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Kennzeichen geklebt - Post vom Polizeipräsidium: "ABE für Kennzeichenhalter nachweisen"

Themenstarteram 11. Juli 2019 um 16:15

Hallo zusammen,

ich habe schon seit Jahren meine Kennzeichen am Fahrzeug geklebt.

Genauer gesagt mit folgenden selbstklebenden Klebe-Klett-Streifen:

https://www.kennzeichenheld.de/easy-fix-ultra-nachruestset

Nun erreicht mich heute Post vom Polizeipräsidium: Mitteilung über Fahrzeugmängel (siehe Anhang)

Dort ist handschriftlich folgender Mangel vermerkt: "ABE für Kennzeichenhalter nachweisen"

Wie bitte?! Also laut §10 Abs. 5 FZV[1] heißt es:

"Kennzeichen müssen an der Vorder- und Rückseite des Kraftfahrzeugs vorhanden und fest angebracht sein."

Ich behaupte mal, dass das bei mir der Fall ist! Das ist bombenfest...

Des Weiteren heißt es auf der Mitteilung, dass die Bestätigung durch eine "techn. Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr" (bis zum 17.07.2019) zu erfolgen hat - also durch den TÜV. Die geben mir dafür doch keine ABE, weil auch gar keine benötigt wird...

Hat jemand schon mal eine ähnliche Erfahrung gemacht oder weiß wie es rechtlich tatsächlich aussieht? Wie würdet ihr nun vorgehen?

Danke und Gruß

Lisa

[1] http://www.verkehrsportal.de/fzv/fzv_10.php

01
Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 13. Juli 2019 um 6:55

Hallo zusammen,

hier die weiteren und - so will ich hoffen - finalen Entwicklungen in dem Fall:

Herr Polizeikommissar hat sich gestern Abend noch einmal gemeldet und ein wenig zurückgerudert:

Zitat:

sie können die Mängel (hier Nachweis über ordnungsgemäß angebrachtes Kennzeichen) bei einer technischen Prüfstelle abnehmen lassen oder Sie führten das Fahrzeug auf hiesiger Dienststelle vor. Dann, wie bereits geschrieben, in Abstimmung mit dem genannten Kollegen.

Falls Sie weitere Fragen bezüglich entsprechender Rechtsgrundlagen haben, können Sie diese gerne über Ihren Rechtsbestand erfragen oder den allgemein zugänglichen Stellen der §§ 5, 46 FZV sowie § 19 StVZO entnehmen.

Nun bin ich heute Morgen direkt zum TÜV gefahren. Dort spielte sich folgende Situation ab:

- Ich gehe zur Anmeldung und lege die Karte bzw. die Mitteilung vor.

- Die Dame wirkt überfragt, gibt die Karte an einen Kollegen. Der ist auch verwundert und wir gehen zusammen raus ans Auto.

- Er kann keine Probleme feststellen, das Kennzeichen ist fest angebracht.

- Keine Minute später gehen wir wieder rein und er stempelt mir auf der Karte den Mangel einfach als beseitigt ab.

Anschließend bin ich beim Polizeipräsidium vorbeigefahren und habe die Karte bei der Dame am Empfang abgegeben. Jetzt informiere ich noch den Herrn Polizeikommissar und damit dürfte die Geschichte abgeschlossen sein.

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Zitat:

@Lisa997 schrieb am 12. Juli 2019 um 10:43:15 Uhr:

...

Soll ich mit dem Gesetzesauszug sowie diesen Referenzen mal beim TÜV vorbeifahren? Im einfachsten Fall bestätigen die mir auf der Karte einfach den "Mangel" als beseitigt und ich schicke das ans Polizeipräsidium. Oder sie bestätigen mir halt, dass es sich um keinen Mangel handelt... bin mir noch unschlüssig wie ich vorgehen soll.

Wäre auch eine Möglichkeit.

Wenn die Polizei deine Bestätigung vom TÜV akzeptiert kommt die Zulassungsstelle erst gar nicht mehr ins Spiel.

Ich musste sowas noch nie machen, daher die Frage: Entstehen beim TÜV Kosten für die Prüfung des Mangels? Je nach Höhe fände ich es nämlich ein Unding wenn man dafür auch noch was zahlen soll obwohl alles in Ordnung war. Oder bekommt man die Kosten erstattet wenn die Mängelanzeige unberechtigt war?

am 12. Juli 2019 um 9:43

Frag doch erstmal nach, auf welcher Rechtsgrundlage sie die ABE fordern. Kann ja jeder mal was aufschreiben... .

Zitat:

@janikz2 schrieb am 12. Juli 2019 um 11:29:10 Uhr:

Ich musste sowas noch nie machen, daher die Frage: Entstehen beim TÜV Kosten für die Prüfung des Mangels? Je nach Höhe fände ich es nämlich ein Unding wenn man dafür auch noch was zahlen soll obwohl alles in Ordnung war. Oder bekommt man die Kosten erstattet wenn die Mängelanzeige unberechtigt war?

Eigentlich kostet das was, der TÜV muss ja tätig werden. Bei so einem Pillepalle wird der TÜV da wahrscheinlich ohne einen Blick aufs Auto abstempeln. Anschließend zur Polizei mit dem Ding.

Trotzdem äußerst seltsam sowas.

am 12. Juli 2019 um 12:22

Zitat:

@Amen schrieb am 12. Juli 2019 um 11:43:44 Uhr:

Frag doch erstmal nach, auf welcher Rechtsgrundlage sie die ABE fordern. Kann ja jeder mal was aufschreiben... .

Die Rechtsgrundlage wurde bereits mehrfach genannt - FZV §10(5).

 

Ich vermute mal die Beamten sind der meine das Klettband stellt keine "feste" Verbindung im Sinne des o.g. Paragraphen dar.

 

Ich kann die "Simple-Fix" Kennzeichenhalter nur empfehlen. Hab ich bei mir verbaut nachdem letzten Sommer der Kleber meiner Klettbänder wohl zu heiß geworden ist und sich gelöst hat.

Die sind geschraubt und das Kennzeichen wird bombenfest reingeklemmt, da gibts garantiert nix zu beanstanden.

Zitat:

@janikz2 schrieb am 12. Juli 2019 um 11:29:10 Uhr:

Oder bekommt man die Kosten erstattet wenn die Mängelanzeige unberechtigt war?

in der Tat wäre das mal interessant zu klären. Warum soll eigentlich der Halter die Suppe auslöffeln, wenn vielleicht gar kein Mangel vorlag??

Immerhin geht Zeit und wahrscheinlich auch Geld drauf für den Unbedenklichkeits-Nachweis.

Themenstarteram 12. Juli 2019 um 13:54

So... hier nun ein paar Auszüge aus dem E-Mail-Verkehr, den ich heute mit einem Herrn Polizeikommissar der Direktion Verkehrs-/ Sonderdienste hatte:

 

1. Ich trete in Kontakt, frage was es damit auf sich hat usw.

-

2. Er bittet mich das Fahrzeug bei der Dienststelle vorzuführen.

Zitat:

Diesbezüglich bitte ich Sie, das Fahrzeug [...] auf der Dienststelle [...] im Rahmen der genannten Frist vorzuführen. Bringen Sie diesbezüglich die erhaltene Mängelkarte mit.

Geschäftszeiten Mo.-Fr. 07:00 Uhr – 14:30 Uhr.

-

3. Ich sage mal schauen und bitte um weitere Informationen zu dem Mangel.

Zitat:

Bezüglich der Vorführung auf der Dienststelle [...] muss ich schauen wie sich die Geschäftszeiten mit meiner beruflichen Tätigkeit in [...] vereinbaren lassen.

Können Sie mir anhand Ihrer Dokumentation zu diesem Sachverhalt bitte noch mitteilen, was genau beanstandet wird und auf welcher Grundlage?

Auf der Mitteilung ist lediglich "ABE für Kennzeichenhalter nachweisen" vermerkt.

Allerdings weiß ich nicht was ich mir darunter vorstellen soll, denn die verwendete Kennzeichenhalterung wurde 2016 vom TÜV SÜD sogar als sicherste Kennzeichenhalterung ermittelt, die der FZV optimal entspricht.[1]

-

4. Er geht nicht darauf ein und weist erneut auf eine Vorführung bei der Dienststelle hin.

Zitat:

ich weise erneut auf die Vorführung des Fahrzeuges auf hiesiger Dienststelle hin. Sollte eine Vorführung auf hiesiger Dienststelle ausbleiben, erfolgt eine Mitteilung an die zuständige Zulassungsstelle.

Hintergrund der Vorführung ist die Anbringung der amtl. Kennzeichen, für die sie nach eigenen Angaben keine ABE/Eintragung besitzen.

-

5. Ich weise auf das auf der Mitteilung beschriebene Vorgehen und und bitte ihn erneut um weitere Informationen zu dem Mangel.

Zitat:

das verwundert mich nun, denn auf der Mitteilung, die Sie mir zugeschickt haben, steht:

 

"[...] indem Sie die Beseitung der Mängel von einer der umseitig angekreuzten Stellen bestätigen lassen und dann diese Karte [...] an die oben angegebene Polizeibehörde zurücksenden"

 

Bei den umseitig angekreuzten Stellen handelt es sich ausschließlich um "Techn. Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr".

Darunter verstehe ich u. a. TÜV und DEKRA, während die restlichen Optionen inkl. "Polizeibehörde oder die zuständige Kfz-Zulassungsstelle" an dieser Stelle nicht angekreuzt und sogar durchgestrichen sind.

 

Ich denke die Geschäftszeiten der genannten Prüfstellen lassen Berufstätigen dankenswerterweise auch etwas mehr Flexibilität zu.

Können Sie mir bitte noch mitteilen, was genau an der Anbringung der Kennzeichen zu beanstanden ist und auf welcher Grundlage diese Mitteilung und die Nachfrage nach einer "ABE für Kennzeichenhalter" zustande gekommen ist?

-

Also einen Freund habe ich mir dort offensichtlich schon mal nicht gemacht. Leider kann er mir anscheinend nicht mitteilen, was überhaupt das beanstandete Problem sein soll!

Von daher versuche ich morgen mal bei TÜV, Dekra o. Ä. vorbeizufahren. Ich hoffe da hat dann jemand mal ein paar Minuten Zeit für mich...

Auf eine Vorführung auf der Dienststelle kann der Herr Polizeikommissar glaube ich nicht bestehen, zumindest widerspricht es dem auf der Mitteilung beschriebenen und gewünschten Vorgehen.

Was spricht denn dagegen mal genau genau mit dem das Auto anzuschauen, der den Vorwurf macht? Also ich halte den Vorwurf auch für Schwachsinn, aber vielleicht erfährst du es dann genau? Das bedeutet dann ja nicht dass du irgend ein Versäumnis eingestehst. Nur bevor du zig Stellen fragst, die wahrscheinlich alle ihr ok geben und damit der Vorwurf immer noch nicht aus der Welt ist...

Themenstarteram 12. Juli 2019 um 14:05

Nun ja, auf der Mitteilung ist explizit eine andere Vorgehensweise beschrieben. Mit den Geschäftszeiten der Dienststelle (Mo. - Fr. bis 14:30 Uhr) sieht es auch eher schlecht aus. Vor allem soll das Ganze bis zum 17. Juli, sprich am überübernächsten Arbeitstag, geschehen.

Des Weiteren habe ich nun die Befürchtung, dass der Herr Polizeikommissar mir gegenüber nicht allzu wohlbesonnen auftreten wird.

Ich finde es äußerst schade, dass mir offensichtlich keinerlei Information dazu gegeben wird oder gegeben werden kann, was denn überhaupt beanstandet wird und auf welcher Grundlage. Zumal ich jetzt diesen unnötigen Stress an der Backe habe.

am 12. Juli 2019 um 14:06

wenn du der Meinung bist irgendein Test von TÜV & Co. reicht aus um die Ordnungsgemäße Anbringung des Kennzeichens gemäß FZV §10 zu beweisen, führ' das Fahrzeug doch einfach so vor wie es ist.

Ansonsten solltest du dir vielleicht ein besseres Argument ggü. der Polizei einfallen lassen.

 

Ich weiß auch nicht so ganz was für eine Antwort du vom Hr. Kommissar erwartet hast... Die Mängelkarte besagt du hast eine ABE für die montierte Kennzeichenhalterung vorzulegen (ob es die gibt/man sie braucht sei mal dahingestellt) und er sagt dir die Vorführung betrifft die Anbringung des Kennzeichens.

Also bei ungerechtfertigten Hausdurchsuchungen oder Haft bekommt man Schadensersatz wie das jetz ist weil du nicht auf die Arbeit könntest sprich unbezahlten Urlaub nehmen könntest ob du das als verdienstausfall geltend machen kannst

immerhin bieten sie dir an, das Auto nochmal in Augenschein zu nehmen.

Würd ich machen, mit allen Unterlagen, die für dich nütztlich sind.

Die tun ja grad so, als hättest du die Schilder mit Tesafilm ausm Schreibwarenladen angeklebt :rolleyes:

Andersrum: wenn deine Art der Befestigung tatsächlich auf wackeligen Füßen steht, kriegste auch keinen TÜV-Segen.

So oder so wärs dann eine Nullnummer für dich.

Aber dazu müsste man die Sache direkt am Fahrzeug beurteilen (wie fest sind die Schilder wirklich).

Ich weiß ja nicht so recht, irgendwie kommt mir das alles sehr merkwürdig vor. So eine Mängelkarte hat man doch nicht im Briefkasten, entweder bekommt man die bei der Kontrolle ausgehändigt oder man hat sie am Auto.

 

Und ob derjenige, der geantwortet hat auch identisch ist mit der Person, die den Mangel aufgenommen hat, ist auch nicht sicher.

 

Irgendwie schon seltsam all das...ich beobachte mal...

Offenbach halt... ;)

Zitat:

@Eagleseven schrieb am 12. Juli 2019 um 08:42:53 Uhr:

Echt? Ich hab gestern bei uns 2 Buchstaben und eine Zahl ohne Probleme für ein Auto bekommen.

Ja habe ich auch.

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