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Kennzeichen nach US Norm

Themenstarteram 27. Mai 2019 um 18:26

Hallo an alle,

ich bereite gerade meinen Umzug von NL nach DE vor und will mein US Auto mitnehmen. Nun habe ich u.A. hier im MT gelesen daß einige Zulassungsbehörden ganz schöne Probleme machen können was das Thema kleines Nummernschild angeht und selbst wenn das Fahrzeug einfach von Fabrik aus keinen Platz für ein großes hat vielerorts einfach keine Erlaubnis dazu gegeben wird.

Nun habe ich mal kurz im Internet geschaut welche Vorschriften ein deutsches Kennzeichen erfüllen muss, ohne daß man einem Betrug bzw. Vorsatz vorwerfen kann. Auch gibt es ja an Fahrradträgern Wiederholungskennzeichen welche keinen amtlichen Stempel tragen, welche aber so auch von den Behörden (insbesondere der Polizei) so geduldet werden.

Meine Frage ist, was wenn ich das amtlich gestempelte Kennzeichen im Kofferraum mitführe, aber statt dessen ein kleineres welches auch wirklich in die dafür vorgesehene Halterung passt, anbaue? Dabei wird es natürlich beleuchtet und gut lesbar (wie in Amerika halt auch....) angebracht. Erlischt mir trotz mitführen des original Kennzeichen die Betriebserlaubnis?

Sorry wenn diese Frage einigen Blöde vorkommt, ich wohne zu lange im Ausland um alle Gegebenheiten im deutschen Lande zu wissen. Danke!

Beste Antwort im Thema

In Anlage 4 Abschnitt 1 Nr. 4 zur FZV gibt es die Ausnahmeregel für das Problem:

Zitat:

Ist es der Zulassungsbehörde nicht möglich, für ein Fahrzeug ein Kennzeichen zuzuteilen, das an der am Fahrzeug vorgesehenen Stelle angebracht werden kann, so hat der Halter Veränderungen am Fahrzeug vorzunehmen, die die Anbringung eines vorschriftsmäßigen Kennzeichens ermöglichen, sofern die Veränderungen nicht unverhältnismäßigen Aufwand erfordern; in Zweifelsfällen kann die Zulassungsbehörde die Vorlage eines Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr verlangen. Stellt ein amtlich anerkannter Sachverständiger für den Kraftfahrzeugverkehr fest, dass an einem Kraftfahrzeug die Anbringung eines vorschriftsmäßigen hinteren Kennzeichens nach Nummer 1 Satz 1 Buchstabe a, b oder c einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert oder technisch nicht möglich ist, kann die Zulassungsbehörde eine Ausnahme zum Führen eines verkleinerten zweizeiligen Kennzeichens nach Nummer 1 Satz 1 Buchstabe d genehmigen; dies gilt nicht, wenn durch nachträgliche Änderungen oder den Anbau von Zubehör die Anbringung eines vorschriftsmäßigen Kennzeichens nicht mehr möglich ist.

 

So ungewöhnlich ist ein US-Auto in Deutschland nun auch nicht, dass die Zulassungsbehörde deswegen in Stress gerät. Beißen tun die auch nicht.

 

Grüße vom Ostelch

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Zitat:

@Bamako schrieb am 28. Mai 2019 um 07:08:13 Uhr:

Die Frage sollte wohl direkt geklärt sein, wenn man sich einen Astro Van von hinten ansieht: kleiner, eingelassener Kennzeichenrahmen mit ebenso eingelassener Kennzeichenbeleuchtung. Da ist nix mit Normkennzeichen.

Ich sehe jede Menge gerade Flächen, auf denen man problemlos ein Normkennzeichen mit Beleuchtung (oder ein selbstleuchtendes Kennzeichen) montieren kann...

Die einfachste Lösung wird wohl sein, in die Kennzeichenmulde eine Konsole zur Anbringung eines regelkonfomen Kennzeichens einzusetzen, die dann auch die Kennzeichenbeleuchtung trägt. Das kann jeder gute Mechaniker für kleines Geld bauen, dürfte also kein unverhältnismäßig großer Aufwand sein (man muss noch nichtmals neuen Löcher dafür bohren, keine neuen Kabel verlegen, selbst das äußere Erscheinungsbild des Fahrzeugs wird nur geringfügig beeinträchtigt)

Die Amis könnten sich bei ihren Heck Designs auch etwas mehr an europäische Normen anpassen. :D

Platz genug ist ja vorhanden, auf den Schlitten :)

Zitat:

@Bamako schrieb am 28. Mai 2019 um 07:08:13 Uhr:

 

Die Frage sollte wohl direkt geklärt sein, wenn man sich einen Astro Van von hinten ansieht: kleiner, eingelassener Kennzeichenrahmen mit ebenso eingelassener Kennzeichenbeleuchtung. Da ist nix mit Normkennzeichen.

Interessiert in Hessen erstmal keinen.

Trotz eingetragener Kennzeichengröße hab ich für hinten nur ein Motorradkennzeichen bekommen.

Kann man halt nur geknickt montieren und lässt sich nur schwer ablesen.

Tja

Fb-img-1559027924856

Das scheint in NRW dann ja lockerer gehandhabt zu werden, in D'dorf und Umgebung sieht man viele US Cars mit Kennzeichen die korrekt in die Mulden passen.

Zitat:

@Hellhound1979 schrieb am 28. Mai 2019 um 07:19:06 Uhr:

 

...

Ja das ist die Theorie, seitenlange Beiträge in den US-Car Foren sagen leider etwas anderes. :(

...

Es ist eine "Kann"-Vorschrift, so dass es keinen Anspruch auf Erteilung eines kleinen Kennzeichens gibt, das in die Mulde passt. Man muss sich also in jedem Fall bei der zuständigen Zulassungsstelle erkundigen, wie die das handhaben. Ich finde das albern, wenn da trotz Originalzustand des Fahrzeugs kein verkleinertes Kennzeichen zugeteilt wird, weil es ja normale Schildergrößen gibt, die passen, auch wenn sie eigentlich für andere Fahrzeugtypen vorgesehen sind und die FZV die Ausnahme auch ausdrücklich vorsieht. Aber bevor man hier mit unzulässigen "Lösungen" hantiert, kann man die Lage am Ort erst einmal abfragen. Dann löst sich das Problem vielleicht doch von allein.

Grüße vom Ostelch

Das was einen am meisten ärgert ist die Tatsache das der Eindruck von Willkür entsteht, selbst wenn es vermutlich nur die unterschiedliche Auslegung der Vorschriften ist. Sogar innerhalb eines Zulassungsbezirks und teilweise sogar innerhalb einer Zulassungsstelle. Wäre die Reglung für alle gleich, wäre der Unmut in der "Szene" sicherlich geringer, selbst wenn gleich die ungünstigste Variante bedeuten würde. Denn dann wüsste man was auf einen zukommt.

Zitat:

@Hellhound1979 schrieb am 28. Mai 2019 um 10:43:16 Uhr:

Das was einen am meisten ärgert ist die Tatsache das der Eindruck von Willkür entsteht, selbst wenn es vermutlich nur die unterschiedliche Auslegung der Vorschriften ist. Sogar innerhalb eines Zulassungsbezirks und teilweise sogar innerhalb einer Zulassungsstelle. Wäre die Reglung für alle gleich, wäre der Unmut in der "Szene" sicherlich geringer, selbst wenn gleich die ungünstigste Variante bedeuten würde. Denn dann wüsste man was auf einen zukommt.

und da kann man nur zu 100% zustimmen!

Warum gibt es Regeln? Weil jeder gleich behandelt werden soll, weil keine Willkür entstehen soll.

Und was passiert?

ja, es gibt Willkür! Wenn eine Zulassungstelle einfach so sagen kann ja oder nein, dann ist der Sinn von Regeln obsolet.

Dann kann man sich auch Regeln sparen.

So entsteht ein Gefühl des Ausgeliefertseins an eine "Amtsperson", das genau verhindert werden sollte durch Regeln.

Krank.

Wobei ich mich bei uns hier nicht beschweren kann. Bei den letzten Zulassungen kann ich vor den hier arbeitenden Zulassungsbehördenangestellten nur den Hut ziehen. Alles gesunder Sinn fürs Machbare.

Ich würde anstelle des TE höflich aber nicht unterwürfig anfragen was die Zulassungsbehörde denn für Lösungen für mich hätte - mit genau den Argumenten die du hier geschildert hast.

Oft kommen dann vernünftige Vorschläge.

Zumindest bei uns kann man auch Kennzeichen reservieren, ins Internet der Zulassungstelle und eine möglichst kurze Kombination raussuchen. Der erste Schritt. Dann weiter sehen.

Zitat:

@bimota schrieb am 28. Mai 2019 um 11:32:41 Uhr:

Zitat:

@Hellhound1979 schrieb am 28. Mai 2019 um 10:43:16 Uhr:

Das was einen am meisten ärgert ist die Tatsache das der Eindruck von Willkür entsteht, selbst wenn es vermutlich nur die unterschiedliche Auslegung der Vorschriften ist. Sogar innerhalb eines Zulassungsbezirks und teilweise sogar innerhalb einer Zulassungsstelle. Wäre die Reglung für alle gleich, wäre der Unmut in der "Szene" sicherlich geringer, selbst wenn gleich die ungünstigste Variante bedeuten würde. Denn dann wüsste man was auf einen zukommt.

und da kann man nur zu 100% zustimmen!

Warum gibt es Regeln? Weil jeder gleich behandelt werden soll, weil keine Willkür entstehen soll.

Und was passiert?

ja, es gibt Willkür! Wenn eine Zulassungstelle einfach so sagen kann ja oder nein, dann ist der Sinn von Regeln obsolet.

Dann kann man sich auch Regeln sparen.

So entsteht ein Gefühl des Ausgeliefertseins an eine "Amtsperson", das genau verhindert werden sollte durch Regeln.

Krank.

Wobei ich mich bei uns hier nicht beschweren kann. Bei den letzten Zulassungen kann ich vor den hier arbeitenden Zulassungsbehördenangestellten nur den Hut ziehen. Alles gesunder Sinn fürs Machbare.

Ich würde anstelle des TE höflich aber nicht unterwürfig anfragen was die Zulassungsbehörde denn für Lösungen für mich hätte - mit genau den Argumenten die du hier geschildert hast.

Oft kommen dann vernünftige Vorschläge.

Zumindest bei uns kann man auch Kennzeichen reservieren, ins Internet der Zulassungstelle und eine möglichst kurze Kombination raussuchen. Der erste Schritt. Dann weiter sehen.

Nun mal immer mit der Ruhe. Solche "Kann"-Bestimmungen erweitern den Entscheidungsspielraum der Behörden. Ohne sie ginge es gar nicht. "Willkür" muss es nicht gleich sein. Es liegt eben am einzelnen Sachbearbeiter oder den internen Vorgaben und auch am konkreten Fall, wie da verfahren wird. Wer keine "Kann"-Bestimmungen haben will, schränkt damit den Handlungsspielraum einer Behörde ein.

Bevor nun die Aufregung beginnt, solte der TE erst einmal bei seiner Zulassungsstelle freundlich anfragen. Freundliche Anfragen sind heute leider keine Selbstverständlichkeit mehr. Warten wir also erst eimal ab, was er berichtet. Aufregen können wir uns dann immer noch.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Ostelch schrieb am 28. Mai 2019 um 11:38:26 Uhr:

 

Nun mal immer mit der Ruhe. Solche "Kann"-Bestimmungen erweitern den Entscheidungsspielraum der Behörden. Ohne sie ginge es gar nicht...

Grüße vom Ostelch

Da bin ich anderer Ansicht.

Wenn eine "Kann"-Bestimmung da ist, dann darf das nicht vom Willen eines einzelnen Bearbeiters abhängen.

Dann muss im Sinne von "Recht" jeder Bürger gleich behandelt werden. Denn sonst bekommen zufälligerweise immer nur Bekannte von dortigen Mitarbeitern diese "Kann"-Kennzeichen (früher selbst erlebt, oh ja, ich habe auch profitiert - es gab früher keine Wunschkennzeichen, aber nachdem ich die Tochter eines Mitarbeiters kannte, bekam ich zufälligerweise eine einstellige Nummer mit meinen Initialen - Zufälle gibt's).

Wenn es "Kann"-Kennzeichen für solche Fälle gibt und ich so ein Fahrzeug vorweisen kann, dann muss es auch möglich sein, so eine Ausnahme zu bekommen.

Das ist schlicht und einfach mein Rechtsempfinden.

"Kann" - normales Auto, dann nein, wenn aber Kennzeichenmulde, dann ja.

Nein, es darf nicht anders sein.

Zitat:

@bimota schrieb am 28. Mai 2019 um 11:49:56 Uhr:

Zitat:

@Ostelch schrieb am 28. Mai 2019 um 11:38:26 Uhr:

 

Nun mal immer mit der Ruhe. Solche "Kann"-Bestimmungen erweitern den Entscheidungsspielraum der Behörden. Ohne sie ginge es gar nicht...

Grüße vom Ostelch

Da bin ich anderer Ansicht.

Wenn eine "Kann"-Bestimmung da ist, dann darf das nicht vom Willen eines einzelnen Bearbeiters abhängen.

Dann muss im Sinne von "Recht" jeder Bürger gleich behandelt werden. Denn sonst bekommen zufälligerweise immer nur Bekannte von dortigen Mitarbeitern diese "Kann"-Kennzeichen (früher selbst erlebt, oh ja, ich habe auch profitiert - es gab früher keine Wunschkennzeichen, aber nachdem ich die Tochter eines Mitarbeiters kannte, bekam ich zufälligerweise eine einstellige Nummer mit meinen Initialen - Zufälle gibt's).

Wenn es "Kann"-Kennzeichen für solche Fälle gibt und ich so ein Fahrzeug vorweisen kann, dann muss es auch möglich sein, so eine Ausnahme zu bekommen.

Das ist schlicht und einfach mein Rechtsempfinden.

"Kann" - normales Auto, dann nein, wenn aber Kennzeichenmulde, dann ja.

Nein, es darf nicht anders sein.

Doch, es muss anders sein. So ist mein Rechtsempfinden. Es geht immer um Einzelfallentscheidungen, die so nicht in eine allgemeine Vorschrift gefasst werden können. Es kommt eben auf die Sorgfalt und Verantwortung des Bearbeiters an.

Grüße vom Ostelch

Einfach beim TÜV vorbei fahren.

Fahre auch einen Ami. Bei dem ist eingetragen, dass vorne und hinten maximal 255x130 mm passt.

Gab dann von der Zulassungsstelle zwei Mopedkennzeichen.

Bei uns teilt die KennzeichenGröße die Zulassungsstelle zu. Sprich nach Vorführung bei der Zulassungsstelle. Der Prüfer stellt lediglich fest, wieviel Platz vorhanden ist. Bestimmen was für keine KennzeichenGröße vergeben wird,tut er nicht.

Ein Landkreis mit einem Buchstaben hat ganz andere Möglichkeiten als einer mit 3.

Ohne Vorführung gibt's bei uns nur Kennzeichen nach FZV.

Gruß M

Themenstarteram 28. Mai 2019 um 19:53

Zitat:

@hk_do schrieb am 28. Mai 2019 um 07:34:04 Uhr:

Zitat:

@Bamako schrieb am 28. Mai 2019 um 07:08:13 Uhr:

Die Frage sollte wohl direkt geklärt sein, wenn man sich einen Astro Van von hinten ansieht: kleiner, eingelassener Kennzeichenrahmen mit ebenso eingelassener Kennzeichenbeleuchtung. Da ist nix mit Normkennzeichen.

Ich sehe jede Menge gerade Flächen, auf denen man problemlos ein Normkennzeichen mit Beleuchtung (oder ein selbstleuchtendes Kennzeichen) montieren kann...

Die einfachste Lösung wird wohl sein, in die Kennzeichenmulde eine Konsole zur Anbringung eines regelkonfomen Kennzeichens einzusetzen, die dann auch die Kennzeichenbeleuchtung trägt. Das kann jeder gute Mechaniker für kleines Geld bauen, dürfte also kein unverhältnismäßig großer Aufwand sein (man muss noch nichtmals neuen Löcher dafür bohren, keine neuen Kabel verlegen, selbst das äußere Erscheinungsbild des Fahrzeugs wird nur geringfügig beeinträchtigt)

Oh man, soviel Aufwand....Problem wird bei mir dann wohl der Kennzeichenwinkel sein, der bekanntlich nicht mehr als 30 Grad haben darf ohne daß einem eine Straftat vorgewurfen wird....

Neee, ich will nichts weiteres als ein Kennzeichen in die von Fabrik aus vorgesehene, beleuchtete und gut leserliche Mulde anzubringen - so wie drei Millionen Amerikaner es bei ihren Astro und Safari Vans auch tun. Hier in Holland ist mein Kennzeichen sogar von Amts wegen noch kleiner als die original Amerikanischen, ein so genanntes "18.2 Kenteken" 310x110 mm https://www.rdw.nl/.../soorten-kentekenplaten .

Hier und in England habe ich auch "Show Plates" ans Auto gepackt die aussahen wie Original aber halt ein "schöneres" Format hatten, Parking Tickets sind auch alle angekommen und weder Polizei noch MOT oder APK (die KFZ Inspektion die hier jedes Jahr ist) hats interessiert. In meinem Heimatland ist das halt anscheinend auf Grund der amtlichen Aufkleber nicht machbar, ja sogar der Urkundenfälschung kann man bestraft werden und somit muss ich mich wohl der auch hiergenannten (vermeintlichen?) Willkür eines Beamten stellen, der hoffentlich Wohlwollend und Gutmütig ist (wozu gibt es dann Gesetze, fragt anscheinend nicht nur ich).

Danke euch allen für euer Verständnis und die Mühen mir zu antworten. Und nun überlege ich mir gerade wonach ich als nächstes Fragen soll....die LED Scheinwerferbirnen, die Begrenzungslichter, die LPG Anlage, die total nicht originalen Reifen oder was den deutschen Amtsschimmel noch so interessiert....

Themenstarteram 28. Mai 2019 um 19:58

Zitat:

@racemove schrieb am 28. Mai 2019 um 09:19:50 Uhr:

Zitat:

@Bamako schrieb am 28. Mai 2019 um 07:08:13 Uhr:

 

Die Frage sollte wohl direkt geklärt sein, wenn man sich einen Astro Van von hinten ansieht: kleiner, eingelassener Kennzeichenrahmen mit ebenso eingelassener Kennzeichenbeleuchtung. Da ist nix mit Normkennzeichen.

Interessiert in Hessen erstmal keinen.

Trotz eingetragener Kennzeichengröße hab ich für hinten nur ein Motorradkennzeichen bekommen.

Kann man halt nur geknickt montieren und lässt sich nur schwer ablesen.

Tja

Schöner Safari, bis auf Kennzeichen ;) Wo hast Du die LED Rückleuchten her und sind die durch den TÜV gekommen? Oder gab es dafür ein lichttechnisches Gutachten?

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