Kennzeichen gebrochen an yamaha virago

MBK

Hallo...

nachdem ich meine 535 virago eingemottet habe, musste ich feststellen, dass das kennzeichen trotz einer Plastikverstärkung, die unter das kennzeichen geschraubt wurde, an mehreren stellen gebrochen war. auch die tüv plakette war durchtrennt. die meisten risse gingen von den oberen beiden verschraubungen aus.
ich hatte unter die schrauben schon extra große unterlegscheiben gepackt aber es riss trotzdem weiter. das kennzeichen war zudem mittig im unteren bereich nochmal mit dem plasteschutz verschraubt....

Es scheint nur durch die vibrationen gebrochen zu sein da ich nirgendwo gegengefahren bin.

Die frage ist jetz, wie kann ich das bei meinem neuen kennzeichen verhindern?

26 Antworten

moinsen,
tante luis verscheuert derzeit alu-verstärker für 5,90 €. Viellleicht mal in ner nummernschild-bude fragen?!
edelstahl-verstärker hab ich so für 19,90 € aufwärts gesehen.

es geht doch darum: die schwingungen vom möpp nicht "ungefiltert" ans schild zu lassen - wie wir gesehen haben, brichts dann machmal. man kann ne günstige lösung wählen, indem man entweder gummi oder kunststoff drunter legt oder das schild zu verstärken - mit ner mehr oder weniger teuren unterlage.

edelstahl ist schön aber leider auch teuer. mir reichen kunststsoffscheiben, die man überall fürn paar cent bekommt.

Übrigens: die schilder seitlich anzubringen, ist nicht erlaubt.

Zitat:

Original geschrieben von Werner Drees, O



Übrigens: die schilder seitlich anzubringen, ist nicht erlaubt.

 das stimmt ganz einfach nicht. im richtigen winkel angebracht, vorgeschriebene abstände eingahalten, beleuchtet etc. ist nicht mal eine abnahme des tüvs erforderlich.

ja, ja...

dann führ dein möpp mal damit vor bzw. gib die genauen vorschriften hierzum besten und dann wolln wir mal weiter sehn!

moinsen

Seitliche Anbringung des Kennzeichens an Zweiräder

Das EG – Recht verlangt eine Anbringung des Kennzeichens an der Rückseite des Fahrzeuges, so dass es sich zwischen zwei Längsebenen befindet, die durch die äußeren Punkte der Breite über alles verlaufen.
Eine seitliche Anbringung des Kennzeichens ist also unter Einhaltung folgender Richtlinien möglich:

93/92/EWG „Anbau der Beleuchtungs- und Signaleinrichtung“
93/94/EWG „Anbringungsstelle des Kennzeichens am Krad“
97/24/EG Kapitel 3 „Bauteile und Merkmale (vorstehende Außenkanten)“

93/92/EWG
Die Schluss- / Bremsleuchten und der Rückstrahler müssen mittig angebracht werden. Die Kennzeichenleuchte muss so angebracht werden, dass die Beleuchtung des Kennzeichens sichergestellt ist.
Also: Rückleuchte mittig des Fahrzeuges, Kennzeichenleuchte zusätzlich (natürlich) über dem Kennzeichen. (Kasi)

93/92/EWG

Im einzelnen sind folgende Voraussetzungen bei unbeladenem Fahrzeug einzuhalten:

Breite x Höhe mindestens

Abmessung der - bei Kleinrad 100 mm x 175 mm oder 145 mm x 125 mm
Anbringungsstelle - bei Krad 280 mm x 210 mm

Neigung des Senkrecht zur Längsmittelebene des Fahrzeuges.
Kennzeichens
Die obere Kante darf um max. 30° nach vorne geneigt sein.

Die untere Kante darf um max. 15° nach vorne geneigt sein.

Abstand Die obere Kante darf max. 1500 mm hoch sein.
Zum Boden
Die untere Kante muss mindestens 200 mm hoch sein, bzw. bei einem
Radradius unter 200 mm muss die untere Kante mindestens auf Höhe der
Radmitte sein.

Geometrische Unter folgenden Raumwinkeln muss die Anbringungsstelle des
Sichtbarkeit Kennzeichens vollständig sichtbar sein.nach oben 30°nach unten 5 °seitlich 30°
Vorstehende Wortlaut der allgemeinen Vorschriften (3.1) der 97 / 24 / EG Kapitel 3
Außenkanten
Die Außenflächen aller Fahrzeuge dürfen keine nach außen gerichteten
Spitzen oder scharfe oder vorstehende Teile aufweisen, deren Form,
Abmessungen, Richtung oder Gestaltfestigkeit das Verletzungsrisiko
Oder die Schwere der Körperverletzung von Personen vergrößern
Könnten, die im falle eines Unfalls von dem Fahrzeug erfasst oder
Gestreift werden.

Dieser Sachverhalt wäre also durch geeignete Maßnahmen, wie z. B.
Abweisblech o. Ä. sicherzustellen, wobei des weiteren folgende
Mindestradien einzuhalten sind.

Für flächenförmige Teile Mindestradius der Ecken und Ränder: 3 mmFür stiftförmige Teile: bei einem Durchmesser < 20 mm Längekleiner oder gleich der Hälfte des Durchmessers; bei einem
Durchmesser > 20 mm Kantenradius min. 2 mm

Die Anforderung an die Außenradien gelten als erfüllt, wenn die Kanten
Aus Gummi oder weichem Kunststoff hergestellt oder damit überzogen
sind.

Außerdem ist zu beachten / zu fordern:

Nachweis über ausreichende Festigkeit für die Halterung (Dauerfestigkeit)Keine Einschränkung des Schräglagenwinkels (d. H. bei maximaler Schräglage beim Fahrbetrieb berührt Kennzeichen nicht die Fahrbahn).Kennzeichenleuchte auf Kennzeichen abgestimmt (d. h. für 280 mm x 210 mm ist eine Leuchte mit entsprechender Bauartgenehmigung erforderlich).RadabdeckungBei Fahrzeugen, bei denen die seitliche Anbringung des Kennzeichens destabilisierenden Einfluss auf das Fahrzeug hat, ist dieses zu überprüfen.
Hinweis

Wird nachträglich ein schmaler Austauschlenker angebaut, ist zu beurteilen, ob die Anbringung des Kennzeichens dann noch vorschriftenkonform ist!

Bei der Dokumentation unter Ziff. 33 in den Fahrzeugpapieren sollten alle vorgenommenen Umbaumaßnahmen komplett beschrieben werden und mit Verweise auf die Anbringung des Kennzeichens nach 93 / 94 / EWG vermerkt werden.

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so dirtrack:
bevor wir hier groß dikutieren - wer kann das erfüllen?

das das ein schiet ist, ist unbestritten!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

moinsen

hast ja das richtige ergoogelt.....und solange das kennzeichen (bei seitl. monatge) diese bedingungen erfüllt, beleuchtet ist, und die fahrzeugbeleuchtung weiterhin mittig ist, ists völlig legal.
 
hier übrigens mal ein halter, der alle die bedingungen erfüllt, und ein TÜV-siegel hat.....für die leute die keine metallstreben zusammenbrutzeln wollen:
 
http://www.blmotorparts.de/.../Kennzeichenhalter_1322.html

viel glück kumpel!

übrigens gefällt mir auch gut - das seitliche schild.

nur, wer ständig so fährt, lernt mit sicherheit einen blaurock kennen!

moinsen

och...da gibts auch nette....hab noch keine schlechten erfahrungen mit den herren in uniform machen müssen....ganz im gegenteil.

ich hab das noch ausgegraben:

Nach Auffassung des BLFA und des BMV sind seitlich angebrachte Kennzeichen an Krafträdern unzulässig, weil sie das Fahrverhalten verschlechtern und eine unnötige Verkehrsgefährdung durch vorstehende Kanten darstellen (§ 30 StVZO).

alle Gutachten für seitliche Kennzeichenträger an Krafträdern ungültig

Das Gutachten des TÜV Rheinland, Prüfbericht Nr.: 654M0169-00, für den Hersteller

Bikers Hill
Lescheider Weg 30
53773 Hennef
wurde aus oben genannten Gründen zurückgezogen. Zudem fehlte für den Kennzeichenträger ein Nachweis der Dauerfestigkei

Zitat:

Original geschrieben von Werner Drees, O


ich hab das noch ausgegraben:
 
Nach Auffassung des BLFA und des BMV sind seitlich angebrachte Kennzeichen an Krafträdern unzulässig, weil sie das Fahrverhalten verschlechtern und eine unnötige Verkehrsgefährdung durch vorstehende Kanten darstellen (§ 30 StVZO).
 
alle Gutachten für seitliche Kennzeichenträger an Krafträdern ungültig
 
Das Gutachten des TÜV Rheinland, Prüfbericht Nr.: 654M0169-00, für den Hersteller
 
Bikers Hill
Lescheider Weg 30
53773 Hennef
wurde aus oben genannten Gründen zurückgezogen. Zudem fehlte für den Kennzeichenträger ein Nachweis der Dauerfestigkei

 das mag stimmen....ist aber wirklich ne ausgegrabene info. fakt ist, dass jetzt gar kein gutachten mehr benötigt wird, auch keine eintragung. gemäß den bestimmungen angebaut ists legal....ob du das jetzt wahrhaben möchtest oder nicht. ist ja auch gar nicht der punkt in diesem thread. denke das angesprochene problem sollte der ersteller jetzt lösen können.

also - das stimmt, das ist nicht datiert.

ob das von dir der - letzte stand ist - hast du auch nicht belegt.

soweit ich weiß, gilt das derzeit leider (von mir b.).

ob jeder buntrock den letzten stand im kopf hat? ich find´s ehrlich gesagt auch schade, dass uns immer mehr freiheit genommen wird.

moinsen

Zitat:

Original geschrieben von Werner Drees, O


also - das stimmt, das ist nicht datiert.
 
ob das von dir der - letzte stand ist - hast du auch nicht belegt.
 
soweit ich weiß, gilt das derzeit leider (von mir b.).
 
ob jeder buntrock den letzten stand im kopf hat? ich find´s ehrlich gesagt auch schade, dass uns immer mehr freiheit genommen wird.
 
moinsen

 du...ich hab gar nicht den anspruch das zu belegen......soll jeder machen was er will.

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