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Kennzeichen nach US Norm

Themenstarteram 27. Mai 2019 um 18:26

Hallo an alle,

ich bereite gerade meinen Umzug von NL nach DE vor und will mein US Auto mitnehmen. Nun habe ich u.A. hier im MT gelesen daß einige Zulassungsbehörden ganz schöne Probleme machen können was das Thema kleines Nummernschild angeht und selbst wenn das Fahrzeug einfach von Fabrik aus keinen Platz für ein großes hat vielerorts einfach keine Erlaubnis dazu gegeben wird.

Nun habe ich mal kurz im Internet geschaut welche Vorschriften ein deutsches Kennzeichen erfüllen muss, ohne daß man einem Betrug bzw. Vorsatz vorwerfen kann. Auch gibt es ja an Fahrradträgern Wiederholungskennzeichen welche keinen amtlichen Stempel tragen, welche aber so auch von den Behörden (insbesondere der Polizei) so geduldet werden.

Meine Frage ist, was wenn ich das amtlich gestempelte Kennzeichen im Kofferraum mitführe, aber statt dessen ein kleineres welches auch wirklich in die dafür vorgesehene Halterung passt, anbaue? Dabei wird es natürlich beleuchtet und gut lesbar (wie in Amerika halt auch....) angebracht. Erlischt mir trotz mitführen des original Kennzeichen die Betriebserlaubnis?

Sorry wenn diese Frage einigen Blöde vorkommt, ich wohne zu lange im Ausland um alle Gegebenheiten im deutschen Lande zu wissen. Danke!

Beste Antwort im Thema

In Anlage 4 Abschnitt 1 Nr. 4 zur FZV gibt es die Ausnahmeregel für das Problem:

Zitat:

Ist es der Zulassungsbehörde nicht möglich, für ein Fahrzeug ein Kennzeichen zuzuteilen, das an der am Fahrzeug vorgesehenen Stelle angebracht werden kann, so hat der Halter Veränderungen am Fahrzeug vorzunehmen, die die Anbringung eines vorschriftsmäßigen Kennzeichens ermöglichen, sofern die Veränderungen nicht unverhältnismäßigen Aufwand erfordern; in Zweifelsfällen kann die Zulassungsbehörde die Vorlage eines Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr verlangen. Stellt ein amtlich anerkannter Sachverständiger für den Kraftfahrzeugverkehr fest, dass an einem Kraftfahrzeug die Anbringung eines vorschriftsmäßigen hinteren Kennzeichens nach Nummer 1 Satz 1 Buchstabe a, b oder c einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert oder technisch nicht möglich ist, kann die Zulassungsbehörde eine Ausnahme zum Führen eines verkleinerten zweizeiligen Kennzeichens nach Nummer 1 Satz 1 Buchstabe d genehmigen; dies gilt nicht, wenn durch nachträgliche Änderungen oder den Anbau von Zubehör die Anbringung eines vorschriftsmäßigen Kennzeichens nicht mehr möglich ist.

 

So ungewöhnlich ist ein US-Auto in Deutschland nun auch nicht, dass die Zulassungsbehörde deswegen in Stress gerät. Beißen tun die auch nicht.

 

Grüße vom Ostelch

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32 Antworten
am 27. Mai 2019 um 18:43

Zitat:

Auch gibt es ja an Fahrradträgern Wiederholungskennzeichen welche keinen amtlichen Stempel tragen, welche aber so auch von den Behörden (insbesondere der Polizei) so geduldet werden.

Meine Frage ist, was wenn ich das amtlich gestempelte Kennzeichen im Kofferraum mitführe, aber statt dessen ein kleineres welches auch wirklich in die dafür vorgesehene Halterung passt, anbaue?

Das ist nicht das Selbe. Im ersten Fall ist das Originalkennzeichen durch die Fahrräder noch erkennbar. Die Wiederholung dient nur der besseren Erkennbarkeit der Nummer.

Bei dem was du vor hast ist das Originalschild mit Zulassung und TÜV Plakette nicht sichtbar. Daher keine guten Karten ...

Themenstarteram 27. Mai 2019 um 18:48

Zitat:

Zitat:

/quote]

Das ist nicht das Selbe. Im ersten Fall ist das Originalkennzeichen durch die Fahrräder noch erkennbar. Die Wiederholung dient nur der besseren Erkennbarkeit der Nummer.

Bei dem was du vor hast ist das Originalschild mit Zulassung und TÜV Plakette nicht sichtbar. Daher keine guten Karten ...

Auch wenn der Wagen zugelassen ist und TÜV hat?

Themenstarteram 27. Mai 2019 um 18:51

Habe an die amtlichen Aufkleber ehrlich gesagt garnicht gedacht, hier in Holland hat man Computer und eine zentrale Datenbank, die jedes Polizeiauto beim Vorbeifahren automatisch abfragt...ok, danke aber zum Denkanstoss :)

am 27. Mai 2019 um 18:57

Da er es hinten nicht zeigt: JA.

Wie oft möchtest du angehalten werden um dieses Thema jedesmal zu diskutieren?

Versuch doch erst mal vor Ort ein Kennzeichen in der passenden Größe zu bekommen. Machen ja nicht alle Zulassungsstellen Stress. Manchmal können sie auch nicht anders, wenn nix mehr frei ist. Es geht ja nicht nur um das Format des Blechstücks. Die Nummer muss ja normgerecht drauf passen.

Ich war jetzt wohl ein wenig langsam. Sorry dafür ...

Rumzicken tun die Behörden bei uns vorrangig wenn nach irgendwelchen Tuningumbauten ein kleines Schild „verlangt“ wird. Wenn Du Deinen Wagen aus dem Ausland mitbringst sollten die wohlwollender reagieren.

Ich glaube Du brauchst vom TÜV eine Bestätigung das nur ein kurzes möglich ist.

Da warte aber mal auf ein paar sachkundigere Kommentare.

Um was für ein Fahrzeug handelt es sich denn?

Themenstarteram 27. Mai 2019 um 20:17

Zitat:

@Bytemaster schrieb am 27. Mai 2019 um 21:52:22 Uhr:

Um was für ein Fahrzeug handelt es sich denn?

Um einen Chevrolet Astro van.

In Anlage 4 Abschnitt 1 Nr. 4 zur FZV gibt es die Ausnahmeregel für das Problem:

Zitat:

Ist es der Zulassungsbehörde nicht möglich, für ein Fahrzeug ein Kennzeichen zuzuteilen, das an der am Fahrzeug vorgesehenen Stelle angebracht werden kann, so hat der Halter Veränderungen am Fahrzeug vorzunehmen, die die Anbringung eines vorschriftsmäßigen Kennzeichens ermöglichen, sofern die Veränderungen nicht unverhältnismäßigen Aufwand erfordern; in Zweifelsfällen kann die Zulassungsbehörde die Vorlage eines Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr verlangen. Stellt ein amtlich anerkannter Sachverständiger für den Kraftfahrzeugverkehr fest, dass an einem Kraftfahrzeug die Anbringung eines vorschriftsmäßigen hinteren Kennzeichens nach Nummer 1 Satz 1 Buchstabe a, b oder c einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert oder technisch nicht möglich ist, kann die Zulassungsbehörde eine Ausnahme zum Führen eines verkleinerten zweizeiligen Kennzeichens nach Nummer 1 Satz 1 Buchstabe d genehmigen; dies gilt nicht, wenn durch nachträgliche Änderungen oder den Anbau von Zubehör die Anbringung eines vorschriftsmäßigen Kennzeichens nicht mehr möglich ist.

 

So ungewöhnlich ist ein US-Auto in Deutschland nun auch nicht, dass die Zulassungsbehörde deswegen in Stress gerät. Beißen tun die auch nicht.

 

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@djcatshow schrieb am 27. Mai 2019 um 20:26:27 Uhr:

Nun habe ich mal kurz im Internet geschaut welche Vorschriften ein deutsches Kennzeichen erfüllen muss, ohne daß man einem Betrug bzw. Vorsatz vorwerfen kann. Auch gibt es ja an Fahrradträgern Wiederholungskennzeichen welche keinen amtlichen Stempel tragen, welche aber so auch von den Behörden (insbesondere der Polizei) so geduldet werden.

Meine Frage ist, was wenn ich das amtlich gestempelte Kennzeichen im Kofferraum mitführe, aber statt dessen ein kleineres welches auch wirklich in die dafür vorgesehene Halterung passt, anbaue?

1. nur im Internet kurz lesen bringt sicher keine rechtsverbindlichen Aussagen zustande.

2. ist das zugeteilte Kennzeichen am Fahrzeug fest anzubringen und nicht im Kofferraum zu lagern

3. muss ein Wiederholungskennzeichen GENAU so ausgeführt sein wie das ursprüngliche Kennzeichen. Das umfasst Kombination, Größe, Schrift und die sonstigen Anforderungen an das Material oder die Einhaltung von DIN-Vorschriften, also ist deine Idee obsolet.

Zitat:

@Ostelch schrieb am 27. Mai 2019 um 23:13:42 Uhr:

In Anlage 4 Abschnitt 1 Nr. 4 zur FZV gibt es die Ausnahmeregel für das Problem:

...

Vielleicht sollte man sich auch mal darüber bewusst sein, was da überhaupt steht und was das bedeutet. Vor allem aber sollte man vollständig zitieren und da gehören z. B. auch so Sachen dazu wie „Ist es der Zulassungsbehörde nicht möglich, für ein Fahrzeug ein Kennzeichen zuzuteilen, das an der am Fahrzeug vorgesehenen Stelle angebracht werden kann, so hat der Halter Veränderungen am Fahrzeug vorzunehmen, die die Anbringung eines vorschriftsmäßigen Kennzeichens ermöglichen, sofern die Veränderungen nicht unverhältnismäßigen Aufwand erfordern“, die lustigerweise auch noch vor einer möglichen Ausnahme stehen. Daraus ergibt sich also auch eine Art Reihenfolge...Umbau, selbstleuchtendes Kennzeichen, kürzeres Kennzeichen, zweizeiliges Kennzeichen...alles weit vor einem verkleinerten Kennzeichen.

Abgesehen davon, wir können hier rumraten wie wir wollen, am Ende hat die zuständige Zulassungsstelle das Zepter in der Hand und entscheidet, was geht und was nicht. Aber dort wäre die Frage zumindest mal sinnvoller aufgehoben...

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 28. Mai 2019 um 00:2:39 Uhr:

@Ostelch schrieb am 27. Mai 2019 um 23:13:42 Uhr:

In Anlage 4 Abschnitt 1 Nr. 4 zur FZV gibt es die Ausnahmeregel für das Problem:

...

 

Vielleicht sollte man sich auch mal darüber bewusst sein, was da überhaupt steht und was das bedeutet. Vor allem aber sollte man vollständig zitieren und da gehören z. B. auch so Sachen dazu wie „Ist es der Zulassungsbehörde nicht möglich, für ein Fahrzeug ein Kennzeichen zuzuteilen, das an der am Fahrzeug vorgesehenen Stelle angebracht werden kann, so hat der Halter Veränderungen am Fahrzeug vorzunehmen, die die Anbringung eines vorschriftsmäßigen Kennzeichens ermöglichen, sofern die Veränderungen nicht unverhältnismäßigen Aufwand erfordern“, die lustigerweise auch noch vor einer möglichen Ausnahme stehen. Daraus ergibt sich also auch eine Art Reihenfolge...Umbau, selbstleuchtendes Kennzeichen, kürzeres Kennzeichen, zweizeiliges Kennzeichen...alles weit vor einem verkleinerten Kennzeichen.

 

Abgesehen davon, wir können hier rumraten wie wir wollen, am Ende hat die zuständige Zulassungsstelle das Zepter in der Hand und entscheidet, was geht und was nicht. Aber dort wäre die Frage zumindest mal sinnvoller aufgehoben...

"Man" hatte es vollständig zitiert. Ich weiß nicht, warum du das Gegenteil schreibst. Der Rest steht auch weiter oben. ::rolleyes:

 

Grüße vom Ostelch

@tecci, nein, das Wiederholungskennzeichen muss nicht GENAUso ausgeführt werden, sondern nur ebenfalls zulässig. Das kann in vielen Fällen ein Unterschied sein, weil es oft mehrere zulässige Möglichkeiten gibt.

An meinen zwei Autos sind bspw. drei verschiedene zulässige Formate verbaut. Bis vor zwei Jahren waren alle meine Kennzeichenbleche unterschiedlich und alle regulär. Mein Wiederholungskennzeichen für den Fahrradträger hat sogar noch ein weiteres abweichendes Format, natürlich ebenfalls zulässig.

Da meine Kennzeichen verhältnismäßig kurz sind, ergeben sich viele Optionen. Unter die ohne weiteres zulässigen Formaten zählen die zweizeiligen (in Standard-Schriftgröße).

zur Ausgangsfrage: sich ein anderes Kennzeichen zu montieren als das, was zugelassen ist (also gestempelt ist), davon kann man nur abraten.

Zitat:

@Ostelch schrieb am 27. Mai 2019 um 23:13:42 Uhr:

• Ist es der Zulassungsbehörde nicht möglich, für ein Fahrzeug ein Kennzeichen zuzuteilen, das an der am Fahrzeug vorgesehenen Stelle angebracht werden kann, so hat der Halter Veränderungen am Fahrzeug vorzunehmen, die die Anbringung eines vorschriftsmäßigen Kennzeichens ermöglichen, sofern die Veränderungen nicht unverhältnismäßigen Aufwand erfordern; in Zweifelsfällen kann die Zulassungsbehörde die Vorlage eines Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr verlangen.

Die Frage sollte wohl direkt geklärt sein, wenn man sich einen Astro Van von hinten ansieht: kleiner, eingelassener Kennzeichenrahmen mit ebenso eingelassener Kennzeichenbeleuchtung. Da ist nix mit Normkennzeichen.

Screenshot_2019-05-28-07-03-12-1.png

Zitat:

@Ostelch schrieb am 27. Mai 2019 um 23:13:42 Uhr:

 

So ungewöhnlich ist ein US-Auto in Deutschland nun auch nicht, dass die Zulassungsbehörde deswegen in Stress gerät. Beißen tun die auch nicht.

Grüße vom Ostelch

Ja das ist die Theorie, seitenlange Beiträge in den US-Car Foren sagen leider etwas anderes. :(

Ganz kurz meine Geschichte:

- US Import mit kleiner Kennzeichenmulde hinten.

- Kurzes Kennzeichen, ein Buchstabe eine Zahl (XX-X 5) bekommen, passt, alles gut.

- Auf Saison ummelden wollen, XX-X 5 + Saison passt nicht, Leichtkraftradkennzeichen gibts nicht, anderes passt nicht, Zulassung auf Saison verweigert... :mad:

- Corvette Fahrer mit Leichtkraftradkennzeichen getroffen, er fragte mich wie ich an das Kurze Kennzeichen gekommen bin, er wollte eins haben und musste ein Leichtkraftradkennzeichen nehmen! :confused:

- US Oldtimer zugelassen und ohne Nachfrage ein Leichtkraftradkennzeichen bekommen, weil ja XX-X 5 + H nicht auf ein kurzes 32er passt.

- Nachgefragt warum denn bei H ein Leichtkraftradkennzeichen zugeteilt wird und bei Saison nicht. darauf gab's dann keine Antwort und ich habe endlich die Saisonzulassung für das andere Auto bekommen.

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