Kennzeichen behalten bei Umzug oder nicht?
Habe jetzt schon eine Weile gegoogelt, finde aber immer wieder sich widersprechende Aussagen, mal steht, dass seit 2012 das Kennzeichen behalten wird und nur die Halteradresse geändert, mal muss das Kennzeichen geändert werden.
Weiss es jemand definitiv? Zulassungsbezirk ändert sich, Bundesland bleibt gleich (Sachsen-Anhalt).
37 Antworten
Eine erste Suche ergab auch wieder die bereits verlinkte pdf:
http://www.sachsen-anhalt.de/.../LV_ST_zum_BR_911_912.pdf
wo man auf Seite 16 den Hinweis findet, dass man das in der
Ersten Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung
und der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
- BR-Drs. 435/13 -
findet.
In der Niederschrift der Landesvertretung Sachsen-Anhalts beim Bund heißt es unter dem TOP:
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Herrn Schneider [Telefon-Nr. (0 30) 24 34 58 21].
Die Bunderatsdrucksache 435/13 finden wir hier:
https://www.umwelt-online.de/PDFBR/2013/0435_2D13.pdf
Diese wiederum führt uns auf den Pfad der Verordnung, dem Bundesgesetzblatt vom 8.10.2013:
http://www.bgbl.de/.../start.xav?...*[@attr_id='bgbl113s3772.pdf']#__Bundesanzeiger_BGBl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D'bgbl113s3772.pdf'%5D__1389114494850
Jetzt kannst Du Dir das BGBl kopieren bzw. speichern und mal studieren, was da genau drin steht, insbesondere der Tag des Inkrafttretens.
Hier in unserem Landkreis (WUN) sind seit geraumer Zeit wieder die Kennzeichen
der "alten" angrenzenden Landkreise zugelassen, welche vor Jahrzehnten in
verschiedene Landkreise eingemeindet wurden.
D.h. der alte Landkreis "REH" gehört jetz zum Lk. "HO", ebenso der Lk. "MÜB",
der Lk. "MAK" und "SEL" gehören zum Lk. "WUN".
Jeder der im Lk. "WUN" wohnt kann frei wählen welches der vorgenannten er will.😁
Auch wenn es sich um einen ehemaligen Lk. dreht der nicht zum Lk. "WUN" gehört.
Auch müssen die Kennzeichen bei einem Umzug im Lk. "WUN" nicht geändert werden.
Der Lk. "HO" lässt jedoch keine ehemaligen Kennzeichen zu,
weiter noch, wer nicht in der Stadt "Hof" wohnt,
bekommt weiterhin 5 Stellen nach dem Lk. außer an Motorrädern,
da sind es aber mind. 4!
Das hilft Dir bei Deinem aktuellen Problem jetzt auch nicht weiter,
wollte nur mal die Unterschiedlichen Rechtslagen darstellen.
Viel Glück bei Deinem Vorhaben.
Regards
0016
Sorry 0016, wenn ich zurückrudern muss, zu meinem vorigen post, aber ich bin konzentriert am Arbeiten, der Mann braucht Fakten.
Ich liefere:
Der link funktioniert nicht. Habs mir fast gedacht.
Maßgebend sind die Veröffentlichungen im Bundesgesetzblatt. Das habe ich gefunden.
*schweißabwisch*
Artikel 2 Ziff5 b2 beinhaltet das, was Du suchst. (Seite 2 der pdf-Datei, rechte Spalte Mitte)
Ich habe das Gesetzblatt gespeichert und versuche es direkt hier anzuhängen.
Das ist der Gesetzestext. Der Haken: Die Absätze 2 und 3 treten erst ab dem 1.1.2015 in Kraft.
Aber:
Du sprachst von einem verständnisvollen Amtsleiter. Aufgrund der Bestimmung des Gesetzblattes kann er die Regelung bereits jetzt einführen, das wäre auf Länderebene möglich. Vermutlich hat S.-A. das schon im "vorauseilenden Gehorsam" umgesetzt, nur noch nicht an die Zulassungsstellen rausgegeben.
Sag ihm, dass er ein Wegbereiter sein wird.
So, wie ich sehe, hat der upload geklappt. Das ist das Gesetzblatt, welches Du brauchst.
Ich hab auf der ersten Seite aufgelistet in welchen Bundesländern das bislang möglich ist.
In Sachsen- Anhalt und dem Rest der nicht aufgelistetet Länder wird das erst ab Juli 2014 möglich sein.
Hier (steht ganz unten im Text) auch nochmals nachzulesen.
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Ich bin jetzt etwas überrascht, meine Liebe. Hier eine online - Veröffentlichung eines Journalisten, da das Bundesgesetzblatt.
Wenn man da mit einem online-Artikel weiter käme, hätte ich mir die fast einstündige Sucherei nach der Vorschrift sparen können, denn googeln kann fate MD vermutlich auch.
Diesen Beitrag der MZ habe ich im Oktober auch schon gefunden und gleich wieder zugemacht.
Das ist ein Presseartikel. Nicht verbindlich, außerdem steht da das kleine Wörtchen "geplant"
In diesem unserem Lande gelten Gesetze. Und genau deshalb hat man fate gesagt, dass man ohne eine Vorschrift nichts machen kann. Ein Zeitungswisch reicht denen noch weniger, als die von mir bereits verlinkte Bundesratsdrucksache oder gar das Protokoll der Landesvertretung Sachsen-Anhalts beim Bund, wo man das bereits befürwortet hat.
Daher hat mich fate auch persönlich gebeten, meine Kenntisse in solchen Dingen einzusetzen, um den Gesetzestext zu finden. Das habe ich getan und weil es vielleicht noch mehrere Leute interessiert, wo man die rechtliche Grundlage findet, für alle veröffentlicht und nicht nur an fate geschickt.
Hätte dieser Artikelschreiber sauber recherchiert und nicht nur eine vage Pressemitteilung umgesetzt, hätte er auch keine Falschmeldung verbreitet. Daher sichert er sich mit dem Wort "geplant" ab.
Die Behörde braucht Fakten. Und Fakten liefert das Bundesgesetzblatt. Das zählt, sonst nichts. Und da kann man schwarz auf weiß nachlesen: Tritt am 1.1.2015 in Kraft. Auch wenn da nur der Bundesverkehrsminister unterschrieben hat und der zu allem Ungemach auch noch Ramsauer heißt, wird die Behörde dem Bundesgesetzblatt eher Glauben schenken, als der Mitteldeutschen Zeitung.
Das ist eh so ein Revolverblatt... schreiben lustige Artikel über den sammler in Amtsausübung und haben nicht die Spur einer Ahnung... 🙄
Hmpf ... deinen Gesetzestext hab ich nun nicht gelesen.
Dieser link ist zwar schon älter aber auch in denen von 12/13 stand nichts anderes.
Und wenn es dann eh erst ab 2015 in den restlichen BL möglich ist, muss fate dann halt nochmal umziehn, dann klappts 😁
Wie auch immer, wollt dir sicherlich nicht auf´n Zeh dappen.
Bist Du nicht. Würde ich bei Deinem Fliegengewicht gar nicht merken 😛
Aber den Stand von diesem Zeitungsartikel hatten wir schon im Oktober. Und wenn der Schreiberling das am 11.10 veröffentlichte BGBl gelesen hätte, anstatt herumzuspekulieren, wäre das journalistisch besser, aber eher etwas für die NJW gewesen, nicht für die MZ.
Du findest ähnliche Dinge auch hier:
http://www.agitano.com/.../54602
Da steht auch der 1.7.2014; aber eben auch "soll"
Und "soll" ist was anderes als "ist"
Das ist reine Spekulation. Du kennst ja den Erbsenzähler-sammler. Und den Spruch meines ehemaligen Strafrechtsprof. Dr. Hagen Gülzow, den ich so gerne zitiere: "Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein"
Daher habe ich das Gesetzblatt rausgesucht. Das ist verbindlich.
Besten Dank allen Helfern. Ich werde versuchen den mir genannten Kontakt mal per email zu erreichen und die hier rausgesuchten Texte mitzusenden. Noch bin ich ja optimistisch, dass das was wird, es bis jetzt eben bloß nicht nachgefragt wurde auf den Ämtern.
Wenn ich ein Ergebnis habe, werde ich hier berichten.
Vorsichtshalber habe ich mir vorhin ein anderes Kennzeichen reserviert, falls es wieder nur ein amtsseitiges "nö" gibt.
So, hab nun nach Mailkontakt schlussendlich auch noch mit dem zuständigen Herren der Zulassungsstelle telefoniert. Ergebnis: nö, geht nicht. Sachsen-Anhalt hat die Option, das zu ermöglichen, nicht mitgemacht, die Information aus dem Saale Orla Kreis Pressemitteilungs PDF ist falsch.
Es ist zwar bundesweit dann ab 2015 möglich, hilft mir aber ATM überhaupt nix, ich muss also ein anderes Kennzeichen nehmen.
Die einzige Möglichkeit: Wohnsitz im alten Kreis als Zweitwohnsitz verwenden. Falls möglich und nicht mit weiteren Kosten verbunden.
Mache ich schon seit Jahren so, weil ich berufsbedingt häufiger umziehe und nicht jedes mal nach 2 Jahren 'n neues Schild machen lassen will. Zuzüglich sonstiger Kosten.
Grüße, Martin
Nö den Wohnsitz gibt´s nicht mehr. Hab jetzt ein neues geordert. Blöder Bürokratiemist. Rund 50€ für eigentlich nix. *grummel*
Sachsen Anhalt - halt... 🙄
Schade 😠 Wo wir uns solche Mühe gemacht haben... 🙁
Hi
bin im April 2013 von Mü nach Landshut umgezogen, da ich aber meinen
Firmensitz ( noch ) in Mü habe, fahre ich auch noch mi Mü Kennzeichen rum.
Nachdem ich aber jetzt vorhabe meinen Firmensitz auch nach LA zu verlegen, und ich an
meinem Ram Kennzeichen mit Sondergröße dran habe, da wo sich die Zul.-stelle hier in LA in´s Hemdchen macht, wäre das mit dem Kennzeichen mitnehmen sensationell für mich !
Aber.... heute bei Zul.-stelle angerufen, zuerst in Mü bei KVR
Antwort: das geht hier nicht, da brauchen sie neue Kennzeichen
Anruf bei Zul.-stelle in LA:
Antwort: war mal im Gespräch, soll wenn überhaupt Anfang 2015 kommen !
So ist der aktuelle Stand der Dinge.
Da wird viel geredet und passieren tut doch nichts !
Zitat:
Original geschrieben von Dodgecowboy
Hi
bin im April 2013 von Mü nach Landshut umgezogen, da ich aber meinen
Firmensitz ( noch ) in Mü habe, fahre ich auch noch mi Mü Kennzeichen rum.
Nachdem ich aber jetzt vorhabe meinen Firmensitz auch nach LA zu verlegen, und ich an
meinem Ram Kennzeichen mit Sondergröße dran habe, da wo sich die Zul.-stelle hier in LA in´s Hemdchen macht, wäre das mit dem Kennzeichen mitnehmen sensationell für mich !
Aber.... heute bei Zul.-stelle angerufen, zuerst in Mü bei KVR
Antwort: das geht hier nicht, da brauchen sie neue Kennzeichen
Anruf bei Zul.-stelle in LA:
Antwort: war mal im Gespräch, soll wenn überhaupt Anfang 2015 kommen !
So ist der aktuelle Stand der Dinge.
Da wird viel geredet und passieren tut doch nichts !
Da hat dir die Stelle Quatsch erzählt. Ich habe gerade erst mein Kennzeichen von ES nach HN mitgenommen. Geht seit letzem Monat Bundesweit. Mir scheint, dass einige Zulassungsstellen das nicht gerne sehen und deswegen erstmal so tun, als ginge das nicht.
Das ist Sache der Bundesländer. Die KÖNNEN das machen, MÜSSEN es aber nicht.
By the way ... ich war gerade beim Kraftverkehrsamt, weil ich die Zulassungsbescheinigung Teil II, früher KFZ-Brief, nicht mehr finden kann.
Kostet 29,90 Euro, eine eidesstattliche Versicherung, dass sie weg ist und dauert vier Wochen, bis die neue ausgestellt wird.