** so stressen zu lassen. Ich bin im Recht, also werd ich auch mein Geld zurückbekommen - dat wird schon.

Gruss,

Diddi

am 11. Oktober 2006 um 7:52

Hi

Also ich mache so etwas nie wieder.Habe damit einmal viel Ärger und Laufereien gehabt. Aber es ist schon richtig, dass vom Zeitpunkt der Ummeldung bis zur Sichtbarkeit im Computer der Zulassungsstelle mal gut und gerne zwei Wochen vergehen können. Du kannst die Geschichte der Zulassungsstelle,der Versicherung und dem Finanzamt melden.Die schreiben den dann an und setzen eine Frist bis wo er das Auto umgemeldet haben muß.Sollte die Frist nicht eingehalten werden fahren die zu dem hin und entwerten die Kennzeichen vor Ort.

Streethawk

Nochmal ganz deutlich:

Hat der Käufer bei Übergabe des Fahrzeuges schon eine Doppelkarte, übernimmt die neue Versicherung den Haftpflichtschaden, weil die vorläufige Deckung mit Aushändigung der Doppelkarte beginnt.

Hat er die nicht, wird der Verkäufer (bzw. der Vertrag des Fahrzeuges) hochgestuft.

Ohne Wenn und Aber.

Grüße Stereo

Nochmal ganz deutlich:

Hat der Käufer bei Übergabe des Fahrzeuges schon eine Doppelkarte, übernimmt die neue Versicherung den Haftpflichtschaden, weil die vorläufige Deckung mit Aushändigung der Doppelkarte beginnt.

Hat er die nicht, wird der Verkäufer (bzw. der Vertrag des Fahrzeuges) hochgestuft.

Ohne Wenn und Aber.

Grüße Stereo

Moin .... auch nochmal deutlich ....

ich würde NIEMALS ein Aut angemeldet an einen Fremden verkaufen .. egal ob Doppelkarte, Personalausweis oder sonst etwas ...auch, wenn Du im Recht bist ...

wenn etwas passiert hast DU den STress und die lauferei/telefoniererei mit Versicherung, Verkehrsam und Polizei.

Und bis DU bei einem evtl. Verkehrsunfall mit z.B. Personenschaden wieder zurück gestuft wirst kann dauern.

Bei ir hat es damals 14 Monate gedauert und Ärger mit dem Anwalt etc. ... OBWOHL ich alle Daten hatte und im Recht war.

Ich würde an Deiner Stelle lieber früh aufstehen, die 30 Euro investieren und dem neuen Besitzer ein Kurzzeitkennzeichen mitgeben (die Versicheringskarte hole ich bei einem Anbieter am Verkehrsamt), dann läuft es zwar auf Deinem Namen ...aber nicht auf Deine Prozente.

Noch besser wäre ...lasse IHM 30Euro Rabbatt und er soll sich selber Kennzeichen besorgen.

Jeder ehrliche vernünftige Käufer wird Deine Situation respektieren.

Viel Glück

Gruss Kippi

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