Kennzeichen Anbringung Vorschriften
Hallo liebe Community,
Hoffe, ich bin hier im richtigen Forum reingeraten. Bin neu hier und habe in der Suche nichts spezielles gefunden. Wenn schon was existiert, entschuldige ich mich schon einmal.
Nun zu meinem Anliegen. Ich fahre einen Mercedes W204. Als ich demletzt zur Reparatur war, sprach mich der nette Herr von der Werkstatt auf meine Anbringung des vorderen Kennzeichens an, da ich dieses geklebt habe und die untere Kante frei schwebt. Er meinte, dass würde keine Erlaubnis wegen des Fußgängerschutzes bekommen. Da ich demnächst Tüv habe, wollte ich mich kurz darüber informieren, ob er da Recht hat. Zur Veranschaulichung habe ich ein Bild hinzugefügt (ja ist von einem Golf, soll aber nur zur Veranschaulichung dienen).
Danke euch schon jetzt !
Grüße Benza21
Beste Antwort im Thema
Wenn das Kennzeichen an der vom Hersteller vorgesehenen Stelle befestigt ist, sollte es keine Probleme geben. Die Verwendung irgendeines Kennzeichenrahmens als Halter ist nirgendwo vorgeschrieben. Wenn das Kennzeichen auf dem Beispielfoto direkt auf den Stoßfänger geschraubt wäre, wäre das okay.
Grüße vom Ostelch
97 Antworten
Ich spreche immer noch von Kennzeichen....
Hallo @Ostelch , so langsam dürftest du doch auch die Lage vom Bernd gecheckt haben, oder?
😁
Ich hab keine "Lage", von mir kann jeder das sehen, wie er möchte.....
Zitat:
@Mosel-Manfred schrieb am 11. Dezember 2018 um 08:28:52 Uhr:
Hallo @Ostelch , so langsam dürftest du doch auch die Lage vom Bernd gecheckt haben, oder?
😁
Nun ja, ich halte mich auch in diesem Fall mit meinen Beiträgen an die NUB. 😉
Jetzt aber zurück zum Thema. Falls es dazu noch irgendetwas Erhellendes beizutragen geben sollte.
Grüße vom Ostelch
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Zitat:
@Ostelch schrieb am 11. Dezember 2018 um 08:36:25 Uhr:
Zitat:
@Mosel-Manfred schrieb am 11. Dezember 2018 um 08:28:52 Uhr:
Hallo @Ostelch , so langsam dürftest du doch auch die Lage vom Bernd gecheckt haben, oder?
😁Nun ja, ich halte mich auch in diesem Fall mit meinen Beiträgen an die NUB. 😉
Jetzt aber zurück zum Thema. Falls es dazu noch irgendetwas Erhellendes beizutragen geben sollte.
Grüße vom Ostelch
🙄 ...deshalb bin ich auf die Lage auch nicht näher eingegangen🙄😉😎
Zitat:
@Lagebernd schrieb am 11. Dezember 2018 um 07:16:42 Uhr:
Auch geklebte Sachen sind nicht erlaubt. Deshab : lasst euch nicht erwischen.....
Mir persönlich ist es egal, aber jedem muss klar sein, was er da "tuned".
Koenntest du bitte aufhoeren in fast jedem Thread hier skurrile Behauptungen aufzustellen und diese als die absolute Warheit hinzustellen?
Das bleibt hier naemlich fuer die Nachwelt erhalten...
Danke.
Zitat:
@Scoundrel schrieb am 11. Dezember 2018 um 11:16:20 Uhr:
Zitat:
@Lagebernd schrieb am 11. Dezember 2018 um 07:16:42 Uhr:
Auch geklebte Sachen sind nicht erlaubt. Deshab : lasst euch nicht erwischen.....
Mir persönlich ist es egal, aber jedem muss klar sein, was er da "tuned".Koenntest du bitte aufhoeren in fast jedem Thread hier skurrile Behauptungen aufzustellen und diese als die absolute Warheit hinzustellen?
Das bleibt hier naemlich fuer die Nachwelt erhalten...
Danke.
Auch wenn es nicht gefällt muss man das auch irgendwann mal hinnehmen.
Der User Tecci6N hat es doch auch schon gesagt.
Zitat:
Auch wenn das jetzt in eine andere Richtung geht, aber da die Eingangsfrage schon geklärt ist, erlaube ich mir zu obigem folgende Anmerkung:
Nö und nö und überhaupt...Folienkennzeichen sind nicht zulässig, auch nicht mit Ausnahmegenehmigung, die kann es nicht geben. Und das in jedem Bundesland. Es gibt kein Folienkennzeichen auf dem Markt, dass sämtliche verbindlichen Vorschriften zur Ausführung eines Kennzeichens einhält, ergo unzulässig. Wenn das vor 30 Jahren mal so gemacht wurde und heute vereinzelt noch rumfährt, ist das nicht das, was man als Begründung für die aktuelle Gesetzeslage heranziehen sollte.
Zitat:
@Lagebernd schrieb am 11. Dezember 2018 um 11:22:36 Uhr:
Auch wenn es nicht gefällt muss man das auch irgendwann mal hinnehmen.
Der User Tecci6N hat es doch auch schon gesagt.
Er redet von Klebefolien als Kennzeichen. Nicht von Blechkennzeichen, die ans KFZ geklebt sind.
Solltest du das gemeint haben, hast du natuerlich recht, allerdings haben wir vorher darueber diskutiert, wie normale Kennzeichen angebracht werden duerfen.
Warum sollte man ein Blech kleben? Mir geht es grundsätzlich ums Kleben.....
Das ist der Grund, (klebt nicht mehr, abgeflogen, ....) weshalb die Polizei die Leute zum TÜV schickt.
Hallo Bernd Lage!
Du bist meine liebste Morgenlektüre 🙂
Immer wieder neu und erfrischend amüsant , unterhaltsam !!
Mach weiter so und bleib wie Du bist.
I love you! 🙂
Zitat:
@Lagebernd schrieb am 11. Dezember 2018 um 11:46:18 Uhr:
Warum sollte man ein Blech kleben? Mir geht es grundsätzlich ums Kleben.....
Das ist der Grund, (klebt nicht mehr, abgeflogen, ....) weshalb die Polizei die Leute zum TÜV schickt.
Also bleibe ich bei meiner Bitte weiter oben. Besonders amuesant ist ja dann, dass du Artikel, oder hier sogar die Aussagen von anderen Usern heranziehst, die voellig am Thema vorbeigehen, oder sogar das gegenteil deiner Behauptung untermauern.
Ich bin raus hier und werde ab jetz deine Beitraege ignorieren.
Vielen Dank dafür.
Zitat:
@Scoundrel schrieb am 11. Dezember 2018 um 11:58:59 Uhr:
Zitat:
@Lagebernd schrieb am 11. Dezember 2018 um 11:46:18 Uhr:
Warum sollte man ein Blech kleben? Mir geht es grundsätzlich ums Kleben.....
Das ist der Grund, (klebt nicht mehr, abgeflogen, ....) weshalb die Polizei die Leute zum TÜV schickt.Also bleibe ich bei meiner Bitte weiter oben. Besonders amuesant ist ja dann, dass du Artikel, oder hier sogar die Aussagen von anderen Usern heranziehst, die voellig am Thema vorbeigehen, oder sogar das gegenteil deiner Behauptung untermauern.
Ich bin raus hier und werde ab jetz deine Beitraege ignorieren.
du hast die Lage erkannt!
Das ignorieren fällt allerdings sehr schwer, wenn andere diese immer wieder zitieren!🙁
Zitat:
@Mopedmongo schrieb am 11. Dezember 2018 um 11:54:14 Uhr:
Hallo Bernd Lage!
Du bist meine liebste Morgenlektüre 🙂
Immer wieder neu und erfrischend amüsant , unterhaltsam !!
Mach weiter so und bleib wie Du bist.
I love you! 🙂
Du armer, hast du keinen Adventskalender, der dich jeden Morgen aufs Neue erfreut?
Wie das Blech am Fzg angebracht werden muss,ist nicht vorgeschrieben.
Paragraph 10 FZV
(5) Kennzeichen müssen an der Vorder- und Rückseite des Kraftfahrzeugs vorhanden und fest angebracht sein.
Und fest heißt ja nicht zwingend geschraubt!
Wenn man einen Kennzeichenhalterverwendet, ist das Kennzeichen selbst auch nicht geschraubt sondern lediglich geklemmt
Da dürfte es Klebeverbindungen geben,die fester sind.
Gruß M