Kennzeichengröße

Harley-Davidson

Hi,wer weiß Rat?Hier bei uns(Kreis Viersen: VIE-)gibt es nur "Kuchenbleche" in Größe 2ox20;sieht bei Softail-Deluxe echt beschissen aus.Wie komme ich an die sog. 8o`-iger Klasse-Größe,also ca. 255 x 150?Bin für jeden Tip dankbar;ach ja sog ."Beziehungen zum TÜV o. Str.-verk.-amt hab´ich zwar,nützen aber nichts.

75 Antworten

WIE WÜRDE ICH MICH ÜBER EIN KENNZEICHEN 20x20 FREUEN.ICH KOMME AUS ERFURT UND DA GIBTS NIX UNTER 23.DIE MITARBEITER VON DER ZULASSUNGSSTELLE SIND ALLE GESTÖRT!!!!!!!

@herr.enrico:
1.) Willkommen bei Motor-Talk! 😉🙂
2.) Deine permanente Großschreibung wird hier als Geschrei empfunden und wird dementsprechend garnicht gern gesehen! Versuche also bitte demnächst, ganz normal zu schreiben! 😉

Punkt 2.) würde zu "FatBoyKöln" auch ganz gut passen! 😉

Gruß, Dynator 🙂

Zitat:

Original geschrieben von maiky66


moin moin
bestellt euch euer Kenzeichen bei Wunschkennzeichen und gebt die max erwünchte Größe an. Euer Altes Kenzeichen verbeult ihr und geht auf´s amt damit und ihr wollt ein neues haben dann bekommt man von denen einen zettel für den Kennzeichen mann und dann gebt ihr ihm euer schild von Wunschkennzeichen.de

dass geht immer hand drauf

Geht in Groß Gerau nicht... habe ich noch im alten Jahr versucht....

Das 80er Schild zu bekommen war kein Problem (3,50 €)... und die Plakette hatte die Dame auch schon in der Hand... bis Ihre Kollegin kam und sie von der Seite anmachte, dass es nicht abgestempelt werden darf!!!

Also.. .spart Euch die Kohle für ein neues Kennzeichen... besonders in GG!

Ach so.... zum Thema EU Kennzeichen fordern....

hat vielleicht jemand eine Idee wie die Größen im gesamten EU Ausland aussehen ???

Ich meine ein EU Kennzeichen ist ja eine tolle Idee... nur sollte so ein Behördenheld auf die Idee das beliebte deutsch, große Maß als Vorlage zu nehmen !!!

BITTE !!!

Nennt mir doch mal wirklich vernünftige Argumente GEGEN diese großen Kuchenbleche...

Mit fällt im Moment nur ein:

1. Verletzungsgefahr bei Unfällen
2. Verletzungsgefahr für Passanten (wegen Überstehen)
3. Erhöhter Benzinverbrauch wegen Windfang

Hat sonst noch jemand eine Idee ???

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4. unzumutbare optische Beeinträchtigung von Eigentum
durch die Größe dieser Kennzeichnungspflicht

5. Verstoß gegen Gleichheitsgrundsatz
Größenverhältnis Kennzeichen Fahrzeug gegenüber
80er und PKW

Ich habe auch schon jedemenge von "normalen" PKW mit 80er Kennzeichen gesehen(VW Passat,Beatel,usw), die meisten kammen aus dem Umkreis BS. Kann mir nicht vorstellen das alle illegal waren. Wie geht das wohl ? Und wie wird das gegen Kräder kennzeichnung gerechtvertigt?
Gru 7-Joe

Zitat:

Original geschrieben von 7-Joe


Ich habe auch schon jedemenge von "normalen" PKW mit 80er Kennzeichen gesehen(VW Passat,Beatel,usw), die meisten kammen aus dem Umkreis BS. Kann mir nicht vorstellen das alle illegal waren. Wie geht das wohl ? Und wie wird das gegen Kräder kennzeichnung gerechtvertigt?
Gru 7-Joe

Der jeweilige Landrat o.a. legt fest, ob es Ausnahmen gibt. Dies hat mir jedenfalls meine Zulassungstelle gesagt.

In Köln ist das mit dem 80 er Schild z.B. auch kein Problem

Zitat:

Original geschrieben von norton123


Der jeweilige Landrat o.a. legt fest, ob es Ausnahmen gibt. Dies hat mir jedenfalls meine Zulassungstelle gesagt.

In Köln ist das mit dem 80 er Schild z.B. auch kein Problem

Heist das in Köln gibt es ohne Probleme 80er Kennzeichen für Motorräder?

Gru 7-Joe

Habe folgendes in beziehung auf dieses Thema gefunden :

Schickt das bitte alle an eure Motorradfreunde weiter und natürlich auch an Herrn Stolpe! Genauso auch an eure Abgeordneten.
So können wir vielleicht etwas erreichen.... In der Masse sind wir stark
und in Österreich hat es so auch mal begonnen.
-------------------------------------------------------------------------------------------

mailto:buergerinfo@bmvbw.bund.de

Sehr geehrter Herr Verkehrsminister ,

ich unterstütze die Initiative „Motorradkennzeichen statt Pizzableche“.

Mein Name ist ________________, ich lebe in ___________ (Bundesland), fahre seit _______ Jahren Motorrad und ärgere mich über die Rechtslage in Deutschland hinsichtlich der vorgeschriebenen Größe von Motorradkennzeichen bzw. Schriftgrößen.

Ich möchte Sie höflich auffordern eine Änderung der StVZO Anlage V zu veranlassen, damit auch in Deutschland kleinere Kennzeichen zulässig werden.

Nahezu alle Länder der EU haben hier vernünftige Regelungen erlassen. Eine Rückfrage bei Ihren Kollegen in Frankreich , Italien und Österreich wird dies bestätigen.

Es gibt keine einleuchtenden Gründe, warum in Deutschland die Kennzeichen im Verhältnis zur Fahrzeuggröße so riesig sein müssen. Im übrigen wird seit Jahren eine Ungleichbehandlung praktiziert. Einige Fahrer erhalten Sondergenehmigungen für kleine Kennzeichen, während die breite Masse mit „Pizza- oder Kuchenblechen“ vorlieb nehmen müssen.

Bitte veranlassen Sie eine rasche Veränderung der Rechtslage. 3,6 Millionen Motorradfahrer werden es Ihnen danken.

Mit freundlichen Grüßen

Eine einheitliche Regelung innerhalb Germany wäre auch schon toll. Entscheidend für die Größe ist doch, wie viele Ziffern ich unterbringen muss. Hält der LK oder die Stadt für Moppeds die kurzen Varianten vor, gibts kaum Probleme.
Bei uns gibt in der Stadt die kurzen Kominationen und er Landkreis guckt in die Röhre. Dafür können die in der Stadt aber mit ihren Pkw (vorzugsweise tiefergelgte Hüpfburgen) mit ultra kurzen Kennzeichen fahren. Wenn das Sinn macht. Ich glaub, dass verstehen die vom Amt selbst nicht.

p.s.:
noch 'n Argument für die Kleinen. Außer dem Aussehen werdem sie unanfälliger für die beim Mopped zwangsläufig auftretenden Vabrationen. Reißt nicht aus, fällt nicht ab und dient somit eher der Sicherheit, die anderen nur der Vorschrift.

Moin, habe das heute als Antwortschreiben vom Verkehrsminister bekommen:

Sehr geehrter Herr XXXXX,

vielen Dank für Ihre Meinung zu dieser Thematik. Ich darf darauf hinweisen, dass seit dem 22.11.2005 Herr Wolfgang Tiefensee Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ist.

Die große Anzahl von Meinungen, die das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen dazu erreicht hat, war Anlass für uns, diesen Sachverhalt auf fachlicher Ebene durch die Bundesanstalt für Straßenwesen prüfen zu lassen.

Aus der Zuständigkeit des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung kann ich deshalb mit heutigem Erkenntnisstand Folgendes antworten:

Die BASt hat mittlerweile ihr Untersuchungsergebnis zur Frage, wie sich eine Verkleinerung der derzeit geltenden normalen Kennzeichengrößen für Motorräder (Höhe und Breite der Kennzeichen, Verwendung schmalerer oder kleiner Schriften) auf die visuelle Lesbarkeit/Erkennbarkeit und fotografische Auswertbarkeit der Kraftfahrzeugkennzeichen im Rahmen der Verkehrsüberwachung auswirken könnte, vorgelegt.

Unter Berücksichtigung von Artikel 36 i. V. m. Anhang 2 des Internationalen Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 8. Nov. 1968 (*Wiener Übereinkommen"😉, wonach bei einem stehenden Fahrzeug das Kennzeichen noch aus einer Entfernung von 40 m lesbar sein muss, kommt eine Verkleinerung der Kennzeichen deshalb nicht in Betracht.

Aus diesem Grund ist eine Änderung der Rechtslage derzeit nicht vorgesehen. Diese würde im Übrigen auch an einer mangelnden Zustimmung der Länder im Bundesrat scheitern.

Ich wünsche Ihnen immer eine unfallfreie Fahrt mit Ihrem Motorrad.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Ein Internationales Übereinkommen???? Und warum halten nur wir Deutsche uns da mal wieder dran?

MFG Sugar

Hy Sugar,
denke doch das es auch schon bald ein EU-Abkommen gemacht werden sollte. Das was Die im Antwortschreiben benenen ist ja nicht gerade von Gestern.
Gruß 7-Joe

Habe das Schreiben nochmal überarbeitet, den Namen eingesetz und das mit dem Übereinkommen von 1968:

Schickt das bitte alle an eure Motorradfreunde weiter und natürlich auch an Herrn Tiefensee! Genauso auch an eure Abgeordneten.
So können wir vielleicht etwas erreichen.... In der Masse sind wir stark
und in Österreich hat es so auch mal begonnen.
-------------------------------------------------------------------------------------------

mailto:buergerinfo@bmvbw.bund.de

Sehr geehrter Herr Verkehrsminister W.Tiefensee,

ich unterstütze die Initiative „Motorradkennzeichen Neuregelung“.

Mein Name ist ________________, ich lebe in ___________ (Bundesland), fahre seit _______ Jahren Motorrad und ärgere mich über die Rechtslage in Deutschland hinsichtlich der vorgeschriebenen Größe von Motorradkennzeichen bzw. Schriftgrößen.

Ich möchte Sie höflich auffordern eine Änderung der StVZO Anlage V zu veranlassen, damit auch in Deutschland kleinere Kennzeichen zulässig werden.

Nahezu alle Länder der EU haben hier vernünftige Regelungen erlassen. Eine Rückfrage bei Ihren Kollegen in Frankreich , Italien und Österreich wird dies bestätigen.

Das Übereinkommen von 1968 "Wiener Übereinkommen" ist ja auch hinfällig, da erst vor kurzem in Österreich neue Kennzeichen Größen für Motorräder genemigt wurden, die kleiner sind als hier in Deutschland.Übrigens sind über die Richtlinie 93/94/EWG ersetzt durch 2002/24/EG die gültigen Regelungen beschrieben. Unter anderem die Festlegung der Abmessung der "Anbringungsstelle" amtlicher Kennzeichen für Motorräder mit 205 x 165.Laut StVZO müßen die Kennzeichen auch noch aus 25 Meter Entfernung gelesen werden können und dieses ist auch bei kleineren Kennzeichen möglich.

Es gibt keine einleuchtenden Gründe, warum in Deutschland die Kennzeichen im Verhältnis zur Fahrzeuggröße so riesig sein müssen. Im übrigen wird seit Jahren eine Ungleichbehandlung praktiziert. Einige Fahrer erhalten Sondergenehmigungen für kleine Kennzeichen, während die breite Masse mit recht grossen Kennzeichen vorlieb nehmen müssen.

Bitte veranlassen Sie eine rasche Veränderung der Rechtslage. 3,6 Millionen Motorradfahrer werden es Ihnen danken.

Mit freundlichen Grüßen

Moin moin,

habe wieder Anwtwort von der Behörde bekommen.

Sehr geehrter Herr XXXXXXX,
vielen Dank für Ihre erneute Anfrage.

Zu den von Ihnen in Ihrer zweiten Mail vorgebrachten Argumenten ist lediglich Folgendes zu bemerken:

1. Nach dem Grundgesetz sind für die Durchführung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und damit auch für die Zuteilung der amtlichen Kennzeichen grundsätzlich die Länder zuständig; die Bundesregierung hat keine Möglichkeit, den Ländern insoweit Weisungen zu erteilen. Aufgrund des bestehenden föderativen Systems sind Abweichungen bei der Durchführung gesetzlicher Regelungen in der Praxis normal und, soweit sie im vorhandenen Ermessensspielraum liegen, ermessensfehlerfrei entschieden wird und sich die Erteilung von Ausnahmen auch im Rahmen der Verwaltungspraxis des Landes halten, nicht zu beanstanden.

2. Nach der Richtlinie 2002/24/EG, Anhang I Rubrik 35 gilt für die Anbringungsstelle des amtlichen Kennzeichens an der Rückseite von zwei- oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen die Richtlinie 93/94/EWG des Rates der Europäischen Gemeinschaft vom 29. Oktober 1993, geändert durch die Richtlinie 1999/26/EG der Kommission vom 20. April 1999. Danach hat die Anbringungsstelle für Krafträder eine Breite von 280 mm und eine Höhe von 210 mm, so dass die bisherigen deutschen Höchstmaße von 280 mm Breite und 200 mm Höhe beibehalten werden konnten. Ziel der vorgenannten Richtlinie über die Anbringungsstellen war es ausdrücklich nicht, die Abmessungen der in den verschiedenen Mitgliedstaaten verwendeten amtlichen Kennzeichen zu harmonisieren.

3. Im Übrigen versuchen die Zulassungsbehörden im Rahmen ihrer rechtlichen Möglichkeiten bereits, den Wünschen von Kraftradfahrern entgegenzukommen. Dem Umstand, dass bei Krafträdern wegen ihrer üblichen, baulichen Gestaltung nur relativ schmale Kennzeichenschilder verwendet werden können, wird in der Praxis dadurch Rechnung getragen, dass die Zulassungsbehörden kurze Erkennungsnummern möglichst für Krafträder reservieren oder die Verwendung der Engschrift zulassen. Eine andere Möglichkeit besteht darin, Stempel- und Prüfplaketten an der linken Seite des Unterscheidungszeichens, unter dem Euro-Feld, untereinander anzubringen. Auch hiervon wird von den Zulassungsbehörden Gebrauch gemacht, wenn dadurch ein schmaleres Kennzeichen angebracht werden kann.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen erneuten Informationen helfen.

Mit freundlichen Grüßen für einen guten Motorrad-Start in den Frühling und immer einer unfallfreien Fahrt

Prima zu Punkt 3. können die dann gleich mal den selben Brief an die Zulassungstelle nach Groß Gerau schicken... Engschrift stempelt man dort nämlich NICHT mehr ab!!!

🙁

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