Kennzeichen auf Blitzerfoto nich zu erkennen
Guten Morgen,
Vielleicht kann mir jemand etwas dazu sagen. "Angeblich" wurde ich innerorts geblitzt und mein Kennzeichen ist, aufgrund dessen, dass nur der Bildausschnitt des Fahrers vorhanden ist, nicht zu erkennen. Ebenfalls bin auch ich nicht auf dem Bild zu sehen, da das Gesicht von der linken A-Säule verdeckt wird.
Ebenfalls fuhr jemand versetzt auf gleicher Höhe neben mir, was bei mir die Vermutung nahelegt, dass wir beide auf dem Gesamtfoto zu sehen sind und die ganze Sache natürlich hinfällig machen würde.
Ehrlich gesagt fehlt mir jetzt jegliche Beweislage als das ich für mich feststellen kann, dass ich der geblitze war.
Beste Antwort im Thema
Dein Kennzeichen ist 100% auf dem ganzen Bild zu erkennen, wie solltes du sonst Post bekommen haben?
Auf den Schreiben ist doch ein Code damit kannst du dir das Bild im Netz anschauen - nicht das ganze, aber in ganz anderer Qualität.
34 Antworten
Zitat:
@Icke1284 schrieb am 19. Januar 2017 um 13:30:22 Uhr:
Das ist übrigens das Bild. Ist ja eh nichts drauf zu erkennen.
Es ist allerdings deutlich ersichtlich, dass es einen Kennzeichenausschnitt geben muss.
Also da es in D keine sog. "Halterhaftung" gibt würde ich in diesem Fall schon mal "anfragen" ob man dir denn bitte sagen könnte wer da gefahren ist ....😉 ..... Den Fahrer kann man ja eindeutig NICHT identifizieren ....
Edit: Könnte ja sein das du prompt jetzt vergessen hast das du das mitbekommen hast als es geblitzt hat .... 😉😁
Zitat:
@Icke1284 schrieb am 19. Januar 2017 um 11:41:52 Uhr:
Doch kann es, nämlich dann wenn der Blitzer nicht ordentlich eingestellt war und fälschlicherweise mein Fahrzeug statt dem anderen geblitzt wurde.
Soweit ich weiß sind Bilder mit mehreren Fahrzeugen nämlich auch nicht aussagekräftig genug.
Mir gehts einfach um das gesamte Bild. Und da steht alles drauf und sollte auch die gesamte Umgebung zu sehen sein.
Moderne Messgeräte messen jede Fahrbahn einzeln, z.b. das "Fünfauge"
Auf dem Gesamtfoto ist das Kennzeichen zu erkennen. Allerdings bei so einem "Beweisfoto" würde ich bei einem Bußgeld einen Anwalt einschalten. Dieses Foto ist wohl ein schlechter Witz.
Man kann fast eine Gesichtshälfte, die Brille, die Frisur und das linke Ohr erkennen. Damit kann ein Gesichtsgutachter sicher arbeiten.
Worum geht es überhaupt? Für eine kleine Owi im Nicht-Punkte Bereich würde ich da keine Klimmzüge machen.
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Zitat:
@Kai R. schrieb am 19. Januar 2017 um 15:00:41 Uhr:
Man kann fast eine Gesichtshälfte, die Brille, die Frisur und das linke Ohr erkennen. Damit kann ein Gesichtsgutachter sicher arbeiten.
Auf dem Bild erkennt man außer einem Ansatz von einer Brille rein "gar nix".
Auch ich würde den Vorwurf anfechten und Widerspruch einreichen.
Du erkennst die Person auf dem Bild nicht und warst zum Tatzeitpunkt nicht mit diesem Auto unterwegs.
Normalerweisse brauchts da nicht mal einen Anwalt.
Zitat:
@Icke1284 schrieb am 19. Januar 2017 um 13:30:22 Uhr:
Das ist übrigens das Bild. Ist ja eh nichts drauf zu erkennen.
Es ist allerdings deutlich ersichtlich, dass es einen Kennzeichenausschnitt geben muss.
Also für mich bist Du eindeutig am Blitzer vorbei.
So müssten normale Bilder aussehn:
https://data.motor-talk.de/.../...nnt-den-dieb-4823956117711375359.jpg
http://www.ruhrnachrichten.de/.../2761990_1_1013sh-Polizeifoto.jpg?...
Was "Dich" zeigt, ist meiner Einschätzung nach eindeutig spät geknipst - also nicht auf Dich bezogen.
Ich würde anfechten:
1. Wer fährt da überhaupt?
2. Das Bild betrifft ohnehin nicht den Fahrer Deines Autos.
Ich würde aber einen Anwalt nehmen. Ist eine 99% sichere Sache, und DER soll sich die Arbeit machen. Wenn Du erst einen Anwalt suchen müsstest, dann vielleicht im ersten Schritt doch nicht unbedingt....
1.
Wie kommen "die" auf Dich, wenn sie das Kennzeichen nicht hätten?Aber es ist richtig, dass auf dem Anhörbogen oft nur Bildausschnitte (Fahrer + Kennzeichen) zu sehen sind. Ein Anwalt kann Akteneinsicht nehmen und die Sache überprüfen.
2.
Der Anwalt als solcher wird natürlich auch prüfen, ob die Bußgeldbehörde den Nachweis der Fahrereigenschaft erbracht hat (polizeiliche Überprüfung? Abgleich Lichtbilder, ...). Eine Halterverantwortung bei Geschwindigkeitsüberschreitungen gibt es nicht in Deutschland (aber z.B. in Luxemburg).
3.
Werbung entfernt - MT-Moderation (ich arbeite für die) prüft diese Fälle in Verbindung mit einem Anwalt ganzheitlich. D. h., die Messung als solche wird auch überprüft. Hier gibt es sehr unterschiedliche Möglichkeiten von Messfehlern, auf die man vordergründig nicht kommt.
Zitat:
@Icke1284 schrieb am 19. Januar 2017 um 11:11:26 Uhr:
Ich bin mir ja eben nicht sicher ob ich zu schnell war. Ich weiß nur das es geblitzt hat. Im Internetportal ist halt nur der Ausschnitt zu sehen. Mir gehts auch nicht um das Bußgeld - Ich finde eh, dass die für Verkehrsvergehen viel höher sein sollten.Mir geht es einfach um die, für mich nicht ersichtliche, eindeutige Beweislage. Es ist nur der Fotoausschnitt zu sehen und neben mir war ein anderes Fahrzeug, welches auf dem Gesamtfoto sehr wahrscheinlich ebenfalls zu sehen ist.
Wenn das Gesicht halb verdeckt ist->Widerspruch. Ich mußte bei solchen Bildern noch nie etwas zahlen. Nie im Leben hat das Bild aus, um Identifizieren zu können. Da sind ja locker 60% verdeckt. Bei meinen Bildern war nur mittig ein kleines Navi und nicht mal da habe ich gezahlt.
Zitat:
@Icke1284 schrieb am 19. Januar 2017 um 13:30:22 Uhr:
Das ist übrigens das Bild. Ist ja eh nichts drauf zu erkennen.
Es ist allerdings deutlich ersichtlich, dass es einen Kennzeichenausschnitt geben muss.
Leg halt Widerspruch ein, wenn Du meinst... Allerdings ist es schon so, dass man aus einer Gesichtshälfte sehr wohl etwas machen kann, auch wenn manche glauben, eine etwas größere Sonnenbrille reiche, um nicht erkennbar zu sein. Letztlich wird Dir kein Richter glauben, dass da jemand mit Deinem Auto gefahren ist, dessen rechte Gesichtshälfte genau der Deinen entspricht, Du Dich aber überhaupt nicht daran erinnern kannst, wer das denn gewesen sein könnte... Jetzt kann man natürlich noch auf Fehler bei der Messtechnik bzw. beim Aufbau hoffen, aber das ist sehr unwahrscheinlich, die Beauftragung eines Anwalts also ziemlich sicher rausgeworfenes Geld. Um wieviel geht es denn? 15 Euro? 20 Euro? Dafür den Ärger haben und das finanzielle Risiko tragen? Wie gesagt, kann jeder machen wie er will, durch alle Instanzen durch.
Ich wurde in meiner Autofahrerzeit nun 3 oder 4 mal geblitzt. Das letzte Foto ist bald ein Jahr her und auf jedem Bild war bisher immer mein Kennzeichen zu erkennen bzw ein Ausschnitt des KZ eingefügt.
Vor Beauftragung eines Anwalt schauen, ob eine RS-Versicherung am Vorfallstag bestand. Sonst würde ich einen Anwalt nur beauftragen, wenn Schein oder Job in Gefahr wären.
Dass die Behörde nach Einspruch die Sache noch mal überdenkt, halte ich für ein schönes Gerücht.
Wozu sollte man einen Anwalt beauftragen? Wenn es hier nur um eine kleine Owi geht, wäre das vollkommen überkandidelt. Und selbst wenn es um mehr geht: das macht nur mit einer Rechtschutzversicherung Sinn, da man auf den Kosten für den Anwalt sonst sitzen bleibt.
Die Akte einsehen kann man auf der Bußgeldstelle nötigenfalls auch selbst. Und einen Einspruch zu formulieren: "ich bin nicht gefahren" bekommt man vielleicht gerade noch selber hin.
Zitat:
@Unkrautvernichter schrieb am 20. Januar 2017 um 13:03:29 Uhr:
Ich wurde in meiner Autofahrerzeit nun 3 oder 4 mal geblitzt. Das letzte Foto ist bald ein Jahr her und auf jedem Bild war bisher immer mein Kennzeichen zu erkennen bzw ein Ausschnitt des KZ eingefügt.
Wir haben schon mal einen Anhörungsbogen erhalten, wo nicht nur das Kennzeichen, sondern auch der männliche Fahrer klar zu erkennen war. Das Auto fuhren nur meine Holde und ich, und ich saß nicht am Steuer.
Sie hat aber Glück gehabt, auch das Auto war deutlich zu erkennen. Ein älterer, dunkler Golf, wir hatten einen weißen, damals das aktuelle Modell. Und dann auch nie wieder was davon gehört.
Zitat:
@querys schrieb am 20. Januar 2017 um 19:38:36 Uhr:
Anrufen und nachfragen, meist legen die Ämter die Angelegenheit zu den Akten.
Klar, sobald sich einer vielleicht wehren könnte, verfolgen die das nicht mehr weiter... Sorry, aber das halte ich nun definitiv für ein Gerücht. Aber klar, versuchen kann man es, so ein Anruf kostet ja nicht viel.