Kennzeichen Anbringung Vorschriften
Hallo liebe Community,
Hoffe, ich bin hier im richtigen Forum reingeraten. Bin neu hier und habe in der Suche nichts spezielles gefunden. Wenn schon was existiert, entschuldige ich mich schon einmal.
Nun zu meinem Anliegen. Ich fahre einen Mercedes W204. Als ich demletzt zur Reparatur war, sprach mich der nette Herr von der Werkstatt auf meine Anbringung des vorderen Kennzeichens an, da ich dieses geklebt habe und die untere Kante frei schwebt. Er meinte, dass würde keine Erlaubnis wegen des Fußgängerschutzes bekommen. Da ich demnächst Tüv habe, wollte ich mich kurz darüber informieren, ob er da Recht hat. Zur Veranschaulichung habe ich ein Bild hinzugefügt (ja ist von einem Golf, soll aber nur zur Veranschaulichung dienen).
Danke euch schon jetzt !
Grüße Benza21
Beste Antwort im Thema
Wenn das Kennzeichen an der vom Hersteller vorgesehenen Stelle befestigt ist, sollte es keine Probleme geben. Die Verwendung irgendeines Kennzeichenrahmens als Halter ist nirgendwo vorgeschrieben. Wenn das Kennzeichen auf dem Beispielfoto direkt auf den Stoßfänger geschraubt wäre, wäre das okay.
Grüße vom Ostelch
97 Antworten
Es gibt jetzt neue Vorschriften bezüglich der Kennzeichenbefestigung
https://www.computerbild.de/.../...-anbringen-Autofahrer-35345543.html
Nur noch feste Montage erlaubt
Im Rahmen einer neuen Verkehrsverlautbarung hat das Ministerium laut Autobild.de in dem besagten Paragrafen scharf definierte Vorgaben für die Anbringung von Fahrzeugkennzeichen gesetzlich verankert. Demnach müssen Nummernschilder ab sofort fest montiert sein. Das heißt konkret: Die Entfernung der Kennzeichen darf nur mit speziellem Werkzeug oder aber erhöhtem mechanischem Kraftaufwand möglich sein. Eine Fixierung per Magnet ist nur noch dann zulässig, wenn für die entsprechende Halterung eine gesonderte Betriebserlaubnis vorliegt. Saugnäpfe und Klettband sind wohl ganz vom Tisch. Das gilt laut Bericht auch für Einrichtungen, die es ermöglichen, während der Fahrt zwischen mehreren Kennzeichen zu wechseln.
Wurde doch bereits diskutiert hier im Forum.
Wozu jetzt nochmal nen toten Thread ausgraben?
nichts gefunden, bitte zusammenführen
Und Kkett ist trotzdem weiterhin erlaubt.
Ähnliche Themen
Der Artikel der Bild ist einfacher Unfug.
Sowas von schlecht recherchiert, und falsch kommentiert.
Zitat:
@new-rio-ub schrieb am 1. Mai 2023 um 11:43:59 Uhr:
nichts gefunden, bitte zusammenführen
Wozu? Es gibt ein Thema über die „neuen Vorschriften“.
Da muss das mit diesem alten nicht zusammengeführt werden.
Und ein Grund die Leiche auszugraben ist es auch nicht.
Einfach mehr Mühe beim Suchen geben 🙂
https://www.motor-talk.de/.../...nzeichenbefestigung-t7431325.html?...
Zitat:
@Sabre_Wulf schrieb am 1. Mai 2023 um 12:11:49 Uhr:
Und Kkett ist trotzdem weiterhin erlaubt.
Aber nur wenn der Kleber und der Klett-Streifen witterungsbeständig ist, und ein Autoleben lang hält. Es muss halten, auch wenn das Kenzeichen in der Sommer-Sonne brutzelt, und der Kleber im Winter gefriert. Nur weil es im ersten Jahr fest war, sogar 300KMH ausgehalten hat, ist es bei einem Laternenparker keine Garantie, dass es im nächsten Jahr immer noch so ist.
Ich mache mal zu, Tote soll man ruhen lassen.