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Kennzeichen geklebt - Post vom Polizeipräsidium: "ABE für Kennzeichenhalter nachweisen"

Themenstarteram 11. Juli 2019 um 16:15

Hallo zusammen,

ich habe schon seit Jahren meine Kennzeichen am Fahrzeug geklebt.

Genauer gesagt mit folgenden selbstklebenden Klebe-Klett-Streifen:

https://www.kennzeichenheld.de/easy-fix-ultra-nachruestset

Nun erreicht mich heute Post vom Polizeipräsidium: Mitteilung über Fahrzeugmängel (siehe Anhang)

Dort ist handschriftlich folgender Mangel vermerkt: "ABE für Kennzeichenhalter nachweisen"

Wie bitte?! Also laut §10 Abs. 5 FZV[1] heißt es:

"Kennzeichen müssen an der Vorder- und Rückseite des Kraftfahrzeugs vorhanden und fest angebracht sein."

Ich behaupte mal, dass das bei mir der Fall ist! Das ist bombenfest...

Des Weiteren heißt es auf der Mitteilung, dass die Bestätigung durch eine "techn. Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr" (bis zum 17.07.2019) zu erfolgen hat - also durch den TÜV. Die geben mir dafür doch keine ABE, weil auch gar keine benötigt wird...

Hat jemand schon mal eine ähnliche Erfahrung gemacht oder weiß wie es rechtlich tatsächlich aussieht? Wie würdet ihr nun vorgehen?

Danke und Gruß

Lisa

[1] http://www.verkehrsportal.de/fzv/fzv_10.php

01
Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 13. Juli 2019 um 6:55

Hallo zusammen,

hier die weiteren und - so will ich hoffen - finalen Entwicklungen in dem Fall:

Herr Polizeikommissar hat sich gestern Abend noch einmal gemeldet und ein wenig zurückgerudert:

Zitat:

sie können die Mängel (hier Nachweis über ordnungsgemäß angebrachtes Kennzeichen) bei einer technischen Prüfstelle abnehmen lassen oder Sie führten das Fahrzeug auf hiesiger Dienststelle vor. Dann, wie bereits geschrieben, in Abstimmung mit dem genannten Kollegen.

Falls Sie weitere Fragen bezüglich entsprechender Rechtsgrundlagen haben, können Sie diese gerne über Ihren Rechtsbestand erfragen oder den allgemein zugänglichen Stellen der §§ 5, 46 FZV sowie § 19 StVZO entnehmen.

Nun bin ich heute Morgen direkt zum TÜV gefahren. Dort spielte sich folgende Situation ab:

- Ich gehe zur Anmeldung und lege die Karte bzw. die Mitteilung vor.

- Die Dame wirkt überfragt, gibt die Karte an einen Kollegen. Der ist auch verwundert und wir gehen zusammen raus ans Auto.

- Er kann keine Probleme feststellen, das Kennzeichen ist fest angebracht.

- Keine Minute später gehen wir wieder rein und er stempelt mir auf der Karte den Mangel einfach als beseitigt ab.

Anschließend bin ich beim Polizeipräsidium vorbeigefahren und habe die Karte bei der Dame am Empfang abgegeben. Jetzt informiere ich noch den Herrn Polizeikommissar und damit dürfte die Geschichte abgeschlossen sein.

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Mir haben se ma mal die nr Schilder geklaut und aus dem Kennzeichen Halter gebrochen aber nur das hintere habe dann neue Kennzeichen bekommen und das hintere mit 2 Schrauben reingebohrt ohne Halterung gab nie Probleme (Auto war nur noch 1 TÜV fahrbereit )

komisch, sehe nichts was man beanstanden könnte.

Da wird man wohl den vollflächigen Kontakt an der Front vermissen.

Was auch Schwachsinn ist.

Der Winddruck bei höheren Geschwindigkeiten ergibt da schon eine gewisse Hebelkraft.

Themenstarteram 11. Juli 2019 um 20:02

Nun ja, so ist das bei der Front halt. Hier nochmal mit dem ursprünglichen Kennzeichenhalter.

99

Zitat:

@Franklyn67 schrieb am 11. Juli 2019 um 18:54:24 Uhr:

Ich würde die zuständige Dienststelle darauf hinweisen, dass Alkoholkonsum im Dienst strikt untersagt ist und die Sache aussitzen!

Interessante Idee. Aber fällt das nicht unter Beleidigung, womit man sich direkt ein neues Problem einfängt?

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 11. Juli 2019 um 21:58:01 Uhr:

Da wird man wohl den vollflächigen Kontakt an der Front vermissen.

Beim Focus ist an der Front selbst ein Kennzeichnhalter sehr wackellig. Das Problem wurde im MK4-Forum schon diskutiert.

Zitat:

@Lisa997 schrieb am 11. Juli 2019 um 18:15:24 Uhr:

….

Wie bitte?! Also laut §10 Abs. 5 FZV[1] heißt es:

"Kennzeichen müssen an der Vorder- und Rückseite des Kraftfahrzeugs vorhanden und fest angebracht sein."

Ich behaupte mal, dass das bei mir der Fall ist! Das ist bombenfest...

....

Ich habe jetzt extra in einer Rechtssprechungssammlung, die ich hier verfügbar habe, zum § 10 FZV nachgesehen.

Es gibt kein Urteil über diesen Fall. Meist waren die Kennzeichen hinter die Scheiben gelegt oder Scherzkekse/Reichsbürger haben das Kennzeichen ge-/verändert, meist im Bereich des "D".

Was ich nicht zur Verfügung habe ist ein Kommentar zur FZV, hier könnte etwas stehen.

Grundsätzlich war der Rat der Goldene, den du hier schon bekommen hast: Wende dich an deine Zulassungsstelle, fahr am besten dort hin.

Wenn du auf die Mängelkarte keine Reaktion zeigst, bekommst du von dort ein Anschreiben.

Sieht die Zulassungsstelle den Sachverhalt ebenso, werden sie dir Zeit geben den "Mangel" zu beheben, erfolgt dies nicht, wird der Betrieb des Fahrzeuges durch Bescheid untersagt, gegen welchen du selbstverständlich vorgehen könntest.

Wenn die Zulassungsstelle es anders sieht als die Polizei, kannst du dich entspannt zurücklehnen.

Falls es dick kommt würde ich mich an deiner Stelle mit dem Hersteller in Verbindung setzen, ob dort schon Grundsatzurteile o.ä. bekannt sind. Diese "ABE", die der Hersteller angeblich hat, hast du ja bisher noch nicht hier eingestellt, oder? Wäre interessant zu lesen, was dieses Schreiben beinhaltet.

am 12. Juli 2019 um 6:36

Zitat:

@Lisa997 schrieb am 11. Juli 2019 um 21:53:10 Uhr:

PS: Die Abmessungen usw. entsprechen der FZV. Und es steht ja explizit "ABE für Kennzeichenhalter" drauf.

Gestatte(t) bitte eine Randfrage.

Wieviel hat dieses extrem kurze Kennzeichen gekostet und in welchem Zulassungsbezirk wurde es erteilt?

Man liest ja immer wieder, dass sich Zulassungsstellen bei der Vergabe extrem "anstellen", von wegen "die kurzen Kombinationen nur für Motorräder etc.".

Danke.

Echt? Ich hab gestern bei uns 2 Buchstaben und eine Zahl ohne Probleme für ein Auto bekommen.

Meine Kennzeichen sind seit Ewigkeiten (10+ Jahre) alle, an allen Autos, mit doppelseitigem Klebeband (Test Outdoor) befestigt. Sitz bombenfest und geht ohne Heißluftfön nicht ohne Weiteres ab. Gab noch nie irgendeine Beanstandung.

Vorne
Hinten

Bei meiner Corvette ist das vordere mit 3 Streifen Tesa Power Strips wasserfest geklebt, hält auch bis 300 schon seit 6 Jahren. Der mitgelieferte häßliche Kennzeichenhalter aus USA hat sicher keine ABE :-)

Zitat:

@Bernd_Clio_III schrieb am 12. Juli 2019 um 08:36:39 Uhr:

Zitat:

@Lisa997 schrieb am 11. Juli 2019 um 21:53:10 Uhr:

PS: Die Abmessungen usw. entsprechen der FZV. Und es steht ja explizit "ABE für Kennzeichenhalter" drauf.

Gestatte(t) bitte eine Randfrage.

Wieviel hat dieses extrem kurze Kennzeichen gekostet und in welchem Zulassungsbezirk wurde es erteilt?

Man liest ja immer wieder, dass sich Zulassungsstellen bei der Vergabe extrem "anstellen", von wegen "die kurzen Kombinationen nur für Motorräder etc.".

Danke.

Ist off Topic aber ich will kurz antworten:

Es gibt Zulassungsbezirke, die haben sehr viel kurze Kombinationen. Diese können mehr damit "um sich werfen", als solche, die sich ihr Erkennungszeichen mit anderen teilen.

Hier in Bayern haben z.B. M, R, BA, CO etc. sowohl Stadt als auch Landkreis das gleiche Erkennungszeichen.

Dass hier nun für ein Auto von der Stange keine kurze Kombi zugeteilt wird, die bei einem anderen Fahrzeug (meist US) notwendig ist und dann fehlt, ist nachvollziehbar und richtig.

"Kosten" tut das Wunschkennzeichen nach der Gebührenordnung immer das gleiche.

Nochmal nebenbei: Durch die Freigabe von Altkennzeichen gab es teilweise etwas Entspannung.

Themenstarteram 12. Juli 2019 um 8:43

Zitat:

Falls es dick kommt würde ich mich an deiner Stelle mit dem Hersteller in Verbindung setzen, ob dort schon Grundsatzurteile o.ä. bekannt sind. Diese "ABE", die der Hersteller angeblich hat, hast du ja bisher noch nicht hier eingestellt, oder? Wäre interessant zu lesen, was dieses Schreiben beinhaltet.

Danke für die Mühen. Welche ABE? Also wenn das Polizeipräsidium eine ABE bzw. die Bestätigung für eine ABE fordert, müsste es auch eine geben oder wie ist das? Ist natürlich völliger Quatsch... aber ich habe den Hersteller mal kontaktiert.

Im ersten Beitrag habe ich mich übrigens vertan, ich habe dieses Produkt hier:

https://autoschilder.online/.../31-kennzeichen-klett.html

Das ist an sich ja die gleiche Lösung wie das Easy Fix Ultra (könnte der Einfachheit halber genauso gut angeben, dass ich dieses Produkt nutze):

https://3d-kennzeichen.de/.../...nzeichenhalter-1-flausch-1-klett.html

Und dieses Easy Fix Ultra wurde wie gesagt 2016 vom TÜV Süd anscheinend als sicherste Kennzeichenhaltering ermittelt, die der FZV optimal entspricht:

https://www.pr-inside.com/...tuev-sued-ermittelt-easy-fix-r4539822.htm

Zitat:

Die 3D-Kennzeichen GmbH aus Neuburg am Inn stellt mit der bohrlochfreien und "unsichtbaren" Easy Fix Ultra Kennzeichenhalterung die sicherste Nummernschild-Befestigung Deutschlands her. Dies hat eine Prüfung durch den TÜV SÜD ergeben. Getestet wurden laut Laborbericht des TÜV SÜD konventionelle Kennzeichenhalter mit Schraubenbefestigung im Vergleich zum Klettsystem der Easy Fix Ultra Kennzeichenhalterung. Der TÜV SÜD kam zu dem Ergebnis, dass das EASY FIX Ultra Klettsystem durch seine speziell Flausch/Klettkombination die sicherste Kennzeichenhalterung darstellt. Das Klettband wird ohne Bohren oder Schrauben selbstklebend am jeweiligen KFZ fixiert. An der Rückseite des Kennzeichens werden Flauschelemente als Gegenstück zum Klett befestigt. Anschließend wird der Flausch am Kennzeichen mit dem Klett der Kennzeichenhalterung verbunden, was zu hochgradig sicherem Halt führt und der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) FZV § 10 (5) optimal entspricht.

Soll ich mit dem Gesetzesauszug sowie diesen Referenzen mal beim TÜV vorbeifahren? Im einfachsten Fall bestätigen die mir auf der Karte einfach den "Mangel" als beseitigt und ich schicke das ans Polizeipräsidium. Oder sie bestätigen mir halt, dass es sich um keinen Mangel handelt... bin mir noch unschlüssig wie ich vorgehen soll.

am 12. Juli 2019 um 8:58

Zitat:

@Hellhound1979 schrieb am 12. Juli 2019 um 08:54:19 Uhr:

Meine Kennzeichen sind seit Ewigkeiten (10+ Jahre) alle, an allen Autos, mit doppelseitigem Klebeband (Test Outdoor) befestigt. Sitz bombenfest und geht ohne Heißluftfön nicht ohne Weiteres ab. Gab noch nie irgendeine Beanstandung.

Ich stelle mir gerade vor, wie man eine ABE von TESA für diesen Verwendungszweck einfordert. :D

Mal ehrlich, hatte der Beamte im Falle des TE irgendwie einen schlechten Tag? Denn so wie ich das hier rauslese vom Grundtenor der Antworten, muss der ja in der rechtlichen Bewertung mal sowas von daneben liegen.

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