Kennzeichen Anbringung Vorschriften
Hallo liebe Community,
Hoffe, ich bin hier im richtigen Forum reingeraten. Bin neu hier und habe in der Suche nichts spezielles gefunden. Wenn schon was existiert, entschuldige ich mich schon einmal.
Nun zu meinem Anliegen. Ich fahre einen Mercedes W204. Als ich demletzt zur Reparatur war, sprach mich der nette Herr von der Werkstatt auf meine Anbringung des vorderen Kennzeichens an, da ich dieses geklebt habe und die untere Kante frei schwebt. Er meinte, dass würde keine Erlaubnis wegen des Fußgängerschutzes bekommen. Da ich demnächst Tüv habe, wollte ich mich kurz darüber informieren, ob er da Recht hat. Zur Veranschaulichung habe ich ein Bild hinzugefügt (ja ist von einem Golf, soll aber nur zur Veranschaulichung dienen).
Danke euch schon jetzt !
Grüße Benza21
Beste Antwort im Thema
Wenn das Kennzeichen an der vom Hersteller vorgesehenen Stelle befestigt ist, sollte es keine Probleme geben. Die Verwendung irgendeines Kennzeichenrahmens als Halter ist nirgendwo vorgeschrieben. Wenn das Kennzeichen auf dem Beispielfoto direkt auf den Stoßfänger geschraubt wäre, wäre das okay.
Grüße vom Ostelch
97 Antworten
Zitat:
@HTC schrieb am 10. Dezember 2018 um 14:29:49 Uhr:
Ich habe gestern einen Transporter gesehen, dessen Rückleuchte mit Klebeband fixiert war.Ich traue mittlerweile den heutigen Fahrern sehr viel zu 🙂
HTC
Der dürfte nicht auf der Fahrt zum TÜV gewesen sein, um den Prüfer um Begutachtung der Befestigungsmethode zu bitten. Was mithilfe von Klebeband und Bauernschrauben schon so alles an Fahrzeugen befestigt wurde, dürfte Legende sein. Ich traue mich gar nicht, danach zu googlen.
Man hat schon Pferde kotzen sehen - vor der Apotheke!
😉
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@HTC schrieb am 10. Dezember 2018 um 14:29:49 Uhr:
Ich habe gestern einen Transporter gesehen, dessen Rückleuchte mit Klebeband fixiert war.Ich traue mittlerweile den heutigen Fahrern sehr viel zu 🙂
HTC
Panzertape und Kabelbinder das sind die Befestigungsmaterialien in allen Lebenslagen🙂😁
Zitat:
@Ostelch schrieb am 10. Dezember 2018 um 11:04:04 Uhr:
Zitat:
@Lagebernd schrieb am 10. Dezember 2018 um 10:33:05 Uhr:
Ergänzung: der TÜV Prüfer meinte noch: das gibt es bei Folien-Kennzeichen zum Kleben, aber mit den Alu Kennzeichen braucht man das gar nicht probieren.....
Folien-Kennzeichen sind nur in sehr seltenen Ausnahmefällen zulässig. Insbesondere § 10 FZV regelt, wie Kennzeichen auszusehen haben und anzubringen sind. In der Regel muss es ein Blechschild sein. Wer davon durch Verwendung eines Klebe- oder Folienkennzeichens abweichen will, bedarf einer Ausnahmegenehmigung
Auch wenn das jetzt in eine andere Richtung geht, aber da die Eingangsfrage schon geklärt ist, erlaube ich mir zu obigem folgende Anmerkung:
Nö und nö und überhaupt...Folienkennzeichen sind nicht zulässig, auch nicht mit Ausnahmegenehmigung, die kann es nicht geben. Und das in jedem Bundesland. Es gibt kein Folienkennzeichen auf dem Markt, dass sämtliche verbindlichen Vorschriften zur Ausführung eines Kennzeichens einhält, ergo unzulässig. Wenn das vor 30 Jahren mal so gemacht wurde und heute vereinzelt noch rumfährt, ist das nicht das, was man als Begründung für die aktuelle Gesetzeslage heranziehen sollte.
Zitat:
@Tecci6N schrieb am 10. Dezember 2018 um 17:03:25 Uhr:
Zitat:
@Ostelch schrieb am 10. Dezember 2018 um 11:04:04 Uhr:
Folien-Kennzeichen sind nur in sehr seltenen Ausnahmefällen zulässig. Insbesondere § 10 FZV regelt, wie Kennzeichen auszusehen haben und anzubringen sind. In der Regel muss es ein Blechschild sein. Wer davon durch Verwendung eines Klebe- oder Folienkennzeichens abweichen will, bedarf einer Ausnahmegenehmigung
Auch wenn das jetzt in eine andere Richtung geht, aber da die Eingangsfrage schon geklärt ist, erlaube ich mir zu obigem folgende Anmerkung:
Nö und nö und überhaupt...Folienkennzeichen sind nicht zulässig, auch nicht mit Ausnahmegenehmigung, die kann es nicht geben. Und das in jedem Bundesland. Es gibt kein Folienkennzeichen auf dem Markt, dass sämtliche verbindlichen Vorschriften zur Ausführung eines Kennzeichens einhält, ergo unzulässig. Wenn das vor 30 Jahren mal so gemacht wurde und heute vereinzelt noch rumfährt, ist das nicht das, was man als Begründung für die aktuelle Gesetzeslage heranziehen sollte.
Danke für die Berichtigung. Dann bin ich veralteten Informationen im Internet gefolgt.
Grüße vom Ostelch
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Zitat:
@Tecci6N schrieb am 10. Dezember 2018 um 17:03:25 Uhr:
Zitat:
@Ostelch schrieb am 10. Dezember 2018 um 11:04:04 Uhr:
Folien-Kennzeichen sind nur in sehr seltenen Ausnahmefällen zulässig. Insbesondere § 10 FZV regelt, wie Kennzeichen auszusehen haben und anzubringen sind. In der Regel muss es ein Blechschild sein. Wer davon durch Verwendung eines Klebe- oder Folienkennzeichens abweichen will, bedarf einer Ausnahmegenehmigung
Auch wenn das jetzt in eine andere Richtung geht, aber da die Eingangsfrage schon geklärt ist, erlaube ich mir zu obigem folgende Anmerkung:
Nö und nö und überhaupt...Folienkennzeichen sind nicht zulässig, auch nicht mit Ausnahmegenehmigung, die kann es nicht geben. Und das in jedem Bundesland. Es gibt kein Folienkennzeichen auf dem Markt, dass sämtliche verbindlichen Vorschriften zur Ausführung eines Kennzeichens einhält, ergo unzulässig. Wenn das vor 30 Jahren mal so gemacht wurde und heute vereinzelt noch rumfährt, ist das nicht das, was man als Begründung für die aktuelle Gesetzeslage heranziehen sollte.
Und dazu gab es auch mal einen ganz großen Aufreger, der über mehrere Instanzen gegangen ist, mit umfangreicher Berichterstattung. Da wollte auch ein Fahzeughalter nicht den für Europa gedachten Kennzeichenhalter an sein FAhrzeug(Porsche 918 Spyder) montieren lassen und hatte sogar eine vermeintliche Bestätigung von Porsche im Gepäck, die ein Klebekennzeichen empfohlen hatte. Selbst auf der HP von Porsche konnte man den Spyder mit ordentlichen amtl. Kennzeichen vorne sehen. Der Typ hatte sich ein Klebekennzeichen fertigen lassen und wenn ich mich recht entsinne, hat ihm die sogar wer abgesiegelt.
Sorry für OT
Bei uns fährt der Großteill der Jugend mit angeklebten Kennzeichen rum. Die Klebeverbindungen sind so fest, dass die Kennezeichen meist vollig zerknautscht sind, nach der Demontage. Dass die fehlende sichtbare VErbindung einen Mangel darstellen soll, kann ich mir nicht vorstellen. Die rahmenlosen Kennzeichenhalter(siehe Bild) sehen auch nicht sonderlich vertrauenswürdig aus. Da ist ne kleinen Lippe, die das Kennzeichen hält und ein Klebestreifen. Da hält das Kennzeichen, wenn man die Rückseite kommplett mit doppelseitigem Kelbeband anklebt, besser.
Gruß M
Zitat:
@windelexpress schrieb am 10. Dezember 2018 um 19:37:06 Uhr:
Zitat:
@Tecci6N schrieb am 10. Dezember 2018 um 17:03:25 Uhr:
Auch wenn das jetzt in eine andere Richtung geht, aber da die Eingangsfrage schon geklärt ist, erlaube ich mir zu obigem folgende Anmerkung:
Nö und nö und überhaupt...Folienkennzeichen sind nicht zulässig, auch nicht mit Ausnahmegenehmigung, die kann es nicht geben. Und das in jedem Bundesland. Es gibt kein Folienkennzeichen auf dem Markt, dass sämtliche verbindlichen Vorschriften zur Ausführung eines Kennzeichens einhält, ergo unzulässig. Wenn das vor 30 Jahren mal so gemacht wurde und heute vereinzelt noch rumfährt, ist das nicht das, was man als Begründung für die aktuelle Gesetzeslage heranziehen sollte.Und dazu gab es auch mal einen ganz großen Aufreger, der über mehrere Instanzen gegangen ist, mit umfangreicher Berichterstattung. Da wollte auch ein Fahzeughalter nicht den für Europa gedachten Kennzeichenhalter an sein FAhrzeug(Porsche 918 Spyder) montieren lassen und hatte sogar eine vermeintliche Bestätigung von Porsche im Gepäck, die ein Klebekennzeichen empfohlen hatte. Selbst auf der HP von Porsche konnte man den Spyder mit ordentlichen amtl. Kennzeichen vorne sehen. Der Typ hatte sich ein Klebekennzeichen fertigen lassen und wenn ich mich recht entsinne, hat ihm die sogar wer abgesiegelt.
Sorry für OT
Bei uns fährt der Großteill der Jugend mit angeklebten Kennzeichen rum. Die Klebeverbindungen sind so fest, dass die Kennezeichen meist vollig zerknautscht sind, nach der Demontage. Dass die fehlende sichtbare VErbindung einen Mangel darstellen soll, kann ich mir nicht vorstellen. Die rahmenlosen Kennzeichenhalter(siehe Bild) sehen auch nicht sonderlich vertrauenswürdig aus. Da ist ne kleinen Lippe, die das Kennzeichen hält und ein Klebestreifen. Da hält das Kennzeichen, wenn man die Rückseite kommplett mit doppelseitigem Kelbeband anklebt, besser.
Gruß M
Nein, der Porschefahrer hatte sich seine Folienkennzeichen eben nicht siegeln lassen. Der ist ohne gefahren.
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@windelexpress schrieb am 10. Dec 2018 um 18:37:06 Uhr:
Die rahmenlosen Kennzeichenhalter(siehe Bild) sehen auch nicht sonderlich vertrauenswürdig aus. Da ist ne kleinen Lippe, die das Kennzeichen hält und ein Klebestreifen. Da hält das Kennzeichen, wenn man die Rückseite kommplett mit doppelseitigem Kelbeband anklebt, besser.
Die funktionieren aber (ich spreche aus eigener Erfahrung) aber auch super.
Nur würde ich von Waschanlagen abraten. Denn das Nummernschild steht natürlich ab und bietet den rotierenden bürsten genügend Angriffsfläche um darunter zu greifen.
Fahrtwind ist auch bei 250 km/h kein Problem. 😁
Ist bekannt der Vorgang?
Wusste nicht mehr ganz genau wie der Ablauf war, hat jedenfalls ne große Runde gemacht und ist auch nicht nur einmal angehalten worden. Als ich den ersten Beitrag dazu gelesen hab, hab ich mal Google angeworfen und da waren gleich etliche Bilder mit den von Porsche vorgesehenen Halterungen zu sehen.
Die Begründung seinerseits war wohl die,dass der Spyder in einen US Bundesstaat ausgeliefert wurde,wo kein vorderes Kennzeichnen vorgesehen ist. Als das nicht zog, kam das Thema schlechte Kühlung zur Sprache. Und dafür hat ein PorscheZentrum sogar eine Bestätigung gezimmert. Nur die offiziellen Bilder auf der HP konnten dies schon widerlegen.
Gruß M
Zitat:
Die rahmenlosen Kennzeichenhalter(siehe Bild) sehen auch nicht sonderlich vertrauenswürdig aus. Da ist ne kleinen Lippe, die das Kennzeichen hält und ein Klebestreifen. Da hält das Kennzeichen, wenn man die Rückseite kommplett mit doppelseitigem Kelbeband anklebt, besser.
Gruß M
Die selben Halter hab ich auch dran aber nur hinten.
Vorne klebt das Kennzeichen mit Klettverschluss.
Hält seit 6 oder 7 Jahren bombenfest
Zitat:
@Lagebernd schrieb am 10. Dezember 2018 um 09:45:40 Uhr:
Ich war heute Morgen beim TÜV und hab mal gefragt.
Immer öfter werden Leute mit fehlenden Kennzeichen (vorn) von der Polizei zum TÜV geschickt.
Oft kleben manche die Kennzeichen mit Teppichklebeband oder ähnlichem an.
Dann fällt es halt irgendwann mal ab (z.B. Waschanlage)Die FZV § 10 ABS. 5 sagt: Kennzeichen müssen an der Vorder- und Rückseite des Kraftfahrzeugs vorhanden und fest angebracht sein…..
Deine Kommentare stechen irgendwie immer heraus, keine Ahnung warum. Ist deine Winschutzscheibe angeschraubt, geklebt, oder nur mit Teppichklebeband befestigt? Muss die Windschutzscheibe angeschraubt sein, wenn ich durch die Waschstraße fahre?
Zitat:
@Lagebernd schrieb am 10. Dezember 2018 um 10:33:05 Uhr:
Ich schrieb doch, "eine Befestigung ist nicht erkennbar". Also meinte der TÜV : "nicht vorhanden"
Wäre was erkennbar gewesen wäre auch das Kennzeichen nicht abgefallen. So die Polizei.....
Die Polizei hat ihn deswegen auch zum TÜV geschickt.
Und guten/richtigen Kleber gibts auch, wird aber bei agefallenem Kennzeichen auch nix nutzen.
Wer kauft Kleber für 30,-?
Tja, wer kauft sich Kleber für 30 Euro? 🙄
Wer kauft im Zubehör schicke Kennzeichenhalter für 20 Euro das Stück, wo es sie doch schon kostenlos bei einem Autohändler gibt? Für Tuningprodukte gibt es nun mal einen Markt. 😉
"Tuningprodukte" aus China, davon liegen schon Berge im Schrott und derTÜV kriegt schon Zustande.
Die Polizei schickt immer mehr "Tuner" zum TÜV oder kratzt denen die Plaketten runter.
Und hier diskutieren wir über Aufkleber auf Kennzeichen...
Zitat:
@Lagebernd schrieb am 10. Dezember 2018 um 22:45:56 Uhr:
"Tuningprodukte" aus China, davon liegen schon Berge im Schrott und derTÜV kriegt schon Zustande.
Die Polizei schickt immer mehr "Tuner" zum TÜV oder kratzt denen die Plaketten runter.
Und hier diskutieren wir über Aufkleber auf Kennzeichen...
Ja, furchtbar. Aber das ist ein völlig anderes Thema! Wir werden trotzdem auch über Aufkleber streiten müssen. Schlimmer geht immer.
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@Lagebernd schrieb am 10. Dezember 2018 um 22:45:56 Uhr:
"Tuningprodukte" aus China, davon liegen schon Berge im Schrott und derTÜV kriegt schon Zustande.
Die Polizei schickt immer mehr "Tuner" zum TÜV oder kratzt denen die Plaketten runter.
Und hier diskutieren wir über Aufkleber auf Kennzeichen...
Zustände bekomme ich auch, wenn ich deine Beiträge lese. Fehlt dir der Orientierungssinn???
Das Thema Aufkleber auf Kennzeichen wird hier Diskutiert:
https://www.motor-talk.de/.../...chenfeld-bekleben-legal-t6435565.html
Der "Markt" für "Tuningprodukte" wird durch die unerlaubten Produkte wie "Aufkleber" und Nummernschild + Kennzeichenhalter nicht besser.
Auch geklebte Sachen sind nicht erlaubt. Deshab : lasst euch nicht erwischen.....
Mir persönlich ist es egal, aber jedem muss klar sein, was er da "tuned".
Zitat:
@Lagebernd schrieb am 11. Dez. 2018 um 07:16:42 Uhr:
Auch geklebte Sachen sind nicht erlaubt.
Wo hast du diese kategorisch Behauptung her? Das kommt darauf an, wer, was, wo und wie klebt. Front- und Heckscheiben von Pkw, nur zum Beispiel, werden bei moderneren Konstruktionen eingeklebt.
Grüße vom Ostelch