Kennzeichen nach US Norm

Hallo an alle,

ich bereite gerade meinen Umzug von NL nach DE vor und will mein US Auto mitnehmen. Nun habe ich u.A. hier im MT gelesen daß einige Zulassungsbehörden ganz schöne Probleme machen können was das Thema kleines Nummernschild angeht und selbst wenn das Fahrzeug einfach von Fabrik aus keinen Platz für ein großes hat vielerorts einfach keine Erlaubnis dazu gegeben wird.

Nun habe ich mal kurz im Internet geschaut welche Vorschriften ein deutsches Kennzeichen erfüllen muss, ohne daß man einem Betrug bzw. Vorsatz vorwerfen kann. Auch gibt es ja an Fahrradträgern Wiederholungskennzeichen welche keinen amtlichen Stempel tragen, welche aber so auch von den Behörden (insbesondere der Polizei) so geduldet werden.

Meine Frage ist, was wenn ich das amtlich gestempelte Kennzeichen im Kofferraum mitführe, aber statt dessen ein kleineres welches auch wirklich in die dafür vorgesehene Halterung passt, anbaue? Dabei wird es natürlich beleuchtet und gut lesbar (wie in Amerika halt auch....) angebracht. Erlischt mir trotz mitführen des original Kennzeichen die Betriebserlaubnis?

Sorry wenn diese Frage einigen Blöde vorkommt, ich wohne zu lange im Ausland um alle Gegebenheiten im deutschen Lande zu wissen. Danke!

Beste Antwort im Thema

In Anlage 4 Abschnitt 1 Nr. 4 zur FZV gibt es die Ausnahmeregel für das Problem:

Zitat:

Ist es der Zulassungsbehörde nicht möglich, für ein Fahrzeug ein Kennzeichen zuzuteilen, das an der am Fahrzeug vorgesehenen Stelle angebracht werden kann, so hat der Halter Veränderungen am Fahrzeug vorzunehmen, die die Anbringung eines vorschriftsmäßigen Kennzeichens ermöglichen, sofern die Veränderungen nicht unverhältnismäßigen Aufwand erfordern; in Zweifelsfällen kann die Zulassungsbehörde die Vorlage eines Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr verlangen. Stellt ein amtlich anerkannter Sachverständiger für den Kraftfahrzeugverkehr fest, dass an einem Kraftfahrzeug die Anbringung eines vorschriftsmäßigen hinteren Kennzeichens nach Nummer 1 Satz 1 Buchstabe a, b oder c einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert oder technisch nicht möglich ist, kann die Zulassungsbehörde eine Ausnahme zum Führen eines verkleinerten zweizeiligen Kennzeichens nach Nummer 1 Satz 1 Buchstabe d genehmigen; dies gilt nicht, wenn durch nachträgliche Änderungen oder den Anbau von Zubehör die Anbringung eines vorschriftsmäßigen Kennzeichens nicht mehr möglich ist.

So ungewöhnlich ist ein US-Auto in Deutschland nun auch nicht, dass die Zulassungsbehörde deswegen in Stress gerät. Beißen tun die auch nicht.

Grüße vom Ostelch

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Danke! Ist ein Astro mit Safari Frontgrill, Hecklogo wurde auch getauscht.

Die Rückleuchten sind original vom Vorbesitzer aus Japan. Gibt es aber bei eBay.com oder Amazon

Ging so durch die HU.
Falls das Mal nicht klappt müssen originale montiert werden.

.. ja, aber ein Motorradkennzeichen sieht andres aus! Bei dem Astra ist ein ganz normales zweiteiliges abgebaut, das man an jedes Auto Schrauben dürfte. Keinerlei Sonderfall, außer dass es nicht richtig in die Mulde passt, das wirklich nicht so schön ist.

Zitat:

@Mindscape schrieb am 28. Mai 2019 um 20:54:55 Uhr:


Einfach beim TÜV vorbei fahren.
Fahre auch einen Ami. Bei dem ist eingetragen, dass vorne und hinten maximal 255x130 mm passt.
Gab dann von der Zulassungsstelle zwei Mopedkennzeichen.

Leider muß die Zulassungsstelle das nur als Empfehlung betrachten und es erhöht lediglich die Chance auf ein kleines Kennzeichen.
Und dann gibt es noch Fälle in denen die Zulassungsstelle keinen mm von der eingetragen Größe abweicht obwohl faktisch auch etwas andres passen würde...

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